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Jährliche Fahrleistung: Vertragsbeginn 01.09.2014

Hallo,

könnte jemand mir bitte kurz klären, wie man die Fahrleistung berechnet sollte, wenn der Vertragsbeginn nicht Anfang des Jahres ist?
Ich habe ein folgender Fall:
Das Auto habe ich ab 01.09.2014 mit jährlichen Fahrleistung 19,000 km bei Europa versichert. Der Kilometerstand am Anfang betrug 163.000 km. Wenn ich es richtig verstehe, habe ich folgende Grenze, die ich nicht überschritten darf/kann (zumindest nicht ohne Versicherer zu informieren):
- bis 31.08.2015 -> 182.000 km
- bis 31.08.2016 -> 201.000 km
Sehe ich das richtig, oder sieht das der Versicherer anders, d.h.:
- bis 31.12.2016 -> 201.000 km?

Danke für die Hilfe und sorry für die Fehler, ich komme nicht aus Deutschland.

VG,
Jacek

Beste Antwort im Thema

Em....ob der begeistert ist das du seine Nummer für jeden und ewig leserlich hier postest? 😉

Ach wart...frag ihn grad selbst....

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nochmal: von wann bis wann?

Antwort A vom TE ist die richtige.

Es gibt keinen festen Zeitraum.

Wenn z.B. im Juni 2017 ein Unfall passiert, dann wird der Versicherer die angegebene Fahrleistung anteilig anrechnen.

Eben aufs Monat runter gerechnet.

nein, dass wird so nicht funktionieren können, da es eine Jahresfahrleistung ist (siehe "abgelaufene Milch"😉

Ich zahle für eine jährliche Fahrleistung.
Da kann mir die Versicherung nicht vorschreiben wann ich die fahre.
Am Jahresende können wir dann gerne abrechen. Wenn dann die Fahrleistung stimmt ist doch alles ok. 🙂

Gruß Frank,
der ja auch noch km nachmelden darf wenn er merkt es reicht nicht. 😉

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Zitat:

@Frank128 schrieb am 24. Mai 2016 um 23:15:26 Uhr:


Ich zahle für eine jährliche Fahrleistung.

und das ist der maßgebliche Knackpunkt. Es ist eine Jahresfahrleistung; also muss auch immer ein Jahr betrachtet werden. Die Frage ist, welches Jahreszeitraum zu wählen ist wird in den Bedingungen nicht beantwortet. Beantwortet wird lediglich, dass wenn der Jahreszeitraum nicht voll ist, weil der Vertrag z.B. vorzeitig beendet wird, dass man dann von ein lineare Hochrechnung ausgeht.

Hätte nicht gedacht, dass ich mit "phaetoninteresse" einmal gleicher Meinung bin. 😁

Gruß Frank,
es gibt nichts was es nicht gibt. 😉

Die Praxis ist aber so.

Gib 12.000 KM Fahrleistung an und baue nach 6 Monaten mit 12.000 gefahrenen KM einen Unfall.

Dann bekommst du ein Anschreiben vom Versicherer das sich z.B. "Klärung jährliche Fahrleistung" nennt.
Da musst du dann Stellung beziehen, wie du dir dir die 12.000 KM jährliche Fahrleistung vorstellst, wenn du nach 6 Monaten diese schon "verbraucht" hast.

Nur wenn man es plausibel erklären kann, warum es tatsächlich nur 12.000 KM im Jahr werden, wird der Versicherer von einer Umstufung absehen.

Auszug aus den AKB eines Versicherers:

Als Überschreitung der jährlichen Fahrleistung gilt,

a. wenn innerhalb der ersten 12 Monate nach letzter Mitteilung des Kilometerstandes die angegebene Fahrleistung überschritten wurde;

b nach den ersten 12 Monaten die angegebene durchschnittliche jährliche Fahrleistung überschritten wurde. Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung berechnet sich in diesem Fall aus dem 12-fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung seit letzter Meldung der jährlichen Fahrleistung und des Kilometerstandes.

Zitat:

@DrDumont schrieb am 24. Mai 2016 um 23:35:54 Uhr:


Die Praxis ist aber so.

Gib 12.000 KM Fahrleistung an und baue nach 6 Monaten mit 12.000 gefahrenen KM einen Unfall.

Dann bekommst du ein Anschreiben vom Versicherer das sich z.B. "Klärung jährliche Fahrleistung" nennt.
Da musst du dann Stellung beziehen, wie du dir dir die 12.000 KM jährliche Fahrleistung vorstellst, wenn du nach 6 Monaten diese schon "verbraucht" hast.

