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Jährliche Fahrleistung nachträglich verkleinern?

Themenstarteram 7. November 2014 um 22:11

Hallo,

geht es, für das laufende Jahr die vereinbarte Laufleistung zu verkleinern und eine Rückzahlung zu erhalten?

Hintergrund:

Am Anfang 2013 hatte ich jährliche Fahrleistung bei 6.000 km angemeldet. Mitte des Jahres habe ich es wegen einer Reise auf 20.000 km erhöht, somit wurde die ganze Rechnung für das ganze Jahr neuberechnet.

Für das Jahr 2014 wurden auch 20.000 km übernommen. Jetzt habe ich aber bemerkt, dass in diesem Jahr ich unter 10.000 bleiben werde. Kann ich es noch für dieses Jahr kleiner machen und auch Rückzahlung bekommen?

Danke :-)

Beste Antwort im Thema
am 8. November 2014 um 20:30

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 8. November 2014 um 14:54:32 Uhr:

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 8. November 2014 um 12:06:47 Uhr:

Wo steht das genau, dass man die KM nach unten ändern muss?

Zum Beispiel in den AKB der HUK unter K.3.1

Oder in den AKB jeder anden beliebigen Versicherung unter dem Punkt "Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung"

Erstaunlich das du sowas nicht weist.

Mir gehts nur um den erwähnten Punkt, den unser Schlauberger hier aufführt.

"Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung" und was das in der Deutschen Sprache bedeutet und wann ich die Pflicht habe es mit zu teilen.

Wenn ich mit meinem Auto höchstens 15.000 KM fahre, dann habe ich nichts mit zu teilen.

Fahre ich 20.000 KM, dann stimmt der Satz "höchstens 15.000" nicht mehr.

Fahre ich jedoch 0-15.000 KM so habe ich keine Pflicht irgendetwas mit zu teilen, denn ich fahre nach wie vor nur 15.000 KM.

Basda! :D

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Alles Sache der Versicherung.

am 8. November 2014 um 0:14

So ist es.

Die Huk macht es

Bei der AXA kann man das unter myaxa.de selber machen, falls man sich dort registriert hat.

Es ist sogar deine Pflicht alle Änderungen die dein Schadensrisiko betreffen unverzüglich zu melden.

Was in der einen Richtung recht ist, kann in der anderen Richtung nur billig sein.

am 8. November 2014 um 11:06

Wo steht das genau, dass man die KM nach unten ändern muss?

Kommt auf die Bedingungen (AKB) an.

In der Regel wird die Korrektur der Fahrleistung per Beginn der laufenden Versicherungsperiode vereinbart.

Somit hättest Du Anrecht auf Erstattung für 2014.

Gruß Phaeti

Themenstarteram 8. November 2014 um 12:00

Danke für die Rückmeldungen und Tips!

Ich habe ins AKB von meiner Versicherung (wgv) geschaut und da steht:

"K.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt

abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden

Versicherungsjahres."

Also sollte gehen. Ich werde ausprobieren und hier berichten.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 8. November 2014 um 12:06:47 Uhr:

Wo steht das genau, dass man die KM nach unten ändern muss?

Zum Beispiel in den AKB der HUK unter K.3.1

Oder in den AKB jeder anden beliebigen Versicherung unter dem Punkt "Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung"

Erstaunlich das du sowas nicht weist.

Ach ja vergessen.In diesem Fall wäre das ja zum Vorteil des Kunden und in diesem Forum als nicht erwähnenswert eingestuft.

am 8. November 2014 um 15:20

In meinem Kfz Vertrag steht. "Die jährliche Fahrleistung beträgt höchstens 15.000 KM"

Das heißt also, wenn ich nur 10.000 KM fahre stimmt dieses Merkmal immer noch und es besteht somit keine Pflicht zur Meldung.

Denn da steht nichts von "mindestens 12.000 Km"

Erstaunlich, wie wenig ausgeprägt deine Auffassungsgabe ist ;)

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 8. November 2014 um 16:20:43 Uhr:

In meinem Kfz Vertrag steht. "Die jährliche Fahrleistung beträgt höchstens 15.000 KM"

Das heißt also, wenn ich nur 10.000 KM fahre stimmt dieses Merkmal immer noch und es besteht somit keine Pflicht zur Meldung.

Denn da steht nichts von "mindestens 12.000 Km

Du solltest Dich bezüglich Deiner Versicherungen wirklich mal von einem Fachmann beraten lassen. Macht bei Dir extrem viel Sinn.

Komisch, dass gerade die Leute, die keine Ahnung von der Materie haben, glauben, dies Alles selbst handhaben zu können.

am 8. November 2014 um 16:25

Brauche ich nicht.

Ich kann lesen und mir ist die Bedeutung von "höchstens" klar.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 8. November 2014 um 17:25:30 Uhr:

Brauche ich nicht.

Ich kann lesen und mir ist die Bedeutung von "höchstens" klar.

Und bei deiner Versicherung gibts also die Stufe 0 bis höchstens 15tsd km. Leg mal auf den Kopierer, will ich sehen

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 8. November 2014 um 17:25:30 Uhr:

Brauche ich nicht.

Ich kann lesen und mir ist die Bedeutung von "höchstens" klar.

Lass mal gut sein, natürlich steht da höchstens 15000 km.

Aber vermutlich ist es bei deiner Versicherung, wie bei jeder anderen Versicherung - es wird Stufen von Jahreskilometern geht, die sich nicht ganz unerheblich auf den Beitrag auswirken.

Die liegen vermutlich bei 6000,9000,12000,15000,20000,30000 km.

Die Stufe mit max. 12000 km ist günstiger als die mit 150000 km, wobei der Unterschied vermutlich grad für ein Abendessen ausreicht.

Aber von 20000 auf 9000 km sollte schon ein nettes Zusatzgeld geben.

Du hast natürlich insoweit recht, dass es dir nicht nachteilig seitens der Versicherung ausgelegt wird, wenn du statt 20.000 km nur 5000 km fährst, aber dein Geldbeutel wird es dir halt nachtteilig ausgelegt, hat dann mehr Zwiebelfleisch

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