Ist das Parken hier erlaubt/verboten bzw. kann der Eigentümer abschleppen lassen?

Die Frage steht ja schon im Titel.

Die Situation ist wie auf dem Bild. Es ist nichts abgezäunt, gibt kein Tor und kein Schild. Weder Privatparkplatz oder Privatgrundstück.
Laut Eigentümer sagen Polizei und Ordnungsamt ja. Ich bezweifle das ja.

Gibt es dazu eindeutige Urteile?

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57 Antworten

Welche Indizien gibt es dafür, dass es so sein sollte wie orange eingezeichnet, wenn die offizielle Liegenschsftskarte das nicht vorsieht? 😕

...und: Auf Gehwegen darf nicht geparkt werden.

Wäre es so, wie orange eingezeichnet, dann wären vorn an der Strasse Parkbuchten zum senkrechten Parken, genauso wie neben der Einfahrt.

Es ist vollkommen abwegig, dass es so sein könnte, wie orange eingezeichnet.

Dazu kommt noch die Bauordnung, diese ist zwar für jedes Bundesland unterschiedlich, in den meisten Fällen ist jedoch vorgesehen, dass der Abstand von Gebäuden zum öffentlichen Grund 3m betragen muss.

Warum versuchst du auf Teufel komm raus irgendeine krude Theorie zu finden, dass dort parken erlaubt sein müsste. Meine Vermutung geht dahin, dass dein Fahrzeug abgeschleppt wurde und du nun nicht zahlen willst.
Für fast alle, die in diesem Thread geantwortet haben ist die Sachlage klar, dass dies Privatgrund ist und dort nicht ohne Erlaubnis geparkt werden darf.... daher scheint es schon recht eindeutig zu sein.

Zitat:

@tino27 schrieb am 28. Januar 2021 um 15:47:21 Uhr:


Dabei geht es um das Parken auf Kanaldeckeln auf Gehwegen. Sonst könnte man jeden Abend zehntausende Autos abschleppen.

Dabei geht es um alle Kanaldeckel außer denen direkt auf Straßen. Bei "deinem" ist es ja nicht klar ob dies ein "offizieller" ist. Es ist auch die Frage ob dies ein offiziell ausgewiesener Parkplatz ist (und eben nicht nur eine Fläche die der Eigentümer gepflastert hat um z.B. Abstellfläche Zugang für die Mülltonnen zu haben). Spätestens wenn die Grundstücke so wie bei dir "Orange" eingezeichnet ist es vorbei. dann wäre es ja städtisches Gelände (mitsamt Kanaldeckel) und du darfst da einfach nicht parken.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 28. Januar 2021 um 21:21:08 Uhr:


Wäre es so, wie orange eingezeichnet, dann wären vorn an der Strasse Parkbuchten zum senkrechten Parken, genauso wie neben der Einfahrt.

Es ist vollkommen abwegig, dass es so sein könnte, wie orange eingezeichnet.

Dazu kommt noch die Bauordnung, diese ist zwar für jedes Bundesland unterschiedlich, in den meisten Fällen ist jedoch vorgesehen, dass der Abstand von Gebäuden zum öffentlichen Grund 3m betragen muss.

Warum versuchst du auf Teufel komm raus irgendeine krude Theorie zu finden, dass dort parken erlaubt sein müsste. Meine Vermutung geht dahin, dass dein Fahrzeug abgeschleppt wurde und du nun nicht zahlen willst.
Für fast alle, die in diesem Thread geantwortet haben ist die Sachlage klar, dass dies Privatgrund ist und dort nicht ohne Erlaubnis geparkt werden darf.... daher scheint es schon recht eindeutig zu sein.

Ah und weil alle die Schöpfungstheorie für richtig halten, hatte Darwin unrecht?

Und nein, ich wurde nicht abgeschleppt. Wie gesagt steht ich da einmal in 3 Jahren, wenn es gar nicht anders geht. Keine Ahnung, ob hier manche nur ansatzweise wissen, wie Parksituationen in Innenstädten aussehen. Mich hat der Hausmeister angesprochen. Das einzige was mich höchstens nervt ist, wenn Garagenbesitzer diese nicht nutzen.
Aber gut, dann schließe ich daraus, dass ich zumindest links auf dem Kreuz stehen kann. Denn die Einfahrt behindere ich nicht, auf dem Gehweg steh ich nicht und auf Privatgrund steh ich auch nicht.

