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Junger Smart | 10 tägiges Umtauschrecht

Smart
Themenstarteram 27. Juli 2020 um 18:29

Hallo,

eine Frage aus aktuellem Anlass: Ich habe mir vor paar Tagen einen "jungen Smart" aus dem SC gekauft. Es gibt dort einige Mängel, um deren Behebung ich gerade "kämpfe". Parallel wollte ich mich schonmal wegen dem Umtauschrecht schlau machen, welches man angeblich für 10 Tage hat. Voraussetzung, man findet im Pool ein "Tauschfahrzeug":

Ab wann gilt diese 10-Tagesfrist? Ab Kaufvertrag, ab Zulassung oder ab Abholung? Ich finde da leider keine Infos.

Dankeschön.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Juli 2020 um 19:38

Zitat:

@marc4177 schrieb am 27. Juli 2020 um 21:16:49 Uhr:

Na wenn du das sagst.

Dann frage ich mich, warum du das andere nicht findest, wenn ich google fragen soll.

Dann würde ich mal sagen, frag doch google. ;)

Oh man. Warum antwortest du eigentlich, wenn du keine Antwort hast? Schade irgendwie...

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13 Antworten
am 27. Juli 2020 um 19:06

Zeige mir mal wo überhaupt steht das du die 10 Tage hast.

Themenstarteram 27. Juli 2020 um 19:10

Zitat:

@marc4177 schrieb am 27. Juli 2020 um 21:06:46 Uhr:

Zeige mir mal wo überhaupt steht das du die 10 Tage hast.

Das sind die allgemeinen Bedingungen von Smart "Junge Smart" / vergleichbar "Junge Sterne" Mercedes. Einfach mal googeln ;-)

am 27. Juli 2020 um 19:16

Na wenn du das sagst.

Dann frage ich mich, warum du das andere nicht findest, wenn ich google fragen soll.

Dann würde ich mal sagen, frag doch google. ;)

Themenstarteram 27. Juli 2020 um 19:38

Zitat:

@marc4177 schrieb am 27. Juli 2020 um 21:16:49 Uhr:

Na wenn du das sagst.

Dann frage ich mich, warum du das andere nicht findest, wenn ich google fragen soll.

Dann würde ich mal sagen, frag doch google. ;)

Oh man. Warum antwortest du eigentlich, wenn du keine Antwort hast? Schade irgendwie...

am 27. Juli 2020 um 19:41

Schade finde ich, dass du so eine Antwort gibst. Denn ich kenne das so nicht und deshalb frage ich.

Wenn man dann aber google fragen soll, obwohl du selber keine Ahnung davon hast, dann fragt man sich, wer da was falsch macht. ;)

Denn wenn du den Link dazu hast wo das genau steht, dann sollte auch dazu was zu finden sein und auch da wäre es wohl möglich, dass du was übersehen hast.

So hätte man gucken können und dir es vielleicht gleich sagen. Aber nein, da kommt, frag mal google.

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 7:19

Zitat:

@marc4177 schrieb am 27. Juli 2020 um 21:41:51 Uhr:

Schade finde ich, dass du so eine Antwort gibst. Denn ich kenne das so nicht und deshalb frage ich.

Wenn man dann aber google fragen soll, obwohl du selber keine Ahnung davon hast, dann fragt man sich, wer da was falsch macht. ;)

Denn wenn du den Link dazu hast wo das genau steht, dann sollte auch dazu was zu finden sein und auch da wäre es wohl möglich, dass du was übersehen hast.

So hätte man gucken können und dir es vielleicht gleich sagen. Aber nein, da kommt, frag mal google.

So Marc4177, ich habe jetzt selbst nochmal das zum Umtauschrecht "gegoogelt", was ich schon vorher wusste:

"Ihr Junge Sterne Partner ermöglicht Ihnen ein zehntägiges Umtauschrecht

ohne Angabe von Gründen,

ab Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages.

[1] Die genauen Bedingungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Mercedes-Benz Verkaufsberater. "

Zu finden hier: https://www.mercedes-benz.de/passengercars/find-buy/used-cars/certification-overview-introduction.module.html

Ziemlich vage. Da mir die genauen Bedingungen also nicht bekannt sind (und auch googeln nicht hilft), wiederhole ich meine Frage hier nochmal: Kennt jemand die "genauen Bedingungen" der Verkaufsberater? Oder kann aus Erfahrung etwas dazu sagen? Ich hoffe, der Sinn meiner Frage oben wird jetzt klarer.

