Jährliche Fahrleistung: Vertragsbeginn 01.09.2014
Hallo,
könnte jemand mir bitte kurz klären, wie man die Fahrleistung berechnet sollte, wenn der Vertragsbeginn nicht Anfang des Jahres ist?
Ich habe ein folgender Fall:
Das Auto habe ich ab 01.09.2014 mit jährlichen Fahrleistung 19,000 km bei Europa versichert. Der Kilometerstand am Anfang betrug 163.000 km. Wenn ich es richtig verstehe, habe ich folgende Grenze, die ich nicht überschritten darf/kann (zumindest nicht ohne Versicherer zu informieren):
- bis 31.08.2015 -> 182.000 km
- bis 31.08.2016 -> 201.000 km
Sehe ich das richtig, oder sieht das der Versicherer anders, d.h.:
- bis 31.12.2016 -> 201.000 km?
Danke für die Hilfe und sorry für die Fehler, ich komme nicht aus Deutschland.
VG,
Jacek
Beste Antwort im Thema
Em....ob der begeistert ist das du seine Nummer für jeden und ewig leserlich hier postest? 😉
Ach wart...frag ihn grad selbst....
39 Antworten
Em....ob der begeistert ist das du seine Nummer für jeden und ewig leserlich hier postest? 😉
Ach wart...frag ihn grad selbst....
Zitat:
@DrDumont schrieb am 25. Mai 2016 um 00:03:14 Uhr:
Wie handhabt ihr das bei euch phaetoninteressent.Du bist ja derjenige, der als Beruf "Mitarbeiter Kfz-Versicherung im Innendienst" angibt.
Was machst du, wenn du von der Schadenabteilung nach 6 Monaten Vertragslaufzeit einen KM Stand gemeldet bekommst und der zu hoch ist?
schwierig zu beantworten. sagen wir mal pragmatisch.
den rest musst du zwischen den zeilen lesen 😁
Also mal eine Anfrage an den VN stellen, wie er sich das vorstellt, wird wohl nicht so verkehrt sein, oder?
Mein Versicherer macht das so.
Meine Frau war mal drüber. Da kam ein Schreiben, in dem wir begründen sollten, warum die Fahrleistung abweicht.
Wenn sie in 2 Wochen nix hören, würde automatisch angepasst werden.
Das war allerdings kurz vor der Geburt von unserem 2. Kind und es war klar, dass sie den Rest des Jahre nicht mehr so viel Fahren wird. Kurz Vertreter angerufen und alles war OK:
Zitat:
@Frank128 schrieb am 24. Mai 2016 um 23:43:00 Uhr:
Zitat:
@DrDumont schrieb am 24. Mai 2016 um 23:35:54 Uhr:
Die Praxis ist aber so.Gib 12.000 KM Fahrleistung an und baue nach 6 Monaten mit 12.000 gefahrenen KM einen Unfall.
Dann bekommst du ein Anschreiben vom Versicherer das sich z.B. "Klärung jährliche Fahrleistung" nennt.
Da musst du dann Stellung beziehen, wie du dir dir die 12.000 KM jährliche Fahrleistung vorstellst, wenn du nach 6 Monaten diese schon "verbraucht" hast.Nur wenn man es plausibel erklären kann, warum es tatsächlich nur 12.000 KM im Jahr werden, wird der Versicherer von einer Umstufung absehen.
Wo ist das Problem? Wenn ich mein Auto ab sofort stehe lasse ist doch alles in Butter. 😁
Fahre ich weiter muss ich die zusätzlichen Kilometer natürlich bezahlen.Nur, wenn ich z.B. im 1. Monat meine jährliche Fahrleistung aufbrauche und dann nicht mehr fahre was ist daran nicht ok?
Gruß Frank,
der seine gemeldeten Fahrleistungen genau kennt. 😉
Du liegst hier absolut richtig.
Es muss, wenn der Versicherer tätig werden will, immer eine absolute Überschreitung der angegebenen jährlichen Kilometerleistung vorliegen. Dabei ist es ganz egal, wie die AKB gestrickt sind. Wer 15.000 km angeben hat und nach 14 Monaten 25.000 km gefahren ist, kann nicht sanktioniert werden. Wie will der Versicherer gegen die Begründung vorgehen, wenn der VN sagt, dass er immer am Jahresanfang 10.000 km fährt und danach so gut wie nicht mehr?