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Aber nicht meckern wenn es von der Politesse ein Ticket gibt!

Zitat:

@tino27 schrieb am 29. Januar 2021 um 10:55:04 Uhr:


Ah und weil alle die Schöpfungstheorie für richtig halten, hatte Darwin unrecht?

Ich denke, die Schöpfungstheorie ist hinreichend widerlegt, wohingegen Darwins Theorie inzwischen als bewiesen gilt.

Aber gut, ich bin Naturwissenschaftler, was interessiert mich Esotherik (Religion). Wobei ich mit der Religion des Flying Spaghetti Monsters sympatisiere. Ramen.

Zitat:

@tino27 schrieb am 29. Januar 2021 um 10:55:04 Uhr:


Keine Ahnung, ob hier manche nur ansatzweise wissen, wie Parksituationen in Innenstädten aussehen. Mich hat der Hausmeister angesprochen. Das einzige was mich höchstens nervt ist, wenn Garagenbesitzer diese nicht nutzen.

Der Hausmeister wird schon wissen, was er da sagt... er ist schliesslich für die Odnung dort verantwortlich.
Und nein, die Parksituation in Städten ist mir nicht vertraut. In den 12 Jahren, die ich in Hamburg wohnte, hatte ich nur selten Probleme einen Parkplatz zu finden... ich habe mir einen gemietet.
Selbst, wenn es akuten Parkplatzmangel gibt, ist dies keine Berechtigung den Besitz eines anderen zu stören. Wer sich den Luxus eines eigenen Fahrzeuges leisten möchte, muss auch die Folgekosten (Stellplatzmiete) zahlen. Hauseigentümer haben den Stellplatz gekauft, Mieter mit Stellplatz zahlen diesen über die Miete mit. Auch die Leute auf dem Land mit eigenem Stellplatz haben diesen in irgendeiner Weise gekauft oder gemietet... niemand parkt kostenfrei auf privatem Grund (irgendjemand kassiert dafür oder hat irgendwann dafür kassiert).
Selbst das Parken im öffentlichen Raum ist nicht kostenfrei... der Parkraum wurde irgendwann vom Steuerzahler bezahlt.

Mit den Garagenbesitzern stimme ich dir zu und da lohnt sich ein Blick in die Landesbauordnung, ob dort der Passus enthalten ist, dass die Garagen für PKW zu nutzen sind. Alternativ kann man natürlich schauen, ob die Garage anderweitig genutzt wird (Lagerfläche)... das ist oftmals tatsächlich verboten. Die Strafen dafür können sehr hoch ausfallen, insbesondere dann, wenn auch noch die Brandschutzverordnung tangiert wird.

Mit dem Parken auf dem Kreuz, so wie im Bild, behinderst du zwar augenscheinlich niemanden. Das Ordnungsamt wird dir dennoch gern ein Knöllchen verpassen und damit gerichtlich sogar durchkommen, da das Kreuz mehr als offensichtlich ist. Ich könnte mir vorstellen, dass dort auch nicht die vorgeschriebene Breite für einen Parkplatz vorhanden ist. Je nach LBO... bei uns in S-H müssen dort 2,3m Platz sein, wenn einseitig ein Objekt den Parkplatz einengt. Und dann lägt doch tatsächlich wieder eine Behinderung vor (zumindest laut Papier).

Ein ganz verquerer Gedanke wäre noch, dass dort auch keiner drüber fahren darf und die Einfahrt der Teil ist, wo kein Kreuz ist. z.B. weil die Flächenbelastung dort zu gering ist (irgendein Hohlraum darunter?). Dann müsste es jedoch eine Sperrfläche sein und kein Kreuz. Das wäre allerdings eine sehr weit hergeholte Denkweise.
Man kann auch beim Ordnungsamt anfragen, warum dies Kreuz dort aufgemalt wurde. Dazu muss es einen Verwaltungsakt (mit Begründung) geben; sonst gäbe es kein Kreuz.
Letztenendes kann es aus irgendeinem, uns unbekannten, Grund aus einer Vorschrift resultieren, dass dort eine Freifläche bleiben muss.

