Ist es ein Unfallwagen?
Habe mir vor 3 Tagen von einem Händler einen TT 3,2 Bj 07 gekauft. In dem Kaufvertrag gibt es keinen Punkt "Unfallwagen ja/nein", es steht lediglich drin das Nachlackierungen nicht ausgeschlossen sind.
Nun war ich gestern bei einem Audihändler und habe mir die Historie ausdrucken lassen. Dort tauchen folgende Punkte auf: Stoßfänger+Pralldämpfer vorn gewechselt, Deckel (Motorhaube gewechselt), Kühlergrill+Hupe ebenfalls gewechselt.
Mit der Historie in der Hand bin ich dann zum Händler und habe ihn darauf angesprochen. Sein Kommentar: Ist kein Unfaller, er habe ihn vom Händler (war ein Leasingfahrzeug) unfallfrei gekauft.
Gerade eben habe ich mit dem Vorbesitzer gesprochen und der hat mir den Austausch der Teile bestätigt. Er ist mit ca 20-30 Km/h auf ein anderes Auto gerollt. Bei der Rückgabe des Autos hat die Leasinggesellschaft aber darauf bestanden den Wagen als Unfallwagen zurück zu nehmen.
Bevor ich morgen wieder zum Händler gehe: Was kann ich da machen? Bevor ich zum Anwalt gehe, will ich versuchen mich mit dem Händler zu einigen. Evtl. würde ich mich darauf einlassen das er mir Betrag X zahlt und ich den Wagen behalte. Wieviel kann man für so einen Schaden an Minderung verlangen?
Beste Antwort im Thema
aus Erfahrung: geh gleich zum Anwalt. Der Händler wird darauf bestehen bleiben...
28 Antworten
500 Euro sind zu wenig. Dann gebe den Wagen lieber wieder zurück. Für das Baujahr und die Kilometer findest du sicher schnell einen Ersatz für das bezahlte Geld.
Habe hier mal bei Mobile geschaut und da gibt es einige für das Geld (alle vom Händler) und meistens mit weniger Kilometern.
http://suchen.mobile.de/.../searchrefine.html?...
Generell würde ich mich sowieso immer informieren, ob es sich um ein Leasing- oder Mietfahrzeug handelt. Wenn man Autos sieht, die erst recht jung sind (so ca. 1 Jahr zugelassen) aber schon viele Kilometer drauf haben, handelt es sich meistens um Autos, die verleased worden sind. Einige davon stehen dann auch bei den Autovermietungen rum und werden da von vielen unterschiedlichen Leuten gefahren. Als ich meinen TT gekauft habe, wollte ich zuerst auch einen Jahreswagen, weil ich den Wertverlust im ersten Jahr umgehen wollte. Die meisten angebotenen Autos waren aber eben solche Mietfahrzeuge. Das war für mich ein klares K.O. Kriterium. Sicherlich halten die Motoren einiges aus, ich persönlich interessiere mich aber einen feuchten Dreck darum, wenn ich ein Mietauto fahre und ich denke das ist bei den meisten so. Deswegen werden die Dinger meistens getreten was geht und auch "schlecht" behandelt.
Aber nochmal zu deinem Problem. Sofern es kein schwerwiegender Schaden war und alles bei Audi durch Neuteile ersetzt worden ist, solltest beim Wiederverkauf eigentlich keine großen Probleme haben. Wenn man ein Auto länger fährt, kommt es immer mal vor, dass man selbst einen kleinen Unfall hat oder einem ein anderer ins Auto fährt. Bei meinem BMW sind mir in 5 Jahren sogar 2 Leute aufs Auto gefahren. Ging aber alles auf die Versicherung der Anderen und wurde in einer Vertragswerkstatt gerichtet. beim Verkauf habe ich das natürlich gesagt und auch in den Kaufvertrag geschrieben. Große Probleme gab es dadurch nicht.
Aber deinem Händler würde ich kein weiteres Vertrauen schenken. Immerhin hat er es sicherlich von Anfang an gewusst und dir nicht gesagt. Deswegen würde ich ihm das Auto zurück geben. Die 500 Euro Nachlass sind eh ein Witz. Kannst ja Frech sein und sagen wenn er dir 3000 Euro Nachlass gibt behältst du ihn 🙂.
Viel Erfolg beim Händler und weiterhin gute Fahrt.
Zitat:
Original geschrieben von time4mot
Habe hier mal bei Mobile geschaut und da gibt es einige für das Geld (alle vom Händler) und meistens mit weniger Kilometern.
Keines der Autos hat auch nur annähernd die Ausstattung die "meiner" hat. Habe übrigens vergessen das ich S-Tronic und Kurvenlicht habe. Ich habe mich vor dem Kauf schon informiert und habe auch da keinen zu diesem Preis und mit dieser Ausstattung gefunden. Meine Meinung: Lieber ein paar Tausend KM mehr gelaufen, dafür aber eine Top Ausstattung.
