jetzt klärt ein Gericht
Moin zusammen,
nachdem ich hier einige Zeit nur mitgelesen habe komme ich mal zu meiner Geschichte
August 07 kam ein ibisweißer TT Roadster zu mir, 2,0L TFSI DSG, fast voll
Listenpreis 52000€
Bis November 07 auch fast alles okay, bis ein anderer Verkehrsteilnehmer meinet mir eine Beule in die rechte Seite zu machen, beim Spurwechsel. Ein Freundlicher hat sich der Sache dann angenommen…….
Ich stelle jetzt einfach mal nur noch dar was passiert ist und was gemacht bzw versucht worden ist
Offene Mängel
1. Sitzflächen der Sitze weisen starken verschleiß bzw. Farbabweichungen auf, Sitzfläche wirft Wellen, Gurt wird irgendwann das Leder durchscheuern
2. DSG schaltet häufig ruppig die Gänge
3. Fahren zwischen 1000-1500 Motordrehzahl nur ruckelig möglich
4. Rückwärtsfahren beginnt häufig sehr ruckartig
5. Kofferraumschloss verweigert sporadisch den Dienst
6. Feuchtigkeit im rechten Seitenblinker
7. Fenster werden außen nass nach einem Öffnungsvorgang, selbst wenn der Regen schon ein Tag her ist, desweiteren werden in diesem Zusammenhang die Fenster innen gräulich verschmutzt
8. Navigation bei Wiedergabe vom MP3 via Speicherkarte nicht zu gebrauchen (Stimme teilweise nicht zu verstehen bzw. zu hören.
Behobene Mängel
1. Motorschaden
2. Beide Gurte rollten nicht auf
3. Austausch der rechten Türverkleidung, wegen Abdrücken im Bereich Armaturenträgeraussparung
4. Loser Innenhimmel im Bereich oberhalb der Heckscheibe
5. Quietschende Bremse vorn
6. Stoßfänger hinten wies Beulen im Bereich des Übergangs zum Seitenteil auf
7. Vibrierender Außenspiegel rechts
8. Spaltmasse beider Türen
9. Fenster links quietscht sporadisch (oben links, bei Blick auf die Türverkleidung)
10. Fahrzeug zieht nach rechts
Mängel nach Reparatur des Unfallschadens bzw. Mängelbeseitigung
1. Beifahrertür scheppert beim schließen
2. Innenkotflügel hinten rechts liegt nicht sauber an
3. Bei einem Einparksensor hinten fehlt eine Dichtung halb (behoben)
4. Hinteres Nummernschild verbeult (behoben)
5. Rückleuchten nicht Formschlüssig montiert
So nachdem die Unfreundlichen sich nix mehr annehmen wollen, der AUDI-Außendienstler sich von mir fasst ein paar gefangen hätte, hab ich keine LUST und Zeit mehr, also darf mein Anwalt das jetzt zu ENDE kämpfen……….er ist ja auch von Anfang an dabei………
Das Gericht hat jetzt einen Gutachter bestellt………..wollen doch mal sehen was hier (STILL)Stand der Technik ist.
Ich werde natürlich weiter berichten!
LG Stephan
Beste Antwort im Thema
Moin zusammen,
nachdem ich hier einige Zeit nur mitgelesen habe komme ich mal zu meiner Geschichte
August 07 kam ein ibisweißer TT Roadster zu mir, 2,0L TFSI DSG, fast voll
Listenpreis 52000€
Bis November 07 auch fast alles okay, bis ein anderer Verkehrsteilnehmer meinet mir eine Beule in die rechte Seite zu machen, beim Spurwechsel. Ein Freundlicher hat sich der Sache dann angenommen…….
Ich stelle jetzt einfach mal nur noch dar was passiert ist und was gemacht bzw versucht worden ist
Offene Mängel
1. Sitzflächen der Sitze weisen starken verschleiß bzw. Farbabweichungen auf, Sitzfläche wirft Wellen, Gurt wird irgendwann das Leder durchscheuern
2. DSG schaltet häufig ruppig die Gänge
3. Fahren zwischen 1000-1500 Motordrehzahl nur ruckelig möglich
4. Rückwärtsfahren beginnt häufig sehr ruckartig
5. Kofferraumschloss verweigert sporadisch den Dienst
6. Feuchtigkeit im rechten Seitenblinker
7. Fenster werden außen nass nach einem Öffnungsvorgang, selbst wenn der Regen schon ein Tag her ist, desweiteren werden in diesem Zusammenhang die Fenster innen gräulich verschmutzt
8. Navigation bei Wiedergabe vom MP3 via Speicherkarte nicht zu gebrauchen (Stimme teilweise nicht zu verstehen bzw. zu hören.