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. Januar 2021 um 19:34:44 Uhr:


Ich würde sagen:

Die Fläche ist deutlich als Privatgrundstück zu erkennen ......

hat ja nicht lange gedauert bis die Aussage des TE verdreht wurde. Er schrieb doch eindeutig, dass es sich nicht um ein Privatgrundstück handelt.

Zitat:

@tino27 schrieb am 29. Januar 2021 um 10:55:04 Uhr:


Und nein, ich wurde nicht abgeschleppt. Wie gesagt steht ich da einmal in 3 Jahren, wenn es gar nicht anders geht. Keine Ahnung, ob hier manche nur ansatzweise wissen, wie Parksituationen in Innenstädten aussehen. Mich hat der Hausmeister angesprochen. Das einzige was mich höchstens nervt ist, wenn Garagenbesitzer diese nicht nutzen.
Aber gut, dann schließe ich daraus, dass ich zumindest links auf dem Kreuz stehen kann. Denn die Einfahrt behindere ich nicht, auf dem Gehweg steh ich nicht und auf Privatgrund steh ich auch nicht.

Naja, auch da wäre ich etwas vorsichtig. Der Gullideckel muss, wie geschrieben, immer zugänglich sein. Selbst wenn sich dieser auf Privatgrundstück befindet (nennt sich glaube ich "Dienstbarkeiten"😉. Nun könnte die "Sperrfläche" u.a. auch genau dazu dienen diese Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Die Parksituation in Innenstädten oder wo auch immer ist nun dein ganz persönliches Problem. Gibt ja nicht das Recht irgendo vor der Haustüre zu parken.

Aber wenn du halt meinst stell dich hin. Mit möglichen Konsequenzen musst dann halt auch leben.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 29. Januar 2021 um 17:47:41 Uhr:


hat ja nicht lange gedauert bis die Aussage des TE verdreht wurde. Er schrieb doch eindeutig, dass es sich nicht um ein Privatgrundstück handelt.

Eigentlich nicht.

Eigentlich schrieb er, dass da kein entsprechendes Schild steht.

Trotzdem ist aber doch schon auf den ersten Blick zu erkennen, dass es sich nicht um einen Teil der öffentlichen Straße handelt.

Zitat:

@tino27 schrieb am 26. Januar 2021 um 10:19:31 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. Januar 2021 um 09:52:12 Uhr:


Es ist nicht Teil des Grundstückes?
Das weißt du woher?

Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem und Auskunft des Hausmeisters.

Welches Gesetz?

StVO Verkehrszeichen 298

da ging es um die Fläche mit dem weißen Kreuz...

Ich dachte das meintest du.

das wird privatgrund sein und "gemeinschaftsfläche" des dortigen wohnblocks. grundstücke sind ja meist rechteckig.
wenn sich dort kein "eigentümer" oder im weiteren sinne ein dortiger mieter mit nutzungsrecht dieser fläche beschwert gibt's für den parkenden sicherlich keinen ärger.
die ordnungsbehörden werden diese fläche sicherlich auch nicht mit überwachen - sprich vorm klassischem knöllchen brauchst glaub keine angst haben, wenn du dort stehst.

umsetzen ist sicherlich unverhältnismäßig es sei denn du hast "dringlichkeit" wie zb einen umzug und eben vom eigentümer die berechtigung diese fläche dort als ladezone für den umzug zu benutzen.
stört dich sonst, dass da jemand parkt solltest du es mit abmahnen probieren. evtl reicht es auch schon aus unter zeugen den parkenden zu belehren, dass er dort das parken zu unterlassen hat um ihm beim nächsten mal kosten aufzudrücken (nur wie willst eine solche mündliche abmahnung rechtsicher nachweisen?)
->im grunde bist du dann auf vernunft und einsicht angewiesen. bei jedem einzelnen den du ermahnst. klappt das nicht dann eben abmahnung (wobei die meisten es dann sicherlich erst mit schikane und ggf auch vandalismus versuchen würden)
->anderer weg ist eben den privatgrund eindeutig kenntlich zu machen (zaun, kette, poller, schilder). fühlt man sich dort regelmäßig durch unterschiedliche parkende autos gestört sicherlich der sinnvollste weg denn wenn du einzelne abmahnst und immer wieder ein neuer auftaucht hast ja auch nichts gekonnt.

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