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Ist ein Oltimer Helm Halbschale im Straßenverkehr zugelassen

Themenstarteram 13. Dezember 2011 um 18:29

Hallo zusammen,

wollt mal was wissen. Ich will mir einen Oltimer Helm Halbschale zulegen.

habe aber von jemanden gehört, dass die im Straßenverkehr verboten sind.

ist das da sinnvoll mir so einen helm zu besorgen?

mfg

Beste Antwort im Thema

oldtimer hin oder her....das aller erste was ich bei meinen auto oldis nachgerüstet habe waren vernünftige gurte! da scheiss ich (ok mach ich eh) auf das ganze original gehabe. ebenso wen ich mit meiner dax durch die bonatik fahre....hier hat einfach kein uralt helm was zu suchen. vorallem nicht diese eierschalen.

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Jeder Helm der das aktuell gültige ECE-Nummer Siegel trägt ist zulässig, wenn er dieses Zeichen hat ...

 

Ansonsten mal bei den Bikern nachfragen.

Es gibt doch diese Blechschüsseln.

http://www.motorradonline.de/.../310130?ref_id=200754

Meinst du so ein Ding (ABV Eierschale) ???

http://www.ebay.de/.../290641877998?...

In den ostdeutschen Bundesländern sind die Teile noch relativ oft zu finden, meist bei älteren Besitzern.

Ab und zu sieht man noch Leute die mit einem solchen Helm und ner Schwalle herumfahren. Ich bin der Meinung da is noch nix verboten.

Gruß

Der Helm muss ein Prüfzeichen haben.

Wenn du in Italien kontrolliert wirst und hast den verkehrten

Helm auf, wird dein Motorrad von den Beamten beschlagnahmt.

Auch als Ausländer.

Zitat:

Original geschrieben von reom35

Der Helm muss ein Prüfzeichen haben.

Wenn du in Italien kontrolliert wirst und hast den verkehrten

Helm auf, wird dein Motorrad von den Beamten beschlagnahmt.

Auch als Ausländer.

Konkreter: Der Helm muss ein aktuell gültiges ECE-Prüfzeichen (siehe im Beitrag weiter oben) haben.

 

Mein Helm von 1978 hatte auch ein Prüfzeichen, aber nicht das nach heutigen Normen erforderliche!

 

http://bikerportal.net/.../...t-f%C3%BCr-Motorrad-Helme-in-Deutschland

Da ist es gut erklärt. Die StVO ist da leider sehr uneindeutig formuliert: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. "

Tja, geeignet, ...

am 1. Januar 2012 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Patrick Mehle

Hallo zusammen,

wollt mal was wissen. Ich will mir einen Oltimer Helm Halbschale zulegen.

habe aber von jemanden gehört, dass die im Straßenverkehr verboten sind.

ist das da sinnvoll mir so einen helm zu besorgen?

mfg

Was willst du mit dem Braincap denn fahren?

am 11. März 2012 um 16:20

Solange es sich bei dem getragenen Helm um einen Motorradhelm handelt, ist alles in Ordnung. Früher hieß es in der StVO, der Helm müsse amtlich anerkannt sein (Was durch ECE und Konsorten nachweisen lässt). Seit 2006 ist dieses "amtlich zugelassen" in der StVO ersetzt worden. Nun muss der Helm "geeignet" sein (was nach wie vor durch ECE Sowieso nachgewiesen ist). Andere Helme ohne ECE-sowieso sind per Definition aber nicht zwingend UNgeeignet. Ein Uralt-Moppedhelm ist also nicht verboten, aber auch höchstens/nur in Verbindung mit ausfahrten mit dem Oldtimer zu empfehlen. Für sportlichere Hobel absolut nicht zu empfehlen.

Ich selbst trage bei meinen 70er Jahre Hondas auch nicht Helme nach neuester ECE-Norm. Aber ich tuckere auch eher in der Gegend rum.

im Zweifelsfall entscheidet daher heute ein Richter obs "geeignet" ist.

