Jemand will Papiere und Blechschild eines meiner Schlachtfahrzeuge haben

Mercedes E-Klasse W124

Ein Käufer möchte gerne Papiere mit Fahrgestellnummer und Blechschild meines 230te erwerben.

Was gibt es für Gründe diese Dinge erwerben zu wollen? Bestimmt keine legalen, oder wie soll ich das einschätzen?

mfg Paul

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@RGA7468 schrieb am 12. Januar 2018 um 19:45:21 Uhr:



Bedenke: FIN ist auf jeden Fall beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) registriert. Wenn mit Hilfe der illegal weitergegebenen FIN 'krumme Dinger gedreht' werden, wird der letzte offizielle Fz-Halter mit zur Rechenschaft gezogen - wahrscheinlich in Richtung Urkunden-Fälschung o.ä.

Sorry, blanker Unsinn.

Was der Käufer macht, ist einzig und allein seine Sache.

Er könnte ja genausogut das ganze Auto mit Papieren kaufen und bei sich zuhause die FIN rausschneiden und das Typschild entfernen.

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Genau so .

Zitat:

@ppuluio schrieb am 12. Januar 2018 um 18:01:54 Uhr:


Ein Käufer möchte gerne Papiere mit Fahrgestellnummer und Blechschild meines 230te erwerben.

Was gibt es für Gründe diese Dinge erwerben zu wollen? Bestimmt keine legalen, oder wie soll ich das einschätzen?

mfg Paul

Guten Abend -
ACHTUNG - garantiert keine legalen Gründe!!!
Fragen:
1) wenn FIN mit Blechschild + dazugehörigen gültigen amtlichen Fz-Dokumenten weitergegeben wird, was wird dann aus dem auf diese Weise "gefilzten" Fahrzeug ohne Papiere bzw. FIN ???
2) Viel Wichtiger!!! : was will wohl jemand mit einer 'herrenlosen' FIN + dazu passenden amtlichen Fz-Papieren ohne das dazugehörige Fz???
Bedenke: FIN ist auf jeden Fall beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) registriert. Wenn mit Hilfe der illegal weitergegebenen FIN 'krumme Dinger gedreht' werden, wird der letzte offizielle Fz-Halter mit zur Rechenschaft gezogen - wahrscheinlich in Richtung Urkunden-Fälschung o.ä.
Das riecht oberfaul und es kann nur DRINGENDST davon abgeraten werden, sich in eine solche fragwürdige Manipulation (evtl. strafbare Handlung!) einzulassen - ggf. Behörde (z.B. Polizei) einschalten.
Merke: nur ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen!
RGA7468
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Danke für die Antwort!

Ich hab ihn auch gefragt :

"Hmm, tut mir leid wenn ich unverschämt klinge, aber da müssen sie mir mal erklären wie ich es schaffe auf der legalen seite des gesetzes zu bleiben."

Daraufhin kam keine Antwort. Das mit Polizei und jemanden in die Pfanne hauen muß ich mir mal überlegen, eigentlich bin ich sehr dafür daß sich Bürger an das Gesetz halten.

Stimmt, ich glaube, ohne Papiere und sonstige Nachweise kann ich das Fahrzeug nicht verschrotten.

Nach einer kurzen Recherche hab ich seine Adresse und seinen Klarnamen herausgefunden, er hat einen Elektroladen.

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Ausserdem ist die Fin an mehreren Stellen in der Karosse eingepresst. Es soll vermutl ein Ident.-tausch durchgeführt werden, früher H-Kennzeichen oder gestohlenes Fahrzeug.

Zitat:

@RGA7468 schrieb am 12. Januar 2018 um 19:45:21 Uhr:



Bedenke: FIN ist auf jeden Fall beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) registriert. Wenn mit Hilfe der illegal weitergegebenen FIN 'krumme Dinger gedreht' werden, wird der letzte offizielle Fz-Halter mit zur Rechenschaft gezogen - wahrscheinlich in Richtung Urkunden-Fälschung o.ä.

Sorry, blanker Unsinn.

Was der Käufer macht, ist einzig und allein seine Sache.

Er könnte ja genausogut das ganze Auto mit Papieren kaufen und bei sich zuhause die FIN rausschneiden und das Typschild entfernen.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Januar 2018 um 21:58:01 Uhr:



Zitat:

@RGA7468 schrieb am 12. Januar 2018 um 19:45:21 Uhr:



Bedenke: FIN ist auf jeden Fall beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) registriert. Wenn mit Hilfe der illegal weitergegebenen FIN 'krumme Dinger gedreht' werden, wird der letzte offizielle Fz-Halter mit zur Rechenschaft gezogen - wahrscheinlich in Richtung Urkunden-Fälschung o.ä.

Sorry, blanker Unsinn.

Was der Käufer macht, ist einzig und allein seine Sache.

Er könnte ja genausogut das ganze Auto mit Papieren kaufen und bei sich zuhause die FIN rausschneiden und das Typschild entfernen.

