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Ist so ein "Parkverbot" wirksam bzw rechtlich in Ordnung?

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 2:47

Nach meinem Verständnis, sind Parkverbote doch mit genormten Schildern zu kennzeichnen. Selbst wenn es sich wie in diesem Fall um eine öffentlich zugängliche Privatstraße handelt und der Betreiber auf seinem Gelände Parkverbote festlegen darf, müsste auf diesem Zettel doch zumindest seine Unterschrift oder sowas stehen.

20170526-042133
Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2017 um 3:28

Mein Gott, wenn da nicht alles genau passt und 100% Wasserdicht ist, dann kommt der Abmahnanwalt und straft ab. Mir ist egal ob das erlaubt ist oder nicht wie das Schild in einer Privatstrasse haengt. Ich wuerde mich dort nicht hinstellen.

https://www.bussgeldkatalog.org/privatstrasse/

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am 26. Mai 2017 um 9:26

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. Mai 2017 um 10:21:21 Uhr:

Grundsätzlich haben solche "selbst gedruckten" Schilder keinerlei Gültigkeit u…

Grundsätzlich liegst du hier falsch. Auf einem Privatgelände gibt keine Pflicht, die Parkverbots-Beschilderung StVO-konform zu gestalten.

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 9:49

Ich denke aber dennoch, dass auf den Schildern ersichtlich sein muss, von wem sie kommen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 26. Mai 2017 um 11:49:20 Uhr:

Ich denke aber dennoch, dass auf den Schildern ersichtlich sein muss, von wem sie kommen.

Denk ich nicht. Der Eigentümer entscheidet das. Er muss aber sicher nicht Name und Anschrift auf dem Schild hinterlassen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 26. Mai 2017 um 09:14:36 Uhr:

Und wo ist denn nun das Parken verboten? Doch wahrscheinlich auf dem Grundstück hinter dem Zaun.

Ob das nun eine Hofeinfahrt, Garagenzufahrt, ein Supermarkt-, Firmen- oder sonstiger Parkplatz ist, ist doch dann egal. Parken verboten, weil Privatbesitz und der Eigentümer es nicht will. Ansonsten würde er es (ggf. mit Einschränkung z. B. Parken während des Einkaufs für eine Stunde oder Parken für Mitarbeiter etc.) erlauben.

Das Schild hängt dann auch nicht in der öffentlichen Straße, auch wenn der Zaun dort angrenzt, sondern am Zaun, der sich mit größter Wahrscheinlichkeit auf dem Grundstück befindet.

Nur meine Meinung...

PS/Edit:

Ein genormtes Schild hätte den Vorteil, dass es jeder versteht, aber davon kommt man in unserem Land immer weiter ab, obwohl es offenbar immer mehr Leute gibt, die unsere Sprache nicht verstehen (nur eine objektive Feststellung).

Hier das Parkverbot, anderswo die "Krötenwanderung".

Als Privatmann hätte ich übrigens Skrupel ein "offizielles" Schild aufzuhängen - Amtsanmaßung? - vielleicht deshalb oftmals lieber der Text.

Was genau ist daran objektiv? Oder War subjektiv gemeint? Entweder gehörst du

a) zu den Leuten die du anprangerst(Leute die "unsere" Sprache nicht verstehen)

oder

b) zu den Leuten, die einfach wild etwas behaupten und meinen das sei in Stein gemeißelt

Beides uncool ;-)

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 26. Mai 2017 um 11:49:20 Uhr:

Ich denke aber dennoch, dass auf den Schildern ersichtlich sein muss, von wem sie kommen.

Wie gesagt, stell dich doch einfach mal hin, dann wirst du schon erfahren, von wem das Schild ist...

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Mai 2017 um 11:26:45 Uhr:

 

Grundsätzlich liegst du hier falsch. Auf einem Privatgelände gibt keine Pflicht, die Parkverbots-Beschilderung StVO-konform zu gestalten.

Wenn sich diese "selbst gebastelten Schilder" oder Zettel auf privatem Grundstück befinden, dann sicherlich nicht.

