Ist die gute SF-Klasse nun weg oder kann sie wieder in Anspruch genommen werden ?
Ich habe eine Frage an euch und vielleicht kann hier jemand helfen... Natürlich ist die Versicherung auch schon angeschrieben worden, aber das dauert immer und man weiß ja nie, ob diese dann doch versuchen aus der Sache für sich gut rauszukommen....
Und zwar: Meine Eltern sind seit sehr langer Zeit bei der HUK24 versichert. Ich weiß leider nicht mehr die SF-Klasse, nehmen wir einfach als Beispiel die 24... Nach einer gewissen Zeit haben sie einen Zweitwagen angemeldet und natürlich als Zweitwagen versichert. Bis jetzt ist alles noch so wie es sein sollte... Nun wird es aber komisch... Die beiden haben nicht bedacht, dass der Wagen1 als Erstwagen versichert war und der neue Wagen2 als Zweitwagen, nun kam die Flut im Ahrtal und das Auto (Wagen1 also Erstwagen) stand dort neben der Ahr in einer Halle. Sie brauchten aber zwei Autos, kauften sich also einen neuen gebrauchten und meldeten diesen auch als Zweitwagen an... Das Auto was als Erstwagen versichert gewesen ist, haben sie abgemeldet weil es nicht mehr fahrbereit gewesen ist. Nun haben die zwei nicht mehr auf dem Schirm gehabt, dass sie 2 Zweitwagen haben aber keinen Erstwagen. Jetzt haben sie seit ca. einem Jahr 2 neue Autos und dabei beide Zweitwagenverträge übernommen. Das ist mir nur aufgefallen, weil ich mal die ganzen Versicherungen durchgehen soll um zu gucken ob eine Änderung/Kündigung oder ein Neuvertrag nötig ist. Habe mich dann sofort gewundert, warum beide Autoversicherungen bzw. Verträge so eine schlechte SF-Klasse haben.
Kann man jetzt ein Auto wieder als Erstwagen versichern lassen und die SF-Klasse musste von der Versicherung aufgehoben werden oder ist das jetzt so dumm gelaufen, dass die SF-Klasse die man sich lange Zeit aufgebaut hat weg ist ?
Ich habe Google bemüht aber ich werde da nicht schlau.. Ich meine das da steht, dass die 10 Jahre lang "gespeichert" werden also die SF-Klassen... Aber sicher bin ich mir nicht...
Ich danke euch !
14 Antworten
Gut nach kurzem Googlen bekomme ich folgendes (aber am besten direkt bei der Huk melden):
Bei HUK24 ruht die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bis zu 10 Jahren nach der Unterbrechung des Versicherungsschutzes, also wenn Sie nicht versichert sind. Das bedeutet, Ihre aktuelle SF-Klasse bleibt bestehen, wenn Sie nach 7 Jahren eine neue Versicherung bei HUK24 abschließen.
Elaboriert:
- Unterbrechung bis 10 Jahre:
- Wenn Sie längere Zeit keine Kfz-Versicherung hatten, wird die SF-Klasse bei HUK24 bei einer Unterbrechung bis zu 10 Jahren beibehalten.
- SF-Klasse ruht:
- Die SF-Klasse ruht während dieser Zeit und bleibt auf dem Stand, den Sie vor der Unterbrechung hatten.
- Anerkennung nach 10 Jahren:
- Nach 10 Jahren kann die SF-Klasse bei HUK24 weiterhin anerkannt werden, wenn Sie die Unterbrechung nachweisen und eine Bestätigung des vorherigen Versicherers vorlegen.
- Keine Verfällung:
- Im Gegensatz zu einigen anderen Versicherern verfällt die SF-Klasse bei HUK24 nicht, solange Sie die Unterbrechung innerhalb von 10 Jahren beenden.
Zusammenfassend: Bei HUK24 wird die Schadenfreiheitsklasse bis zu 10 Jahren bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes beibehalten, und Sie können sie bei der erneuten Versicherung nutzen, ohne dass sie verfällt.
Schreib den Kundensupport im online-Zugang an (Chat / Mail), gib zu den neuen Verträgen die ruhenden Altverträge an (Vertragsnummern, notfalls Kennzeicen) und bitte um Tausch der SF-Klassen. Sollte dann recht bald angepasst werden.
