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Ist mein Wagen ein Unfallwagen?

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 10:23

Hallo zusammen,

ich werde mich wohl bald von meinem Golf 6 trennen - ich habe das Auto gepflegt, poliert, habe immer weit weg von anderen geparkt - trotzdem ist mir vor einigen Jahren jemand vorne rechts ins parkende Auto reingefahren... Die Folge war eine Delle im Kotflügel, leider mit Lackabrieb - ich wollte das zunächst über die Vollkasko abwickeln, wäre dann aber so weit hochgestuft worden das sich die Reparatur über die Jahre bei ca. 1500 € bewegt hatte durch die Hochstufung, habe das dann bei einem ansässigen Lackierer selbst übernommen. Da ich den Wagen bald verkaufen möchte bin ich mir unschlüssig ob ich den Wagen als unfallfrei angeben darf - es wurden keine Teile getauscht, die Delle wurde herausgezogen und der Kotflügel und die Stoßstange vorne lackiert (Stoßstange wollte ich einfach mitmachen wg. Steinschlägen) - der Wagen stand zum Zeitpunkt des Parkremplers.

Was sagt ihr? Hat da jemand Erfahrungen? Mir geht es nicht um eine Verschleierung oder so, der Käufer bekommt alle Rechnungen und alle Dinge mitgeteilt, aber es war ja kein Unfall - ich war ja nicht mal da :(

Grüße,

Fofi85

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15 Antworten

Wie hoch war denn die Rechnung?

Ich würde schon meinen, dass bei beschädigter Stoßstange und Kotflügel ein Unfallschaden vorliegt. Unfallfrei ist das Fahrzeug jedenfalls nicht mehr. Ob beim Geschehen jemand im Fahrzeug war oder nicht ist jedenfalls egal. Weitere Informationen dazu siehe beispielsweise hier. Derlei Fragestellungen tauchen ja öfters hier auf, und die Abgrenzung Unfallschaden ja/nein (bzw. Bagatellschaden) ist nicht immer eindeutig.

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 10:39

Also die Stoßstange war nicht beschädigt, wie oben beschrieben nur aus kosmetischen Gründen mitmachen lassen (wenn schon lackiert werden muss)

Die Rechnung lag bei 400€.

hi

für mich als Laie würde ich sehr angepisst sein wenn ich einen Wagen als Unfallfrei kaufen würde und dann wird zB bei einer Inspektion oder so sagt man mir da wurde gespachtelt oder getauscht weil da ein Unfall war .

Das Problem meistens ist ja wer etwas feststellt oder begutachtet macht sehr oft einen großen Schaden daraus der schlecht beseitigt wurde in der Hoffnung was daran zu verdienen mit der dann fachgerechten Beseitigung.

Wenn ich einen wagen Verkaufe sagte ich klar und deutlich /schriftlich auch der Wagen hat das und das wurde gemacht meistens habe ich dann dafür eine Rechnung oder ein Foto und dann muss der Käufer entscheiden .

Die Höhe eines Schaden wäre mir als Privaten Käufer egel weil wenn da was war ist es nicht mehr so wie es mal Ursprünglich war .Also hat mir das der Verkäufer zu erklären und wenn nicht und es später rauskommt bekommt er Post vom Anwalt usw.Weil so was habe ich nicht gekauft /Im Vertrag Unterschrieben.

Zitat:

@fofi85 schrieb am 26. Januar 2020 um 11:39:59 Uhr:

Also die Stoßstange war nicht beschädigt, wie oben beschrieben nur aus kosmetischen Gründen mitmachen lassen (wenn schon lackiert werden muss)

Die Rechnung lag bei 400€.

Nun, die Grenze für Bagatellschäden ist überschritten.

Schreib in die Anzeige, und später auch in den KV, dass er nen reparierten Parkrempler hat.

Es ist doch völlig egal, ob das Auto „unfallfrei“ ist. Gib einfach wahrheitsgemäß an, dass er einen Parkrempler am vorderen rechten Kotflügel hatte und Dir sonst keine unfallbedingten Beschädigungen bekannt sind. Das wird den Wert nicht beeinflussen.

hi

Genau so wäre es Richtig und später könnte der Neue Besitzer nicht kommen da ist was usw ich will Geld haben.Selbst wenn es nix geben würde bedeutet sowas immer Stress/Zeit.