Hängen solche Zettel aber im öffentlichen Verkehrsbereich aus, haben Sie nunmal keine Gültigkeit.

Z.B. hängt mein Nachbar so ein ausgedrucktes Zettelchen an den Zaun, weil er nicht in einem Zug in seine private Hofeinfahrt kommt und gerne 10 mtr vor und nach der Einfahrt eine Rangierfläche benötigt, sind solche Zettel ungültig.

Und ich wette, daß die Zettel vom TE für den öffentlich erreichbaren Verkehrsraum gemeint sind.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. Mai 2017 um 13:19:36 Uhr:

Wenn sich diese "selbst gebastelten Schilder" oder Zettel auf privatem Grundstück befinden, dann sicherlich nicht.

Hängen solche Zettel aber im öffentlichen Verkehrsbereich aus, haben Sie nunmal keine Gültigkeit.

das ist falsch.

Auf privatem Grund ist es dem Eigentümer vollständig selbst überlassen, in welcher Form er seinem Willen, Parken zuzulassen oder auch nicht, Ausdruck verleihen will. Und das ist auch völlig unabhängig davon, ob dort öffentlicher Verkehr stattfindet und die Straße damit dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist.

Schau Dich mal auf Supermarktparkplätzen um, da sind regelmässig selbst gebastelte Schilder anzutreffen, die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht vorgeben. Sind die zu beachten? Ohh ja.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Mai 2017 um 13:27:39 Uhr:

 

das ist falsch.

Auf privatem Grund ist es dem Eigentümer vollständig selbst überlassen, in welcher Form er seinem Willen, Parken zuzulassen oder auch nicht, Ausdruck verleihen will. Und das ist auch völlig unabhängig davon, ob dort öffentlicher Verkehr stattfindet und die Straße damit dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist.

Schau Dich mal auf Supermarktparkplätzen um, da sind regelmässig selbst gebastelte Schilder anzutreffen, die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht vorgeben. Sind die zu beachten? Ohh ja.

Lese bitte nochmals aufmerksam meine Beiträge durch und Du wirst feststellen, daß ich explizit vom "öffentlichen Verkehrsraum" spreche.

Und da haben solche Schilder nunmal keine Gültigkeit.

Du hingegen schreibst von "privaten Grundstücken" und da schauts evtl anders aus... da gebe ich dir Recht.

Auf den Schildern der Supermarktparkplätzen ist allerdings der Inhaber (der Supermarkt) auf den Schildern vermerkt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. Mai 2017 um 14:06:33 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Mai 2017 um 13:27:39 Uhr:

 

das ist falsch.

Auf privatem Grund ist es dem Eigentümer vollständig selbst überlassen, in welcher Form er seinem Willen, Parken zuzulassen oder auch nicht, Ausdruck verleihen will. Und das ist auch völlig unabhängig davon, ob dort öffentlicher Verkehr stattfindet und die Straße damit dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist.

Schau Dich mal auf Supermarktparkplätzen um, da sind regelmässig selbst gebastelte Schilder anzutreffen, die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht vorgeben. Sind die zu beachten? Ohh ja.

Lese bitte nochmals aufmerksam meine Beiträge durch und Du wirst feststellen, daß ich explizit vom "öffentlichen Verkehrsraum" spreche.

Und da haben solche Schilder nunmal keine Gültigkeit.

Supermarktparkplätze sind zwar privat, aber auch öffentlicher Verkehrsraum im Sinne der StVO.

Wäre es anders, gäbe es diese Diskussion ja gar nicht.

am 26. Mai 2017 um 12:25

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 26. Mai 2017 um 11:58:03 Uhr:

...

Was genau ist daran objektiv? Oder War subjektiv gemeint? Entweder gehörst du

a) zu den Leuten die du anprangerst(Leute die "unsere" Sprache nicht verstehen)

oder

b) zu den Leuten, die einfach wild etwas behaupten und meinen das sei in Stein gemeißelt

Beides uncool ;-)

Objektiv muss nicht heißen, dass es wahr ist. :eek:

Guck doch mal in den Duden und dann überlege noch einmal was eine "objektive Feststellung" sein kann.