Zitat:
Original geschrieben von time4mot
500 Euro sind zu wenig. Dann gebe den Wagen lieber wieder zurück. Für das Baujahr und die Kilometer findest du sicher schnell einen Ersatz für das bezahlte Geld.
für die bisherige nutzung wird er aber dafür einen nutzungsausgleich bezahlen müssen. also du wirst wohl vermutlich nicht den vollen kaufpreis zurück bekommen.
die 500€ hat er nur mal in den raum geworfen, damit du nicht mit 3000€ um die ecke kommst und er zuviele argumente braucht um den betrag dann runter zu diskutieren. ich wüsste jetzt auch nicht welchen betrag ich da aufrufen würde, aber bestimmt nicht unter 1000€. überleg es dir umgekehrt, wieviel hättest du den preis runter gehandelt, wenn er dir gesagt hätte, dass es ein unfaller is (aber nicht n halber totalschaden, sondern eben genau in dem umfang) bzw. wieviel hättest du rabatt gewollt sodass du ihn genommen hättest und nicht davon abstand genommen hättest ?
ps: das angebot war echt gut würde ich sagen, zwar etwas "viel" km, aber sonst top. wäre ein indiz dafür, dass er eventuell doch was vom unfall gewusst hat.
@sniper3: Kannst Du die Reparaturkosten schätzen? Ab ca 10% des Wiederbeschaffungswertes bekommst Du überhaupt was. Das liegt dann so in der Größenordnung 800-900€.
Schau Dir mal den Link an, den Julien Hagar gepostet hat. Ist echt interessant. Und auf dieser Basis lässt sich recht ordentlich verhandeln. Schätzungsweise wird es leichter sein, über zB Inspektionskosten oder neue Reifen etc zu verhandeln als über bares.
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Hi Folks,
soweit ich informiert bin (erhebe aber keinen Allwissenheitsanspruch) wird bei der Beurteilung Unfallwagen Ja/Nein zum einen der Wert der Instandsetzungsmaßnahme in Relation zum Fahrzeugpreis beurteilt und zum anderen das Maß der ursächlichen Beschädigung.
D.h. meines Wissens nach, dass kleinere Nachlackierungen und Smart-Repairs ein Auto noch nicht zum Unfallwagen machen, dass aber gleichwohl bei notwendigem Austausch größerer Anbau- und Karosserieteile (wie z.B. der Haube) und großflächigen Lackierarbeiten die Beurteilung als Unfallwagen möglich und statthaft ist.
Derartige Beschädigungen sollten z.B. bei einem Privatverkauf auch nie verschwiegen werden, da man sonst in den Verdacht der arglistigen Täuschung gerät. Und da der TE es ja jetzt weiß, muß er es beim Wiederverkauf auch angeben, was sich definitiv als wertmindern erweisen wird! IMOH handelt es sich um einen Unfallwagen, - egal ob der Schaden ab Werk gefixt wurde oder nicht!
Deshalb würde ich in jedem Fall hart bleiben und den Wagen entweder zurückgeben oder zumindest eine wesentlich höhere Rückerstattung vom Kaufpreis fordern!
Ich lasse mir deshalb auch immer vor dem Kauf die Werkstatthistorie zeigen und ausdrucken bzw. checke die über meinen 🙂 im Zuge der Probefahrt ab. Mit der Fahrzeug-ID-Nr. (steht in den Papieren bzw. im Serviceheft) macht der das für mich auch telefonisch!
Greetz
der OZ
Zitat:
Original geschrieben von bigkahoona
Hay! Mir ist mal so ein dämliches Quad in die Beifahrerseite gefahren, Kotflügel neu, Türe neu, Seitenschweller neu. Alle Teile wurden getauscht, nicht ausgedellt oder ähnliches... dann wurde die komplette Seite neu lackiert. Die Wertminderung war ein Witz, 600 Euro! Laut Gutachter ist er auch nicht als Unfallwagen anzugeben da alle Teile gegen Originale Teile ausgetauscht wurden und eben nichts ausgerichtet wurde... habe mich damals unendlich geärgert, das Ergebniss war aber so gut das es ohne Lackschichten-Messgerät keiner mehr rausbekommen würde! Sollte ich den Wagen je verkaufen werde ich aber dem Käufer davon berichten, wäre ich der Käufer würde ich das auch wollen!!! MfG
Das ist falsch! Man muss jeden Schaden ab 750 Euro angeben! Dabei ist es egal, ob Neuteile verbaut worden sind und dass der Rahmen nix abbekommen hat.
Bei 600€ Wertminderung waren es so um die 6000€ Schaden, den musste definitiv angeben!
