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Papier Verlust | W124 E220

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 25. Februar 2021 um 10:57

Guten Tag!

Ich habe ein Kleines Problem!

Auf grund von Umzug, ist der Brief so wie der Fahrzeugschein vom 124er verschwunden!

Wir haben den Wagen vor ungefär 5 Monaten gekauft, das auto war 10 Jahre abgemeldet.

Der Vorbesitzer hatte den wagen nie auf sich angemeldet, der Wagen stant nur auf der Stelle.

Leider sagte uns die zulassungsstelle heute, das wir einen Nachweiß von dem Herren der zuletzt eingetragen war brauchen. das Problem daran ist das der herr zu 99% schon tot ist, am heutigen tag wäre dieser mann 92 Jahre alt. (Der Vorbesitzer/verkäufer hatte den Wagen nie angemeldet).

Wir haben Alle Dokumente, TÜV bescheide, Wartungsheft, Kaufvertrag mit Kreuzen dass wir die Beiden Dokumente bekommen haben.

Nun brauche ich eine Lösung wie ich das auto anmelden kann oder ich die Dokumente wieder bekommen kann/ Neu ausgestellt bekomme ohne die Erben das herren zu "Suchen" immerhin sind wir nicht im Fernsehn.

Danke im Voraus

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21 Antworten

Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht nicht?

... hätte das StVA doch dann drauf hingewiesen.... ??

Vllt besser wenn man sagt man hat "keine" Unterlagen wo der letzte Halter zu erkennen wäre ?

Themenstarteram 25. Februar 2021 um 11:49

Wir haben ja sogar noch Kopien von dem Brief/Schein vor verlust. alle Dokumente sind vorhanden.

Die zulassunstelle glaubt uns aber nicht das der wagen uns gehört!

Ich würde die Zulassungsstelle fragen ob Du Ihr gegenüber eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich Besitzübergang auf Dich abgeben kannst. Ggf. auch noch eine EV vom Vorbesitzer/Verkäufer, der den Inhalt bzw. die Schilderung Deiner EV bestätigt anbieten, sofern der Verkäufer sich darauf einlässt.

Eidesstattliche Erklärung über den Verlust der beiden Zulassungsbescheinigungen ausfüllen. Damit dann (ggf. zu einer anderen) Zulassungsstelle gehen (Kreis Unna z.B. Unna oder Lünen möglich)

ich befürchte mal es ist besser die Kopien nicht vorzuzeigen.

Themenstarteram 25. Februar 2021 um 12:13

Zitat:

@Jojoausmg schrieb am 25. Februar 2021 um 12:56:23 Uhr:

ich befürchte mal es ist besser die Kopien nicht vorzuzeigen.

Warum raten sie davon ab?

Themenstarteram 25. Februar 2021 um 12:14

Zitat:

@benzodiazepine69 schrieb am 25. Februar 2021 um 12:53:41 Uhr:

Eidesstattliche Erklärung über den Verlust der beiden Zulassungsbescheinigungen ausfüllen. Damit dann (ggf. zu einer anderen) Zulassungsstelle gehen (Kreis Unna z.B. Unna oder Lünen möglich)

Das Problem ist das uns nichtmal mehr die Möglichkeit einer eidesstatlichen erklärung gegeben wird!

Kaufvertrag müsste absolut ausreichend sein. Wenn vorbesitzer dein Wagen nicht auf sein Name um gemeldet hat ist sein Problem. War trotzdem Eigentümer und Besitzer von dein Wagen. Zulassung wäre auch kein eigentusnachweis ( siehe leasing Verträge) da würde ich ne Termin bitten beim Zulassungsstelle ( Abteilungsleiter und kein Sachbearbeiter) eventuell noch ne datenkarte von Daimler holen ( wie ne Geburtsurkunde ist es für dein Fahrzeug) kost 130 Euro. Da ist motor Nr auch vermerkt. Daimler wird auch ne eigentusnachweis verlangen aber da reicht Kaufvertrag. Gruß Tommy

Es gibt Mitarbeiter beim StVA die arbeiten nicht gerne besondere Dinge ab.

