Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion

Hallo,

Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.

Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).

Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)

Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).

- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...

Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.

Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...

Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...

Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?

Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.

Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕

Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?

Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.

Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...

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Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Der Richter weiß also, daß auf dem Video zu sehen ist, daß der andere mir die Vorfahrt nimmt,

Falscher Ansatz, denn der Richter weiß es nicht, der hat nur eine unbewiesene Behauptung von Dir. (sofern aufgrund der Aufnahme-Umstände das Video nicht angesehen wird). Der Chip in der Hand ist wie der Entlastungszeuge, der nicht erscheint.

Zitat:

Mir ist kein Fall bekannt, wo so ein Beweisvideo vor Gericht nicht zugelassen wurde - im Gegenteil: hier wurden schon entsprechende Urteile verlinkt, die solche Videos sehr wohl zulassen!

Vollständig lesen, denn dort steht regelmäßig vom Richter genannt, warum in dem jeweils vorliegenden Einzelfall das Video zugelassen wird.

Niemand würde jedes mal die Zulässigkeit prüfen, gestatten und deren Beweiszulässigkeit begründen, wenn derartige Aufnahmen grundsätzlich zulässig wären.

Schon mal gelesen, dass für jeden Augenzeugen eine dedizierte Zulassungsprüfung erfolgt und der Richter im Detail juristisch ableiten muss, warum der nun aussagen darf?

Zitat:

Ein ganz anderer Fall ist es, wenn ich jemanden heimlich filme und den dann mit diesem Video belasten möchte. Hier geht es aber um Videos zur Verteidigung!

Video ist Video, die "Ausrichtung", also wer aus welchem persönlichen Interesse etwas vorlegt, ist bei einer Zulässigkeitsprüfung und -entscheidung unerheblich. Auch schön an dem einen erst kürzlich ergangenen Urteil erkennbar, wo der Richter das Zustandekommen des "Entlastungs-"Videos geprüft und für zulässig erklärt hat und dann die Szene zum Ärger des Videofilmers komplett anders interpretiert hat.

Ein Video ist immer ein neutraler Beweis, dessen Bewertung in welche "Richtung" und wie glaubwürdig - wie bei allen anderen ihm vorgelegten Dinge wie Fakten, Indizien, Zeugenaussagen - das ist einzig und allein der Richter vor nimmt. Was der Beschuldigte als seine völlige Entlastung gesehen hat, hat der Richter anders gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Also wenn die Polizei und die Versicherung schon das Beweisvideo gesehen haben, leugnet das der andere immer noch und geht dann vor Gericht und fechtet das Video an? Wirklich sehr unwahrscheinlich...

Warum ist das unwahrscheinlich?

Auch wenn der Richter selbst das Video (warum auch immer) bereits gesehen hat, darf er den Inhalt bei einem nachfolgend ergangenen Verwertungsverbot nicht beachten, und wo soll das Problem dabei sein? Sich nicht durch Dinge beeinflussen lassen, die einen in der Tätigkeit nicht beeinflussen dürfen, gehört zur Professionalität eines jeden Berufs.

Ob das nun den Zahnarzt betrifft, der einen Patienten im Stuhl hat, der ihm drei Stunden vorher den Parkplatz weggeschnappt hat; oder der Statiker, der die Dachträger immer in der richtigen Stabilität rechnen muss, auch wenn der Sohn vom Häuslebauer seinen Sohn im Kindergarten immer verhaut, so muss und wird ein Richter Dinge vollständig ausblenden, wenn er das muss und auch wenn es ihm persönlich widerstrebt und ganz anders entscheiden würde, wenn er denn könnte.

Völlig unrealistische Theorie...
Zeig mir doch mal einen Fall, wo jemand trotz entlasteten Videobeweis schuldig gesprochen wurde! Muß nichts mit Autos zu tun haben, kannste irgendein Beispiel nehmen.
Theoretisch haste ja recht, aber praktisch wird das so nicht umgesetzt!

Zitat:

Original geschrieben von Raser6000


Dann sollte das Gesetz mal langsam geändert werden... Ist ja nicht mehr zeitgemäß...

Das uneingeschränkte Recht zu haben, alles und jeden immer in der Öffentlichkeit zu filmen und dann die Aufnahmen uneingeschränkt und ohne Einredemöglichkeit des Gefilmten für persönliche Zwecke nutzen zu können

- ist hier ein NSA-Lobbyist?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Völlig unrealistische Theorie...
Zeig mir doch mal einen Fall, wo jemand trotz entlasteten Videobeweis schuldig gesprochen wurde!

