Ist es ein Unfallwagen?
Habe mir vor 3 Tagen von einem Händler einen TT 3,2 Bj 07 gekauft. In dem Kaufvertrag gibt es keinen Punkt "Unfallwagen ja/nein", es steht lediglich drin das Nachlackierungen nicht ausgeschlossen sind.
Nun war ich gestern bei einem Audihändler und habe mir die Historie ausdrucken lassen. Dort tauchen folgende Punkte auf: Stoßfänger+Pralldämpfer vorn gewechselt, Deckel (Motorhaube gewechselt), Kühlergrill+Hupe ebenfalls gewechselt.
Mit der Historie in der Hand bin ich dann zum Händler und habe ihn darauf angesprochen. Sein Kommentar: Ist kein Unfaller, er habe ihn vom Händler (war ein Leasingfahrzeug) unfallfrei gekauft.
Gerade eben habe ich mit dem Vorbesitzer gesprochen und der hat mir den Austausch der Teile bestätigt. Er ist mit ca 20-30 Km/h auf ein anderes Auto gerollt. Bei der Rückgabe des Autos hat die Leasinggesellschaft aber darauf bestanden den Wagen als Unfallwagen zurück zu nehmen.
Bevor ich morgen wieder zum Händler gehe: Was kann ich da machen? Bevor ich zum Anwalt gehe, will ich versuchen mich mit dem Händler zu einigen. Evtl. würde ich mich darauf einlassen das er mir Betrag X zahlt und ich den Wagen behalte. Wieviel kann man für so einen Schaden an Minderung verlangen?
Beste Antwort im Thema
aus Erfahrung: geh gleich zum Anwalt. Der Händler wird darauf bestehen bleiben...
28 Antworten
aus Erfahrung: geh gleich zum Anwalt. Der Händler wird darauf bestehen bleiben...
ich würd sagen, selbst wenn es keinen punkt "unfallfahrzeug ja/nein" gibt solltest du recht bekommen. in der regel ist ein unfallwagen etwas "besonderes" und muss meiner ansicht nacht angegeben werden. wenn das nicht angegeben ist, kann/darf der normale autokäufer wohl davon ausgehen, dass der wagen keinen unfall hatte.
der rat gleich einen anwalt einzuschalten ist der rat der meist gegeben wird, welcher aber eigentlich die letzte möglichkeit darstellen sollte. das kostet dich geld und weitere nerven...jeder fall ist anders! eine gütliche einigung ist immer am besten. versuche den händler nochmal darauf anzusprechen und mach ihm deinen vorschlag mit der ausgleichszahlung. stellt er total auf stur, dann kündige ihm eben an, dass es sonst über den anwalt laufen wird. vermutlich, wie die meisten händler, kommt er dann von wegen erpressung oder so, aber lass dich davon nicht einschüchtern. lass dir auch nicht irgendeinen witzbetrag aufschwatzen, sondern einen einen angemessenen mit dem du auch zufrieden bist. es kann sogar sein, dass der händler das nicht gewusst hat und ihn als unfallfrei gekauft hat, aber das ist nicht dein problem...er muss sich das geld dann vom anderen wieder holen.
Blechschäden machen ein Fahrzeug zum Unfallwagen - mit dieser Historie wirst du auch bei einem späteren Weiterverkauf immer Probleme haben !!!!!
Zitat:
Original geschrieben von speedmike
Blechschäden machen ein Fahrzeug zum Unfallwagen - mit dieser Historie wirst du auch bei einem späteren Weiterverkauf immer Probleme haben !!!!!
ich dachte es müssten irgendwie bestimmte teile betroffen sein ?
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Zitat:
Original geschrieben von lulloz
lass dir auch nicht irgendeinen witzbetrag aufschwatzen, sondern einen einen angemessenen mit dem du auch zufrieden bist.
