Ist das Parken so erlaubt?

Hallo erstmal,
Folgendes bei uns wird schon länger so wie auf den Bildern geparkt.
Meine Frage lautet ob das so erlaubt ist,denn mein Nachbar behauptet ja und wenn ich Ihm nicht glaube dann soll ich die Polizei rufen.
Es ist nicht sein Auto sondern das von seinen Kunden.
Mein Problem ich will nicht die Polizei rufen und dan hatt er doch recht.
Unsere Ausfahrt ist die mit dem weißen Golf (in die wir schlecht reinkommen wenn der weiße Multivan so parkt).

Viel Dank schonmal.

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Beste Antwort im Thema

das ist eindeutig nicht erlaubt, weil der Multivan auf dem Gehweg parkt und das ist verboten. Er dürfte auch nicht gegenüber der Einfahrt parken, wenn es zum Ein- oder Ausfahren zu eng wird, aber das wäre zu diskutieren. Nur die Frage stellt sich nicht, denn auf der Straße kann er definitiv nicht stehen und auf dem Gehweg darf er nicht.

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Zitat:

@BK30nP schrieb am 22. Juli 2020 um 17:07:48 Uhr:


An den Gartenzaun muss er ja 1 Auto mindestens Parken sonnst geht des ja net weil er hat 2 stellplätze und 3 Autos. Also da kann man ja nix sagen.

Das muss im Zweifel nachgemessen werden ob das geht, die Restbreite muss frei bleiben. Wenn nicht, muss er sich auch einen Stellplatz suchen. Hatte er denn damals bei der Umwidmung der Garage auch schon 3 Autos? Offenbar kann er ja nur zwei Stellplätze auf seinem Grund vorweisen. Hätte dann eigentlich nie so stattgegeben werden dürfen. Wenn 4 Garagenplätze wegfallen, müssen auch 4 Stellplätze auf eigenem Grund als Ersatz nachgewiesen werden.

Also damals hatte er noch eine garage gemietet die aber der Vermieter vor längeren schon zurückgenommen hat.
Wenn sowas rauskommen würde würden wir seine existents gefährden und das für 1 Falschparkendes Auto wäre das unverhältnismäßig.
Das ist auch so das Dilemma wir würden des gerne ohne Konflikte und Streit lösen aber er hört einfach net zu sondern redet so von oben herab.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 22. Juli 2020 um 17:32:40 Uhr:


Also damals hatte er noch eine garage gemietet die aber der Vermieter vor längeren schon zurückgenommen hat.
Wenn sowas rauskommen würde würden wir seine existents gefährden und das für 1 Falschparkendes Auto wäre das unverhältnismäßig.
Das ist auch so das Dilemma wir würden des gerne ohne Konflikte und Streit lösen aber er hört einfach net zu sondern redet so von oben herab.

Naja, er hat die Umgestaltung ja durchbekommen. Ich denke nicht, das deshalb daran was zu rütteln ist oder seine Existenz gefährdet wird. Er müsste dann halt nur ein Auto an einem geeigneten Ort abstellen.
Er ist sich ja sehr sicher in seinem Handeln, deshalb würde ich mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. 🙂
Du hast es ja schon mit Reden probiert und wurdest abgewunken, jetzt liegt es an Ihm wie er dann zukünftig darauf reagiert, wenn zukünftig Knöllchen am Auto sind oder der Schlepper kommt.

Also der letzte Weg wäre Bauamt oder so und nachfragen
Also nachdem ich jetzt weiß das er Unrecht hat werde ich auch die Polizei benachrichtigen.
Vielen Dank an alle.

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Also für mich ist die Sache klar, ich , einfacher Bürger ohne tiefere Rechtskenntnisse, für mich ist das eindeutig ein Bürgersteig oder auch Gehweg genannt, dort darf der Nachbar nicht parken, egal ob er nun in seiner Garage Getränke herstellt ( Schnaps, oder stehen da Kühe ?) oder nicht.