Nur wenn man es plausibel erklären kann, warum es tatsächlich nur 12.000 KM im Jahr werden, wird der Versicherer von einer Umstufung absehen.

Wo ist das Problem? Wenn ich mein Auto ab sofort stehe lasse ist doch alles in Butter. 😁
Fahre ich weiter muss ich die zusätzlichen Kilometer natürlich bezahlen.

Nur, wenn ich z.B. im 1. Monat meine jährliche Fahrleistung aufbrauche und dann nicht mehr fahre was ist daran nicht ok?

Gruß Frank,
der seine gemeldeten Fahrleistungen genau kennt. 😉

Frank.

Was sagst du, als Spezialist, dann zu den zitierten AKBs von der HUK und die von Gammoncrack zitieren?

hmmm das nicht der punkt.

nochmal die frage des TE war der Berechnungszeitraum und nicht was passiert wenn der Vertrag vorzeitig endet und man bereits zum Storno die Fahrleistung voll hatte. Hier hat die HUK eine Fiktion, die sie dann berechtigt linear hoch zu rechnen. Ist auch i.O.; wir haben ja Vertragsautonomie.

Aber nochmal: Das nicht die Fragestellung. Diese hat gammoncrank nun meines Erachtens erstmalig bzw. als erster und einziger mit Bezug auf ein unbekanntes Vertragswerk (leider) beantwortet; damnach geht es ab Meldung + 12 Monate. Da im Antrag in der Regel der Tachostand genannt ist, wäre die Lösung Antragsstellungsdatum / KM-Meldedatum + 12 Monate.
Aber letztlich käme hier noch mal auf das konkrete Vertragswerk des TE an.

Es geht dem TE darum von wann bis wann er Fahrleistungen einzuhalten hat.

Wie handhabt ihr das bei euch phaetoninteressent.

Du bist ja derjenige, der als Beruf "Mitarbeiter Kfz-Versicherung im Innendienst" angibt.

Was machst du, wenn du von der Schadenabteilung nach 6 Monaten Vertragslaufzeit einen KM Stand gemeldet bekommst und der zu hoch ist?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Mai 2016 um 23:56:55 Uhr:


Es geht dem TE darum von wann bis wann er Fahrleistungen einzuhalten hat.

Wo ist das Problem?

VN hat die vereinbarten Fahrleistungen in dem Zeitraum, für den der Versicherungsbeitrag berechnet wurde, einzuhalten. Dieser Beitragszeitraum steht im Versicherungsvertrag.
- Jahresbeitrag = Jahresfahrleistung
- Bei unterjährigen Verträgen muss die Jahresfahrleistung entsprechend linear verkürzt werden.

O.

Zitat:

@DrDumont schrieb am 24. Mai 2016 um 23:55:57 Uhr:


Frank.

Was sagst du, als Spezialist, dann zu den zitierten AKBs von der HUK und die von Gammoncrack zitieren?

Die intereressieren "mich" nicht. Das hängt aber damit zusammen, dass die Vertragsgestaltungen der einzelnen Versicherer unterschiedlich sind.
Somit muss halt jeder einmal in seine "Bedingungen" schauen.

Gruß Frank,
dessen Versicherung seit Jahren keinen Km-Stand abgefragt hat. 😉

Zitat:

@benwolio schrieb am 24. Mai 2016 um 12:55:28 Uhr:


Hallo,

könnte jemand mir bitte kurz klären, wie man die Fahrleistung berechnet sollte, wenn der Vertragsbeginn nicht Anfang des Jahres ist?
Ich habe ein folgender Fall:
Das Auto habe ich ab 01.09.2014 mit jährlichen Fahrleistung 19,000 km bei Europa versichert. Der Kilometerstand am Anfang betrug 163.000 km. Wenn ich es richtig verstehe, habe ich folgende Grenze, die ich nicht überschritten darf/kann (zumindest nicht ohne Versicherer zu informieren):
- bis 31.08.2015 -> 182.000 km
- bis 31.08.2016 -> 201.000 km
Sehe ich das richtig, oder sieht das der Versicherer anders, d.h.:
- bis 31.12.2016 -> 201.000 km?

Danke für die Hilfe und sorry für die Fehler, ich komme nicht aus Deutschland.

VG,
Jacek

Frage doch den mal Telefon-Nr. entfernt - twindance/MT-Moderation der kennt sich mit Kilometern und Berechnung sehr gut aus.

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