Behobene Mängel
1. Motorschaden
2. Beide Gurte rollten nicht auf
3. Austausch der rechten Türverkleidung, wegen Abdrücken im Bereich Armaturenträgeraussparung
4. Loser Innenhimmel im Bereich oberhalb der Heckscheibe
5. Quietschende Bremse vorn
6. Stoßfänger hinten wies Beulen im Bereich des Übergangs zum Seitenteil auf
7. Vibrierender Außenspiegel rechts
8. Spaltmasse beider Türen
9. Fenster links quietscht sporadisch (oben links, bei Blick auf die Türverkleidung)
10. Fahrzeug zieht nach rechts
Mängel nach Reparatur des Unfallschadens bzw. Mängelbeseitigung
1. Beifahrertür scheppert beim schließen
2. Innenkotflügel hinten rechts liegt nicht sauber an
3. Bei einem Einparksensor hinten fehlt eine Dichtung halb (behoben)
4. Hinteres Nummernschild verbeult (behoben)
5. Rückleuchten nicht Formschlüssig montiert
So nachdem die Unfreundlichen sich nix mehr annehmen wollen, der AUDI-Außendienstler sich von mir fasst ein paar gefangen hätte, hab ich keine LUST und Zeit mehr, also darf mein Anwalt das jetzt zu ENDE kämpfen……….er ist ja auch von Anfang an dabei………
Das Gericht hat jetzt einen Gutachter bestellt………..wollen doch mal sehen was hier (STILL)Stand der Technik ist.
Ich werde natürlich weiter berichten!
LG Stephan
44 Antworten
Sich erstmal solidarisch zu äußern ist ja nett. Aber bitte, diese Liste der "offenen Mängel" wird schwerlich ausreichen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzen.
1.
Hat denn schon jemand wegen des minderwertigen Leders eine Rückabwicklung des Vertrags durchgesetzt ? Ich denke immer noch, daß Audi das Problem im Augen behalten hat und sehenden Auges die billigen Kuhhäute oder auch schlechte Sitzkonstruktion beibehält.
2.
Bei den Getriebemängeln wird es wirklich darauf ankommen, wie massiv da was ruckelt. Ein "ruckartig" einsetzender Rückwärtsgang klingt eher normal. Schon mal etwas beschleunigt bei einer Multitronic R eingelegt ? Da kann es sogar ganz schön knallen.
3.
Für einen feuchten rechten Seitenblinker wird man keinen Richter finden, der zur Rücknahme des Autos verurteilt.
4.
Nasse Fenster sind wohl durch, oder ?
5.
Ein Feature des Navi fehlt, es regelt nicht die Lautstärke herunter, wenn mp3-songs gespielt werden ?
Sorry, das ist wirklich Kleinkram, weswegen ich kein ganzes Auto zurückgeben würde.
Ob es Mängel sind, mag auch vom subjektiven Empfinden abhängen. Ob es aber erhebliche Mängel sind, an die man eine Rechtsfolge wie die Rückabwicklung knüpfen kann, das bezweifele ich sehr.
Ich denke zum Beispiel über das Leder, daß ich eigentlich kaum etwas anderes erwartet habe. Wäre ja wirklich schön, wenn es haltbarer wäre. Gebe ich zu. Das heißt aber auch nicht, daß ich es mir so gefallen lasse. Beim nächsten Auto werden die Alternativen eben neu überdacht.
Davon unabhängig bleibt es dabei, daß man viel Geld für ein ziemlich billig konstruiertes Auto hingelegt hat.
Nebenbei: Was ist eigentlich so toll daran, das Auto wegen solcher Mängel zurückzugeben ? Es bedeutet jede Menge Gespräche, Verhandlungen, hier sogar einen Rechtsstreit, neuen eigenen Aufwand, ein anderes Auto auszusuchen, dann zahlt man noch die Nutzungsentschädigung an Audi (oder führt wegen der Höhe den nächsten Rechtsstreit) und man hinterläßt (mehr oder weniger) verbrannte Erde bei der Niederlassung, die mehr oder weniger für die Geschichte kann.
