Kamera?

Moin,

was wäre, wenn ich einen Unfall habe - ich aber eine Kamera in meinem Auto montiert habe, die den Unfall aufgezeichnet hat.

Wäre die Aufnahme absolut bestandslos?

mfg
röwe

Beste Antwort im Thema

Eine solche Kamera könnte hilfreich gegen manche Autobahnpolizisten sein, die durch Drängeln oder Linksschleichen Verkehrsverstöße provozieren, um anschließend abzukassieren.

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Zitat:

Original geschrieben von etku



Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Mit dem Einbau einer handesüblichen Digicam
hättest Du Deinen Wagenwert verdoppelt. 😉
Der war gut... 😁

Hast du aber ein teures Auto !!!

Volltreffer 😉

Ihr könnt ja lästern, wie ihr wollt, aber mir hat das Ding vor vier Monaten geholfen. Ich komm an eine rechts vor links Kreuzung, bremse bis zum Stillstand. Der Hansel, der von rechts kam, macht Handbewegungen, dass ich durchfahren soll. Als ich halb auf der Kreuzung war, hat er Gas gegeben, sodass ich ihn vorne links am Rad getroffen habe. War ein relativ neuer W215 Mercedes S-Tonne und ich war mit meinem Audi Allroad unterwegs. Hat richtig Flurschaden an beiden Autos gegeben, und der Typ hat im Nachhinein auch noch zwei Fußgängerzeugen aus dem Hutgezaubert, die angeblich vor Ort waren und alles mitangesehen haben wollen. Von Handgesten, die mir die Vorfahrt geben sollten, war natürlich hinterher nicht mehr die Rede. Schaden laut Gutachten bei ihm fast 20Mille wegen angeblich Vorderachse krumm, Rahmen beschädigt, undsoweiterundsofort.

Lange Rede kurzer Sinn, der Film hat gezeigt, dass an der Stelle, wo die Zeugen gestanden haben wollen, niemand gestanden hat. Außerdem hat er gezeigt, dass der Typ tatsächlich entsprechende Handbewegungen gemacht hat. Ich hab meine Kohle bekommen und die Typen kriegen gerade einen groben Einlauf vom Staatsanwalt. Besser gehts nicht.

Die unfallkamera-Webseite müsste mal etwas upgedatet werden. Momentan behindern die mit dem alten Zeug echt ihren Vertrieb. Die Filme entsprechen gar nicht mehr der Software, die die jetzt verkaufen. Ich hab eins der ersten Geräte mit komplett deutscher Menüführung, Geschwindigkeitsanzeige und grafischer Auswertung. Ohne deutsche
Software hätte ich zum Beispiel das gar nicht gekauft, weil ich es mit den Fremdsprachen nicht so habe.

Greetz Mr.Nice

Zitat:

Original geschrieben von Mr_NiceGuy


Ihr könnt ja lästern, wie ihr wollt, aber mir hat das Ding vor vier Monaten geholfen. ... Greetz Mr.Nice

Hi Mr. Nice und willkommen im Forum. Hört sich ja fantastisch an, könnte glatt einer der Referenzfälle sein, die demnächst auf der Website des herstellers auftauchen. Ist ja wie aus dem Bilderbuch ;-)

Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (schon beeindruckt aber noch zu kritisch, um das ernst zu nehmen ;-) Wo sind die Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft, der Interessenverbände (ADAC, Versicherungswirtschaft, etc.) ...?)

Danke fürs willkommen

ich fahr im Jahr zwischen 50 und 70 tkm, davon die Hälfte in der Stadt. Selbst wenn man selber aufpasst, kann man gar nicht so dämlich denken, wie zahlreiche andere Verkehrsteilnehmer fahren. Bin in den letzten 10 Jahren bei Unfällen zweimal halb, und einmal voll angeschissen worden, weil ich allein war, deshalb hab ich mir so ein Ding zugelegt. Kritisch und schwer zu überzeugen bin ich übrigens auch. Hab den unfallkmera-leuten seinerzeit eine email geschrieben, weil ich dieselben Bedenken hatte wie du. Die habe nmich daraufhin auf eine Seite in ihrem Webauftritt aufmerksam gemacht, wo ein Richter ein Gutachten geschrieben hat. Außerdem wurde die Leasingbude, die die Autos meinem Brötchengeber und somit mir beschafft, anlässlich des Unfalls auf die Sache aufmerksam. Jetzt wird zum Jahreswechsel unsere ganze Flotte mit den Teilen ausgestattet, weil die Leasing vom HDI wohl reichlich Rabatt dafür bekommt. Und ich krieg die Kosten für meins von der Firma zurückerstattet.

