ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 3 Monate PKW deffekt - 3 TAGE Nutzungsausfall bekommen

3 Monate PKW deffekt - 3 TAGE Nutzungsausfall bekommen

Themenstarteram 25. November 2008 um 21:07

Hallo,

Ich hatte am 04.06.2008 einen Unfall.Ein Radfahrer ist über rot gefahren.Es gab Zeugen,Polizei usw ...

Der erste Brief von Haftpflichtversicherung kamm am 14.07.2008.Also über einen Monat später.

Ich sollte Fotos machen,Kostenvoranschlag machen lassen,Antrag ausfüllen.Hab gemacht, post geschickt.

Dann sollte doch ein Gutachter vorbeikommen.Also kamm ein Gutachter.

Erst am 28.08.2008 bekomme ich Schreiben dass meine Reperaturkosten übernommen werden.

Ich beantragte Nutzungsausfall, ich kriegte keine Antwort.Also zweiter Brief (per Einschreiben) , wieder nichts.

Dann letzten Montag 18.11.2008 (1 monat nach meinem zweitem Brief) schickte ich email, was das soll.

Am nächtsen Tag (Dienstag 19.11.2008) bekomme ich email in dem steht dass mir 3 Tagen a 50 euro überwiesen wird.

Das kann doch net Wahr sein.Sie haben über 1 Monat gebraucht um ersten Brief zu schreiben und dann wird am ende nur 3 Tage ausbezahlt ??!!

Kann ich da was machen oder ?!

P.S. Ein schreiben habe ich nicht bekommen nur diese eine email mit dem einem Satz , dass 3 Tage bezahlt werden.

 

Danke im voraus,

istina

 

Beste Antwort im Thema

@Dino und Vento:

Ihr habt beide Recht (zumindest teilweise):

-es wird keine 3 Monate Nutzungsausfallentschädigung geben (ob da jetzt jemand abzocken will oder nicht lassen wir mal dahingestellt) und

-ohne weitere Angaben des TE sind hier auch keine weiteren sinnvollen Antworten möglich.

(Beides hatte ich weiter oben bereits geschrieben).

Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal und macht hier ein paar präzisere Angaben, vielleicht auch nicht - und damit hätte sich das Thema denn auch sowieso erledigt.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Du hat vergessen, uns mitzuteilen, wie lange die Reparatur deines Autos in der Werkstatt gebraucht hat (mit anderen Worten: Wie lange konntest du es - unfallbedingt - nicht nutzen [="Nutzungsausfall"]?). Wie viele Tage hat denn der Gutachter vorgeschlagen?

Was also sollen wir dir antworten?

Gruß situ

was ich mich in dem zusammenhang noch interessieren wuerde:

( PHV des schädigers vorrausgesetzt)

wuerde das recht auf eigenen gutachter;anwalt, usw. dann auch bestehen und uebernommen werden?

falls ja, war das vorgehen des TE ja auch etwas "ungeschickt".

falls nein, weiss ich dann etwas mehr :)

mfg

Harry

Also eines vorweg: Du wirst nie im Leben 90 Tage a 50 EUR (4500 EU) Nutzungsausfallentschädigung bekommen!

 

Zum Rest:

Kann ohne nähere Infos nicht beantwortet werden?

Genaugenommen wissen wir aufgrund der Beschreibung noch nicht einmal, ob hier eine Reparatur überhaupt erfolgt ist oder nicht, wie der Schadenumfang gewesen ist usw. usw. usw..

 

War das Fahrzeug fahrbereit?

Wenn ja, gibt es Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur (Nachweis durch Bestätigung der Werkstatt).

 

War das Fahrzeug evtl. durch eine Notreparatur wieder fahrbereit bzw. verkehrssicher zu machen, dann wäre dies der richtige Weg gewesen, die Kosten für die Notreparatur sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

 

War das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und konnte auch durch eine Notreparatur nicht in diesen Zustand versetzt werden, so willst du uns hoffentlich hier nicht erzählen, dass du das Fahrzeug drei Monate hast stehen lassen um zu warten, bis etwas passiert.