Das Leben ist zu kurz für sowas.
Grüße
Moin,
es reicht ein Mangel den AUDI nicht beheben kann, schon ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, laut Rechtssprechung. Das AUDI sowas nicht Freiwillig macht ist wohl klar.
Ob bei der AUDI Werkstatt verbrannte Erde übrig bleibt ist mir völlig egal, das ist ein Dienstleistungsunternehmen und wenn die Dienstleistung schlecht ausfällt, dann istz das deren Problem und nicht meins. Die List von Bekannten die mit dem Autohauskonzern Probleme haben ist so lang wie eine Klorolle.
Was ein Rechtsstreit bringt sah man am Donnerstag
http://www.wirtschaftsblatt.at/.../index.do?_vl_pos=r.3.NT
Ich mach nichts anderes als von meinem Recht gebrauch "mangelfreie Ware" ist dies nicht möglich, Geld zurück.
Zum Thema Nutzungsentschädigung:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1589
Daraus dürfte wohl auch klar werden warumAUDI sich da quer stellt, oder???
LG Stephan
Ich Stimme RonB total zu !!!
Und das ich - der unlängst nicht unerheblich um Wandlung gebrüllt hat. Im Nachhinein hätte ich mich lieber nicht so "lächerlich" gemacht. Wirklich gravierendes war bei mir auch nicht dabei.
Rundum zufrieden bin ich wahrlich nicht mit dem Auto - das Klappern z.B. treibt mich in den Wahnsinn... Aber was solls - andere haben nicht mal ein Auto !!!
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Zitat:
Original geschrieben von Maserski
Moin,es reicht ein Mangel den AUDI nicht beheben kann, schon ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich,...
Das ist verkürzt und falsch. Sonst könnte ja jeder wegen jeden falschen Eintrags auf der Navi-DVD das Fahrzeug zurückgeben. Oder meinst Du, das geht auch ? 😁
Wenn einmal ein Hersteller wegen des zu hohen regelmäßigen Verbrauchs eines einzelnen Fahrzeugs zur Zahlung einer Minderung verurteilt wird, ist das mal was, was durch die Medien getrieben wird. Stimmt. Wußtest Du, daß diese Auseinandersetzungen um einen zu hohen Durchschnittsverbrauch zu fast 100 Prozent zugunsten der Hersteller ausgehen ? Abgesehen davon: Vergleich doch mal den Wert eines Mehrverbrauchs von 9,1 Prozent mit Deinen "Mängeln".
Schau doch mal statt nach "Nutzungsentschädigung" nach "Gebrauchsvorteile"... Oder einfacher, frag mal Deinen Anwalt, der Dich vertritt, ob Du den Wagen einfach für lau gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben können wirst.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RonB
Das ist verkürzt und falsch. Sonst könnte ja jeder wegen jeden falschen Eintrags auf der Navi-DVD das Fahrzeug zurückgeben. Oder meinst Du, das geht auch ? 😁Zitat:
Original geschrieben von Maserski
Moin,es reicht ein Mangel den AUDI nicht beheben kann, schon ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich,...
Wenn einmal ein Hersteller wegen des zu hohen regelmäßigen Verbrauchs eines einzelnen Fahrzeugs zur Zahlung einer Minderung verurteilt wird, ist das mal was, was durch die Medien getrieben wird. Stimmt. Wußtest Du, daß diese Auseinandersetzungen um einen zu hohen Durchschnittsverbrauch zu fast 100 Prozent zugunsten der Hersteller ausgehen ? Abgesehen davon: Vergleich doch mal den Wert eines Mehrverbrauchs von 9,1 Prozent mit Deinen "Mängeln".
Schau doch mal statt nach "Nutzungsentschädigung" nach "Gebrauchsvorteile"... Oder einfacher, frag mal Deinen Anwalt, der Dich vertritt, ob Du den Wagen einfach für lau gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben können wirst.
Grüße
Bevor man mit Halbweisheiten um sich wirft wollen wir uns auf das geschriebene Wort verlassen.