Du verdrehst immer gerne Aussagen?

Wenn der Videobeweis entlastet, dann wird man kaum für schuldig gesprochen werden können. Dafür sind aber zwei Bedingungen notwendig:
1. er muss als Beweis zugelassen werden
2. der Richter muss die Entlastung auf dem Video sehen

Aber:
Wenn der Videobeweis zwar entlasten könnte, aber nicht zugelassen wird, dann war es das - was mehrheitlich derzeit der Fall ist, die Zulassung eines Dashcam-Videos als Beweismittel ist die große Ausnahme und nicht der Regelfall,

und wenn man nur glaubt, dass der Videobeweis entlasten würde, dies aber der Richter anders sieht, dann geht das für den Kameramann auch nach hinten los.

Beides hier nachzulesen:
http://www.zeit.de/mobilitaet/2013-07/autokamera-gericht-urteil

Deine Rückschlüsse sind auch etwas merkwürdig: Du verlangst als Nachweis Urteile, in denen ein Video als Beweis abgelehnt wurde, übersiehst aber, dass es keine derartigen Urteile geben kann.

Was ein abgelehntes Beweismittel ist, das wird im Verfahren nicht beachtet, das Urteil ist auch Bestandteil des Verfahrens, somit werden abgelehnte Beweismittel auch im Urteil nicht beachtet, nicht genannt. In Urteile (genauer Urteilsbegründungen) kommen nur Abweichungen von den juristischen Standards rein.

Die Ablehnung eines Videobeweis ist juristischer Standard, somit wird es nicht aufgeführt. Die Zulassung eines Videobeweis ist eine deutliche Abweichung vom Standard und wird daher aufgeführt.

Die Realität ist das komplette Gegenteil von dem, was Du aus der besonderen Nennung eines für zulässige erklärten Videobeweises in einer Urteilsbegründung heraus interpretierst.

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Na wo sind denn noch keine Kameras? Wenn man eh überall gefilmt wird, dann kann man das auch privat nutzen!
Und hört mir auf mit diesem ständigen "Stasi 2.0" und seit neuesten "NSA"...
Jeder von uns wird jeden Tag irgendwo gefilmt - und? Glaubt ihr irgendwer interessiert sich für diese Aufnahmen? Ich bediene auf der Arbeit auch Überwachungskameras - das interessiert mich gar nicht was da für Leute zu sehen sind! Und auch die Aufnahmen im Auto werden ungesehen, automatisch gelöscht!
Warum denken so viele, daß mit solchen Aufnahmen irgendwas angestellt wird? Anders ist das natürlich wenn man kriminell ist, dann stören solche Aufnahmen natürlich! Seid ihr alle kriminell? Was habt ihr denn zu verheimlichen, was andere interessieren könnte?

Ein klasse Beispiel bin ich: Ich werde jeden Tag mehrfach fotografiert und die Fotos werden sehr wahrscheinlich verbreitet. Auf den Fotos sieht man oft mein Kennzeichen und mein Gesicht. Aber ich hab mich ja absichtlich und bewusst diesem ausgesetzt. Wie oft werdet ihr gezielt fotografiert und die Fotos dann verbreitet?

Ja, den Bericht kenn ich schon... und?
Wann wurde jemand schuldig gesprochen, obwohl es eindeutig entlastendes Videomaterial gab?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Ja, den Bericht kenn ich schon... und?
Wann wurde jemand schuldig gesprochen, obwohl es eindeutig entlastendes Videomaterial gab?

In allen Fällen, in denen das Videomaterial als Beweis abgelehnt wurde, obwohl es zweifelsfrei entlastend gewesen wäre. Und davon gibt es ein paar Fälle, von denen ich das Urteil, wie auch die (nicht zugelassene) Videoaufnahme kenne.

Aus dem Grunde gehöre ich einer Gruppe an, die sich an vielen Stellen dafür einsetzt, dass die Zulassung von Videobeweisen vor einem Verkehrs-Gericht als pauschal erlaubte Standardsituation gelten soll und nicht mehr als eine in jedem Einzelfall zu begründende Ausnahme angesehen werden sollte.