Welcher Betrag könnte das denn sein? Ich habe echt keine Ahnung was ein vergleichbares Fahrzeug mit Unfallschaden gekostet hätte. Wieviel kann ich hier geltend machen?
Thema Weiterverkauf ist ja das worum es bei mir geht. Da ich nun davon Kenntniss habe, muß ich es beim Verkauf auch angeben und somit ist der Wagen weniger wert.
Zitat:
Original geschrieben von Sniper3
Welcher Betrag könnte das denn sein? Ich habe echt keine Ahnung was ein vergleichbares Fahrzeug mit Unfallschaden gekostet hätte. Wieviel kann ich hier geltend machen?Zitat:
Original geschrieben von lulloz
lass dir auch nicht irgendeinen witzbetrag aufschwatzen, sondern einen einen angemessenen mit dem du auch zufrieden bist.Thema Weiterverkauf ist ja das worum es bei mir geht. Da ich nun davon Kenntniss habe, muß ich es beim Verkauf auch angeben und somit ist der Wagen weniger wert.
Einen Unfallwagen hast Du nach aktueller Rechtsprechung auf jeden Fall.
Was Du in Abzug bringen könntest ist der sog. merkantile Minderwert. Die Berechnung hängt sehr vom Einzelfall ab und wird in der Regel vom Gutachter vorgenommen.
Ich hab mal diesen Link als Grundlage für Dich.
kann dir da auch nicht weiterhelfen wie hoch dieser betrag ist bzw. sein könnte. ich sage dir aber jetzt schon, dass er meist enttäuschend klein ist. gar nicht zu vergleichen mit dem was man durch dieses argument beim kauf hätte herausschlagen können bzw wieviel man beim wiederverkauf dafür rabattieren muss.
Hallo, solange nicht gerichtet oder gar gespengelt wurde, ist das ja kein Thema finde ich persönlich. Es wurden ja nur die Teile ausgetauscht, bei so einem Schaden gibt es nur ein paar hundert Wertverlust bei einem Neuwagen, wenn überhaupt. Das ganze dürfte halt ein Parkschaden gewesen sein. Wenn man mit ca.30 gegen ein Hindernis fährt, da ist dann schon mehr hin, SW, Schlossträger, Kühler etc.
Positiv ist auch, neue Stoßstange und Motorhaube, dafür sind da weniger Steinschläge vorhanden.
Ich würde mir das nächste Service dafür aushandeln, und gut ist es.
Was anderes wäre es, wenn er einen Heck oder Seiten Schaden gehabt hätte, dann wollte ich das Auto auch nicht mehr haben.
Schlimm ist es halt, das der Verkäufer nichts gesagt hatte.
du solltest auf jeden Fall recht bekommen.
Den Punkt Unfallwagen ja/ nein auszulassen hilft dem Verkäufer nicht. Sofern es ein Unfallwagen ist / war ist er verpflichtet das zu erwähnen. Theoretisch hättest du vom Kauf zurücktreten können bzw. kannst das noch, ein Preisminderung gibts auf jeden Fall.....
Was für ein Händler war das denn bei dem du den Wagen geakuft hast. Der Gebrauchtwagen Händler um die Ecke?
Denke er wird sich auf keinen Vergleich einlassen, die versuchen erstmal so durchzukommen, also ich würde gleich einen Anwalt einschalten. Das ist kein Kavaliersdelikt. Er hat es dir entweder bewusst verschwiegen oder sich nicht genügend informiert. Dann hat er seine Sorgfaltspflicht verletzt, das macht es auch nicht besser...
Zitat:
Original geschrieben von Sniper3
...Mit der Historie in der Hand bin ich dann zum Händler und habe ihn darauf angesprochen. Sein Kommentar: Ist kein Unfaller, er habe ihn vom Händler (war ein Leasingfahrzeug) unfallfrei gekauft.
....
Wenn du eine Rechtschutz hast, geh zu deinem Anwalt und lasse dort schonmal alles vorbereiten.