Greetz Mr.Nice

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Hallo,

so ein Teil hätte ich im Frühjahr auch gebrauchen können! Da stand ich bei Rot an der Ampel und der Typ vor mir macht auf einmal den Rückwärtsgang rein und fährt mir vorne rechts drauf. Er wollte mir dann erst erzählen, er hätte sich verschaltet, weil es der Wagen vom seinem Sohn war( dabei hatte er vorher versucht, an der Ampel, auf die Nachbarspur rüberzukommen, was aber nicht ging, weil er zu dicht hinter seinem Vordermann stand! In dem Moment gingen die Rückfahrlichter an und der Typ wollte zurücksetzen, um dann an seinem Vordermann vorbeizukommen) . Bei der anschließenden Diskussion kam dann irgendwann die Vermutung seinerseits auf, ich könnte ja auch etwas vorgerollt sein. Bei mir war nichts kaputt( außer einige Kratzer im Stoßfänger,die ich aber ganz gut rauspolieren konnte).

Es gab halt keine Zeugen, d.h. wäre die Sache vor Gericht gelandet, hätte der Typ sogar frech behaupten können, die Kratzer wären schon vorher dagewesen oder aber ich wäre ihm draufgefahren! Und ich hätte ohne Zeugen nicht das Gegenteil beweisen können!!!

Von daher bin ich am überlegen, ob ich mir auch so ein Teil einbaue. Ok, derPreisist nicht ganz ohne, aber nicht mit den Kosten zu vergleichen, die auf einen zukommen,wenn man unschuldig verknackt wird und dann zahlen muß!

kann mir bitte einer mal erklären warum auf besagter webseite (http://unfallkamera.de)
unter ">Produkt>Fallbeispiele" alle videos mit TON sind,

unter ">Onlinekatalog" jedoch bei ALLEN Artikeln "Tonaufzeichnung ->NEIN<-" steht???

Guten Tag

Mit Interesse beobachten wir, dass die zahlreichen Diskussionen über unsere Produkte mittlerweile auch dieses Forum erreicht haben. Nach unserem Verständnis ist Motor-Talk ein Forum, welches dem Erfahrungsaustausch zwischen Kraftfahrern dient. Deshalb und aus Gründen der Objektivität werden wir uns hier darauf beschränken, ungeachtet negativer oder positiver Kommentare lediglich Fragen rund um das Thema bildgestützte Ereignisdatenschreiber zu beantworten.

Zur Frage nach der Tonaufzeichnung erlauben wir uns, aus unserem Bereich FAQ zu zitieren:

Ist es sinnvoll, ein Gerät mit Tonaufzeichnung zu kaufen ?

Wir raten ausdrücklich davon ab. Obgleich die ausgesuchten Fallbeispiele unseres Pilotprojektes/Testfeldes alle eine Tonaufnahme aufweisen, können wir dies aufgrund aktueller Ereignisse nicht positiv beurteilen. Jemand, der einen Unfall oder Nötigungstatbestand erleidet, wird dadurch psychisch belastet. Dies führt oft zu unkontrollierten Äußerungen, die inhaltlich einen Beleidigungstatbestand erfüllen können. Kommt es zu einer gerichtlichen Auswertung des Materials, so kann dem Unfallkamera-Nutzer aufgrund der Tonaufzeichnung aggressives Verhalten unterstellt werden, obgleich das Bildmaterial seine Unschuld beweist. Die Möglichkeit, eine Teilschuld zu erhalten, steigt, wenn diese oder weitere subjektive Faktoren in die Rekonstruktion mit eingehen

Im ersten der uns bekannten zwei Fälle hat unser Kunde sich im Straßenverkehr korrekt verhalten, aber vor und während des Ereignisses mit seiner Freisprechanlage ein Telefonat geführt. Obgleich Letzteres als separat betrachteter Tatbestand juristisch nicht zu beanstanden ist, hat unser Kunde eine Teilschuld erhalten, welche mit Unaufmerksamkeit begründet wurde.