Mit ein Hauptgrund für die Ablehnung ist allein die Arbeitsüberlastung der Richter. Eine Zulassung muss aufwändig begründet werden und das kostet Zeit, die viele Richter aufgrund der Menge der Verfahren nicht haben. Eine Ablehnung ist ein Nebensatz gleich am Anfang in der mündlichen Verhandlung und fertig.

Wäre allein diese Formalie umgedreht, es müsste eine Ablehnung aufwändig schriftlich begründet werden, würden so ziemlich alle Videos angesehen werden.

Was Du hier als "allgemein geltende Tatsache" verbreitest ist ein großes Wunschziel und erfordert noch viel Arbeit - wenn es denn überhaupt mal klappen würde, aber leider derzeit noch eine sehr exotische Ausnahme.

Aja, dann werden unschuldige Menschen einfach mal schuldig gesprochen, nur weil der Richter keine Zeit hat? Ich würd dem in den A**** treten!! Und dann beschwert sich hier noch wer über die Stasi oder über die NSA?

Ich würde das Thema gerne mal auf eine andere Ebene herunterbrechen bzw. von einem anderen Standpunkt betrachten: Hat es denn irgendwelche NEGATIVEN Auswirkungen, dass man die DashCam mit sich führt? Jetzt mal ganz banal auf den Alltag projeziert?

Meine ist erst seit einigen Tagen drin und heute morgen habe ich bereits vergessen, dass ich sie habe. Wer nicht den Betrieb dieser Kamera und das Auswerten der Aufnahmen als seine Lebensaufgabe sieht, sondern es einfach als zusätzliche "Spielerei" (aka "persönliches Sicherheitsplus"😉 verwendet, wird sie in den meisten Fällen einfach nebenher laufen lassen und gut ist's. Oder? Möglicherweise fällt einem so nicht mal auf, wenn sie mal nicht mehr funktioniert.

Ob die Daten nach einem möglichen Unfall/Vorfall anerkannt werden oder nicht - hat es denn irgendwelche negativen Auswirkungen für einen selber? Für MICH erkenne ich derzeit mindestens eine Positive: Ich fahre gesitteter. Nicht, dass ich vorher am Rande der Legalität unterwegs war, aber so manche erlaubte Geschwindigkeit habe ich bis zur Toleranz-Grenze ausgereizt.

Und es muss ja nicht mal der eigene Unfall sein. Wie oft ist man einfach nur Zeuge?! Solange der Betrieb (und die Verwendung der Daten) einer DashCam keine negativen Auswirkungen hat, sehe ich sie als positiv an. Und ohne Praxisbeispiel: Ich kann mir keine reale Situation vorstellen, in welcher ich schlechter mit der Kamera dastehe. Im Sinne von "Du böser Spitzel, der alles aufnimmt! Jetzt biste selber schuld daran, dass Dir der Penner reingefahren ist!" - überspitzt ausgedrückt. 😉

Und es dreht sich wieder alles im Kreis...

Ich habe bei meiner Zeugenvernehmung den Satz gehört: "Wir wären ja blöd, unsere Zeugen mit dem Video in die Pfanne zu hauen!" Der Geschädigte war froh einen Zeugen zu haben, wobei das Video nur meine Aussage bestätigte.
Tatsache ist doch, die Kameras können helfen und haben Sinn, für den, der sie für Sinnvoll betrachtet. Sie richten, ihrem Nutzen entsprechend keinen Schaden an.

Danke an den Foristen mit den leckeren Backwaren. Ich habe gerade was gelernt.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Danke an den Foristen mit den leckeren Backwaren. Ich habe gerade was gelernt.

Und das wäre?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Aja, dann werden unschuldige Menschen einfach mal schuldig gesprochen, nur weil der Richter keine Zeit hat?

Willkommen in der realen Welt.

Zitat:

Ich würd dem in den A**** treten!

Wenn Du es erst meinen würdest, und die jedes mal machst, wenn Ungerechtigkeit aus Zeitmangel entsteht, dann würdest Du nicht mehr zum Laufen kommen, weil Du weder genügend Füße hast, noch mit den vielen Schuhen in Deinem eigenen Hintern viel Bewegung möglich wäre.

