iX an Steckdose laden
Hallo zusammen.
Scheinbar gibt es noch einen Threat, in den meine Frage passt.
Ich bekomme nächsten Sommer meinen IX und habe vorerst keine Möglichkeit eine Wallbox zu installieren (Tiefgarage / WEG). Daher würde ich mir eine Haushaltssteckdose an meinen Stellplatz legen lassen.
Haus ist 7 Jahre alt, also kein alter Kram. Der Weg von meinem Kellerraum (dort soll es dann abgezweigt werden mit separater Sicherung und Zähler) ist gerade mal 10-15m und natürlich soll was hochwertiges installiert werden.
Nun hört man immer wieder, dass das nicht so gut sein soll (ladegeschwindigkeit mal komplett außen vor bitte), da aber alles neu ist, wohl eher kein Problem.
Was denken die Profis hier? Kann man das bedenkenlos mit dem von BMW mitgelieferten Riegel machen? Lieber nen Juicebooster oder Ähnliches besorgen oder gar gänzlich no Go (bitte nicht das Thema Ladegeschwindigkeit einbeziehen - bin fast nur zu Hause, daher kein Problem).
Danke euch.
59 Antworten
Das mit dem "den letzten beißen die Hunde" dürfte kaum zu halten sein, da wird dann gemeinschaftlich durch die Nutzer der Ladeinfrastruktur investiert werden müssen, da laut Gesetz und Gesetzesbegründung niemand benachteiligt werden darf, egal wann er/sie zu den "Ladewilligen" hinzustößt.
Also entweder es wird gemeinsam aufgerüstet oder es wird gemeinsam geteilt, beispielsweise durch Drosselung aller Wallboxen oder tageweiser Ladeerlaubnis.
Ist aber hier OT und hat mehr was von Grundsatzdebatte.
Zitat:
@xdaswarsx schrieb am 3. November 2022 um 15:52:20 Uhr:
Zitat:
@TubeTonic schrieb am 3. November 2022 um 13:51:01 Uhr:
Das ist ja super und bekloppt zu gleich. Ne Wallbox kann ich nicht ohne weiteres installieren, aber ne CCE Dose die das selbe kann?! Muss man nicht verstehen.Das mit der dickeren Leitung gebe ich nochmal weiter - vielen Dank für den Hinweis .
Ich wollte in meiner Tiefgarage auch eine Wallbox installieren, was mir die Hauseigentümergemeinschaft allerdings verweigerte.
Mein 2. Plan war dann eine 16A-CEE-Dose zu bauen, was mir ebenfalls untersagt wurde.
Genau wie bei einer Wallbox musst Du hier in Deutschland aber dem Netzbetreiber Bescheid sagen wenn Du darüber (mit max. 11kW) laden möchtest.
Eine Steckdose hätte ich nur bauen dürfen wenn ich versichere, dort ausdrücklich nicht mein Auto zu laden.
Das war in Deutschland vor 2 Jahren!
Ein anderer Eigentümer hatte danach geklagt und gewonnen und sich eine Wallbox installiert.
Witzigerweise hatte er selbst angeboten ein Lastmanagement zu installieren, was er nach der Ablehnung der Eigentümermehrheit, dann aber sein lies.
Mittlerweile haben nun 5 von 28 Parteien ein Auto mit Steckdose und werden sich wohl alle was eigenes hinstellen bis am Ende die Kapazitätsgrenze erreicht ist und der letzte groß Geld in die Hand nehmen muss.
Um nochmal klarzustellen. Die Eigentümergemeinschaft kann nicht einfach so verweigern . Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Wallbox. Ein Verweigerung ist nur aus triftigem Grund möglich, z.B. wenn du eine Wallbox an der Außenwand eines denkmalgeschützten Gebäudes
montieren willst. Ansonsten können sie max. Darauf bestehen, dass alle gestzlichen/technischen Vorschriften eingehalten werden. Das sollte dem Hausberwalter aber auch bekannt sein.