Im zweiten Fall hat ein Kunde sich ebenfalls vollkommen korrekt verhalten, aber nach dem Ereignis wüste Flüche von sich gegeben, da er durch seinen Unfallgegner abgedrängt wurde. Ein Beleidigungstatbestand wurde nicht erfüllt, da zu seiner Verwirklichung es erforderlich ist, dass die Beleidigung den Empfänger erreicht. Gleichwohl wurde während der Gerichtsverhandlung wiederholt geäußert, dass unser Kunde wohl ein recht aggressiver Fahrer sei und deshalb die Vermeidbarkeitsbetrachtung des Unfalls mit außerordentlicher Sorgfalt zu führen sei.

Die Unfallkamera ist ein neues Produkt und soll dem Nutzer ausschließlich Vorteile bringen. Es existieren gegenwärtig nur sehr wenige Erfahrungen und eine noch geringere Anzahl von Gerichtsurteilen. Wir verfolgen deshalb sehr aufmerksam die aktuelle Entwicklung zu diesem Themenkreis. Dazu gehört, dass wir Rückmeldungen unserer Kundschaft aufgreifen und bei der ständigen Verbesserung unserer Produkte entsprechend umsetzen.

In den beiden vorgenannten Fällen hat die Tonaufzeichnung dazu geführt, dass unsere Kunden sich trotz korrekten Verhaltens im Straßenverkehr teilweise selbst belastet haben. Das hat uns veranlasst, seit April 2008 unsere Geräte nicht mehr mit Tonaufzeichnung zu liefern. Da sich aus der Nutzung von Unfallkameras auch zukünftig ständig neue Erkenntnisse ergeben werden, behalten wir uns weiterhin vor, technische Änderungen an unseren Produkten ohne vorherige Ankündigung durchzuführen.

Allzeit gute Fahrt wünscht

Das Unfallkamera-Team
www.unfallkamera.de

Danke "unfallkamera" für diesen Post, zeigt er doch die Komplexität (juristisch) mal wieder auf. Aber: Kann nicht die Tonaufzeichnung in einem solchen Fall einfach entfernt werden? Kann nicht die Elektronik der Kamera sowohl ein Video mit und eines ohne Ton zur Verfügung stellen? Dürfen Kunden dieser Kamera nicht selber entscheiden, ob sie eines mit Ton eben doch haben wollen? Was ist mit den Kunden, die das Gerät vielleicht zu anderen Zwecken als juristischer Beweisführung nutzen wollen?

Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (noch von dem Preis etwas abgehalten das Teil direkt mal zu probieren. Aber mein defensiver Fahrstil bringt bisher (*auf-Holz-klopf) keine Notwendigkeit mit. Klar, passieren kann es immer - aber genau solche Schwarzmaler-Versicherungsverkäufermethoden mag ich grundsätzlich nicht ;-)

Mir ist letztens einer im Kreisel in die Seite. Nun werde ich verklagt, soll SChuld sein und hätte erkennen müssen, was der vor hat.😕

Also ich kann nicht so ganz ableiten, was einer gleich machen könnte nur weil er seine Räder einschlägt und extrem langsam anrollt. Ich kann aber wohl erwarten, dass er seine Absichten gemäß StVO rechtzeitig anzeigt und sich vorher, ebenso gemäß StVO, versichert, dass sein Vorhaben Unfallfrei durchführbar ist.

Wenn ich wegen jeder Vorahnung bremse, komme ich nie am Ziel an. Ich dürfte fast schon nicht mehr ausparken und wer weiß, wie sich meine Hintermänner verhalten.

Unfall mit dem Unfähigen verhindert aber Unfall mit dem gehabt, der den Unfähigen nicht bemerkt hat. Neee.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Mir ist letztens einer im Kreisel in die Seite. Nun werde ich verklagt, soll SChuld sein und hätte erkennen müssen, was der vor hat.😕

Soweit die Anklage. Warte doch erst einmal das Verfahren und die Entscheidung des Richters ab. Evtentuell ist der nicht so weltfremt wie die Staatsanwaltschaft.

Guten Tag

Sowohl die Beiträge hier, als auch die direkt an uns gerichteten Anfragen zeigen uns, dass zwar großes Interesse für unsere Produkte besteht, jedoch aufgrund der Neuheit auch eine nachvollziehbare Unkenntnis für die Besonderheiten, die von uns als Hersteller zu beachten sind. Wir möchten an dieser Stelle versuchen, einen zumindest kleinen Einblick in die recht komplexen und engen Parameter zu geben, innerhalb derer wir uns beim Produktdesign zu bewegen haben.

