Ist meine MPU nun "verjährt"?
Halli Hallo,
Meine Jugendsünde: Eine Drogenfahrt im Jahr 2010, die mir 4 Punkte einbrachte und somit die 18 Punkte voll machte. Also gleich 2 Gründe mir die Fahrerlaubnis zu entziehen und MPU anzuordnen. Leider sind mir diese Unterlagen abhanden gekommen und ich kann mich nicht mehr erinnern, welche Sperrfrist damals gesetzt wurde. Habe aber gelesen, dass im Durchschnitt zwischen 9 und 11 Monate angeordnet werden.
Jetzt, bald 12 Jahre später frage ich mich natürlich ob die MPU "verjährt" ist. Die Punkte müssten (inklusive 1 Jahr Überliegefrist) verschwunden sein. Habe mir seit 12 Jahren absolut nichts zu Schulden kommen lassen. Nicht mal bei Rot über die Ampel gegangen ...
Welchen Schritt würdet ihr als erstes machen? Einfach mal den Auszug meines Punkteregisters anfordern und schauen was da drin steht?
Danke schonmal und Gruß
203 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. Juni 2021 um 18:13:16 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Juni 2021 um 17:16:28 Uhr:
im schlimmsten Fall kommt die MPU-Anordnung und Du ziehst den Antrag zurück.Ich bin nicht ganz sicher, meine aber, dass die Uhr dann von vorne beginnt.
Nein. Nur wenn der Antrag abgelehnt würde. Zieht man ihn zurück, läuft die Verjährung weiter.
Abgesehen davon ist eine verkehrsrechtliche MPU nach so langer Zeit zu bestehen.
Ah OK, mein Fehler. Danke.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. Juni 2021 um 18:16:48 Uhr:
@MiFiA4
Ist das dein einziger Beitrag, den du zum Thema abgeben willst? Respekt.
Aber du hast vollkommen recht; ich bin forenübergreifend dafür bekannt, dass ich anderen Usern für jeden Witz sofort den Hahn abdrehe, das hast du gut recherchiert. Ich ziehe meinen Hut.
Nur versteht diesen speziellen Witz halt nicht mehr jeder. Vor 20 Jahren wäre das wohl noch anders gewesen.
Aber wer beim Namen "Beate Uhse" angepi.... reagiert, dürfte die und deren Stammsitz wohl noch kennen.
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Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. Juni 2021 um 18:16:48 Uhr:
@MiFiA4
Ist das dein einziger Beitrag, den du zum Thema abgeben willst? Respekt.
Aber du hast vollkommen recht; ich bin forenübergreifend dafür bekannt, dass ich anderen Usern für jeden Witz sofort den Hahn abdrehe, das hast du gut recherchiert. Ich ziehe meinen Hut.
Geht nicht Du bist da relaxter als andere Moderatoren 🙂
Dankeschön.
Nichtsdestotrotz könnten wir langsam mal wieder zum Thema zurückkommen. 😉
Jo. Grundsätzlich schoma danke für die brauchbaren Vorschläge. Wenn MPU angeordnet, Antrag zurück ziehen. Merk ich mir. Guter Tipp
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. Juni 2021 um 18:16:48 Uhr:
@MiFiA4
Ist das dein einziger Beitrag, den du zum Thema abgeben willst? Respekt.
Aber du hast vollkommen recht; ich bin forenübergreifend dafür bekannt, dass ich anderen Usern für jeden Witz sofort den Hahn abdrehe, das hast du gut recherchiert. Ich ziehe meinen Hut.
Wie war das mit dem getroffenen Hunden ?
Aber ich habe jetzt hier fertig.
Sooo. FAER Auskunft ist endlich da:
Punktestand = 0
Entscheidungen = 2 (sofort vollziehbare - / Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis)
Grund der Massnahme = "Neigung zur Rauschgiftsucht"
Löschung = Oktober 2026
Klingt nicht gut in meinen Ohren. Wobei nicht mehr nachvollziehbar um was es sich eigentlich handelte. MPU Anordnung ist wohl trotzdem wahrscheinlich oder? Vielleicht "nur" eine verkehrsrechtliche?
Zitat:
@Robben schrieb am 16. Juli 2021 um 01:9:05 Uhr:
Wobei nicht mehr nachvollziehbar um was es sich eigentlich handelte.
?
Zitat:
@Robben schrieb am 26. Juni 2021 um 14:11:40 Uhr:
Meine Jugendsünde: Eine Drogenfahrt im Jahr 2010, die mir 4 Punkte einbrachte und somit die 18 Punkte voll machte. Also gleich 2 Gründe mir die Fahrerlaubnis zu entziehen und MPU anzuordnen.
Das warum ist doch unstrittig. Nur die Zeit ist nicht nachvollziehbar.
Rauschgiftsucht ist natürlich nicht gut. Da hilft wohl nur, das Gespräch mit der FSSt zu suchen? Vielleicht war der Eintrag ja ein Missverständnis, welches sich mit einem Screening oder äG aus dem Weg Räumen lässt. Im Zweifel keinen Antrag stellen oder den FS-Antrag wieder zurückziehen
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 16. Juli 2021 um 06:30:03 Uhr:
Das warum ist doch unstrittig. Nur die Zeit ist nicht nachvollziehbar.
Das "Warum" ist nicht unstrittig, es ist vielmehr getilgt und nicht mehr verwertbar.
Ohne keinerlei Nachweis ist nach meinem Rechtsverständnis jegliche Anordnung zumindestens zweifelhaft. Dafür, dass die mich nur einmal und zum ersten Mal angehalten haben ist "Neigung zur Rauschgiftsucht" schon hart. Liegt aber wohl an den THC Langzeitwerten damals. Als Missverständnis auslegen und komplettes Screening machen wäre ne Idee
Du kannst jedenfalls problemlos Einblick in Dein Punkteregister erhalten und weckst damit keine schlafenden Hunde. Ist alle automatisiert - da guckt vorher keiner drauf.
Wenn Du einen nPA hast (neuer Personalausweis), dann kannst Du dir die Auskunft auch darüber ziehen:
https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/registeranfrage.html
Du erhälst sofort eine PDF mit dem hoffentlich fast leeren Blatt.