Es geht bei einem Sachmangel in der Regel um
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Unter dem Link http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_124.pdf
steht das Verfahren als PDF, und dort werden vor dem Europäischen Gerichtshof genau die §§ verhandelt, und siehe da, diesen §§ haben sie widersprochen so das eine Nutzungsentschädigung nicht zu zahlen ist.(Im verhandelten Fall)
Gebrauchsvorteil????? Im BGB gibt es „Nutzungen“ §100BGB
Und zu Deiner Navi DVD…….stellt sich die Frage ob der Hersteller (Navtech) überhaupt in seinen Nutzungsbedingungen eine Fehlerfreiheit garantiert, tut er das nämlich nicht auf weißt auf Fehler und Lücken im Kartenmaterial hin, dann ist die auch kein Mangel im Sinne §437BGB.
Und bleiben wir dabei, in meinen Augen, sind die in der Liste aufgeführten Punkte Mängel, laut AUDI nicht, das lass ich nun von einem Gericht klären.
Mal als Beispiel „das DSG rupft beim Gangwechsel“ ist nicht nur ein Mangel sogar ein der Werbung wiedersprechende Produkteigenschaft……die besagt nämlich „DSG – Zugkraftunterbrechungsfrei Gangwechsel“ was bei einem rupfenden Getrieben nicht der Fall ist. Auch ein Fall für „Rücktritt vom Kaufvertrag“
In diesem Sinne
Stephan
Wow, Du glaubst da wirklich dran, oder ?
Ganz ehrlich und ganz ernsthaft: Es ist nicht so wie Du denkst, und Du solltest Dich mal richtig beraten lassen.
Ich fürchte, daß Dich eine (erfolgreiche) Rückabwicklung immernoch zwischen 3.000,00 und 5.000,00 € für den Ersatz der Gebrauchsvorteile kosten wird.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RonB
Ich fürchte, daß Dich eine (erfolgreiche) Rückabwicklung immernoch zwischen 3.000,00 und 5.000,00 € für den Ersatz der Gebrauchsvorteile kosten wird.Grüße
Das kommt darauf an wieviel Kilometer er gefahren hat.
Bei einer Wandlung zahlt man einen gewissen Prozentsatz vom Neupreis pro Tausend gefahrene Kilometer.
Ich weiß nicht wie hoch der Prozentsatz bei Audi ist, bei Mercedes waren es 0,67% .
Zitat:
Wow, Du glaubst da wirklich dran, oder ?
Ganz ehrlich und ganz ernsthaft: Es ist nicht so wie Du denkst, und Du solltest Dich mal richtig beraten lassen.
Also ich glaube da auch dran, weil bei mir war es so.
Ich habe meinen Mercedes wegen einem Mangel (Motor lief unrund) gewandelt bekommen.
Gruß Stefan
Zitat:
Original geschrieben von RonB
Wow, Du glaubst da wirklich dran, oder ?Ganz ehrlich und ganz ernsthaft: Es ist nicht so wie Du denkst, und Du solltest Dich mal richtig beraten lassen.
Ich fürchte, daß Dich eine (erfolgreiche) Rückabwicklung immernoch zwischen 3.000,00 und 5.000,00 € für den Ersatz der Gebrauchsvorteile kosten wird.
Grüße
Naja "glauben tut man Sonntags in der Kirche", ich halte mich an Tatsachen. Momentan ist dir Rechtsprechung dort nicht geklärt, daher meine Argumentation. Aber sehen wir es mal so, es wäre schön wenn ich keine Nutzungentschädigung zahlen muss, aber selbst wenn es mich 10000€ kostet, ich will und habe einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug und das ist mein Ziel.
Nix anderes.
@Mixman
die 0,67% war bisher die gängige Regel bei allen Herstellern. Ob es nach dem EuGh- Urteil immer nos so ist steht nich aus.
LG Stephan
schade, daß die bremsen nicht mehr bei dir quietschen ;(
Käufer hat Rücktrittsrecht
Wenn beim Neuwagen die Bremsen quietschen
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte eine Frau einen Pkw der gehobenen Preisklasse erworben. Nach einer Laufleistung von weniger als 10.000 Kilometern stellte sie fest, dass die Bremsen des rund 75.000 Euro teuren Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt laut zu quietschen begannen; nachfolgend trat dieses Phänomen auch bei Vorwärtsfahrt auf. Das Quietschen war so laut, dass es selbst bei geschlossenen Fenstern noch sehr gut zu vernehmen war. Es trat immer bei feuchter Witterung auf und verlor sich jeweils erst nach 10 bis 15 Minuten Fahrzeit.