Das bloße Aufnehmen von Videoclips mag möglicherweise für einen begrenzten Kreis von Personen interessant sein. Das wäre jedoch mit deutlich geringerem technischen Aufwand zu verwirklichen gewesen und ist nicht unser Ziel. Unsere Kundschaft möchte mit dem Erwerb unserer Produkte etwas bewirken. Die Motive gehen von persönlicher Rechtssicherheit des Einzelnen über den Wunsch Versicherungsbeiträge einzusparen bis hin zum Kontrollbedürfnis des Flottenbetreibers, der erreichen möchte, dass seine Fahrer die Fahrzeuge sorgfältiger behandeln und im Wege des Präventiveffektes seine Unfallzahlen zurückgehen. Mit unseren Produkten bewegen wir uns daher in einem Spannungsvieleck bestehend aus Gerichtsverwertbarkeit, datenschutzrechtlicher Unbedenklichkeit, leichter Auswertbarkeit für den technisch nicht versierten Endverbraucher, Zugriff auf die Rohdaten für den Sachverständigen, Fälschungssicherheit, Temperaturzyklenbeständigkeit, Störstrahlunempfindlichkeit etc. .

Die vorgenannten Ausführungen stellen nur einen winzigen Teil der Anforderungen dar, die unser Produkt erfüllen muss. Bei nahezu jeder Produktänderung konsultieren wir neben unsern Technikern langjährig tätige Verkehrsrichter, den Datenschutzbeauftragten und namhafte Unfallrekonstrukteure, um innerhalb des vorgegebenen Vielecks zu verbleiben, bzw. dessen Grenzen wieder etwas zu verbiegen. Einerseits ist dies von Vorteil, da wir mit der Entwicklung und Einführung eines neuen Produktes entscheidend an den Parametern mitwirken können, andererseits ist es ein unglaublicher Aufwand, da es keine Erfahrungen gibt und wir alles selber erarbeiten mussten.

Zur Frage nach der „Dosierbarkeit“ der Tonaufzeichnung:

Bei der Beweisführung gilt das Prinzip der sogenannten „Unmittelbarkeit“. Das bedeutet, dass eine Partei zwar selbst bestimmen kann, ob ein von ihr erstelltes Beweismittel verwendet wird oder nicht, jedoch es ihr nicht gegeben ist, nur Teile davon zur Verfügung zu stellen. Ist eine Partei nach dem Unfall noch handlungsfähig, kann sie über die Verwendung des Videoclips frei entscheiden. Ist sie nicht mehr handlungsfähig und wird das Speichermedium von der Polizei (höchst unwahrscheinlich) sichergestellt, so kann im Nachhinein die Partei ein Verwertungsverbot aussprechen, welches vom Gericht UNBEDINGT zu beachten ist. Ein diesbezügliches Rechtsgutachten haben wir online gestellt.

Nutzt eine Partei das Beweismaterial, so muss sie dies VOLLUMFÄNGLICH tun. Steht z.B. auf unserer Website, dass unsere Geräte über Tonaufzeichnung verfügen, so kann ein Gericht, dem nur ein Stummfilm vorgelegt wurde, jederzeit per Beschluss die Aushändigung des Clips mit Ton verlangen. Es ist nicht unser Bedürfnis, unsere Kunden mit Geräten in maximaler Ausbaustufe zu beeindrucken, aber erhebliches Potential für unangenehme Überraschungen zu generieren. Deshalb werden unsere Produkte bis auf weiteres keine Tonaufzeichnung aufweisen.

Zur Frage nach „anderen Zwecken als juristischer Beweisführung“

Unsere Produkte erzeugen gerichtsverwertbare Videoclips mit Beschleunigungsdaten. Dies tun sie ereignisbezogen. Der Begriff „ereignisbezogen“ impliziert, dass eine Zeitspanne von wenigen Sekunden vor bis wenige Sekunden nach dem Ereignis ausreichend sein muss, um es mit hinreichender Sicherheit zu rekonstruieren. Auch bei manueller Auslösung beschränkt sich die dauerhafte Speicherung auf einen solchen kurzen Zeitraum, da davon ausgegangen wird, dass bei manueller Auslösung ebenfalls ein Ereignis vorliegt. Eine anderweitige Nutzung ist alleine durch die Auslegung des Gerätes schon sehr unwahrscheinlich.

