ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. einzelabnahme, festigkeitsgutachten?!

einzelabnahme, festigkeitsgutachten?!

Themenstarteram 30. November 2013 um 22:06

Ich hab da son kleines Problem ....und zwar fahre ich einen volvo v50 2.4i, im sommer 18zoll bereift und im winter 17.

als ich im sommer meine neue rad/reifen kombination eintragen lassen wollte,(225/40r18) bin ich einfach zum tüv gegangen, habe gesagt, dass ich eine einzelabnahme machen lassen möchte und eine stunde später nachdem alles geprüft worden war hatte ich mein zettelchen wo alles eingetragen war, so wie es auch sein soll.

vor ein paar tagen allerdings ging ich wieder zum tüv um meine 17zoll bereifung eintragen zu lassen (225/45r17) da sagte die dame mir aber, dass ich ein "festigkeitsgutachten" von volvo mitbringen muss. ich also zu volvo gefahren, hab das gutachten angefragt- gibts nicht! also wieder zum tüv, hab gesagt, dass es sowas für originalfelgen nicht gibt und wieder wurde mir gesagt, dass ich sowas haben muss, sonst wird es nicht eingetragen. Find ich irgendwie ziemlich komisch, vor nicht einmal 4 Monaten musste ich das noch nicht haben, vorallem ist das ja vollkommen egal ob ich jetzt 205er reifen oder 255er auf der Felge drauf habe, ändert doch nichts an der traglast!

Was nun? Hatte die Frau an der Theke einfach keine Ahnung oder braucht man das jetzt wirklich? Falls ja, wenn Volvo sowas schon nicht hat, wie soll ich bitte daran kommen ?Habe mir den Satz reifen grade erst zugelegt, und wie man sich denken kann sind Winterreifen in der Dimension alles andere als billig.

Beste Antwort im Thema

Seltsame Entwicklung dieses Threads.

Der Themenstarter ist zu einer Änderungsabnahme bei einer Prüfstelle vorgefahren, offensichtlich ohne ein Vorgespräch mit einem aaS oder aaSmT geführt zu haben. Das war bereits ein Versäumnis. Wenn dann eine Dame am Empfang ohne ausreichende technische Kenntnisse ihn abweist und er sich sogar noch abweisen lässt, hat er den zweiten Fehler gemacht.

Mir hat auch missfallen, dass der Themenstarter nur sehr wenige Informationen über die Rad-/Reifenkombination geliefert hat. Wie soll man da sinnvoll helfen können?

Wenn er nun ein Vergleichsgutachten sucht, setzt er wieder auf Teamarbeit.

Wir wissen allerdings, was hier mit Team gemeint ist. Es ist eine Abkürzung mit der Bedeutung:

"Toll, ein anderer macht's!"

Ein Vergleichsgutachten kann man selbst suchen, aber es ist selbstverständlich einfacher, andere für sich arbeiten zu lassen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:

Wenn es darum geht, mit meinen Kenntnissen anderen MT-Nutzern zu helfen, bin ich gerne dazu bereit. Das dürfte bekannt sein. Unter den hier vorhandenen Umständen lasse ich es allerdings, wie bereits von Anfang dieses Threads an.

 

Gruß

Alpha Lyrae

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Hallo,

wenn das originale Volvo-Felgen sind würde ich direkt bei Volvo mal nach einer Freigabe dafür nachfragen, oder alternativ mal in die COC-Papiere schauen ob die Rad/Reifenkombi nicht sowieso ab Werk erlaubt ist.

MfG Michi

Themenstarteram 30. November 2013 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von kine050683

Hallo,

wenn das originale Volvo-Felgen sind würde ich direkt bei Volvo mal nach einer Freigabe dafür nachfragen, oder alternativ mal in die COC-Papiere schauen ob die Rad/Reifenkombi nicht sowieso ab Werk erlaubt ist.

MfG Michi

ja ist eine originalfelge, allerdings nur bis 205/55 ab werk freigegeben, deswegen auch die einzelabnahme

Entweder die Dame hinter der Theke und dein VOLVO-Händler haben beide keine Ahnung, oder du gibst hier etwas falsch wider!

Du benötigst weder ein Festigungsgutachten noch must du die Felgen per Einzelabnahme eintragen lassen. Diese Felgen sind im COC enthalten und lediglich die Reifen eintragungspflichtig.

Dazu möchte es die Dame dem Ingenieur möglichst leicht machen und rät dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VOLVO mitzubringen, die die Kombi freigibt.

So wie ich VOLVO kenne, gibt's diese nicht, ist aber auch kein Problem, denn gegen die Verwendung von 225/45R17 auf 7-8" breite Felgen, bestehen seitens des TÜVs keine Bedenken.

Also:

Du benötigst also lediglich eine Anbaubescheinigung, dass diese Radreifenkombi nicht am Fahrzeug streift...

 

PS: die 205/55 sind nur als 16" original...

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Entweder die Dame hinter der Theke und dein VOLVO-Händler haben beide keine Ahnung, oder du gibst hier etwas falsch wider!

Du benötigst weder ein Festigungsgutachten noch must du die Felgen per Einzelabnahme eintragen lassen. Diese Felgen sind im COC enthalten und lediglich die Reifen eintragungspflichtig.

Dazu möchte es die Dame dem Ingenieur möglichst leicht machen und rät dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VOLVO mitzubringen, die die Kombi freigibt.

