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Geht das Anmelden vom Auto mit abgelaufenem Ausweis?

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 10:51

Hey

Ich und eine Freundin wollen ein auto auf sie anmelden aber ihr Ausweis ist abgelaufen sie hat österreichischen Ausweis geht das trotzdem oder nicht

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:55:31 Uhr:

 

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Und genau so, läuft es bei uns auf dem Amt....

Ich komm herein, lege den alten Fahrzeugschein hin und sage den Namen desjenigen auf den er eingelöst werden soll. Der Mitarbeiter schaut dann in seinen Computer, ob auf den Namen und den Wagen ein übereinstimmender Versicherungsnachweis im System vorliegt. Wenn ja, wird der eingelöst und 2 Minuten später läufts Du mit den Schildern raus.

Wenn Nein: Gehst Du wieder ohne alles....

 

Den Ausweis oder sonst ein Dokument zur Identifikation musste ich noch nie zeigen....

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Ich denke das geht nicht, genaueres sagt euch aber die Zulassungsstelle.

am 26. Juli 2019 um 11:10

Wo soll das Auto denn angemeldet werden? In Deutschland oder in Österreich?

Ist zwar eine Frage, die sich nicht so sehr an der Gültigkeit des Personaldokuments orientiert, weil da würde ich aus dem Bauch raus auch "nein" sagen.

In D ein Auto mit einem Ö-Ausweis zulassen geht doch nicht, oder?

Ihr müsst den Ausweis zeigen beim anmelden? Das Problem haben wir zum Glück nicht....

Zitat:

@dobifan schrieb am 26. Juli 2019 um 13:25:00 Uhr:

Ihr müsst den Ausweis zeigen beim anmelden? Das Problem haben wir zum Glück nicht....

Interessant.

Irgendwie muss man doch seine Personalien nachweisen, oder wie läuft das in der Schweiz?

Nachtrag

Im www findet man Folgendes:

"Wenn Sie ein Fahrzeug zum ersten Mal einlösen, benötigen Sie in jedem Fall:

Identitätsnachweis: Schweizer Pass/Identitätskarte oder Ausländerausweis

Wenn Halter eine juristische Person: Auszug des Handelsregistereintrags

Wohnsitzbestätigung oder Schriftenempfangsschein

Andernfalls sind in jeden Fall die alten Schilder zur Annullierung des Fahrzeugausweises mitzunehmen"

"Bei einem Gebrauchtwagen existiert bereits ein auf den Vorbesitzer lautender Fahrzeugausweis. Falls dieser noch nicht annulliert ist, gilt es noch, das Fahrzeug auf diesen Schildern ausser Verkehr setzen zu lassen. Die folgenden Dokumente benötigen Sie, um das Fahrzeug einzulösen:

Den Fahrzeugausweis im Original (und im Falle einer Nachprüfung Form. 13.20B)

Den Fahrzeugausweis erhalten Sie vom Vorbesitzer beim Kauf des Gebrauchtwagens. Bestehen Sie beim Kauf des Fahrzeuges auf dieses Dokument.

Einen Versicherungsnachweis

In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für jedes Motorfahrzeug im Strassenverkehr obligatorisch. Sobald Sie sich für ein Versicherungsangebot entschieden haben, übermittelt die Versicherungsgesellschaft den Nachweis automatisch an das zuständige Straßenverkehrsamt."

am 26. Juli 2019 um 11:55

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 26. Juli 2019 um 13:30:44 Uhr:

...

Interessant.

Irgendwie muss man doch seine Personalien nachweisen, oder wie läuft das in der Schweiz?

...

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:55:31 Uhr:

 

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Und genau so, läuft es bei uns auf dem Amt....

Ich komm herein, lege den alten Fahrzeugschein hin und sage den Namen desjenigen auf den er eingelöst werden soll. Der Mitarbeiter schaut dann in seinen Computer, ob auf den Namen und den Wagen ein übereinstimmender Versicherungsnachweis im System vorliegt. Wenn ja, wird der eingelöst und 2 Minuten später läufts Du mit den Schildern raus.

Wenn Nein: Gehst Du wieder ohne alles....

 

Den Ausweis oder sonst ein Dokument zur Identifikation musste ich noch nie zeigen....

am 26. Juli 2019 um 13:07

Ausweis muss gültig sein in Deutschland! Alternativ Meldebescheinigung raussuchen

am 26. Juli 2019 um 13:53

Zitat:

@dobifan schrieb am 26. Juli 2019 um 14:04:04 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:55:31 Uhr:

 

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Und genau so, läuft es bei uns auf dem Amt....