Scheint ja sowieso ein netter Geselle zu sein....

@Diedicke1300 ja für mich auch aber es wäre für mich sehr peinlich die Polizei zu rufen oder zu streiten und dabei im Unrecht zu sein.
Deswegen bin ich froh Gewissheit jetzt zu haben.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 22. Juli 2020 um 19:47:53 Uhr:


@Diedicke1300 ja für mich auch aber es wäre für mich sehr peinlich die Polizei zu rufen oder zu streiten und dabei im Unrecht zu sein.
Deswegen bin ich froh Gewissheit jetzt zu haben.

Auch wenn du nicht recht hättest würdest du eine kostenlose Erklärung erhalten von den Menschen welche dich beschützen und momentan sehr kollektiv beschimpft werden. Man stelle sich eine Welt ohne Ordnungskräfte vor das wäre was.

Bei den Proportionen glaube ich auch nicht das beim Kia (und dem kleinen Orangen & dem Hänger) da wirklich 3,05m übrig bleiben. Das der Kia ggü. einer Einfahrt steht käm3 auch noch drauf.

Spätestens ein Feuerwehrwagen würde sich (wenn überhaupt) nur mit Mühe durchmanövrieren können. An Deiner Stelle würde ich das auf jeden Fall überprüfen lassen 🙂

Zitat:

@BK30nP schrieb am 22. Juli 2020 um 19:47:53 Uhr:


@Diedicke1300 ja für mich auch aber es wäre für mich sehr peinlich die Polizei zu rufen oder zu streiten und dabei im Unrecht zu sein.
Deswegen bin ich froh Gewissheit jetzt zu haben.

Ausgehend von einem genormten Schachtdeckel mit 77cm bleibt etwa eine Restfahrbahnbreite von 385cm. Das wäre genug, wenn er auf dem Gehweg stehen dürfte.
Ganz grob gemessen müsste die Straße annähernd 460cm breit sein, da bleiben neben dem Kia Sportage mit 185,5cm ohne Spiegel leider keine 305cm. Der darf da auch nicht sein. 🙂

Zitat:

@Teksaz schrieb am 22. Juli 2020 um 21:54:50 Uhr:



Zitat:

@BK30nP schrieb am 22. Juli 2020 um 19:47:53 Uhr:


@Diedicke1300 ja für mich auch aber es wäre für mich sehr peinlich die Polizei zu rufen oder zu streiten und dabei im Unrecht zu sein.
Deswegen bin ich froh Gewissheit jetzt zu haben.

Ausgehend von einem genormten Schachtdeckel mit 77cm bleibt etwa eine Restfahrbahnbreite von 385cm. Das wäre genug, wenn er auf dem Gehweg stehen dürfte.
Ganz grob gemessen müsste die Straße annähernd 460cm breit sein, da bleiben neben dem Kia Sportage mit 185,5cm ohne Spiegel leider keine 305cm. Der darf da auch nicht sein. 🙂

5 Sterne für diese Arbeit an Analyse. 😁 😁

Respekt dafür von mir auch.
Also der kia und so die parken die Ausfahrt von dem benannt Nachbarn zu.
Der Anhänger steht da weil grade abgeladen worden ist.
An Feuerwehr und Rettungswagen hab ich noch gar nicht gedacht stimmt auch das wird spannend wenn ein Notfall ist.

Also auf dem Bild gehören alle Autos (außer weißer Golf und Anhänger ) zum Nachbarn.
Normal kommen nochmal 2 Auto von Ihm hinzu die er aber da grade nicht stehen hat.
Sind Gäste auf dem Bild. Außer der schwarze Mercedes.

Sehr gern. 🙂
Ergänzend dazu sieht das Bundesverwaltungsgrericht eine Fahrbahn von weniger als 550cm als schmal an. In der StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3 heißt es dazu "Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber".

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