Bist du mit der Historie schon bei diesem Händler gewesen? Hat er aufgrund der Historie diese Aussage getroffen? Wenn ja, dann versuch es ein letztes Mal und geh zu Ihm. Sollte er keinen Kompromiss eingehen wollen, dann lass alles seinen rechtlichen Weg gehen. Wie schon von anderen hier bestätigt bist du auf der richtigen Seite, das aktuelle Recht spricht dir zu!
Wie ich shcon gesagt hatte, hab ich sowas auch schon mit gemacht, auch hier hat der Händler gesagt das er ihn selber unfallfrei gekauft hat und blieb darauf bestehen. Nach langem hin und her hat er das Fahrzeug dann nach 3 Monaten zurück genommen um einer Vorladung zu Gericht zu entgehen.
Es hat schon Vorteile heutzutage wenn in den Computern die Historie ersichtlich ist.....
Hay! Mir ist mal so ein dämliches Quad in die Beifahrerseite gefahren, Kotflügel neu, Türe neu, Seitenschweller neu. Alle Teile wurden getauscht, nicht ausgedellt oder ähnliches... dann wurde die komplette Seite neu lackiert. Die Wertminderung war ein Witz, 600 Euro! Laut Gutachter ist er auch nicht als Unfallwagen anzugeben da alle Teile gegen Originale Teile ausgetauscht wurden und eben nichts ausgerichtet wurde... habe mich damals unendlich geärgert, das Ergebniss war aber so gut das es ohne Lackschichten-Messgerät keiner mehr rausbekommen würde! Sollte ich den Wagen je verkaufen werde ich aber dem Käufer davon berichten, wäre ich der Käufer würde ich das auch wollen!!! MfG
Hi zusammen!
Woher bekommt man den diese besagte "Historie"?
Würde mich mal interessieren was da bei meinem TT so drin steht...
LG
Meli
Zitat:
Original geschrieben von Meli_85
Hi zusammen!Woher bekommt man den diese besagte "Historie"?
Würde mich mal interessieren was da bei meinem TT so drin steht...LG
Meli
...geh einfach mal zu Deinem 🙂 und gib ihm Deine FIN, dann kann er im System nachschauen, was alles gemacht wurde (mach ich persönlich
vorjedem Kauf). Natürlich kann der 🙂 nur was sehen, wenn entsprechende Reparaturen bei Audi gemacht wurden, und nicht bei irgendeinem Hinterhof-schrauber.
Gruß Dave
SO, komme gerade von dem Händler (ist übrigens kein Hinterhofhändler, der verkauft über 150 Autos im Monat). Habe ihm gesagt das ich den Wagen gern behalten möchte und er sich über eine Ausgleichszahlung Gedanken machen soll. Er wollte natürlich von mir hören wieviel ich mir da vorstelle, das habe ich erstmal offen gelassen. Da sein Chef nicht da war, soll ich mir bis Montag einen Betrag überlegen. Hat mir aber gleich den Hinweis gegeben das sich alles was über 500,- geht nicht mehr für ihn rechnet und er den Wagen dann lieber zurück nimmt. Diese 500,- sind in meinen Augen aber zu wenig. Ich finde einfach das Verhalten unmöglich nachdem ich den Verkäufer darauf hingewiesen habe das es sich um ein Unfallauto handelt "Das ist doch kein Unfallauto, nur eine Bagatelle. Bei Leasingautos wird immer alles gegen neue Teile getauscht, selbst wenn die alten nur kleine Kratzer haben usw."
Für dieses Verhalten sollte es nochmal einen "Bonus" geben.
Was sagt ihr zu den 500,-?
Kurz zu dem Auto:
TT Coupe 3,2
EZ 03/07
67000KM
Großes Navi, Alcantara,Bose,Magnetic Ride,MFL Lenkrad mit Schaltfunktion,Alarmanlage,Einparkhilfe hinten, Bi-Xenon. Gekauft für 26.500,-