Zitat:
@mopperle schrieb am 3. November 2022 um 17:25:54 Uhr:
Zitat:
@xdaswarsx schrieb am 3. November 2022 um 15:52:20 Uhr:
Ich wollte in meiner Tiefgarage auch eine Wallbox installieren, was mir die Hauseigentümergemeinschaft allerdings verweigerte.
Mein 2. Plan war dann eine 16A-CEE-Dose zu bauen, was mir ebenfalls untersagt wurde.
Genau wie bei einer Wallbox musst Du hier in Deutschland aber dem Netzbetreiber Bescheid sagen wenn Du darüber (mit max. 11kW) laden möchtest.
Eine Steckdose hätte ich nur bauen dürfen wenn ich versichere, dort ausdrücklich nicht mein Auto zu laden.
Das war in Deutschland vor 2 Jahren!
Ein anderer Eigentümer hatte danach geklagt und gewonnen und sich eine Wallbox installiert.
Witzigerweise hatte er selbst angeboten ein Lastmanagement zu installieren, was er nach der Ablehnung der Eigentümermehrheit, dann aber sein lies.
Mittlerweile haben nun 5 von 28 Parteien ein Auto mit Steckdose und werden sich wohl alle was eigenes hinstellen bis am Ende die Kapazitätsgrenze erreicht ist und der letzte groß Geld in die Hand nehmen muss.
Um nochmal klarzustellen. Die Eigentümergemeinschaft kann nicht einfach so verweigern . Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Wallbox. Ein Verweigerung ist nur aus triftigem Grund möglich, z.B. wenn du eine Wallbox an der Außenwand eines denkmalgeschützten Gebäudes
montieren willst. Ansonsten können sie max. Darauf bestehen, dass alle gestzlichen/technischen Vorschriften eingehalten werden. Das sollte dem Hausberwalter aber auch bekannt sein.
Nicht ganz korrekt. Ja, erstmal verweigern können sie nicht ABER in unserem Fall ohne lastenmanagement Max 5 wallboxen möglich aber schon über 20 Leute die eine Wallbox haben wollen. Daher das Problem.
Zitat:
@TubeTonic schrieb am 3. November 2022 um 18:42:27 Uhr:
Nicht ganz korrekt. Ja, erstmal verweigern können sie nicht ABER in unserem Fall ohne lastenmanagement Max 5 wallboxen möglich aber schon über 20 Leute die eine Wallbox haben wollen. Daher das Problem.
Das ist ein rein technisches und leicht lösbares Problem, welches nur entstanden sein dürfte, weil Jeder (der bisherigen Wallbox-Betreiber) vor sich hingewurschtelt hat. Man muss halt dieselben Wallboxen nehmen mit integrierten Lastmanagement. Dann ist das alles gar kein Problem. Haben wir bei einem Bekannten mit dem GO-eCharger Homefix gemacht. Kostet 600€, verbunden via WLAN und Cloud-Lastmanagement (in dem Fall 3 Boxen an max. 11kW). Funktioniert super. Ein anderer Anbieter ist z.B. die Heldelberg Energy Control Wallbox (max. 16 Teilnehmer). Man denkt oft immer an teure Lösungen bzw. bekommt nur teure Varianten angeboten. Aber es gibt aber auch günstige und (bis auf die Verkabelung) selbst zu realisierende Varianten.
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Zitat:
Nicht ganz korrekt. Ja, erstmal verweigern können sie nicht ABER in unserem Fall ohne lastenmanagement Max 5 wallboxen möglich aber schon über 20 Leute die eine Wallbox haben wollen. Daher das Problem.
Und genau deswegen müssen die Wallboxen beim Energieversorger angemeldet werden, weil der dann, so wie bei uns aktuell auch, ein Lastmanagement fordert, wie auch Nothbuddy geschrieben hat. Und deswegen habe ich auch geschrieben, dass die WEG nur nein sagen kann, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden.
