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Käufer will Auto zurück geben und droht mit Anwalt.

Themenstarteram 18. September 2018 um 14:56

Hallo,

nach langer Abstinenz hab ich mal wieder den Weg hierher gefunden.

Leider ist der Grund nicht sehr erfreulich, sondern ein Umstand der mir seit ca. Einer Woche Schlaflose Nächte bereitet:

Ich nannte die letzen Jahre einen Mercedes Clk w208 Kompressor Baujahr 2000 mein Eigentum.

Schönes Fahrzeug, gut ausgestattet und mit ausreichend Leistung.

Aber der nicht mehr ganz zeitgemäße Verbrauch und die Rostproblematik bei diesem Fahrzeug bewegten mich dazu das Teil zu inserieren:

170000 km

TÜV bis Februar 2020

Innen top gepflegt / außen bis auf die typischen, allerdings ausgebesserten Gammelecken ganz passabel.

Inseratspreis 3500 - Zielpreis ca. 3000

Auto inseriert, am Tag drauf meldet sich einer aus Berlin: was ist mit Auto? Kaufe für Bruder, bezahle 3000 ohne Nachverhandlung.

Hab ihm alle Sachen die ich wusste geschildert, detailbilder von den radläufen und ein Video vom Motorlauf geschickt. Hab ihm außerdem noch mitgeteilt das die Reifen unten sind und ne gammlige Spritleitung durch nen Kraftstoffschlauch ersetzt wurde. Leichter Ölverlust stand auf der HU vom Februar, war also auch bekannt.

Termin für Dienstag ausgemacht, hab mir ne EVB von Ihm schicken lassen für ein Kurzkennzeichen und das im Zuge der Abmeldung dran geschnallt.

Die sind dann mittags angerückt, noch 150 runter gehandelt wegen nem defekten parksensor.

Probefahrt, Kaufvertrag mit gewährleistungsausschluss, und Tschüss ??

Gebrauchten Smart gecheckt und gedacht: das hat ja mal super geklappt.

Dachte ich....

Genau eine Woche später klinget das Telefon...der Bruder von Käufer

Auto war in ner Werkstatt:

Festgestellt wurde:

Ölverlust Motor <- siehe HU Bericht

Feder Vorderachse Gebrochen und ne angegammelte bremsleitung<- war mir nicht bekannt

Kraftstoffleitung unter Fahrzeug in Schlauch unzulässig. <- war mir so nicht klar, wusste er aber

Und halt noch ein bischen Benz typischer Gammel aber nur oberflächlich.

Er wollte das Fahrzeug zurück bringen oder 600-700 Euro für die Reperatur.

Dies habe ich abgelehnt und auf den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag aufmerksam gemacht.

Dann hat er mit dem Anwalt gedroht usw.

Ich war da recht unbeindruckt von und hab das dann mal so hin genommen, zudem ich mit dem Typ ja keinen Vertrag habe, sondern mit seinem Bruder.

Wie würdet ihr euch in dem Fall Verhalten?

Gruß Helios

 

Beste Antwort im Thema

Hier wurde vom Verkäufer vollkommen richtig gehandelt. Gebrauchtwagenverkauf mit Ausschluss der Gewährleistung. Also einfach ruhig zurücklehnen. Der Käufer kann ja Mängel durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Dieser wird ihm aber hoffentlich davon abraten --> wegen des gültigen Kaufvertrages. Im übrigen ist der Käufer und nicht sein Bruder Vertragspartner. Dieser Bruder soll sich beim Käufer über den "Fehlkauf" beschweren und kann sich ja dort sein Geld holen. Es bleibt ja dann in der Familie.

Wahrscheinlich geht es hier aber nur darum den Kaufpreis im Nachhinein zu "drücken". Frechheit siegt, wenn man es sich denn gefallen läßt.

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Hier wurde vom Verkäufer vollkommen richtig gehandelt. Gebrauchtwagenverkauf mit Ausschluss der Gewährleistung. Also einfach ruhig zurücklehnen. Der Käufer kann ja Mängel durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Dieser wird ihm aber hoffentlich davon abraten --> wegen des gültigen Kaufvertrages. Im übrigen ist der Käufer und nicht sein Bruder Vertragspartner. Dieser Bruder soll sich beim Käufer über den "Fehlkauf" beschweren und kann sich ja dort sein Geld holen. Es bleibt ja dann in der Familie.

Wahrscheinlich geht es hier aber nur darum den Kaufpreis im Nachhinein zu "drücken". Frechheit siegt, wenn man es sich denn gefallen läßt.

Zitat:

@Helios86 schrieb am 18. September 2018 um 16:56:00 Uhr:

 

Wie würdet ihr euch in dem Fall Verhalten?

Genau so! Bis auf die gebrochene Feder der Vorderachse waren dem Käufer alle Mängel die dir bekannt waren es ebenso.

Gewährleistung hast du, wie für Privatverkäufe üblich, ausgeschlossen. Somit haftest du nur für Mängel, welche dir bekannt waren, du aber wissentlich verschwiegen hast (sofern man es dir nachweisen kann).