Oder im Versicherungsfall "geeignet" war. :D

Da es schon Urteile mit anteiliger Schuld wegen unzureichender Schutzkleidung gab könnte ein nicht "geeigneter" Helm da unangenehm auffallen.

 

Andererseits braucht Deutschland Organspender.

am 11. März 2012 um 20:21

Zitat:

Ab 1990 löste die ECE 22-02 und ab 1992 die ECE 22-03 die ursprüngliche ECE-Norm von 1988 ab. Aber auch die ECE 22-03 ist längst überholt. Nach der ECE 22-04 gilt heute die ECE 22-05. Nach diesen vielen verwirrenden Normeinteilungen fragt sich der verunsicherte Harley- und Oldtimer-Fahrer sicherlich zu Recht: darf er jetzt überhaupt noch eine klassische Halbschale tragen? Er darf, denn dieser Helm erfüllt ja die DIN 4848, und solange in dem neumodernen Normkram keine Klarheit herrscht, gilt weiterhin die seit 1988 geltende Ausnahmegenehmigung. Im öffentlichen Straßenverkehr ist es also gleich, ob ein Cromwell, ein AGV-Jet oder der Levior-Integral-Helm von anno dazumal auf der Birne sitzt. Wie alt die Schüssel ist und ob sie noch für ein Mindestmaß an Sicherheit sorgen kann, interessiert die Polizei nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Er darf, denn dieser Helm erfüllt ja die DIN 4848, und solange in dem neumodernen Normkram keine Klarheit herrscht, gilt weiterhin die seit 1988 geltende Ausnahmegenehmigung.

Nur ins Ausland sollte man dann nicht, denn dort interessiert die DIN kein Schwein sondern es zählt nur die ECE. In Italien ist da ganz schnell mal die Kiste weg, nicht der Helm sondern das Motorrad.

am 11. März 2012 um 22:09

Das Motorrad wird sichergestellt, nicht beschlagnahmt.

Wie bei uns, wenn deutsche und Ausländer das zu erwartende Bußgeld nicht zahlen können.

Nach Zahlung des Bußgeldes, gibts das Motorrad zurück.

Da Italien auch nahezu pleite ist, sollte man grundsätzlich aufpassen, da Bußgelder willkürliche Aufschläge beinhalten.

Ein Teil für den Staat, ein Teil für den Beamten.

am 11. März 2012 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Oder im Versicherungsfall "geeignet" war. :D

Da es schon Urteile mit anteiliger Schuld wegen unzureichender Schutzkleidung gab könnte ein nicht "geeigneter" Helm da unangenehm auffallen.

Das ist nicht richtig. Unzureichende Schutzkleidun kann maximal dazu führen, daß ein eventuell zustehendes Schmerzensgeld reduziert wird. Eine anteilige Schuld ist nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Das Motorrad wird sichergestellt, nicht beschlagnahmt.

Wie bei uns, wenn deutsche und Ausländer das zu erwartende Bußgeld nicht zahlen können.

Nach Zahlung des Bußgeldes, gibts das Motorrad zurück.

Aber erst nach 60 Tagen

 

Zitat:

Ab 01.01.2007 wird bei o.e. Verstössen nur noch eine administrative Verwahrung des Fahrzeugs für allerdings 60 Tage verhängt (bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren beträgt die Verwahrdauer dann 90 Tage). Neben der zusätzlichen Geldstrafe von derzeit mindestens 68,00 Euro (bei sofortiger Zahlung an Ort und Stelle) bis zu 275,00 Euro sind auch die Verwahrkosten vom Fahrer zu tragen.

Dabei soll es schon vorgekommen sein das ausländische Halter beim Abholen vor einem leeren Stellplatz standen, denn wer kann schon 60 Tage auf sein Moped aufpassen?

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