Und versuche dies möglichst rückwirkend, da wir alle ja mal Fehler machen... Good luck!
Moin Moin
Danke für Eure Infos ! Dann werden wir das mal angehen. Wenn das rückwirkend gehen sollte, wäre natürlich erste Sahne, da durch diese Fehler sicher viel Geld "verschenkt" wurde.
lg
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eine kleine Rückmeldung würde mich auch sehr freuen
Da ist nichts mit rückwirkend, kann sein dass du die laufenden Verträge erst zum Jahresende umstellen kannst (dann Vertrag ist Vertrag). Das einzige worauf du hoffen kannst ist Kulanz mit so lange warten zu müssen.
Wäre ja auch nicht schlimm. Wir gucken mal was sich machen lässt und dann sehen wir mal. Hauptsache ist, dass es in der Zukunft dann "richtig" ist.
Es kam vor wenigen Minuten eine Rückmeldung. Tatsächlich wurde eins der beiden Zweitwagen rückwirkend zum Erstwagen gemacht, ohne das ich danach gefragt habe. Danke euch noch mal für eure Mühen !!
Danke für die Info!
Sieh mal an, was bei den „Online Schrott Billigheimer Versicherungen“ ( Sinngemäßes Zitat einiger User huer auf MT im Vers.forum) alles möglich ist und das auch noch in allerkürzester Zeit.
Alles ohne den hochgelobten Persönlichen Betreuer und Berater schnell, kulant und korrekt abgewickelt worden.
Ich habe nichts gegen persönliche Beratung und Aussenstellen, machen sicher Sinn und ebenso einen guten Job, aber das von einigen hier verbreitete HUK 24 Bashing geht mir manchmal schon ein kleines bisschen auf den Sack.
Normalerweise geht das bei der HUK rückwirkend.
Einfach eine ausführliche Mail an HUK24 schicken.
Bei der normalen HUK mit Beratung hätte der Berater das sehen und gleich den Erstwagen SF nehmen müssen.Bei der HUK24 hat man ja selbst den Antrag so gestellt, würde argumentieren, das dies der Ahrtal Katastrophe geschuldet war und um rückwirkende Änderung bitten.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Juni 2025 um 15:57:42 Uhr:
Normalerweise geht das bei der HUK rückwirkend.
Einfach eine ausführliche Mail an HUK24 schicken.
Bei der normalen HUK mit Beratung hätte der Berater das sehen und gleich den Erstwagen SF nehmen müssen.Bei der HUK24 hat man ja selbst den Antrag so gestellt, würde argumentieren, das dies der Ahrtal Katastrophe geschuldet war und um rückwirkende Änderung bitten.
Hat so auch wunderbar geklappt !
Zitat:
@opcler322 schrieb am 3. Juni 2025 um 12:15:52 Uhr:
Es kam vor wenigen Minuten eine Rückmeldung. Tatsächlich wurde eins der beiden Zweitwagen rückwirkend zum Erstwagen gemacht, ohne das ich danach gefragt habe. Danke euch noch mal für eure Mühen !!
Wahrscheinlich auch schon deshalb, weil zu einen Zweitwagen irgendwie auch immer ein Erstwagen gehört. Hat sich dann ja in Wohlbefallen aufgelöst.
Es gibt keinen Erst- und Zweitwagen für die Versicherung, es gibt nur eine vergünstigte Zweitwageneinstufung für den VN, wenn schon ein Fahrzeug versichert ist. Das sind dann zwei voneinander unabhängige Verträge. Wenn das zuerst versicherte Fahrzeug irgendwann mal wegfällt, wird das andere Fahrzeug aus Sicht der Versicherung nicht zum Erstfahrzeug, sondern der Vertrag besteht unverändert weiter.
Bei einem Versichererwechsel ist dieser Vertrag aber einer mit einer Sondereinstufung und der aktuell gültige SFR wird nicht an den Nachversicherer bestätigt. Allerdings gibt es auch Versicherer, welche die Sondereinstufung des Vorversicherers übernehmen - genauso wie einen evtl. bestehenden Rabattschutz.