Ich wollte damit ausdrücken, dass ich es - rein sachlich - so sehe. Meinetwegen wäre vorurteilsfrei die bessere Wortwahl gewesen. Und wie ich darauf komme?

Auf der Autobahn fahren so viele Slowenen, Ungarn, Polen und unsere 2 Mio Neubürger... in meinem Kollegenkreis gibt es auch Leute, die zwar drei Sprachen sprechen, aber kein Deutsch, allein die vielen Pfleger, mein Opa hatte drei Stück, keine sprach mehr als 10 Worte Deutsch. Die EU-Grenzen sind offen, wir nehmen gerne Menschen auf, denen geholfen werden muss und wenn die Einwohnerzahl bei 1,5 Kindern stabil bei rund 81 Mio steht...

Finde das uncool, ist mir eigentlich egal. Ist meine objektive Feststellung, reg dich künstlich auf. :cool:

am 26. Mai 2017 um 12:36

Zum Thema:

Sicherlich steht irgendwo ein Schild, dass man das "Betriebsgelände" des Flughafens befährt, sonst hätte der TE das doch so nicht explizit angeführt.

Anscheinend ist es nun verboten dort zu parken und ich würde das zunächst einmal als verbindlich ansehen.

Wie es nun weitergeht? Zwei Links zu genau diesem Thema habe ich gepostet - ich würde einfach mal beim Betriebsrat nachfragen oder - falls man bei einem Subunternehmer arbeitet - dort.

Irgendwo sollte es doch (bezahlbare) Mitarbeiterparkplätze geben. Das Flughafenparkhaus* für 25 €/Tag oder die Kurzzeitparkplätze* (maximal 2 h, für 5 €/h) werden wohl nicht die passende Alternative sein.

*nein, habe jetzt nicht geschaut was es am Flughafen Hamburg genau kostet, aber das sind doch die üblichen Raten.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 26. Mai 2017 um 14:25:05 Uhr:

Finde das uncool, ist mir eigentlich egal. Ist meine objektive Feststellung, reg dich künstlich auf. :cool:

 

Unabhängig davon, was man von deiner Feststellung hält: Du benutzt das falsche Wort. "Subjektiv" ist hier das Wort der Wahl, nicht "objektiv".

 

Zum Thema subjektiv vs objektiv hier eine (subjektive) Einsicht eines ehemaligen Fußball-Bundestrainers:

Ich kann es mir als Verantwortlicher für die Mannschaft nicht erlauben, die Dinge subjektiv zu sehen. Grundsätzlich werde ich versuchen zu erkennen, ob die subjektiv geäußerten Meinungen subjektiv sind oder objektiv sind. Wenn sie subjektiv sind, dann werde ich an meinen objektiven festhalten. Wenn sie objektiv sind, werde ich überlegen und vielleicht die objektiven subjektiv geäußerten Meinungen der Spieler mit in meine objektiven einfließen lassen

am 26. Mai 2017 um 13:19

Dann ist meine - für mich objektive Feststellung - eben aus deiner Sicht eine subjektive Behauptung.

Und nun? Wie ich zu meiner objektiven Feststellung komme, habe ich belegt. Letztlich kannst auch du in den Duden sehen und erkennen, dass ich weder das falsche Wort benutze, noch irgendwie unterschwellig...

Ach lassen wir das... das geschriebene Wort bietet sich immer an etwas hineinzuinterpretieren.

"Subjektiv" ist nicht weniger wert als "objektiv". Es besagt lediglich, dass du etwas aus deiner eigenen Wahrnehmung und Interpretation heraus geäußert hast. Und dass das nicht so ist, kann ich nicht erkennen.

"Für mich objektiv" gibt es nicht. Wenn etwas objektiv ist, dann ist es richtig, egal für wen. Wenn es für dich richtig ist, für andere aber nicht unbedingt, dann ist es subjektiv.

am 26. Mai 2017 um 13:43

Muss ich dir jetzt den Link posten? Objektiv kann heißen, dass es eine Tatsache ist, die für jeden gilt, muss es aber nicht. So einfach ist das.

Was für eine tolle Diskussion.

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