So wie ich VOLVO kenne, gibt's diese nicht, ist aber auch kein Problem, denn gegen die Verwendung von 225/45R17 auf 7-8" breite Felgen, bestehen seitens des TÜVs keine Bedenken.

Also:

Du benötigst also lediglich eine Anbaubescheinigung, dass diese Radreifenkombi nicht am Fahrzeug streift...

 

PS: die 205/55 sind nur als 16" original...

Ja richtig, ich will nur die neue Bereifung eintragen lassen, mehr nicht. Und nein, mir wurde das Wort "Festigkeitsgutachten" mit auf den weg gegeben.

Finds generell einfach total komisch, dass ich überhaupt etwas mitbringen muss und wie son Depp von A nach B geschickt werde. Bei den 18zöllern im Sommer (ebenfalls originalfelgen!!) bin ich mit leeren Händen gekommen, und mit ausgefüllten Papieren wieder gegangen...warum jetzt dieser ganze Unfug? Normaler weise geht man doch dahin um etwas zu Prüfen....wenns passt ist alles super, wenns nicht passt muss ich halt was veändern.

Und mal ganz nebenbei: Die 18zöller sind in allen himmelsrichtungen größer und breiter und haben ebenfalls eine 225er bereifung, kann man also drehen und wenden wie man will, die KÖNNEN nicht schleifen ganz einfach weil alle maße ja sowieso kleiner sind

Ist vielleicht der Standartspruch der Dame?

Bei markenfremden Felgen braucht man eben Unterlagen, um den theoretischen Klimbim abzuklären...

Vom Platzbedarf im Radkasten machen 225/45R17 und 225/40R18, auf der selben Felgenbreite, keinen Unterschied. Lediglich die Einpresstiefe entscheidet dann darüber, ob etwas streift oder nicht...

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 14:32

Die Felgen sind um 0,5 zoll in der Breit geschrumpft, von daher absolut keine bedenken, aber naja.

Versteh da mittlerweile auch nix mehr...ich fahr morgen nochmal hin, vielleicht ist dann ne andere Trulla am Schalter. Falls nicht muss man wohl wieder solange rumstressen bis man bekommt was man will. Mit dem TÜV hier und dem Volvocenter bin ich eh schon seit dem 1 Tag auf auf Kriegsfuß weil da nur so Honks arbeiten, wäre nicht das erste mal dass ich Stress machen muss um an das zu kommen was eigentlich selbstverständlich wäre.

...versuchst Du zu erklären, dass eine Original-Felge, bereits Bestandteil der Fahrzeug-ABE ist und deren Festigkeit bereits vom Fahrzeughersteller nachgewiesen wurde...:eek::rolleyes::D;)

Nun formt sich langsam ein Bild vor meinen inneren Augen.

Solche Leute schicke ich auch wieder heim, geb 'ne Runde Kaffee aus und lach mir 'nen Ast... :D

Themenstarteram 2. Dezember 2013 um 15:15

Na ich bin ja nicht von Anfang an so vorgegangen sondern erst als ich bemerkt habe, wie stumpf die im Kopf einfach sind :D

Bin grade noch einmal da gewesen und habe der netten Frau ganz in Ruhe und Schritt für Schritt ganz genau erklärt was ich haben möchte...und siehe da, ich brauch kein Festigkeitsgutachten! Tja wer hätte das gedacht!

Und warum suchst Du dann ein Vergleichsgutachten im anderen Thread?

Themenstarteram 2. Dezember 2013 um 15:25

es geht nicht mehr ums festigkeitsgutachten der felge, sondern einfach nur um ein vergleichsgutachten der bereifung. ich muss zwar nicht zwigend eins mitbringen, allerdings würde mir das im "schlimmsten" fall mal eben 100€ ersparen

Zitat:

Original geschrieben von brummbrummoderso

es geht nicht mehr ums festigkeitsgutachten der felge, sondern einfach nur um ein vergleichsgutachten der bereifung. ich muss zwar nicht zwigend eins mitbringen, allerdings würde mir das im "schlimmsten" fall mal eben 100€ ersparen

Jetzt sind wir also mal wieder an dem Punkt angelangt, wo jemand ein Gutachten für nix haben will!?

Themenstarteram 2. Dezember 2013 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack

Zitat:

Original geschrieben von brummbrummoderso

es geht nicht mehr ums festigkeitsgutachten der felge, sondern einfach nur um ein vergleichsgutachten der bereifung. ich muss zwar nicht zwigend eins mitbringen, allerdings würde mir das im "schlimmsten" fall mal eben 100€ ersparen

Jetzt sind wir also mal wieder an dem Punkt angelangt, wo jemand ein Gutachten für nix haben will!?

Nein, ein Vergleichsgutachten. Zahlen muss ich mindestens 86€ ob ich will oder nicht. Wennde eins hast, kriegstn Bier :)

Zitat:

Original geschrieben von brummbrummoderso

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack

 

Jetzt sind wir also mal wieder an dem Punkt angelangt, wo jemand ein Gutachten für nix haben will!?

Nein, ein Vergleichsgutachten. Zahlen muss ich mindestens 86€ ob ich will oder nicht. Wennde eins hast, kriegstn Bier :)

Trinke kein Bier;)

Gutachten habe ich aber auch nicht. ;)

Das Thema Gutachten hier im Forum ist dir aber schon bekannt?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. einzelabnahme, festigkeitsgutachten?!