Hab hier einen interessanten Auszug gefunden:

Nach der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) ist der Halter eines Wagens, der als Abfall zu werten ist, dazu verpflichtet, für die Beseitigung und Verschrottung von seinem Auto selbst zu sorgen. Hierbei darf er sich allerdings auch nur an Betriebe und Unternehmen wenden, die grundsätzlich für die Rücknahme, Demontage und Verschrottung zugelassen sind (§ 4 Abs. 1 AltfahrzeugV).

Wenn der ominöse Käufer also die FIN irgendwo reinschweißt, die Karre nie offiziell auf sich anmeldet und irgendwann mal den Schrott am Straßenrand stehen lässt, hat der letzte registrierte Halter das Problem. Der zuletzt registrierte Halter muss nachweisen können dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß verschrottet hat (Verwertungsnachweis) oder verkauft hat (Kaufvertrag), sollte das Fahrzeug jemals irgendwo wieder auftauchen.
Wie es aussieht wenn man das nicht nachweisen kann weiß ich nicht. Aber selbst wenn nichts passiert, gibt es zumindestens unangenehme Nachfragen. Hätte ich keine Lust drauf.
Schlachte aus was du brauchst und er soll den Schrott offiziell als "Auto" mit Kaufvertrag kaufen. Dann bist du aus dem Schneider und er kann machen was er will.

Das sehe ich nicht so. Er manipuliert die Identität eines Autos. Das geht in Richtung Urkundenfälschung.
Beispiel: jemand kauft vor 20 Jahren einen Wagen und fährt damit auf seinem privaten Gelände, bspw. Farm.
Dann verkauft er das Auto und der Wagen lässt sich nicht mehr zulassen, da es sich dann um eine "Erstinbetriebnahme" oder Erstzulassung handelt und das Fahrzeug abgasseitig nicht mehr den Grenzwerten entspricht.

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 12. Januar 2018 um 22:38:26 Uhr:


Das sehe ich nicht so. Er manipuliert die Identität eines Autos. Das geht in Richtung Urkundenfälschung.
Beispiel: jemand kauft vor 20 Jahren einen Wagen und fährt damit auf seinem privaten Gelände, bspw. Farm.
Dann verkauft er das Auto und der Wagen lässt sich nicht mehr zulassen, da es sich dann um eine "Erstinbetriebnahme" oder Erstzulassung handelt und das Fahrzeug abgasseitig nicht mehr den Grenzwerten entspricht.

Ob der Käufer Urkundenfälschung, etc betreibt wäre mir egal. Wichtig wäre mir dass ich beweisen kann dass ich mit der Sache nichts zu tun habe. Und das geht nur mit Kaufvertrag oder Verwertungsnachweis.

Ich schrieb doch, dass das Fzg nur auf Privatgelände fuhr, ohne Zulassung.
Könnte auch als Beihilfe gesehen werden, das Raustrennen der FIN.

Für mich jedenfalls ist der Fall klar, ich werde natürlich die Plakette und die Unterlagen nicht rausrücken, da ich ohnehin irgendwann den Karren verschrotten muß. Ja, richtig, ich baue mir Teile daraus aus.

Mfg Paul

Zitat:

Dann verkauft er das Auto und der Wagen lässt sich nicht mehr zulassen, da es sich dann um eine "Erstinbetriebnahme" oder Erstzulassung handelt und das Fahrzeug abgasseitig nicht mehr den Grenzwerten entspricht.

Es gibt sogar den Fall, daß du ein neues Fahrzeug nicht zulassen kannst, z.b. einen Unimog mit euro 3 Motor.

Zum verschrotten brauchst du keine Papiere, ausser du gibst das Auto als Auto einem Verwerter. Wenn du die Karosserie zerlegst und zerschneidest, bekommst du als Alteisen auch noch Geld dafür und niemand fragt, was das mal war.
Bezüglich Papiere: natürlich kann der damit alle möglichen schwerst illegalen Dinge machen.
Er kann aber auch ein Auto, dessen Brief verloren gegangen ist, damit wieder in Betrieb nehmen.
Er kann zb eines der sinnlos der Abwrackprämie zum Opfer gefallenen Autos so wieder fahren.
Er kann ein Auto dass zb aus dem Ausland (Japan oder USA) importiert wurde, fahren, ohne dafür erst deutsche Papiere zu beantragen.
Er kann sich damit auch den Keller tapezieren ...
Letztendlich ist's völlig egal, solange du einen Kaufvertrag hast, wo drauf steht wem du das Fahrzeug verkauft hast.
Wie schon oben erwähnt wurde, kann man all die schrecklich bösen Sachen auch machen, wenn man das Auto in ganzen kauft. Da hat dann niemand einen Einfluss darauf.

Ich soll ihn anrufen, aber ich hab ihm gesagt daß mir das zu heiß ist... naja, ich hab gedacht daß sich vielleicht doch irgendwer dafür interessiert, wenn ich den Wagen zersäge... wenn man das macht braucht einen Verwerterschein...
Die Sachsen sind da manchmal ein bisschen komisch.

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