Sind Kopien da.... ( Daten letzter Halter ) ... bringen "Sie" den Nachweis.

Daher "vermute" ich: ohne Kopien und Unterlagen in denen der Halter vermerkt ist.... ist besser.

Angeblich kann die Zulassungstelle selber Daten beim KBA abfragen, somit wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr nötig.

Aber.... das muss auch Jemand machen.

Hatte leider auch schon Sachbearbeiter, die vorgelegte Daten falsch interpretiert haben..... und erst auf meinen nachdrücklichen Einwand wurde das vom Abteilungsleiter korrigiert.

Andere sind wirklich sehr hilfsbereit!!!

Themenstarteram 25. Februar 2021 um 12:44

Zitat:

@Jojoausmg schrieb am 25. Februar 2021 um 13:31:55 Uhr:

Es gibt Mitarbeiter beim StVA die arbeiten nicht gerne besondere Dinge ab.

Sind Kopien da.... ( Daten letzter Halter ) ... bringen "Sie" den Nachweis.

Daher "vermute" ich: ohne Kopien und Unterlagen in denen der Halter vermerkt ist.... ist besser.

Angeblich kann die Zulassungstelle selber Daten beim KBA abfragen, somit wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr nötig.

Aber.... das muss auch Jemand machen.

Hatte leider auch schon Sachbearbeiter, die vorgelegte Daten falsch interpretiert haben..... und erst auf meinen nachdrücklichen Einwand wurde das vom Abteilungsleiter korrigiert.

Andere sind wirklich sehr hilfsbereit!!!

Bei uns ist es leider nicht so, wir haben alle Dokumente, wurden Abgeschmettert "Wir bräuchten die Info ob dem Vorbesitzer das auto Wirklich gehört hatte" und wenn der vorbesitzer den kaufvertrag nicht mehr hat. brauchen wir die info von dem besitzer vor dem Verkäufer, dieser ist aber wenn man Logisch denkt schon tot.

Wie sollte ich eurer meinung jetzt vorgehen?

Wenn die da mal wieder Arbeitsverweigerung betreiben am besten direkt den Vorgesetzten antanzen lassen...

Wenn ihr einen Kaufvertrag habt, wo auch die richtigen Daten drinstehen, sollte die Ausfertigung eines neuen Briefes kein Problem sein. Die Fahrzeugdaten fragt das Strassenverkehramt beim KBA ab. Allerdings müssen im Kaufvertrag schon die Fahrgestellnummer, sowie Name und Adresse des Verkäufers aufgeführt sein. Dann macht das Strassenverkehrsamt noch eine Abfrage bei der Polizei und dann ist es gut.

Selbst wenn du gar nichts hast, muss das Fahrzeug beim KBA ich meine für sechs Monate aufgeboten werden. Wenn sich innerhalb dieser Frist dann niemand meldet, gehört das Fahrzeug dir.

Sprich mit dem Leiter der Behörde, der kennt sich auch. Und er weiß dann auch gleich, wer die Pfeife in seiner Truppe ist. Ist ein bisschen zusätzliche Lauferei, aber regeln lässt sich das. Und nimm vor allem ALLE Unterlagen mit, die du zu dem Fahrzeug hast. Das weckt Vertrauen und man wird sich deiner Sache annehmen.

Good luck!

Servus,

Beziehungen zu tüv oder dekra?

da gibt es daten vom Vorbestzer.

nur wenn du jemand kennst

gruß Franke

ich hab mal n Auto ohne Brief etc gekauft...wenn ich mich recht erinnere lief das dann so:

Eidesstattliche Erklärung vom Verkäufer zusammen mit Antrag für Unbedänklichkeitsbescheinigung ans Kraftfahrtbundesamt geschickt, 2 Wochen später nen Wisch von denen bekommen, damit zur Zulassung und neue Papiere bekommen. Ist schon ~15 Jahre her. Mal auf die Seite vom KBA gucken, notfalls anrufen. Blöd halt falls dann rauskommt, dass er geklaut ist.

Viel Erfolg.

Grüße

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