600-700 EUR beziehen sich ja nicht nur auf die Federn, das wäre sogar Paarweise für MB nen Mondpreis, der Typ will ja anscheinend auch noch die bereits bekannten und aktzeptierten Mängel von dir jetzt quasi im Nachhinein beseitigt/abgegolten haben... witziges Kerlchen...

Er hat den Wagen mit Kenntnis der von dir angegebenen Mängel für 2.850,- EUR gekauft. Die gebrochene Feder ist für ihn unschön, aber mit kleinem finanziellen Aufwand behebbar. Mit sowas muss man halt auch rechnen, wenn man sich nen 18 Jahren alten Wagen schießt...

Sollte der sich nochmal melden, oder sein Bruder, würde ich das nochmal sachlich anbringen und dann auch gleich etwas bestimmter aber höflich mitteilen, dass das Thema für dich damit dann auch erledigt sei und man dich in Ruhe lassen soll.

 

Auch hier gilt:

Nicht reagieren, bis Post vom Amtsgericht kommt (und die kommt zu 99,999999% nicht)

Zitat:

@Helios86 schrieb am 18. September 2018 um 16:56:00 Uhr:

Wie würdet ihr euch in dem Fall Verhalten?

Nummer auf die Sperrliste setzen und gut ist. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. September 2018 um 10:14:16 Uhr:

Zitat:

@Helios86 schrieb am 18. September 2018 um 16:56:00 Uhr:

Wie würdet ihr euch in dem Fall Verhalten?

Nummer auf die Sperrliste setzen und gut ist. :D

Gruß Metalhead

.jupp..

Typsicher Fall von "Nachverhandlungen"..

Erst wenn was von der Staatsanwalt od Gericht kommt, dann Anwalt einschalten...

Der sollte dann endgültig für Ruhe sorgen, bis dahinn, Nummer sperren ;)

hi

selbst wenn da so ein Anwalt schreibt /wird aber nix kommen denn kurz zurück schreiben wenn ihr Mandant Geld will oder Wandeln usw dann bitte von einem Gericht abklären lassen /siehe Kaufvertrag usw.

Denn ob eine Privat Person oder ein Anwalt schreibt ist so egal nur er nimmt Geld und schreibt es schöner für einen Mandanten .Aber das wandert bei mir in den Müll.

Wenn ich es richtig verstanden habe, scheint der Käufer und der Bruder zu einer speziellen „Spezies“ zu gehören.

Hauptsache die stehen nicht mal persönlich vor der Tür, weil manchmal klaffen Gerechtigkeitssinn und Realität auseinander...;)

Moin,

Entspannt bleiben. Du hast scheinbar alle dir bekannten Mängel benannt und die Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn die Feder nicht mal dem TÜV aufgefallen ist - wie soll sie dann dir auffallen? Damit bist du raus und kannst entspannt bleiben.

LG Kester

Eine Feder bricht üblicherweise oben im Dom. Das ist zwar im Moment des Bruchs mit einem lauten Knall hörbar, aber im Allgemeinen nur sichtbar, wenn das Rad abgeschraubt wird und man in den Dom hineinschaut. Das Fahrverhalten verändert sich nur in Extremsituationen.

Also ist das nichts für einen verschwiegenen Mangel.

Fahrlässig hat allerdings die Werkstatt gehandelt, die den Kraftstoffschlauch eingebaut hat. Aber auch hier ist der Nachweis schwierig, wenn dem Käufer keine Rechnung über den Einbau vorliegt.

 

Problematisch ist höchstens ein nicht funktionierendes Türschloß. Hier kann sich ein Verkäufer nur schlecht rausreden.

 

Üblicherweise gehen Klagen wegen arglistischer Täuschung zu 95% zugunsten des Verkäufers aus. Das schliesst leider bewusste Täuschungen mit ein.

Sinn macht ein Anwalt und eine Klage nur bei eigener Rechtschutzversicherung und bei grösseren 4-5 stelligen Schäden wie verschwiegene Unfälle. Denn der Einsatz der Rechtsprechung ist leider nicht so sozial wie sich Deutschland gerne zeigt. Gericht, Anwälte und Gutachter wollen erstmal bezahlt werden. Und das sprengt die kleinen Dinge so wie Dein Fall hier bei weitem.

 

Ergo würde ich hier zuerst den Brief des gegnerischen Anwalts abwarten. Ist der vom Fundament her schwach, nicht reagieren. Rechtschutzversicherungen wiegeln hier ebenfalls schnell ab.

Da Du bereits über wissentliche Mängel informiert hast - was ich gut finde - kannst Du ruhig eine abwartende Stellung einnehmen und auf den Gewährleistungsausschluss verweisen.

So einen, fast identischen, Fall hatte ich vor ca. 15 Jahren auch mal. Da wurde am selben Tag noch lautstark am Telefon mit Anwalt und allem gedroht. Als ich mich aber relativ unberührt zeigte und ihnen einen Wandel anbot wurde nur auf Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises plädiert, zurückbringen wollten sie das Auto aber nicht. Ich habe denen dann gesagt dass sie mich mal da lecken können wo die Sonne nicht hinscheint und ihnen freigestellt einen Anwalt einzuschalten. Auf das Schreiben warte ich noch heute... Soviel dazu.

Bleib erst mal gelassen und warte ab.

MfG

MXPhaeton

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