Und ein Wert eines Wagens bestimmt sich immer noch nach Angebot und Nachfrage. Selbst wenn der Wagen wie Neu wäre aber keiner will ihn zu dem Angebotenen Preis müsste man an seiner Eigenen Preisvorstellung gedreht werden.Oder man wartet in der Hoffnung , dass ein andere bereit ist das zu Zahlen .

Darum lieber alles angeben und somit Später egal was kommt kann man sagen ich war Ehrlich und habe es so Verkauft wie der Wagen Wirklich dasteht.

Moin,

Ja - ganz simpel - das ist ein Unfallschaden. Zwar ein eher geringfügiger, aber es reicht aus.

Ich würde dies daher im Text zur Anzeige leicht ersichtlich als Parkrempler mit erfolgter geringfügiger Reparatur angeben. Dann kann einem beim besten Willen nix mehr passieren.

LG Kester

ich würde als unfallfrei inserieren und im Text deutlich und ohne Verschleierungsabsichten auf den Schaden und die Höhe der Instandsetzung hinweisen.

ich würde in der Anzeige das Thema Unfall einfach gar nicht thematisieren. Es zwingt einen ja niemand, "unfallfrei" reinzuschreiben. Am Telefon vor einem Besichtigungstermin ist hinreichend Zeit, darauf hinzuweisen, bei dem Schadensumfang sollte es eh keinen stören.

Moin,

Und dann bist du hier im Forum derjenige, der unseriöser Verkäufer ist, weil er nicht sofort ehrlich war. :D

Ich würde zwar auch nicht Unfallwagen als Filteroption einstellen - dafür halte ich den Schaden zu unwesentlich - aber im Text würde ich es schon erwähnen - hat auch den Vorteil man vergisst es definitiv nicht mehr im Eifer des Gefechts, in Drucksituationen oder weil man einfach Grad mit dem Kopf woanders ist.

LG Kester

Gib unter dem Kontext Menü was den Unfall angeht einfach Unfall frei an und schreib den Parkrempler in die untere Beschreibung... da wird dir jeder etwas anderes sagen...

Wenn jemand etwas zu viel auf den Hüften hat,

Sich an ein Kfz stützt und aufgrund des Gewichts eine Delle entstehen sollte ist es doch nicht direkt ein "Unfall wagen" ... Entstanden durch Adipositas oder was?... der Unterschied hierbei ist aber, dass hierbei nichts passiert wie eine stumpfe Einwirkung... dabei könnte man problemlos die besagten Objekte neu kaufen, ggf. Lackieren und als Unfallfrei verkaufen...

Oben: Unfallfrei (viele filtern danach...)

Unten: erwähnen was passiert ist... hast sicherlich die Rechnung...

LG

Und auch in den Kaufvertrag schreiben. Ich würde den auch als "unfallfrei" inserieren und in der Beschreibung den "Parkschaden" erwähnen. Die Anzeige würde ich mir auch ausdrucken und aufheben. Zusätzlich würde ich es in einem Kaufvertrag dann auch so reinschreiben.

Zitat:

@xavair1 schrieb am 28. Januar 2020 um 21:11:10 Uhr:

Und auch in den Kaufvertrag schreiben. Ich würde den auch als "unfallfrei" inserieren und in der Beschreibung den "Parkschaden" erwähnen. Die Anzeige würde ich mir auch ausdrucken und aufheben. Zusätzlich würde ich es in einem Kaufvertrag dann auch so reinschreiben.

Das Sehe ich genauso!

Unfallfrei inserieren, da man dies als Ausschlußkriterium bei der Suche setzen kann. Wenn du beim Inserat schon sagst: Unfall ja, dann wird dein Wagen von weniger Leuten gefunden.

Fakt ist: dein Wagen ist kein Unfallwagen: das setzt einen Teile-Tausch voraus, aber er ist auch

nicht unfallfrei. Also mußt du dies beim Vertrag auch so ankreuzen:

Unfallschaden: ja Lackierung: ja (sonst könnte jemand mit Lackdickenmeßgerät die Lackierung herausfinden.

Im Vertrag mußt du bei Unfallwagen nichts ankreuzen.

Gut ist es Foto von vorher und nachher zu haben....

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