Ist ein Elektro-Kinderquad ein Spielzeug oder ein Kraftfahrzeug?

Mal ne rechtliche Frage an die experten hier:
Bitte keine antworten wie ich glaube, vermute, vielleicht zu wissen......
Ich plane für meine Töchter ein Kinder Elektroquad zu kaufen.
So etwas in der Art:
http://www.ebay.de/itm/Cobra-Kinder-Elektro-Quad-mit-800-W-Motor-und-3-Stufen-Drossel-Licht-/181659743080?pt=LH_DefaultDomain_77&var=&hash=item2a4bc3b368
Die Frage ist nun wie sich das im Bereich der Stvo verhält.
Soweit mir bekannt ist dürfen Fahrzeuge bis max 6km/h im Bereich der Stvo von Kindern bewegt werden.
das Quad in der beschreibung lässt sich von 25km/h auf 6 km/h drosseln.
gehe ich recht in der annahme das das Quad solange es auf max 6km/h bewegt wird ohne probleme als spielzeug genutzt werden kann?

Beste Antwort im Thema

1. kann das Teil nicht auf 6km/h gedrosselt werden, vielleicht noch mal die Beschreibung lesen
2. hat es auch mit Drossel eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h, ist also ein Kraftfahrzeug
3. bedingt 2., dass man folglich eine Zulassung oder ein Versicherungskennzeichen sowie die erforderliche FE benötigt
4. steht in der Beschreibung doch ziemlich eindeutig drin, wofür das Teil gedacht ist und wofür nicht
5. finde ich den Gedanken, sein Kind mit sowas im Bereich der StVO "spielen" lassen zu wollen doch sehr merkwürdig...

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Fahrzeuge bis 6 km/h sind nicht zulassungspflichtig, und nicht Führerscheinpflichtig.
Das stimmt schon.

Das ändert aber nichts daran das sie dennoch der StVzO entsprechen müssen, und das tun die Dinger eben nicht. Für ein Fahrrad brauche ich ja auch keine Zulassung, dennoch muss es Licht haben.
Die Ausnahmen davon sind eben in StVo24 aufgeführt und da steht halt eindeutig "nicht motorbetrieben".

Das Quad ist zulassungspflichtig egal in welcher Stellung der Schlüssel steht.

Ganz ehrlich? Wenn du in einer kleinen Siedlung wohnst, am besten verkehrsberuhigt, dann wird da kein Hahn nach krähen.

Noch ehrlicher: solange bis das Ding nem Fussgänger in die Hacke rollt oder an nem geparkten Auto lang schrammt und dann nicht versichert ist ...

Zitat:

@Han_Omag F45 schrieb am 26. Februar 2015 um 00:01:49 Uhr:


Noch ehrlicher: solange bis das Ding nem Fussgänger in die Hacke rollt oder an nem geparkten Auto lang schrammt und dann nicht versichert ist ...

Oder jemand bekommt einen Fußball an den Kopf... Kinder am besten nur noch vorm Fernseher abparken 🙄

Wenn man in einer familienfreundlichen Siedlung wohnt sehe ich gar kein Problem. Niemand wird dich wegen so einem "Unfall" verklagen. In ein paar Tagen werden alle Kinder dort so ein Fahrzeug haben 😉 Ich sehe die Kids ja hier jeden Tag vorm Haus. Sie haben Spaß und die Eltern sind auch sichtlich froh darüber.

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Ich sehe die Kids hier auch vor dem Haus und wundere mich das noch keins platt gefahren wurde. Gelegenheiten gab es viele ...
Aber die sind vermutlich nur deshalb vor dem Haus weil die Eltern vor dem Fernseher parken.

Bei den normalen 6 Km/h Dingern hätte ich auch keine bedenken, TE wollte die rechtliche Seite hören die ist nun mal so.
Ich denke auch nicht das die Versicherung dadurch nicht leisten muss, das weiß ich aber nicht sicher. Sonst müssten Haftpflichtversicherungen ja bei Fahrradunfällen fast nie zahlen. Irgendwas findet man fast immer was nicht StVO gerecht ist. (Speichenreflektoren, fehlende Klingel, Reflektoren an den Pedalen)
Wahrscheinlich gibt es auch solche Kinderfahrzeug die der StVzO entsprechen, die üblichen für 50-500 € tun das aber nicht.

Vor unserem Haus befindet sich eine breit ausgebaute Spielstraße, völlig übersichtlich. Wer dort ein Kind übersieht muss echt dämlich sein. Zumal hier eh nur Anwohner reinfahren und die wissen bescheid was hier los ist.
Ich habe aber auch bereits gesagt, dass man mit solchen Spielzeugen nicht auf Hauptstraßen fahren soll.

Gerade was motorisiertes angeht steht in den Unterlagen der Haftpflichtversicherungen haarklein aufgeführt, was versichert ist. Gibt ja auch ferngesteuertes Spielzeug. Und Haftpflichtversicherungen sind nicht nur zum zahlen da, sondern auch um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren ...
Man sollte also das Kleingedruckte sehr sorgfältig lesen und vorher die selektive Wahrnehmung aus dem Zimmer schicken. 😉

Zitat:

@Han_Omag F45 schrieb am 26. Februar 2015 um 00:22:59 Uhr:


Ich sehe die Kids hier auch vor dem Haus und wundere mich das noch keins platt gefahren wurde. Gelegenheiten gab es viele ...
Aber die sind vermutlich nur deshalb vor dem Haus weil die Eltern vor dem Fernseher parken.

Geht's noch, das die Kinder draußen spielen ist doch vollkommen normal.

Und nein Eltern wollen Kinder nicht 24/7 um sich rum tanzen haben, und für die Kinder ist das auch besser wenn sie ein paar Freiheiten haben.

Das noch keins platt gefahren wurde liegt hoffentlich vor allem daran das man als Autofahrer auf spielende Kinder achtet.

Die grausame Wahrheit ist vermutlich das noch keins überfahren wurde weil das Beulen im Blech hinterlässt. Komm mal in die Stadt ...

Ich wohne in Berlin Mitte, sonst noch was ?

Dann solltest du mich verstehen. Ich hab zu viel gesehen und erlebt ...

Zitat:

@Tand0r schrieb am 25. Februar 2015 um 23:46:27 Uhr:


Fahrzeuge bis 6 km/h sind nicht zulassungspflichtig, und nicht Führerscheinpflichtig.
Das stimmt schon. …

Nein, das stimmt nicht.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen
1. Allgemeine Regelungen
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,
1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Verstehen garnicht, warum dieser Trade eröffnet wurde. In der Artikelbeschreibung steht klar und deutlich,
" Benutzung im Bereich der STVZO strengstens verboten. "
Wieder viel Gerede um eine Sache, die klar geregelt ist.
Trade kann also geschlossen werden.
MfG aus Bremen

Bei uns in der Straße (wohne auch im Dorf) fahren die Teile seit mindestens 5 Jahren auf der Straße rum. Das hat noch niemanden gestört.
Das einzig nervige an den Teilen ist die Lautstärke. Verdammt, die Dinger machen fast so viel Krach wie ein Rasenmäher!! 😁

Solange die Eltern die Kinder beaufsichtigen sollte auf Feldwegen o.ä. nicht viel passieren 😉

MfG

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