Ich glaube kaum, dass der VN in einem solchen Fall beweisen muss, dass es so ist. Der Versicherer wird wohl beweisen müssen, dass es nicht so ist.
Die Sanktion kann erst greifen, wenn die Kilometerleistung im 2. Jahr, z.B. am 1.7. 30.000 km überschritten hat. Als Versicherer würde ich aber in einem solchen Fall bei 30.100 km sofort sanktionieren.
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es geht sogar noch weiter... daher auch mein Post oben.... du kannst das ganze auf die spitze treiben.
Beginn 01.07.12 Fahrleistungen angegeben 6.000km.
Prüfung 01.07.16 DIfferenz 100.000
Hauptfälligkiet 01.01.
Vor ab ein Passus aus den AKB GDV 2015:
Zitat:
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Der VN gibt an, dass er im Zeitraum vom 01.07.2012 - 31.12.2015 97.000 gefahren ist.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 26. Mai 2016 um 15:22:48 Uhr:
es geht sogar noch weiter... daher auch mein Post oben.... du kannst das ganze auf die spitze treiben.Beginn 01.07.12 Fahrleistungen angegeben 6.000km.
Prüfung 01.07.16 DIfferenz 100.000
Hauptfälligkiet 01.01.Vor ab ein Passus aus den AKB GDV 2015:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 26. Mai 2016 um 15:22:48 Uhr:
Zitat:
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Der VN gibt an, dass er im Zeitraum vom 01.07.2012 - 31.12.2015 97.000 gefahren ist.
Deshalb fragen viele Versicherer bei niedriegen Fahrleistungen jährlich den KM Stand ab.
Das Ganze könnte man aber auch durch einen jährlichen Versicherer Wechsel komplett umgehen.
Nur im Schadensfall müsste man dann ggf. nachzahlen. Ansonsten interessiert der KM Stand niemanden.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. Mai 2016 um 16:16:05 Uhr:
Dieses Beispiel grenzt an Vorsatz
Ja und?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. Mai 2016 um 16:16:05 Uhr:
Dieses Beispiel grenzt an Vorsatz
nö,
Dies grenzt allenfalls an Ignoranz und Unredlichkeit der Versicherer gegenüber dem Kunden
ich wüsste nicht wieviel km ich jährlich vom 01.01. - 01.01. in den letzten Jahren gefahren bin. Ich müsste mir auch durch Rechnungen von Inspektion, Wartung und TüV (die ja nicht vorhanden sein müssen) helfen. Wenn ich das als Fachkraft nicht weiß, wie ich kann ich das von einem normalen Verbraucher erwarten?
Folge:
Wenn also die in den Teilperioden (01.01. - 01.01. jeden Jahres) der zu Grunde gelegten Gesamtlaufzeit gefahrenen KM nicht korrekt ermittelt werden können, welche Versicherer will dann ernstlich behaupten, dass die in der letzte Teilperiode (in meinem Beispiel: 01.01.-01.07.16) korrekt ermittelt und dann noch repräsentativ (lineare Hochrechnung) für das komplette Jahr ist?
Es gibt genug Branchen (Dachdecker, Landschaftsgärtner, Gastronomie, etc.), die Saisongeschäft haben. Auch bei Privatpersonen kann die Fahrleistung durchaus varieren (Sommerurlaubsfahrten, Wohnortwechsel, Arbeitsstättenwechsel, etc.)
Irgendwo sollte man mal die Kirche im Dorf lassen. Es gibt (immer) ein paar, die absichtlich bescheissen. Über 95% der Anpassungen sind aber normaler Lebensumstände geschuldet und in den regel auch nicht nennenswerte (1-2 Klassen)...
Das ganze Konstrukt der Nachberechnung von Jahresfahrleistungen hinkt.
Das kann aber nicht Problem des Kunden sein.
Zitat:
@DrDumont schrieb am 26. Mai 2016 um 16:23:20 Uhr:
Deshalb fragen viele Versicherer bei niedriegen Fahrleistungen jährlich den KM Stand ab.Das Ganze könnte man aber auch durch einen jährlichen Versicherer Wechsel komplett umgehen.
Nur im Schadensfall müsste man dann ggf. nachzahlen. Ansonsten interessiert der KM Stand niemanden.
wir nicht (relativ großer K-Versicherer).
wir rechnen bzw. fragen nach im Schadenfall und bei Bestand der Vertriebspartner mit unterdurchschnittlichen Fahrleistungen in den Verträge über den Bestand des Vertriebspartners.