Kamera?

Moin,

was wäre, wenn ich einen Unfall habe - ich aber eine Kamera in meinem Auto montiert habe, die den Unfall aufgezeichnet hat.

Wäre die Aufnahme absolut bestandslos?

mfg
röwe

Beste Antwort im Thema

Eine solche Kamera könnte hilfreich gegen manche Autobahnpolizisten sein, die durch Drängeln oder Linksschleichen Verkehrsverstöße provozieren, um anschließend abzukassieren.

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Im Zweifelsfall gibt es wieder irgendwelche komischen Zeugen, Beifahrer des anderen etc. die dann sonst was konstruieren oder aussagen... Und nachher hängt man doch irgendwie mitdrin.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Mit dem Einbau einer handesüblichen Digicam
hättest Du Deinen Wagenwert verdoppelt. 😉

Trotzdem hat er Freude am Fahren.....

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Trotzdem hat er Freude am Fahren.....

:-*

genau.

Wie wenige Postings vorher genannt: Da ich meist ALLEINE Unterwegs bin, und schon einen Unfall hatte, aus dem ich zum Glück dank eines guten Anwalts und eines späten Geständnisses der anderen Partei glimpflich herausgekommen bin, wäre eine Kamera ein "Beifahrer".
Denn oft genug gibt es Mitfahrer, die Sachen sehen - die es gar nicht gibt oder gegeben haben kann.

mfg
röwe

Zitat:

Original geschrieben von roewe


:-*

genau.

Wie wenige Postings vorher genannt: Da ich meist ALLEINE Unterwegs bin, und schon einen Unfall hatte, aus dem ich zum Glück dank eines guten Anwalts und eines späten Geständnisses der anderen Partei glimpflich herausgekommen bin, wäre eine Kamera ein "Beifahrer".
Denn oft genug gibt es Mitfahrer, die Sachen sehen - die es gar nicht gibt oder gegeben haben kann.

mfg
röwe

Dann lass Dir ne Blackbox einbauen! Die zeichnet Deine Fahrdaten permanent auf (ist so ne Art Fahrtenschreiber) und ist vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

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Ja, das ist doch mal ne Idee...

Eine solche Kamera könnte hilfreich gegen manche Autobahnpolizisten sein, die durch Drängeln oder Linksschleichen Verkehrsverstöße provozieren, um anschließend abzukassieren.

Zitat:

Original geschrieben von Points Collect


Eine solche Kamera könnte hilfreich gegen manche Autobahnpolizisten sein, die durch Drängeln oder Linksschleichen Verkehrsverstöße provozieren, um anschließend abzukassieren.

Ich bin ja nicht unkritisch was die Arbeit der Polzei angeht, bieten auch immer wieder Anlass dazu, aber ob das was Du beschreibst so oft vorkommt, möchte ich zumindest mal etwas anzweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von Points Collect


Eine solche Kamera könnte hilfreich gegen manche Autobahnpolizisten sein, die durch Drängeln oder Linksschleichen Verkehrsverstöße provozieren, um anschließend abzukassieren.

Nur das diese Polizisten eine "staatliche" Kamera an Bord haben.

Jetzt rate mal welche Kamera vor Gericht glaubwürdiger ist.......

Zitat:

Original geschrieben von Points Collect


Eine solche Kamera könnte hilfreich gegen manche Autobahnpolizisten sein, die durch Drängeln oder Linksschleichen Verkehrsverstöße provozieren, um anschließend abzukassieren.

ist natürlich nicht grundsätzlich auszuschließen, dass auch Polizisten voll "daneben langen", jedoch ist es bei zivilen Kameraträgern der Autobahnpolizei höchst unwahrscheinlich einen Verstoß zu provozieren, wenn massenhaft andere schwerwiegende Verstöße von ganz allein „im Nu“ vor die Linse fahren 😉

Wenn wir es nicht mit Phänomenen a la StarTrek zu tun haben, wie Dimensionsverschiebungen etc. 😉
dann zeigt die Kamera der Polizei und seine die gleichen Vorgänge, wenn auch aus anderer Perspektive. Wieso ein Richter ein so unbestechliches und neutrales Beweismittel wie eine Videoaufnahme nicht akzeptieren will, entzieht sich meiner Logik, Urteile die Fakten ausser Acht lassen, sind mit meiner Gerechtigkeitsvorstellung nicht kompatibel.

