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Ist mein Auto ein Unfallwagen?

Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Hallo,

ich möchte mein Fiesta verkaufen und bin mir nicht sicher, ob ich mein Auto als Unfallwagen verkaufen muss. Ich hatte einen Lackschaden, den ich habe richten lassen. Das Schadensbild kann man hier sehen.
Was meint ihr?

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LJ1 .


Was du hier definierst ist deine eigene Interpretation von Unfallschäden. Die ist der Gesetzgebung abberdings recht schnurtz egal.

Deine Aussage mit ADAC zu Rate ziehen kann ich jedoch beführworten. Wobei der Mitarbeiter am Schalter dir die Antwort auch nicht geben kann. Eine rechtsverbindliche Aussage kann dir nur der Rechtsverdreher des ADAC geben. Also eine Mail an die Rechtsberatung.

Eigentlich meinte ich, dass sie sich das Auto beim ADAC auch ansehen und beurteilen könnten.

Aber so gesehen müssten dann gut 70% aller im Gebrauchtwagenhandel befindlicher Fahrzeuge alle als Unfallfahrzeuge vermerkt sein^^

Genau. Dürfte echt jedes Auto irgendwo ein Unfallwagen sein. Ich würde das nicht als Unfallwagen angeben, jedoch in der Verkaufsanzeige sowie nachher im Kaufvertrag festhalten, was da war und was gemacht wurde. Kopie der Rechnung/Gutachten der Reparatur beilegen und fertig. So habe ich das auch gemacht.

Ein Unfallwagen ist es erst dann wenn Teile ausgetauscht wurden, Sprich Kotflügel etc.
Kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen zählen nicht als "Unfall".

Dennoch sollte man solche Arbeiteb am Fahrzeug benennen und ggf im Kaufvertrag notieren damit es später keinen Ärger gibt.

Zitat:

Original geschrieben von RFB18


Ein Unfallwagen ist es erst dann wenn Teile ausgetauscht wurden, Sprich Kotflügel etc.
Kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen zählen nicht als "Unfall".
...

Das ist Quatsch.

Rein rechtlich

gesehen handelt es sich um ein unfallfahrzeug wenn ein von außen auf das Fahrzeug ....

Aber warum soll ich schon wieder schreiben, steht bereits weiter oben.

Was der einzelne daraus macht sollte seine Sache sein. Kann nur davor warnen, z.B. reparierte Dellen nicht anzugeben. Da diese gespachtelt wurden ist hier eine Wertminderung am Fahrzeug auf jeden Fall gegeben. Wobei bei einem getauschten Kotflügel ja keine Wertminderung so gesehen vorhanden bist, der Wagen ist ja jetzt wieder im Originalzustand.

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Zitat:

Original geschrieben von LJ1 .



Zitat:

Original geschrieben von RFB18


Ein Unfallwagen ist es erst dann wenn Teile ausgetauscht wurden, Sprich Kotflügel etc.
Kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen zählen nicht als "Unfall".
...
Das ist Quatsch.
Rein rechtlich gesehen handelt es sich um ein unfallfahrzeug wenn ein von außen auf das Fahrzeug ....
Aber warum soll ich schon wieder schreiben, steht bereits weiter oben.

Was der einzelne daraus macht sollte seine Sache sein. Kann nur davor warnen, z.B. reparierte Dellen nicht anzugeben. Da diese gespachtelt wurden ist hier eine Wertminderung am Fahrzeug auf jeden Fall gegeben. Wobei bei einem getauschten Kotflügel ja keine Wertminderung so gesehen vorhanden bist, der Wagen ist ja jetzt wieder im Originalzustand.

Dann kauf ich nen Neuwagen, fahre durch die Waschanlage und stell ihn als Unfallwagen ein...

Der Lack is ja beschädigt, Gesetz hin oder, es ist Schwachsinn und keiner macht das. Soweit ich es weiß wird ein Wagen erst als Unfallwagen behandelt wenn Karrosserieteile getauscht werden müssen.
Was aber nicht heisst dass man die kleineren Dinge verschweigen darf.

Zitat:

Original geschrieben von RFB18



Zitat:

Original geschrieben von LJ1 .


