Ist das Parken hier erlaubt/verboten bzw. kann der Eigentümer abschleppen lassen?
Die Frage steht ja schon im Titel.
Die Situation ist wie auf dem Bild. Es ist nichts abgezäunt, gibt kein Tor und kein Schild. Weder Privatparkplatz oder Privatgrundstück.
Laut Eigentümer sagen Polizei und Ordnungsamt ja. Ich bezweifle das ja.
Gibt es dazu eindeutige Urteile?
57 Antworten
Zitat:
@SNobbe schrieb am 25. Januar 2021 um 19:34:23 Uhr:
Zitat:
@tino27 schrieb am 25. Januar 2021 um 18:26:28 Uhr:
Laut Eigentümer sagen Polizei und Ordnungsamt ja. Ich bezweifle das ja.Wozu sagen Polizei bzw Ordnungsamt "ja"? Erlaubt, verboten oder abschleppen legal?
Das der Eigentümer abschleppen lassen könnte.
Zur Info: Das weiße Kreuz und der Teil der Einfahrt liegen auf öffentlichem Grund. Also im Grunde wie der abgesenkte Bereich eines Gehweges. Auf dem gelben Schild am Haus steht Einfahrt freihalten.
Eine Sperrfläche wird ja eigentlich "durch schräge, parallele Linien (Schraffen) gekennzeichnet".
Die Frage ist wahrscheinlich, wie sehr ein Richter Freund des Offensichtlichen oder des Gesetzes ist.
Dass es eine Einfahrt ist, ist doch offensichtlich...in Einfahrten ist Parken verboten. Da es keine vorgeschriebene Breite einer Einfahrt gibt, könnte die Einfahrt 100m breit sein und dennoch wäre dort Parkverbot.
Zitat:
@tino27 schrieb am 26. Januar 2021 um 09:08:25 Uhr:
Zitat:
@SNobbe schrieb am 25. Januar 2021 um 19:34:23 Uhr:
Wozu sagen Polizei bzw Ordnungsamt "ja"? Erlaubt, verboten oder abschleppen legal?
Das der Eigentümer abschleppen lassen könnte.
Zur Info: Das weiße Kreuz und der Teil der Einfahrt liegen auf öffentlichem Grund. Also im Grunde wie der abgesenkte Bereich eines Gehweges. Auf dem gelben Schild am Haus steht Einfahrt freihalten.
Eine Sperrfläche wird ja eigentlich "durch schräge, parallele Linien (Schraffen) gekennzeichnet".
Die Frage ist wahrscheinlich, wie sehr ein Richter Freund des Offensichtlichen oder des Gesetzes ist.
Es ist nicht Teil des Grundstückes?
Das weißt du woher?
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Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 26. Januar 2021 um 09:52:12 Uhr:
Zitat:
@tino27 schrieb am 26. Januar 2021 um 09:08:25 Uhr:
Das der Eigentümer abschleppen lassen könnte.
Zur Info: Das weiße Kreuz und der Teil der Einfahrt liegen auf öffentlichem Grund. Also im Grunde wie der abgesenkte Bereich eines Gehweges. Auf dem gelben Schild am Haus steht Einfahrt freihalten.
Eine Sperrfläche wird ja eigentlich "durch schräge, parallele Linien (Schraffen) gekennzeichnet".
Die Frage ist wahrscheinlich, wie sehr ein Richter Freund des Offensichtlichen oder des Gesetzes ist.Es ist nicht Teil des Grundstückes?
Das weißt du woher?
Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem und Auskunft des Hausmeisters.
Welches Gesetz?
StVO Verkehrszeichen 298
Das Zeichen 298 (straffiert) verbietet aber auch das Überfahren.
Das hier angebrachte Kennezichnung ist meines Wissens dort nicht definiert, wird meist als Kennzeichnung als Halteverbotsfläche genutzt.
das kreuz dient dazu, den völlig geistesgestörten und blinden, klar zu machen das dies eine enfahrt / ein zuweg zum haus ist, wie man auf dem letzten bild sieht, und man dort nicht zu parken hat, mich wundert allerdings, dass nach dem letzten bild dort nirgendwo ein schild feuerwehrzufahrt / feuerwehrstellfläche steht
Zitat:
@bug99 schrieb am 26. Januar 2021 um 10:40:29 Uhr:
Das Zeichen 298 (straffiert) verbietet aber auch das Überfahren.