Trotzdem glaube ich nicht dass es so oft vorkommt, dass die Polizei mit Absicht etwas provoziert.

Aber etwas anderes scheint vorzukommen, habe ich im Familienkreis erlebt. Gab ein Unfall, eine Einigung bezüglich Schuld gab es nicht. Die angerufene Polizei meinte, dass sie zu Unfällen ohne Personenschäden nicht rausfahren, obwohl die Schäden massiv waren
(Fotoapparat hatte leider keiner dabei…).
Der Richter sagte „Für mich ist die Unfallsituation unklar, wieso hat die Polizei das nicht aufgenommen? Wir machen eine 50:50 Schuld.“
Danke Polizei von Offenbach a.M.! Werde ich mir merken, wenn man sich an mich Hilfe-suchend wendet. Man erntet was man gesät hat.

Die Strafe für das eigene Vergehen wird man sicher zu zahlen haben.
Eine Kamera an Bord könnte aber eine Retourkutsche ermöglichen (Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung z.B.).

http://unfallkamera.de/

Zitat:

Wie kann ein schuldlos Unfallbeteiligter seine Unschuld auch dann beweisen, wenn es

-keine Zeugen gibt, oder

-Aussage gegen Aussage steht, oder

-vorhandene Zeugen den Unfallablauf nicht objektiv wiedergeben?
_______________________________________________________________________

EAS-Unfallkamera in privaten Kraftfahrzeugen
Für den privaten Fahrer stehen Sicherheitsgefühl und Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen im Vordergrund.

Zivilrechtlich haften Fahrer und Halter aufgrund der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges. Während die Haftung gegenüber Dritten durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, trägt der Halter den Schaden am eigenen Fahrzeug, falls keine Vollkaskodeckung besteht. Durch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse wird er zukünftig mit höheren Kosten sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung belastet.

Strafrechtlich droht dem Fahrer bei Personenschäden der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung mit erheblichen Konsequenzen. Insbesondere beim Unfall mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern, Fußgängern oder im gravierendsten Fall mit Kindern, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht entkräftet werden kann.

Die Ermittlung des Tatherganges bei einem Verkehrsunfall kann mitunter mehrere Monate dauern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage sich anhand der widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten nicht oder nur unzureichend klären läßt. Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht dasselbe. Durch unwahre oder verfälschte Aussagen sowohl von Zeugen, als auch Beteiligten wird oftmals ein nicht zutreffendes Bild der Ereignisse gezeichnet.

EAS-Unfallkamera hilft, objektiv die mit dem Ereignis einhergehenden Begleitumstände zu rekonstruieren und einwandfrei die Schuldfrage zu klären, bzw. den Unschuldsbeweis anzutreten.

Ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt sich aus der Möglichkeit, Verursacher von Bagatell- und Parkschäden zu ermitteln. Damit können die Kosten, die sonst vom Fahrzeugeigentümer selbst getragen werden müssten, dem wahren Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


http://unfallkamera.de/

Ich bekomm nen Lachflash 😉 🙂 🙂

Was steht da auf der Homepage??

"Als elektronischer Zeuge zeichnet Ihre EAS-Unfallkamera die betreffende Verkehrssituation und deren Begleitumstände von 15 Sekunden vor bis zu max. 15 Sekunden nach dem Schadensereignis auf und speichert alle relevanten Informationen lückenlos, beweiskräftig und gerichtlich verwertbar in Bildern und Zahlen auf einem manipulationssicheren Chip."

Und schaut man sich die Kamera genauer an:

"Zahl speicherbarer Ereignisse: Abhängig von CF-Karte "

Natürlich ist eine CF-Karte ein manipulationssicherer Chip.....................................................................................

Evtl werden die Daten verschlüsselt gespeichert.😕

Interessant ist aber, dass in den Fallbeispielen die Nutzer dieser Kamera recht bekamen.

Lassen wir die Art der Speicherung mal bei Seite.

Die Fallbeispiele erinnern mich an billige, amerikanische Werbung." Schau Harry ein LKW". - "Oh Sally was macht der da?"- "Oh Harry gut das wir die EAS Unfallkamera haben".

Von all den schönen Fallbeispielen gibt es zu einem ein Aktenzeichen. Alle anderen sind Gestellt oder ohne AZ. Also nicht wirklich überprüfbar.

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