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Ist eine Einzelabnahme übertragbar auf andere FZ der gleichen Baureihe?

Themenstarteram 28. März 2022 um 13:36

Hallo zusammen, ich habe auf meinem Fahrzeug Felgen per Einzelabnahme im FZ-Schein eingetragen lassen.

Angenommen ich verkaufe die Felgen darf dann ein Käufer mit der selben Fahrzeugbaureihe die Felgen ohne Eintragung fahren oder gilt die Freigabe nur für mein Fahrzeug?

Ziemlich spezielle Frage aber vielleicht kennt hier jemand die Antwort.

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19 Antworten

Wenn mir ein Prüfer das einträgt, ist es eingetragen. Sollte das jemand anzweifeln ohne das er dafür Anhaltspunkte hat, dann darf er gern die Kosten für meine Aufwendungen tragen!

Wird er ggf auch, wenn es zu Unrecht angezweifelt wurde.

Im Gegenzug übernimmst Du alle Kosten, wenn die Zweifel berechtigt waren.

und die, die das anzweifeln, wissen meist, was sie tun und die Zahl der Fälle, dass was zu Unrecht angezweifelt wurde, ist sehr gering

Aber warum sollte es angezweifelt werden, was ein UNABHÄNGIGER Prüfer, den man weder persönlich kennt, noch ihn übermäßig gut bezahlt, eingetragen hat?!

Letztlich kann er dann auch Probleme bekommen…

Also jetzt hier nicht so eine Angst! Wenn man es ganz normal eintragen lässt und der Prüfer es absegnet, dann zweifelt das im Normalfall auch keiner an! :)

Warum sollte es angezweifelt werden?

Weil vielleicht offensichtlich ist, dass da was nicht passt. Bei der Rennleitung arbeiten nicht nur Dummi's , da stecken einige auch richtig in der Materie.

Damit der Prüfer Probleme bekommt,musst Du dem nachweisen,dass er es bewusst falsch abgenommen hat.

Wie viele drehen nach der Abnahme noch am Gewinde, damit der Wagen wirklich tief liegt.

Und da kannst mit Deiner Eintragung winken und bleibst im ungünstigsten Fall trotzdem stehen,wenn der Rennleiter die Weiterfahrt untersagt.

Zitat:

Wie viele drehen nach der Abnahme noch am Gewinde, damit der Wagen wirklich tief liegt.

Und da kannst mit Deiner Eintragung winken und bleibst im ungünstigsten Fall trotzdem stehen,wenn der Rennleiter die Weiterfahrt untersagt.

Da drauf habe ich gewartet… das ist doch gar nicht der Punkt, worum es hier geht!!!! Hier geht es um ne Abnahme der Felgen!!! Was will man da dran nachträglich verändern?!

Es sollte jedem klar sein, dass die Abnahme ungültig ist, wenn dann das Fahrwerk geändert wird oder noch Platten drunter kommen!

Ich denke wir können hier abschließen, wir drehen uns im Kreis!

Um es kurz zu machen:

Die Abnahme gilt nicht automatisch für andere Fahrzeuge, aber eine vorhandene Abnahme KANN bei einem gleichen Fahrzeug bei der eigenen Abnahme helfen…

Über eventuelle nachträgliche Änderungen brauchen wir nicht diskutieren…

@windelexpress:

Dass dort nicht nur Dummis arbeiten weis ich ganz genau aus 1. Hand ;)

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