Ich komm herein, lege den alten Fahrzeugschein hin und sage den Namen desjenigen auf den er eingelöst werden soll. Der Mitarbeiter schaut dann in seinen Computer, ob auf den Namen und den Wagen ein übereinstimmender Versicherungsnachweis im System vorliegt. Wenn ja, wird der eingelöst und 2 Minuten später läufts Du mit den Schildern raus.

Wenn Nein: Gehst Du wieder ohne alles....

 

Den Ausweis oder sonst ein Dokument zur Identifikation musste ich noch nie zeigen....

Oh ha, da hätte ich jetzt echt nicht mit gerechnet, dass das wirklich so läuft.

Dann gibt es aber hoffentlich beim Einholen des Versicherungsnachweises eine Identitätsprüfung - denn sonst wären ja Missbrauch Tür und Tor geöffnet - bzw. mich würde sonst arg interessieren, wie die Eidgenossen einem etwaigen Missbrauch vorzubeugen gedenken.

am 26. Juli 2019 um 13:55

Ich bin mal gespannt, ob die TE eine Rückmeldung gibt, in welchem Land das Auto angemeldet werden soll.

Denn irgendwie liest sich das mMn "unrund", also wie bzw. an welcher Stelle sie das mit dem österreichischen Ausweis erwähnt.

Denn als Ö-Staatsbürger ein Auto in D anmelden geht ja nicht, oder vertue ich mich da (schon wieder)?

Zitat:

@dobifan schrieb am 26. Juli 2019 um 14:04:04 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:55:31 Uhr:

 

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Und genau so, läuft es bei uns auf dem Amt....

Ich komm herein, lege den alten Fahrzeugschein hin und sage den Namen desjenigen auf den er eingelöst werden soll. Der Mitarbeiter schaut dann in seinen Computer, ob auf den Namen und den Wagen ein übereinstimmender Versicherungsnachweis im System vorliegt. Wenn ja, wird der eingelöst und 2 Minuten später läufts Du mit den Schildern raus.

Wenn Nein: Gehst Du wieder ohne alles....

 

Den Ausweis oder sonst ein Dokument zur Identifikation musste ich noch nie zeigen....

Kann es sein, dass das mit dem Ausweis, der identität, dann schon bei der Versicherung entsprechend erledigt ist?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 15:55:11 Uhr:

Denn als Ö-Staatsbürger ein Auto in D anmelden geht ja nicht, oder vertue ich mich da (schon wieder)?

Ja, du tust dich vertun.:cool:

Ein Österreich-Staatsbürger kann ein Auto in D anmelden, unter der Voraussetzung, dass er in D einen Wohnsitz hat.

Eigentlich logisch,ja.

Wie sonst könnten dann alle unsere zugereisten Mibürger, ob EU Ausland oder Nicht EU Ausland, Autos mit Deutschen Kennzeichen fahren?

 

Hm, kurz nachdenk: ginge schon auch, wenn die Fahrzeuge alle auf jemand anderen, Deutschen Staatsbürger , zugelassen wären...

Dürfte aber nicht in dieser Masse der Fall sein.

Was das zuständige Amt sehen will, kann man im Internet nachlesen. die Zulassungsstelle in Dresden will immer einen Perso oder Reisepass/Meldebescheinigung sehen. Meldet man mit Vollmacht an, den Perso oder Reisepass/Meldebescheinigung im Original. Kopie reicht nicht. Berichte ich aus eigener Erfahrung. Dass die Dokumente noch gültig sein müssen, versteht sich von selbst. Hätte sonst auch noch meinen Kinderausweis. :D

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. Juli 2019 um 13:55:31 Uhr:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 26. Juli 2019 um 13:30:44 Uhr:

...

Interessant.

Irgendwie muss man doch seine Personalien nachweisen, oder wie läuft das in der Schweiz?

...

Wäre auch irgendwie komisch, wenn man da aufs Amt gehen könnte: Ich bin der Peter Meier, möchte das Auto anmelden. Der Mitarbeiter sagt: ja, alles klar.

:D

Was glaubst du was Autohäuser bzw. Zulassungsdienste in Deutschland quasi jeden Tag machen?! Die nehmen AFAIK auch nicht den Personalausweis des neuen Halters mit, ist AFAIK sogar illegal, weil seit ein paar Jahren nur noch best. Stellen ihn einfordern dürfen (!=vorzeigen lassen also der Inhaber nimmt ihn dann gleich wieder an sich z. B. zur Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss). Die lassen sich eine Vollmacht geben und gut. Und werden die Adressdaten nicht mit den hinter der EVB abgeglichen?

notting

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