Die Käuferin wandte sich an ihren Vertragshändler, der daraufhin mehrfach erfolglos versuchte, die Störung zu beheben. Nachdem der Wagen innerhalb von acht Monaten fünfmal in der Werkstatt gewesen war, hatte die Dame endgültig genug: Sie erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte ihr Geld zurück.
Der Händler wollte das nicht gelten lassen und erklärte, die Quietschgeräusche seien minimal und auch nur kurz nach Fahrtantritt hörbar. Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges würden durch sie nicht beeinflusst. Damit, so der Händler, liege eine bloße Komforteinbuße vor, und die Kundin habe kein Rücktrittsrecht. Das OLG Schleswig sah das jedoch anders (Urt. v. 25.07.2008 - 14 U 125/07):
Komforteinbuße kann erheblicher Mangel sein
Nach der Beweisaufnahme stehe fest, dass die Bremsen des Pkws bei Feuchtigkeit stets über eine längere Zeit, das heißt bei den ersten 16 bis 22 Bremsungen nach Fahrtantritt, in erheblicher Lautstärke quietschten. Bei einem Fahrzeug der gehobenen Kategorie stelle dies einen erheblichen Mangel dar, der zum Rücktritt berechtige. Es spiele keine Rolle, ob auch die Funktionsfähigkeit der Bremsen beeinträchtigt sei, so die Richter. Denn auch eine Komforteinbuße stelle einen erheblichen Mangel dar, wenn sie beträchtlich sei und der Käufer berechtigterweise erwarten durfte, dass bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie und Preisklasse, bei denen auch der Fahrkomfort eine wichtige Eigenschaft sei, solche störenden Geräusche nicht vorhanden seien.
Auch die Tatsache, dass die Geräusche nur bei Feuchtigkeit aufträten, ändere nichts, so die Richter, zumal bei den in Deutschland vorherrschenden Witterungsbedingungen mit Feuchtigkeitseinwirkung häufig zu rechnen sei.
Meine Bremse quietscht auch seit einiger Zeit. Natürlich ist dies laut Werkstatt "Kein Mangel im Sinne der Gewährleistung" sondern "nur ein Einschluss in dem Belag der sich nach einiger Zeit von alleine regelt".
Auch hier Vorsprung durch Argumenation vor Kunde. Bei > 60.000€ Listenpreis und einer akuten Krise (auch bei den Händlern) sicherlich die einzig mögliche Vorgehensweise............
Frohes neues.......
leider noch nicht, ich warte auf den Termin beim Gutachter, der wird in den nächsten Tagen.....bzw Wochen sein.
LG Stephan
Danke für die rasche Antwort. Bitte halte uns auf dem Laufenden. Wir nehmen an Deinem Ärger teil... 😉 (Geteiltes Leid etc... na Du weißt schon 😉 )
Gruß
Merk
Habe gerade das gleiche Problem wie Maserski.
Strebe eine Wandlung an und das mit guten Aussichten.
Nach Motorschaden und mehrfach gewechselter Kupplung und Schwungrad
tritt das Problem des 'Kupplungsrubbeln' nach wie vor auf und
Audi vertröstet mich seit einem halben Jahr mit einer Lösung.
Der Stand vor Weihnachten war 'noch keine Lösung' und auch keine
in Aussicht.
2 mal wurde eine Nachbesserung wegen Aussichtlosigkeit zurücjgestellt, als
Übergangslösung ein nochmaliges Austauschen von Kupplung und ZMS vorgeschlagen.
Zum Nutzungsentgeld:
Mein 🙂 strebt die Wandlung an und nannte mir als 'üblichen Nutzungssatz' 0,67%
Es gibt allerdings auch Nutzungsentgelde von 0,4 - 0,5 %
Ich muß allerdings sagen, dass es mir egal ist.
Sollte nur 0,67 % möglich sein, brauche ich bei der Neubestellung nicht
12 - 14 % Rabatt sondern 18 %
Zieht mein 🙂 nicht mit kaufe ich das Auto woanders oder
kaufe mir ein ganz anderes Auto.
Die Trümpfe hat im Moment der Käufer.
Und was unterm Strich steht zählt.