Und, mit Verlaub, eure Hausverwaltung ist wohl ziemlich inkompetent, sonst hätten sie darauf hingewiesen.
Warum muss man eigentlich eine 11kW Wallbox melden und eine 16A CEE Dose nicht? Über die 16A CEE Dose kann ich ja genauso 11kW laden.
Weil eine 16A CEE für sich genommen keine Ladestation ist und nicht meldebedürftig ist.
Meldebedürftig ist die Nutzung einer mobilen Lademöglichkeit (Flexible Fast Charger zum Beispiel) an einer bestimmten CEE, also einem bestimmten Hausanschluss.
Es hängen Millionen CEE Dosen herum, die nichts mit dem Laden von Elektrofahrzeugen zu tun haben.
Zitat:
@mopperle schrieb am 3. November 2022 um 17:25:54 Uhr:
Um nochmal klarzustellen. Die Eigentümergemeinschaft kann nicht einfach so verweigern . Du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Wallbox. Ein Verweigerung ist nur aus triftigem Grund möglich, z.B. wenn du eine Wallbox an der Außenwand eines denkmalgeschützten Gebäudes
montieren willst. Ansonsten können sie max. Darauf bestehen, dass alle gestezlichen/technischen Vorschriften eingehalten werden. Das sollte dem Hausverwalter aber auch bekannt sein.
Ich weiß, dass sie es nicht verbieten "dürfen", de facto haben sie es mir aber verboten.
Natürlich würde ich Recht bekommen, wenn ich mir einen Anwalt suchen würde.
Da ich (im Gegensatz zu meinem Nachbar) nicht auf die Ladesäule angewiesen bin, habe ich den Ärger und Aufwand gemieden.
Es tut mir nur für die anderen Mieter leid, die bei den Eigentümerversammlungen gar nicht anwesend sind.
Zitat:
@xdaswarsx schrieb am 4. November 2022 um 08:08:19 Uhr:
Ich weiß, dass sie es nicht verbieten "dürfen", de facto haben sie es mir aber verboten.
???
Die Eigentümerversammlung/Hausverwalter hat dir genau WAS WIE verboten (und damit ggf. gegen geltendes Recht verstoßen)?
Zitat:
Natürlich würde ich Recht bekommen, wenn ich mir einen Anwalt suchen würde.
Du hast weiter vorne geschrieben: "Das war in Deutschland vor 2 Jahren!"
Wie wäre es, einfach einen 2ten Anlauf zu starten. Denn die Rechtslage hat sich eben seit damals um genau dieses entscheidende Detail geändert!
Weiter schreibst du ja: "Mittlerweile haben nun 5 von 28 Parteien ein Auto mit Steckdose und werden sich wohl alle was eigenes hinstellen bis am Ende die Kapazitätsgrenze erreicht ist und der letzte groß Geld in die Hand nehmen muss."
Andere haben also gehandelt. Das Problem ist nun, das man ohne Lastmanagement die Kapazitätsgrenze erreicht hat. Soll heißen: Man muss dieses Einfordern und umsetzen. Und schon ist das Problem im Grunde erledigt. Diesmal sogar mit dem Recht im Rücken.
Die ganze Geschichte ist bei mir in der Realität noch etwas komplizierter, und ich möchte es gerne hierbei belassen.
Ihr habt alle Recht: Wer heute eine Wallbox, wie bei uns in einer Tiefgarage, möchte, wird auch eine bekommen können.
Das Zauberwort heißt "Lastmanagement", auch wenn die Umsetzung nicht ganz einfach ist.
Vor allem geht es um die aufzuteilenden Kosten für jetzige und spätere Nutzer um das ganze fair für alle zu gestalten.
