Jährliche Fahrleistung auf ein Monat runter gerechnet!

Hallo zusammen,

vor einem Jahr habe ich meinen Corsa versichern lassen und damals 15000km als jährliche Fahrleistung angegeben, womit ich gut zurechtgekommen bin. Nun muss ich das Auto als Zweitwagen ummelden, da ein weiteres Auto in die Familie kommt und dieser Wechsel soll höchstens noch bis Ende des Jahres gehen, danach steht eventuell ein Versicherungswechsel an.

Jetzt ist meine Frage, ob ich bei dem neuen Vertrag, der voraussichtlich nur 2 Monate zum überbrücken geht wieder 15000km als jährliche Fahrleistung angeben muss, oder ob da 2500km anzugeben sind. Ich würde am liebsten natürlich 2500km angeben, aber man hat mir auch gesagt, dass Versicherungen die jährliche Fahrleistung auf einen Monat runterrechnen würden. Wenn ich also 2500km angebe und nach diesen 2 Monaten einen Crash baue, wäre meine komplette Laufleistung schon erschöpft und keiner würde mir glauben, dass es bei den 2500km geblieben wäre!

Also zusammengefasst: Wird die jährliche Fahrleistung auf ein Monat runter gerechnet, oder kann man die jährliche Fahrleistung innerhalb von wenigen Monaten vollfahren und danach glaubwürdig rüberkommen, wenn man behauptet, den Rest des Jahres nicht weiter gefahren zu werden?!

Vielen Dank im Voraus.

16 Antworten

Hallo RaphG88,

wie hier schon geschrieben machen die Fahrleistungen zwischen 0 und 10.000 KM/Jahr bei den Versicherungsbeiträgen nicht so viel aus.

Auch bei 15.000KM ist meistens noch keine Kostenexplosion bei der Haftpflicht zu erwarten, ich würde in Deinem Fall also die 15.000 KM angeben, solange die monatliche Fahrleistung entsprechend hoch ist.

Die gesparten Euro stehen in keinem Verhältnis zu dem eventuellen Ärger bei (aus Sicht der Versicherung) zu niedriger Angabe. Allein die Aussicht auf eine Auseinandersetzung mit der Versicherung, ob denn nun die Angabe korrekt war oder nicht, wäre mir die Ersparnis nicht wert - selbst, wenn man mit den Argumenten durchkäme.

Gruss

Martin

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


(...)P.S. Auf deine Belehrungen was p.a. bedeutet kann ich verzichten, deine Entschuldigung kannste beim Fundamt abgeben, da hole ich sie mir ggfls. ab.(...)

na na na - nun komm erstmal wieder runter.

Ich habe Deinen Post gelesen - und ich habe dort gelesen: " Im Übrigen: den vereinbarten Kilometerstand kann man um 3000 km p.a. überziehen ohne Nachteile zu haben! So steht es bei m e i n er Vers. im Kleingedruckten!"

--> schlichtweg schlecht formuliert von Dir, ganz einfach.

Geh mal bitte davon aus, dass hier auch Leser unterwegs sind, die sich nicht eins-zu-eins mit der Materie beschäftigen.
Wenn die dann lesen, dann nur den ersten Teil.

Selbiges gilt für "Erfahrungswerte" --> von wie vielen Fällen kannst Du konkret auf das Verhalten von Versicherungen bei Verstoß gegen die weichen Tarifmerkmale sprechen? 2? 3?
Ist das repräsentativ?

Ergo:
Hier gehts im Zweifelsfall um Geld und Versicherungsschutz - daher gilt meine Mahnung weiterhin, allgemein zu schreiben wenn man den konkreten Fall nicht kennt. (oder weißt Du genau, um welchen Tarif, geschweige denn um welche Gesellschaft es sich beim TE handelt?)
Man kann aus Erfahrung reden, das gehört aber vorher ausdrücklich so gekennzeichnet.

Halbwissen schadet eher.

Grüße
Schreddi

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