Ist so ein "Parkverbot" wirksam bzw rechtlich in Ordnung?

Nach meinem Verständnis, sind Parkverbote doch mit genormten Schildern zu kennzeichnen. Selbst wenn es sich wie in diesem Fall um eine öffentlich zugängliche Privatstraße handelt und der Betreiber auf seinem Gelände Parkverbote festlegen darf, müsste auf diesem Zettel doch zumindest seine Unterschrift oder sowas stehen.

20170526-042133
Beste Antwort im Thema

Mein Gott, wenn da nicht alles genau passt und 100% Wasserdicht ist, dann kommt der Abmahnanwalt und straft ab. Mir ist egal ob das erlaubt ist oder nicht wie das Schild in einer Privatstrasse haengt. Ich wuerde mich dort nicht hinstellen.

https://www.bussgeldkatalog.org/privatstrasse/

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Es gibt Mitarbeiterparkplätze und Parkhäuser, die ich normalerweise auch benutze. Bei 20 - 22 Arbeitstagen pro Monat kommt man auf monatliche Parkgebühren in Höhe von 40 - 45€.

An meinem heutigen Einsatzort hatten wir halt bisher zumindest die "geduldete" Möglichkeit, kostenlos zu parken.

Das Schild, dass man das Gelände des Flughafens befährt gibt es tatsächlich aber ich habe den genauen Wortlaut jetzt nicht im Kopf. Kann ja sein, dass Da was steht von wegen "Parken nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt". Dann wäre das Parken an gezeigten Stellen auch ohne weitere Verbotsschilder verboten.
Allerdings sieht es an besagter Straße etwas weiter um eine Kurve so aus wie auf dem angehängten Bild.
Warum hängt der Flughafen dort korrekte Parkverbotsschilder auf und etwas weiter dann einfache gedruckte einlaminierte Zettel.?

20170526-140729

Man spart wo man kann.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 26. Mai 2017 um 04:47:37 Uhr:


Selbst wenn es sich wie in diesem Fall um eine öffentlich zugängliche Privatstraße handelt und der Betreiber auf seinem Gelände Parkverbote festlegen darf, müsste auf diesem Zettel doch zumindest seine Unterschrift oder sowas stehen.

Geht's noch???

Auf Privatgelände kann der Parken lassen wen immer er will (oder auch nicht).

Genormte Schilder? Da "verschwinden" auch Autos ganz ohne Schild.

Gruß Metalhead

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 26. Mai 2017 um 16:42:34 Uhr:


Es gibt Mitarbeiterparkplätze und Parkhäuser, die ich normalerweise auch benutze. Bei 20 - 22 Arbeitstagen pro Monat kommt man auf monatliche Parkgebühren in Höhe von 40 - 45€.

An meinem heutigen Einsatzort hatten wir halt bisher zumindest die "geduldete" Möglichkeit, kostenlos zu parken.

Hast Du Deinen Chef schonmal gefragt, ob dein Arbeitgeber die Parkgebühren übernimmt?

Zitat:

[..]
Warum hängt der Flughafen dort korrekte Parkverbotsschilder auf und etwas weiter dann einfache gedruckte einlaminierte Zettel.?

Tja, das müsstest Du den Verantwortlichen beim Flughafen fragen.
Und - wie schon geschrieben - wenn das eine private Straße ist, gibt es da keine Vorschriften, wie ein Verbotsschild auszusehen hat.

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es gibt schon seit langem keine offiziellen parkverbot-schilder, sondern nur noch halteverbot und eingeschränktes
halteverbot.
dennoch gibt es natürlich noch parkverbote, z.b. vor bahnübergängen, vor unübersichtlichen kurven,
vor fußgängerüberwegen und auf strassen mit durchgezognere linie, wenn andere autos das parkende
auto nur passieren können, indem die die durchgezogene linie überfahren.
übrigens: wer länger als drei minuten hält, der parkt.
im eingeschränkten halteverbot darf man beliebig lange stehenbleiben, aber nur zu bestimmten zwecken wie
z.b. ein- oder aussteigen, be- oder entladen

@PHIRAOS
Der Unterschied zwischen dem "Parken ab jetzt verboten" und dem Halteverbot auf deinem letzten Bild wird wohl der sein, dass man bei "Parken verboten" noch 3min. halten dürfte.
Bei letzterem ist aber auch das nicht gestattet. Wird wohl daran liegen, dass es an einer befahrenen Straße liegt (sieht für mich auf dem Bild zumindest so aus) und haltende Fahrzeuge im Weg stehen würden.

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