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Das ist falsch! Man muss jeden Schaden ab 750 Euro angeben! Dabei ist es egal, ob Neuteile verbaut worden sind und dass der Rahmen nix abbekommen hat.Zitat:
Original geschrieben von bigkahoona
Hay! Mir ist mal so ein dämliches Quad in die Beifahrerseite gefahren, Kotflügel neu, Türe neu, Seitenschweller neu. Alle Teile wurden getauscht, nicht ausgedellt oder ähnliches... dann wurde die komplette Seite neu lackiert. Die Wertminderung war ein Witz, 600 Euro! Laut Gutachter ist er auch nicht als Unfallwagen anzugeben da alle Teile gegen Originale Teile ausgetauscht wurden und eben nichts ausgerichtet wurde... habe mich damals unendlich geärgert, das Ergebniss war aber so gut das es ohne Lackschichten-Messgerät keiner mehr rausbekommen würde! Sollte ich den Wagen je verkaufen werde ich aber dem Käufer davon berichten, wäre ich der Käufer würde ich das auch wollen!!! MfG
Bei 600€ Wertminderung waren es so um die 6000€ Schaden, den musste definitiv angeben!
Da sagt der Gutachter aber was anderes und an die 6000 euro komme ich lange nicht ran... aber ich schrieb ja dass ich das auf jeden Fall sagen würde beim Verkauf... MfG
Erstmal sehr interessanter Thread, hab immo ein ähnliches Problem. Habe die tage beim gründlichen säubern meines TT Glassplitter von entweder dem Seitenfenster oder der Frontscheibe gefunden :-( Würde ein getauschtes Seitenfenster wegen einbruch auch meldepflichtig sein?
mfg THY
Zitat:
Original geschrieben von Thybald
Erstmal sehr interessanter Thread, hab immo ein ähnliches Problem. Habe die tage beim gründlichen säubern meines TT Glassplitter von entweder dem Seitenfenster oder der Frontscheibe gefunden :-( Würde ein getauschtes Seitenfenster wegen einbruch auch meldepflichtig sein?mfg THY
Ja jetzt mach aber mal nen Punkt!
Dass ein Unfallschaden gemeldet gehört ist klar- aber dass evtl ne getauschte oder zerstörte Scheibe gemeldet sein muss- wieso?
Welcher Nachteil entsteht dir /dem Fahrzeug dadurch z.B. im Wiederverkauf oder im Marktpreis?
Naja, könnte ja auch mehr sein! Werde mir auf jeden fall auch mal diese History ausdrucken lassen.
Will euch mal auf den aktuellen Stand bringen:
Ich habe nochmals mit dem Vorbesitzer gesprochen und dieser hat mir Reparaturkosten in Höhe von 2500,- genannt.
Der Händler wollte sich eigentlich bis vorgestern gemeldet haben um mir zu sagen wie es nun weitergeht. Er hatte mir in einem persönlichen Gespräch am Montag gesagt das sein Chef nicht bereit sei auch nur einen Euro an mich zu zahlen wenn ich den Wagen behalte. Immerhin war der Wagen sehr günstig (der günstigste im Netz, nach wie vor) und er würde den Wagen auf jeden Fall zum selben Preis an jemand anderen verkaufen können den dieser geringe Vorschaden nicht stört.
Habe ihm dennoch 800,- genannt die ich gern hätte.
Da heute mittlerweile Freitag ist un dich keine Info habe, werde ich den guten Mann mal wieder "belästigen" müssen.
Ich informiere euch dann wie es ausgegangen ist.
Dann sag Ihm, dass Du die Karre zurück gibts...
Ist für Ihn das schlechteste Geschäft. Er hat kein Geld verdient, hat das Auto wieder auf dem Hof und muss auch noch das Auto wieder verkaufen mit einem zusätzlichen Halter. Also wenn er nicht drauf eingeht, dann Anwalt einschalten.. Zahlt auch der Händler.
Er hat Dich beschissen, alleine deshalb hätte ich da kein Bock mehr drauf.
Sehe ich auch so! Und die Behauptung ...
Zitat:
...und er würde den Wagen auf jeden Fall zum selben Preis an jemand anderen verkaufen können den dieser geringe Vorschaden nicht stört.
halte ich für eine Schutzbehauptung, um dich wiederum unter Druck zu setzen, den Wagen zu behalten. Wahrscheinlich hast du ihm zu deutlich zu verstehen gegeben, den Wagen unbedingt zu behalten. Das sollte man nicht tun, oder dir ist der Vorschaden wirklich nicht zu wichtig. Beides geht nicht zusammen!
Natürlich ist mir der Schaden wichtig. Ich habe ihm gesagt das ich den Wagen behalte wenn ich eine vernünftige Ausgleichszahlung von ihm bekomme. Wenn ich einen anderen Wagen mit annähernd der gleichen Ausstattung in der Hinterhand hätte, würde ich keinen Moment zögern und ihm die Karre wieder auf den Hof stellen. Habe ich aber nicht! Schaue jeden Tag im Internet, aber momentan ist nichts passendes dabei.