Ich gehe sogar davon aus, dass irgendwann alle Autos in der Tiefgarage einen Steckdose haben werden, aber das würde die anderen noch mehr überfordern. :-)
Zitat:
@xdaswarsx schrieb am 4. November 2022 um 08:44:14 Uhr:
Die ganze Geschichte ist bei mir in der Realität noch etwas komplizierter, und ich möchte es gerne hierbei belassen.
Kein Problem 😉
Eigentümergemeinschaften können.... "interessant" sein.... 😉🙄
Zitat:
Das Zauberwort heißt "Lastmanagement", auch wenn die Umsetzung nicht ganz einfach ist.
Vor allem geht es um die aufzuteilenden Kosten für jetzige und spätere Nutzer um das ganze fair für alle zu gestalten.
Das ist eigentlich gar kein wirkliches Problem, solange "fair" nicht heißt, das alle immer mit voller Leistung laden können müssen 😉
Es gibt bereits diverse günstige Wallboxen auf dem Markt, welche "unter sich" (also bei Nutzung derselben Wallbox) ein Lastmanagement integriert haben (ich hatte ja 2 Beispiele genannt). Das Hauptproblem dürfte sein, sich auf eine Box zu einigen.
Wo uns nicht so einfach bei einer WEG mit 57 Einheiten, 80 Stellplätzen (die dazu teilweise nichtmal Eigentümer/Anwohner der WEG sind und nur den Stellplatz besitzen).
Daher sind wir erstmal darauf angewiesen, dass überhaupt eine Firma sich die Mühe macht ein Angebot für das Lastenmanagement zu erstellen.
Gestern waren die ersten da, wirkten direkt etwas erschlagen, aber sind guter Dinge, dass die anbieten werden. In 3 Wochen die nächste Firma.
Alle anderen Unternehmen haben direkt abgelehnt bisher ohne zu besichtigen ;-(
Zitat:
@Xentres schrieb am 4. November 2022 um 07:28:59 Uhr:
Weil eine 16A CEE für sich genommen keine Ladestation ist und nicht meldebedürftig ist.Meldebedürftig ist die Nutzung einer mobilen Lademöglichkeit (Flexible Fast Charger zum Beispiel) an einer bestimmten CEE, also einem bestimmten Hausanschluss.
Es hängen Millionen CEE Dosen herum, die nichts mit dem Laden von Elektrofahrzeugen zu tun haben.
Soweit so gut ... aber wenn ich ein oder zweimal bei einem Bekannten bei der CEE mit meinem Flexible Fast Charger anstecke, melde ich das doch nicht.
Bzw. hänge ich an jedem zweiten Wochenende einmal an der CEE meiner Freundin. Muss ich das nun melden?
Theoretisch, praktisch macht das keiner.
Relevant für den Netzbetreiber und den lokalen Netzausbau ist vielmehr, wo du die meiste Zeit dein Fahrzeug lädst und daher eine entsprechend regelmäßige Netzbelastung entsteht.
Für sporadische Zusatzleistungen muss das Netz so oder so robust genug sein.
Bei den CEE Dosen ist es wohl (grob) so, das ein "sporadisches" Dranhängen egal ist. Dafür sind diese Dosen ja da (früher auch als Baustrom bezeichnet, falls man z.B. mal einen Betonmischer dranhängen musste).
Wenn du aber an die Dosen einen Dauerverbraucher (z.B. einen größeren Durchlauferhitzer) hängst, welcher regelmäßig/länger Leistung zieht, dann gibt es schon Versorger, die hier eine Anmeldung/Genehmigung erwarten.
Es muss halt jedem klar sein, das das "Netz" eben nicht nur aus den Leitungen besteht, die überall für maximale Leistung ausgelegt sind. Wenn Häuser einen 63A Anschluss haben, dann heißt es noch lange nicht, das auch die Verteiler und Zuleitungen davor für alle *gleichzeitig* mit 63A * X Anschlüsse ausgelegt sind. Und genau aus diesem Grund müssen ungewöhnliche Verbraucher mit hoher Leistung angemeldet werden.