Erzähle bitte nicht, dass Du noch nie aus Zeitmangel heraus Dinge unterlassen hast, die Du aus einem reinen Wunschdenken Deines Gegenübers heraus freiwillig hättest machen können. Nicht vergessen: Richter sind nicht verpflichtet ein Video anzusehen, das Gegenteil ist die aktuell rechtliche Situation.

Anders mag es manchmal besser sein, aber die Realität ist weder rosa, ein Wunschkonzert noch ein Kindergeburtstag auf dem Ponyhof.

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Zitat:

Original geschrieben von paraflyer75


Hat es denn irgendwelche NEGATIVEN Auswirkungen, dass man die DashCam mit sich führt? Jetzt mal ganz banal auf den Alltag projeziert?

Kann man so sehen,

technisch, das Ding kann Dir bei falscher Einstellung die Autobatterie über Nacht leer lutschen;

formal, die Daten darauf fallen nicht unter Dein "Recht auf Aussageverweigerung als Beschuldigter".

Die Daten gehören zu den neutralen Sachenbeweisen, wie zB. Brems- oder Einschlagspuren und können - sofern ein Richter das allgemein geltende Beweisverwertungsverbot für Videoaufzeichnungen begründet auf hebt - dann auch als Beweise gegen Dich, Deine Interessen verwendet werden.

Sofern ein Richter diese Aufnahmen freigegeben hat, darf man sie selbstverständlich dann auch in der eigenen Verteidigung, zur eigenen Entlastung nutzen.

Die Box der Pandora darf sich auch die Polizei, Unfallermittlung greifen, da hat man keine Einredemöglichkeit. Und dann das Öffnen beantragen - hier kann man dann passende Argumente zB. aus dem Persönlichkeitsrecht gegenüber dem Richter vorbringen, damit das Ding zu bleibt.

Zitat:

[...Nachteile...]
Original geschrieben von pflaumenkuchen
technisch, das Ding kann Dir bei falscher Einstellung die Autobatterie über Nacht leer lutschen;

...gehen wir mal davon aus, man hat es korrekt angeschlossen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Die Daten gehören zu den neutralen Sachenbeweisen, wie zB. Brems- oder Einschlagspuren und können - sofern ein Richter das allgemein geltende Beweisverwertungsverbot für Videoaufzeichnungen begründet auf hebt - dann auch als Beweise gegen Dich, Deine Interessen verwendet werden.

OK, verstehe. Klar, wenn ich Unfug anstelle und mein eigenes Hilfsmittel mich entlarvt, bin ich selber schuld. Das schließt dann den Kreis zur "sinnigeren Fahrweise", die ich vorher erwähnt hatte. 😎

Ich weiß nicht, ob ich diese These so offen in den Raum stellen sollte, ohne gleich kritisiert zu werden - aber ich denke manchmal, dass sich Autofahrer (bzw. allgemein Verkehrsteilnehmer) in drei Gruppen einordnen lassen: Die, die sich bewusst nach den gegebenen Verkehrsregeln verhalten, das andere Extrem dem das alles kackegal ist und der breiten Masse, die denken sie verhalten sich richtig, es zumeist auch klappt und dabei doch täglich (temporär bewusst wie unbewusst) etwas Falsches auf Deutschlands Straßen machen, was nicht ganz so konform mit der StVO ist.

Mich schätze ich dabei zwischen der erstgenannten und der breiten Masse ein, da ich bewusst nach den Regeln fahre und nicht extra provoziere, nur weil jemand 3 km/h weniger im Ort fährt als der Durchschnitt. Dennoch rausche ich auch mal mit 240 über die Bahn und mache anderswo unbewusst kleinere Fehler. Daher war der Entscheid für MICH eine DashCam zu holen die, mich etwas besser gegenüber denen zu schützen, die auf die Gesetze pfeifen und durch pures Glück durch das Raster der Gesetzeshüter rauschen.

Schon einige Male konnte ich brenzlige Situationen nur durch eine gute Reaktion entschärfen und dann frage ich mich, wie wohl der "Normalo" das gemeistert hätte?! Oder ob ICH anders reagiert hätte, würde ich nicht 60.000 km im Jahr fahren oder regelmäßig an Fahrsicherheitstrainings teilnehmen.

OK, ich schweife ab. 🙄

Aus zwei Gründen fahre ich seit einiger Zeit gesitteter:
1. Wegen der Cam
2. Wegen meinem auffälligen Auto, weswegen ich immer im Mittelpunkt stehe

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