Wir bewegen uns mit den 30 Sekunden bereits an der Grenze dessen, was der Bundesdatenschutzbeauftragte gerade noch akzeptiert. Das heißt, dass bei der juristischen Pflichten- und Güterabwägung das öffentliche Interesse, ein Ereignis aufzuklären, das private Interesse des Schutzes der eigenen Sphäre gerade noch überwiegt. Eine unbeteiligt mitgefilmte Person kann aufgrund dieser Sachlage nicht verlangen, dass das Material nicht verwendet, bzw. vernichtet wird. Eine Verlängerung der Aufnahmedauer kann nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten den Nutzer schon in die Lage versetzen, von Personen Bewegungs- und Datenprofile zu erstellen. Das öffentliche Interesse unterläge, eine unbeteiligt mitgefilmte Person könnte die Vernichtung des Materials verlangen.

Unsere Produkte werden auch von Fahrschulen genutzt. Der Fahrlehrer hat die Möglichkeit, noch NACH Eintreten eines Ereignisses dies mittels manueller Auslösung dauerhaft zu speichern und im Nachhinein die Situation mit seinem Fahrschüler auszuwerten. Eine juristische Beweisführung findet hier nicht statt. Eine derartige Nutzung ist durch die limitierte Aufzeichnungsdauer vom Bundesdatenschutzbeauftragten mit abgedeckt.

Einen weiteren „anderer Zweck“ stellt der Schutz vor Radarfallen dar. Nach Auskunft des ADAC sind über 30% aller Aufbauten zur Geschwindigkeitsmessung unkorrekt ausgeführt. Zu kurze Distanz hinter dem Ortsschild, fehlerhafter Winkel zur Fahrbahn, oder nicht ordnungsgemäße Bedienung sind nur einige wenige Gründe, mit denen eine vorgeworfene Geschwindigkeitsübertretung von jedem Anwalt gekippt werden kann. Unter ordnungsgemäßer Bedienung eines Lasermessgerätes zählt z.B. die Anwesenheit zweier Personen (in der Dienstvorschrift als „aufmerksames Beobachten“ definiert). Jemand, der von einer Messanlage erfasst wurde, bemerkt dies im Allgemeinen durch den Lichtblitz oder das Passieren des Messgerätes und kann durch Knopfdruck zeitnah eine manuelle Speicherung vornehmen. So ist es im Nachhinein mit Hilfe eines Anwalts jederzeit möglich, die Aussichten eines Einspruchs zu überprüfen. Auch diese Art der Nutzung ist durch den Bundesdatenschutzbeauftragten abgedeckt.

Zur Bemerkung über unsere veraltete Website:

Das Release des neuen deutsch/englischen Viewers erfolgte im Frühjahr 2008 zunächst als Beta-Version auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Es hat sich in den vergangenen 6 Monaten herausgestellt, dass er stabil läuft und eine hohe Kundenakzeptanz besitzt. Wir bieten für Bestandkunden kostenlos sowohl die Pflege der alten Software, als auch einen Wechsel zur neuen Software an. Für Neukunden wird seit November 2008 ausschließlich der neue Viewer angeboten, da dieser bei deutlich geringerer Größe erheblich leistungsfähiger ist. Diesen werden wir in den nächsten Tagen auf unserer Webpräsenz vorstellen. Da jedoch ein überwiegender Teil der Ereignisse in unserem Archiv in den Monaten der Pilotphase aufgenommen wurde, werden Clips in der alten Aufmachung im Bereich „Fallbeispiele“ noch eine Weile zu sehen sein. Falls die Administration es ermöglicht und gestattet, können wir bereits vorab einen Screenshot des neuen Viewers für alle Interessierten hier online stellen.

Zur Anmerkung von patti106:

Unser Produkt hätte Ihnen helfen können. Die Rechtslage bei Einfahrt in den Kreisverkehr ist eindeutig. Der Einfahrende ist, sofern nicht anders durch Hinweisschilder geregelt, ähnlich wie ein Spurwechsler sorgfaltspflichtig.

Allzeit gute Fahrt wünscht

 

Das Unfallkamera-Team

Ich muss sagen: Ich bin beeindruckt! Ehrlich. Punkt.

Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (stellt sich gerne als Versuchsobjekt zur Verfügung - mangels konkretem Bedarf (trotz Vielfahrer) aber für mich auf Grund des Preises noch zu weit von einem "ich probiers halt mal aus" entfernt ;-)

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