Das hier angebrachte Kennezichnung ist meines Wissens dort nicht definiert, wird meist als Kennzeichnung als Halteverbotsfläche genutzt.
Stimmt, Zeichen 298 dürfte man auch nicht überfahren.
Genau, da das Kreuz nicht definiert ist, ist es mMn nicht eindeutig. Und wenn da jemand steht, dann die Bewohner des Hauses. Jetzt ist die Frage, ob ein Bewohner andere Bewohner behindern darf.
Ein Kreuz markiert ja auch nicht eindeutig den Beginn einer Zufahrt. Wenn man auf dem seitlichen Teil steht, behindert man ja auch niemanden beim Einfahren ins Grundstück.
Es geht mir auch gar nicht darum, auf biegen und brechen da Parken zu wollen, aber jemand ortsfremdes könnte sich zum Beispiel nachts da hin stellen und wenn es dann brennt, steht er da.
Zitat:
@tino27 schrieb am 26. Januar 2021 um 11:04:40 Uhr:
Wenn man auf dem seitlichen Teil steht, behindert man ja auch niemanden beim Einfahren ins Grundstück.
Wie oben bereits erwähnt. Das ist ein Gehweg (Zuweg zum Haus). Gehwege haben üblicherweise nicht die zulässige Flächenbelastung, wie Einfahrten. Fährt man darüber freut sich der Eigentümer ggf. über einen auf deine Rechnung gemachten neuen Weg.
Allerdings ist die eigentliche Einfahrt auch nicht besonders beschildert, so dass nicht sofort erkennbar ist, ob es Teil der Einfahrt ist, oder ob dort kein PKW drüber fahren dürfte...
Zitat:
@tino27 schrieb am 26. Januar 2021 um 11:04:40 Uhr:
Es geht mir auch gar nicht darum, auf biegen und brechen da Parken zu wollen, aber jemand ortsfremdes könnte sich zum Beispiel nachts da hin stellen und wenn es dann brennt, steht er da.
Das kann genausogut passieren, wenn dort entsprechende Beschilderung wäre. Es gibt nunmal Menschen, denen Parkverbote vollkommen egal sind.
Und ob Bewohner andere Bewohner behindern "dürfen", klärt letztendlich ein Gespräch untereinander...oder der Eigentümer wird eingeschaltet (mit entsprechenden Konsequenzen). Ggf. ist das in der Hausordnung oder im Mietvertrag gerregelt.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 26. Januar 2021 um 11:39:31 Uhr:
Wie oben bereits erwähnt. Das ist ein Gehweg (Zuweg zum Haus). Gehwege haben üblicherweise nicht die zulässige Flächenbelastung, wie Einfahrten. Fährt man darüber freut sich der Eigentümer ggf. über einen auf deine Rechnung gemachten neuen Weg.
Ich weiß nicht, ob du die hintere Fläche meinst, aber das ist kein Gehweg.
Man kann sogar sehen, dass es mit Pflaster als eine Art Parkplatz abgetrennt ist und zwar in der gleichen Art und Weise, wie im Rest der Straße.
Wahrscheinlich ist es ein klassischer 50:50 Elfmeter. Kann man geben, muss man nicht.
Die Frage ist, wishes Problem such aus den Querparkern ergibt. Wenn sich durch das Entfernen des Fahrzeugs keine Lösung ergibt, wird es schwer.
Ich würde das Bild folgendermassen interpretieren: Beide PKW dürfen so nicht parken. Das Kreuz in der Einfahrt soll vermutlich daran erinnern, dass es sich um eine Einfahrt handelt und daher dort nicht zu parken ist. Der Linke steht dazu auf dem Gehweg. Die Freifläche nach der Einfahrt soll wohl zwei Parkplätze darstellen. Dort abgestellte Fahrzeuge müssten dann im 90°-Winkel zur Einfahrt parken.
Für eine Feuerwehrstellfläche fehlt das entsprechende Schild.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2021 um 18:54:12 Uhr:
Die "Einfahrt" ist als Sperrfläche markiert. Da darf man nicht drüber. Von daher braucht es keinen Zaun und kein Schild. Der Eigentümer darf somit sofort umsetzen lassen. Es scheint von der Lage her eine Feuerwehraufstellfläche zu sein. Eine deutlichere Kennzeichnung wäre zwar nett, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Hallo,
................soooo isses !
Eindeutiger kann eine Fläche nicht gekennzeichnet werden.
Gruss
summercap