 

Wie gesagt: Ohne weitere Infos kann hier auch keine weitere Auskunft erteilt werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

was ich mich in dem zusammenhang noch interessieren wuerde:

( PHV des schädigers vorrausgesetzt)

wuerde das recht auf eigenen gutachter;anwalt, usw. dann auch bestehen und uebernommen werden?

Ja, das ist IMMER im Haftpflichtschadenfall so - egal, ob der Schädiger eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, eine Privathaftpflicht, Hundehalterhaftpflicht oder auch gar keine Haftpflichtversicherung besitzt.

MEINE Ansprüche werden nicht davon berührt, wie bzw. ob sich der Schädiger versichert hat.

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

falls ja, war das vorgehen des TE ja auch etwas "ungeschickt".

Siehe mein letztes Posting hier - da ist eigentlich alles zu diesem Vorgehen gesagt.

 

Also sorry, aber wie soll denn ein Radfahrer es schaffen einen Schaden zu verursachen, der 3 MONATE Nutzungsausfall nach sich zieht??? Also ich glaube der TE hat sich unglaublich dusselig angestellt. Oder er will die Versicherung abzocken. DIe 3 Tage sind wohl voll gerechtfertigt und mehr wird's nicht geben...

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Also sorry, aber wie soll denn ein Radfahrer es schaffen einen Schaden zu verursachen, der 3 MONATE Nutzungsausfall nach sich zieht??? Also ich glaube der TE hat sich unglaublich dusselig angestellt. Oder er will die Versicherung abzocken. DIe 3 Tage sind wohl voll gerechtfertigt und mehr wird's nicht geben...

schön, wenn man Zuhause ne Glaskugel hat.....

Mal im Ernst, es wurde nichts über den Unfallhergang geschrieben und über die Höhe der Beschädigung oder was beschädigt wurde. Was hier gerade abläuft ist wie Kartenlesen und Klugscheissen zusammen (sorry, aber das musste mal raus).

Also lieber TE, etwas mehr Info würde auch den einen oder anderen Sachverständigen zu einer Antwort bewegen.

Egal wie es auch immer ausgeht, selbst bei einem Totalschaden gibts keine 3 Monate Nutzungsausfall. Das weiß ich ganz ohne Glaskugel und ohne meine sonstigen paranormalen Hilfsmittel aus meiner Schublade zu ziehen...

Wer 3 Monate Nutzungsausfall will, der will abzocken. Ich hab auch einen wirtschaftlichen Totalschaden an meinem Alfa. Für die Wiederbeschaffung dieses in Deutschland sehr seltenen Autos wurden vom Gutachter 12 Tage angesetzt...

@Dino und Vento:

Ihr habt beide Recht (zumindest teilweise):

-es wird keine 3 Monate Nutzungsausfallentschädigung geben (ob da jetzt jemand abzocken will oder nicht lassen wir mal dahingestellt) und

-ohne weitere Angaben des TE sind hier auch keine weiteren sinnvollen Antworten möglich.

(Beides hatte ich weiter oben bereits geschrieben).

Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal und macht hier ein paar präzisere Angaben, vielleicht auch nicht - und damit hätte sich das Thema denn auch sowieso erledigt.

Themenstarteram 28. November 2008 um 17:02

hallo nochmal ,

erstens , ich hab hier niergends behauptet, dass ich 3 monate nutzungsausfall ausbezahlt haben will...

wie errechnet sich ein nutzungsausfall - zeit ?!!?

