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Ist ein Elektro-Kinderquad ein Spielzeug oder ein Kraftfahrzeug?

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 21:14

Mal ne rechtliche Frage an die experten hier:

Bitte keine antworten wie ich glaube, vermute, vielleicht zu wissen......

Ich plane für meine Töchter ein Kinder Elektroquad zu kaufen.

So etwas in der Art:

http://www.ebay.de/itm/Cobra-Kinder-Elektro-Quad-mit-800-W-Motor-und-3-Stufen-Drossel-Licht-/181659743080?pt=LH_DefaultDomain_77&var=&hash=item2a4bc3b368

Die Frage ist nun wie sich das im Bereich der Stvo verhält.

Soweit mir bekannt ist dürfen Fahrzeuge bis max 6km/h im Bereich der Stvo von Kindern bewegt werden.

das Quad in der beschreibung lässt sich von 25km/h auf 6 km/h drosseln.

gehe ich recht in der annahme das das Quad solange es auf max 6km/h bewegt wird ohne probleme als spielzeug genutzt werden kann?

Beste Antwort im Thema

1. kann das Teil nicht auf 6km/h gedrosselt werden, vielleicht noch mal die Beschreibung lesen

2. hat es auch mit Drossel eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h, ist also ein Kraftfahrzeug

3. bedingt 2., dass man folglich eine Zulassung oder ein Versicherungskennzeichen sowie die erforderliche FE benötigt

4. steht in der Beschreibung doch ziemlich eindeutig drin, wofür das Teil gedacht ist und wofür nicht

5. finde ich den Gedanken, sein Kind mit sowas im Bereich der StVO "spielen" lassen zu wollen doch sehr merkwürdig...

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Darf nicht im Bereich der Stvo benutzt werden, auch wenn du die 6km/h einstellst.

Die Drossel ist verstellbar, also werden die 6 km/h nicht Sichergestellt.

nd im öffentlichen Straßenverkehr sind solche Dinger eh nicht zugelassen.

Zitat:

@essi-cabrio90 schrieb am 25. Februar 2015 um 22:14:02 Uhr:

Soweit mir bekannt ist dürfen Fahrzeuge bis max 6km/h im Bereich der Stvo von Kindern bewegt werden.

Nein, dürfen sie nicht.

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 21:42

Zitat:

@Tand0r schrieb am 25. Februar 2015 um 22:28:05 Uhr:

Zitat:

@essi-cabrio90 schrieb am 25. Februar 2015 um 22:14:02 Uhr:

Soweit mir bekannt ist dürfen Fahrzeuge bis max 6km/h im Bereich der Stvo von Kindern bewegt werden.

Nein, dürfen sie nicht.

Warum nicht? bitte um begründung, am besten mit entsprechendem §

vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt und hätte sagen müssen:

Soweit mir bekannt ist dürfen Spielzeuge bis max 6km/h im Bereich der Stvo von Kindern bewegt werden.

http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%20Download/2004-5.pdf

Nein, es sind Fahrzeuge, in dem Fall sogar Kraftfahrzeuge, und dürfen nicht im Bereich der StVO benutzt werden, sind also lediglich für Privatgelände.

Wenn sie erlaubt wären müssten sie in StVO § 24 aufgeführt sein

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 21:52

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 25. Februar 2015 um 22:20:17 Uhr:

Darf nicht im Bereich der Stvo benutzt werden, auch wenn du die 6km/h einstellst.

Die Drossel ist verstellbar, also werden die 6 km/h nicht Sichergestellt.

nd im öffentlichen Straßenverkehr sind solche Dinger eh nicht zugelassen.

Die Drossel wird mittels Schlüssel eingestellt und ist somit nicht zu entsperren für das kind. somit sind die

6 km/h sichergestellt

und WARUM sind die im Straßenverkehrt nicht zugelassen? Es handelt sich m.E. um Spielzeug.

Mit Soetwas:

http://www.ebay.de/.../261769209193?...

würde ich mein Kind auch problemlos durch die fußgängerzone fahren lassen.

Darfst du aber genauso wenig.

Klar wird da meist ein Auge zu gedrückt, ob du das bei dem Quaid auch erwarten kannst bezweifelt ich.

Solange es hier nicht aufgeführt ist

https://dejure.org/gesetze/StVO/24.html

ist es ein Fahrzeug bzw. Kraftfahrzeug, und eben kein Spielzeug.

Zitat:

@essi-cabrio90 schrieb am 25. Februar 2015 um 22:52:34 Uhr:

[...] Mit Soetwas:

http://www.ebay.de/.../261769209193?...

würde ich mein Kind auch problemlos durch die fußgängerzone fahren lassen.

Unter dem Bereich der StVO verstehe ich eher Fahrbahnen und Radwege. In der Fußgängerzone gibt es wohl keine Probleme mit 6km/h. Wie alt sind Deine Töchter? Werden ja wohl noch keine 16 sein, oder?;) (FS-Klasse S)

1. kann das Teil nicht auf 6km/h gedrosselt werden, vielleicht noch mal die Beschreibung lesen

2. hat es auch mit Drossel eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h, ist also ein Kraftfahrzeug

3. bedingt 2., dass man folglich eine Zulassung oder ein Versicherungskennzeichen sowie die erforderliche FE benötigt

4. steht in der Beschreibung doch ziemlich eindeutig drin, wofür das Teil gedacht ist und wofür nicht

5. finde ich den Gedanken, sein Kind mit sowas im Bereich der StVO "spielen" lassen zu wollen doch sehr merkwürdig...

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 22:19

Zitat:

@Tand0r schrieb am 25. Februar 2015 um 23:06:38 Uhr:

Darfst du aber genauso wenig.

Klar wird da meist ein Auge zu gedrückt, ob du das bei dem Quaid auch erwarten kannst bezweifelt ich.

Solange es hier nicht aufgeführt ist

https://dejure.org/gesetze/StVO/24.html

ist es ein Fahrzeug bzw. Kraftfahrzeug, und eben kein Spielzeug.

Den von dir genannten §24 gibt es wohl nicht mehr nach neuester Fassung vom 26.04.2012

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf

Doch aber in der StVO, nicht in der StVzo

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 22:28

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Februar 2015 um 23:16:16 Uhr:

1. kann das Teil nicht auf 6km/h gedrosselt werden, vielleicht noch mal die Beschreibung lesen

2. hat es auch mit Drossel eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h, ist also ein Kraftfahrzeug

3. bedingt 2., dass man folglich eine Zulassung oder ein Versicherungskennzeichen sowie die erforderliche FE benötigt

4. steht in der Beschreibung doch ziemlich eindeutig drin, wofür das Teil gedacht ist und wofür nicht

5. finde ich den Gedanken, sein Kind mit sowas im Bereich der StVO "spielen" lassen zu wollen doch sehr merkwürdig...

zu 1. Doch steht eben in der beschreibung (ok da steht ca....)

zu 2. ok angemonnen das Fahrzeug fährt max 6 km/h und lässt sich auch nicht entdrosseln

zb so etwas:

http://www.ebay.de/.../181671364224?...

es fällt mir doch sehr schwer zu glauben das man für so ein gefährt eine zulassung benötigt....

zu5. es geht mir hauptsächlich um feldwege oder waldwege (wir wohnen aufm dorf) aber es geht mir eben um die rechtliche seite...

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