Das ist Quatsch.
Rein rechtlich gesehen handelt es sich um ein unfallfahrzeug wenn ein von außen auf das Fahrzeug ....
Aber warum soll ich schon wieder schreiben, steht bereits weiter oben.

Was der einzelne daraus macht sollte seine Sache sein. Kann nur davor warnen, z.B. reparierte Dellen nicht anzugeben. Da diese gespachtelt wurden ist hier eine Wertminderung am Fahrzeug auf jeden Fall gegeben. Wobei bei einem getauschten Kotflügel ja keine Wertminderung so gesehen vorhanden bist, der Wagen ist ja jetzt wieder im Originalzustand.

Dann kauf ich nen Neuwagen, fahre durch die Waschanlage und stell ihn als Unfallwagen ein...

Der Lack is ja beschädigt, Gesetz hin oder, es ist Schwachsinn und keiner macht das. Soweit ich es weiß wird ein Wagen erst als Unfallwagen behandelt wenn Karrosserieteile getauscht werden müssen.
Was aber nicht heisst dass man die kleineren Dinge verschweigen darf.

Wir haben gelernt dass nach Teiletausch das KFZ ein Unfallfahrzeug ist. OK. Kotflügel getauscht weil Delle drin - > Unfallwagen

Dellen in allen Türen, Hagelschaden auf dem Dach, vorne hinten Stoßstange gegen einen Boardstein gesetzt, gespachtelt und lackiert, Vandalissmusschaden auf der Motorhaube lackiert -> kein Unfallwagen.

Sehr einleuchtend Herr Kollege.

Zitat:

Original geschrieben von RFB18


Ein Unfallwagen ist es erst dann wenn Teile ausgetauscht wurden, Sprich Kotflügel etc.
Kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen zählen nicht als "Unfall".

Dennoch sollte man solche Arbeiteb am Fahrzeug benennen und ggf im Kaufvertrag notieren damit es später keinen Ärger gibt.

dann dürfte damals jeder Benz, der an den karroserieteilen gerostet hat und ausgetauscht wurde weil ja MB so schlechtes Zeug hatte auch ein Unfallfahrzeug sein, jeder der sein Fahrzeug von vFl auf FL umbaut nur weil es besser ist hat dann ebenfalls ein Unfallfahrzeug

Im Kfz.-Vertragsrecht gilt eine kl. Beule, eine Schramme oder ein abgebrochener Spiegel usw. keineswegs als "Unfallfahrzeug", selbst wenn der Schaden durch einen Unfall entstanden ist.
Es müssen schon Schäden entstanden sein, die ein gewisses Maß überschritten haben.
Beim Aufsetzen des Schwellers oder Unterbodens auf einen Stein kann das evtl. schon der Fall sein.
Beim Verkauf: Ganz einfach: Den Käufer auf diesen Schaden im Vertrag hinweisen!

>Definition Unfallwagen

ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis mit bleibendem Schaden
1. plötzlich
2. ungewollt
3. mit mechanischer Gewalt
4. eine Schadenhöhe von min. 200 EUR verursacht bzw. entstanden ist.
So steht es in den Versicherungsbedingungen und auch im Tenor der OLG's; ausserdem sagt das auch der BGH in seiner gängigen Rechtsprechung seit 1999.
Bei derzeitigen oder ehemaligen Schäden (nicht nur Unfall-Schäden) von mehr als 1.500 EUR müssen Sie diese dem Käufer / Interessenten ungefragt offenbaren.
Vorgenannte Summen beziehen sich nicht auf "Nachbarschaftshilfe" oder auch so genannte Schwarzarbeit (unter der Hand).
Alles andere ist im Falle eines schlüssigen Beweises als sogenannte "Arglistige Täuschung" zu werten und hat in der Regel sehr weit reichende Folgen } Strafrecht und Zivilrecht.
Wegen solcher Geschichte sollte man(n) sich keine Vorstrafe einhandeln. Diese steht dann nämlich 30 Jahre im so genannten polizeilichen Führungszeugnis.
Verhalten Sie sich so ehrlich und fair, wie Sie auch behandelt werden möchten.
Quelle 123Recht

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