 

und nun ein paar infos ...

der typ fährt mit farhrrad über rot ( am 04.06.2008), ich versuche ihn auszuweichen.er wird leider erwischt. beim ausweichen fahre ich ein verkehrszeichen kaputt und fahre über die verkehrsinsel drüber.also frontschutzscheibe total kaputt , vorderes rechtes scheinwerfer kaputt, vordere rechter reiffen kaputt, vordere rechte kotflügel eingedrückt, stoßstange im ar...,

reperatur kosten ca 2350 euro.

da es kein auto war, hatte ich nur seine presonen daten aber keine privathaftpflichtversicherungsdaten. er wollte einfach net seine versicherungsdaten geben.nach einigen tagen hab mich beim anwalt beraten lassen usw ... als ihn anwalt persönlich angerufen hat , der typ wollte nichtmal ihm versicherungsdaten geben.also was sollte ich machen. hab leider keinen rechtschutz und kein geld für irgendwelche weitere anwaltskosten... er behauptete zwar er gibt keine daten aber er sei privathaftpflichtversichert ist und dass er alles seiner versicherung mitgeteilt hat...

und seine versicherung meldtete sich übern monat später beim mir .

dann wollten sie fotos haben,kostenvoranschlag haben,antrag ausgefüllt haben ... paar tage später alles zugeschickt.

dann wollten sie gutachter vorbeikommen lassen. also kamm er.

er war am 20.08.2008 da und kostenübernahme bestätigung bekomme ich erst am 28.08.2008.auto wurde gleich nächste woche rep.

 

SO ...

NEHMEN WIR JETZT NUR DEN ZEITRAUM VOM ERSTEN BRIEF DER AM 14.07.2008 GESCHRIEBEN IST und bis zur GUTACHTER AM 20.08.2008 ist übern monat.

meine schuld wenn die erstens fotos haben wollen und kostenvoranschlag und dann selber gutachter schicken wollen nacher ?!?

ich hab in keinerweise irgendwie hinausgezögert ...

die haben angeblich schadensmeldung von typ erst am 20.06.08 bekommen ABER MELDEN SICH ERST AM 14.07.08 ?!?! meine schuld ?!also die haben meine tel gehabt aber brauchen 3 wochen um sich zu melden (wenn das stimmt mit schadensmeldung ).

 

hoffe ich hab notwendige infos weitergegeben ...

 

 

du haettest eben selber einen gutachter bestellen koennen und reparieren lassen koennen.

(sicherlich inkl. eines restrisikos bezueglich PHV)

Harry

Themenstarteram 28. November 2008 um 17:40

da aber meine finanzsituation mir nicht erlaubte , auto auf eigene rechnung zu reparieren ohne bestätigung zu haben, war ich angewiesen zu warten, dass sie mir kosten übernehmen.

istina

Tja, etwas unglücklich gelaufen die ganze Sache.

Die anwaltliche Beratung scheint mir hier auch nicht ganz optimal gewesen zu sein.

Also:

Grundsätzlich ist es mal egal, ob der Verursacher versichert ist, oder nicht - das ändert an den Anprüchen mal überhaupt nichts.

Natürlich besteht ein gewisses Risiko, ob der Verursacher ohne Haftpflichtversicherung überhaupt für den Schaden aufkommen kann (hatten wir neulich einen Thread hier, wo genau das nicht der Fall war).

 

Sehr geschäftstüchtig war der Anwalt offensichtlich auch nicht, denn die Kosten für seine Tätigkeit müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden - spätestens, als klar war, dass er eine Haftpflichtversicherung hat, hätte der Anwalt hier tätig werden können.

 

Sodann war es natürlich etwas unglücklich, sich hinzusetzen und zu warten.....zu warten..........zu warten............warten........ - durch eigenes Tätigwerden wäre hier eine deutliche Beschleunigung des Ablaufes erzielt worden.

 

Eine Reparatur des Fahrzeuges hätte sowieso erfolgen müssen, ggf. wäre der Weg über eine Zwischenfinanzierung gegangen, Finanzierungskosten in einem solchen Falle müssen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung getragen werden.

 

Dass bei dieser Schadenhöhe ein Gutachten benötigt wird ist eigentlich obligatorisch.

Zumindest für den Zeitraum des Schadennachweises (Vorlage des KVA) bis zur Reparaturfreigabe würde ich noch Nutzungsausfallentschädigung geltend machen - spätestens ab hier hatte die Versicherung Kenntnis vom Schadenumfang und hätte ggf. auch schneller reagieren können.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 3 Monate PKW deffekt - 3 TAGE Nutzungsausfall bekommen