10 Tage ab Unterzeichnung Kaufvertrag?

Wann wurde der unterzeichnet?

Bei der Bestellung oder bei Abholung?

Falls unterzeichnet bei Bestellung, wie lange war die Lieferfrist?

 

Und die wichtigste Frage überhaupt:

Wieso fragst du nicht im SC wo du ihn gekauft hast?

Das wären meine ersten Ansprechpartner.

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 18:01

Zitat:

@chaot30 schrieb am 28. Juli 2020 um 19:28:40 Uhr:

10 Tage ab Unterzeichnung Kaufvertrag?

Wann wurde der unterzeichnet?

Bei der Bestellung oder bei Abholung?

Falls unterzeichnet bei Bestellung, wie lange war die Lieferfrist?

 

Und die wichtigste Frage überhaupt:

Wieso fragst du nicht im SC wo du ihn gekauft hast?

Das wären meine ersten Ansprechpartner.

Anfrage wurde gestellt, aber die sind „überlastet“. Dachte, hier im Forum bekommt man es schneller raus.

Überlastet? In Coronazeiten? Sie halten dich hin, damit die Frist verstreicht.

Immer persönlich vorsprechen und da Kaffe trinken bis das geklärt ist.

Da steht doch 10 Tage ab Unterschrift ohne Angabe von Gründen.

Der Rest sind dann wahrscheinlich abrechnungstechnisch Gründe, Wertverlust durch zusätzlichen Halter im Brief, falls schon zugelassen, Nutzungsentgelt usw.

Da du ja eine Garantie hast, ist das SC bei berechtigten Mängeln auch verpflichtet diese zu beheben. Bei Garantiemängeln steht dir soweit mir bekannt auch ein kostenloser Werkstattersatzwagen zu, kann sein dass das dann erst für Reparaturen ab 3 Stunden gilt.

Darf ich Mal fragen um was für Mängel es geht?

Themenstarteram 30. Juli 2020 um 15:15

Zitat:

@Ingo.M schrieb am 30. Juli 2020 um 16:25:38 Uhr:

Da steht doch 10 Tage ab Unterschrift ohne Angabe von Gründen.

Der Rest sind dann wahrscheinlich abrechnungstechnisch Gründe, Wertverlust durch zusätzlichen Halter im Brief, falls schon zugelassen, Nutzungsentgelt usw.

Da du ja eine Garantie hast, ist das SC bei berechtigten Mängeln auch verpflichtet diese zu beheben. Bei Garantiemängeln steht dir soweit mir bekannt auch ein kostenloser Werkstattersatzwagen zu, kann sein dass das dann erst für Reparaturen ab 3 Stunden gilt.

Darf ich Mal fragen um was für Mängel es geht?

Die Tür hängt schief und schleift am Fahrzeugrahmen. Dadurch Lackabrieb. Servicehistorie nicht eingehalten und einmal um 290 Tage und einmal um 50 Tage überzogen, defekte Dichtlippen und weiters optische Mängel. Habe den Händler jetzt soweit, dass zumindest die Tür gerichtet und lackiert wird.

Tür und eine Defekte Dichtlippe sollte auf Garantie gehen, Servicehistorie ist so kein Mangel, da vor dem Kauf ja einsehbar und kein Schäden durch entstanden, über optische Mängel kann man sich bei einem Gebrauchten streiten, man kauft ein Auto ja nicht blind, und bei einem Gebrauchten dürfen auch normale Gebrauchsspuren vorhanden sein.

Themenstarteram 30. Juli 2020 um 18:34

Zitat:

@Ingo.M schrieb am 30. Juli 2020 um 19:27:13 Uhr:

Tür und eine Defekte Dichtlippe sollte auf Garantie gehen, Servicehistorie ist so kein Mangel, da vor dem Kauf ja einsehbar und kein Schäden durch entstanden, über optische Mängel kann man sich bei einem Gebrauchten streiten, man kauft ein Auto ja nicht blind, und bei einem Gebrauchten dürfen auch normale Gebrauchsspuren vorhanden sein.

Naja, die Historie wird angeblich im Rahmen des Junge Sterne Checks geprüft. Habe mich drauf verlassen. Wertverlust und Versicherungssätze im Schadenfall. Allen anderen Pkt. kann ich zustimmen.

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