Ist das nun erlaubt oder nicht erlaubt?
Der eine sagt ja der andere nein. vielleicht könnt ihr mal ein bisschen licht ins dunkel bringen.
Es geht mir umfolgendes:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Falls der link net gehen sollt dann einfach die endnummer auf ebay unter suchen eingeben.
Es steht dick und fett:
Inklusive E-Zertifikat-darf montiert werden!!
Was sagt ihr dazu?
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frack
dazu machste grad n paar löcher in die unterkannte der tür und setzt n par LEDs ein. -fertig - kann nicht aus dem fahrzeug herausleuchten, egal ob an oder aus geschaltet....schon is das legal....
Nein.
Keine Bauartzulassung --> keine Eintragung --> illegal
1. die straße is immer gleich: genau, in deutschland gibt es keine bodenwellen, keinee pfützen, oder nasse farbahn, und gullideckel hab ich auch noch nie gesehen. -die reflektieren alle das licht, müssten somit geprüft werden....
2. von wegen wurde eingetragen zu showzwecken....kann er sich nen lolli für kaufen, denn wenn die bullen ihn erwischen, lassen die nochma prüfen, und da sagt der tüv mit sicherheit nein....n kumpel hate auch nen auspuff der eingetragen war, und hat nu ne anzeige deswegen am hals.
3. dass die n E-Prüfzeichen haben, heißt noch lange nicht dass die auch geprüft wurden. son zeichen is schnell eingraviert.....und wenn das von den grünen bezweifelt wird, hast du die beweispflicht...sprich du musst die prüfpapiere beschaffen die zu der nummer gehören....
Zitat:
Original geschrieben von spiderman24
Also die Montage der Röhren am Auto ist zulässig wenn die Röhren ein E-Prüfzeichen haben!!!!!!!
Sie dürfen nur nicht während der Fahrt Angeschaltet sein!!!!!
Diese Aussage hat mir auch der Typ vom TÜF und ein Hersteller solcher Röhren Bestätigt.
Schlimm, wenn derartige Fehlinformationen sogar von "Sachkundigen" verbreitet werden...🙁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein.
Keine Bauartzulassung --> keine Eintragung --> illegal
Aber ein paar cm weiter - an/unter der Türtasche - ist das wie gesagt erlaubt, solange das Licht weiß ist.
Oh man ist das alles kleinlich und pingelig 🙄.....
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ich meine ja innerhalb des fahrzeugs!!!!! -das ist ja die hauptsache dabei!
solang das außen ist is es unzulässig.....hast wohl falsch verstanden Drahkke.
denn das muss ja nicht eingetragen werden.
wenn man es geschickt einbaut, so dass man es bei geschlossener tür weder außen noch innen sieht, dann dürfte das kein problem sein. solange außen eben auch nix verbaut wurde.
Zitat:
Original geschrieben von spiderman24
Also die Montage der Röhren am Auto ist zulässig wenn die Röhren ein E-Prüfzeichen haben!!!!!!!
Sie dürfen nur nicht während der Fahrt Angeschaltet sein!!!!!
Diese Aussage hat mir auch der Typ vom TÜF und ein Hersteller solcher Röhren Bestätigt.
Wobei man auch wissen sollte, was man von der Aussage eines Herstellers halten kann, der die Dinger schließlich verkaufen will, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Und auch die ständigen Wiederholung von wegen "mein Kumpel hat aber...." und "wenns eingetragen ist, ists auch legal...." -> alles Geschwätz, das interessiert den Polizisten bei der Kontrolle vor Ort ungefähr genauso, als ob in China ein Sack Reis umfällt. Wenn die Polizei die Rechtmäßigkeit der Eintragung anzweifelt (natürlich im Rahmen der Zuständigkeit), dann kann das Auto ohne Wenn und Aber direkt stillgelegt werden. Warum hält sich eigentlich immer noch dieser Irrglaube, dass alles legal wäre, nur weil es irgendein TÜV eingetragen hat 😕
Gruß Tecci
Nur weil hier einige meinen das sie von ner UBB geblendet oder irritiert werden.
Ich werde nachts meist von irgendwelchen Benzen mit Xenonlicht geblendet, von irgendwelche Vollidioten die ihr Licht nich eingestellt haben un somit mich blenden. Ganz zuschweigen von den amerikanischen Mitbewohnern. Nicht das ich was gg. Amis hab. Aber Bremslicht gleich Rücklicht gleich Blinker is scho beschissen...und meiner Meinung nach irritierender als so ne poplige UBB.
Und wenn mich nich alles täuscht, hab ich in der Fahrschule gelernt das die Nebelscheinwerfer bei Nebel heftigem Regen und Schnee eingeschaltet werden dürfen. Kann aber sein das ich mich da komplett irre....ich habs halt so in Erinnerung.
gegoogelt:
Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
und weiterhin:
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
Ein- und Ausstiegsbeleuchtung ist laut StVZO nur an Omnibussen erlaubt!
Das einzige was man laut StVZO in die Tueren einbauen draf sind rote Leuchten oder Rueckstrahler, die nur dann funktionieren, wenn die Tuer geoeffnet wird.
Gruss, Martin
Ich weis nicht was ihr da für Probleme habt. Wie gesagt die Leuchten die ich habe haben das E-Zeichen und sind damit für den Betrieb am Auto zugelassen.
e-Prüfzeichen
Das e-prüfzeichen bedeutet "europäischer Tüv" und ist "Eintragungsfrei", da es bereits im Vorfeld durch eine Organisation abgenommen wurde. Dieses wird aber nur für sogenannte "Glasanbauten" verwendet, da diese von der Form und Einbau keinerlei Veränderung darstellen. Daher betrifft dieses meist nur Glasanbauten wie Scheinwerfer, Blinkgläser etc.! Dabei ist zu beachten, dass Kunststoff nicht unter diese Rubrik fällt, da Kunststoff "anders splittert" und daher gesondert geprüft werden muss. Also e-Zeichen sind bereits abgenommen und falls ein Tüv-Prüfer dieses verweigert, verlangt nach dem Vorgesetzten. Diverse Infos findet ihr selbst auf den Tüv-Seiten z.B. des Tüv-Rheinland.
Fazit: e-Zeichen = Einbauen und Fahren!!!
Ach ja die Röhren sind von DIETRONICS und sind Blau. Ich habe mich in Sinsheim bei der Car und Sound bei der Firma erkundigt und die haben mir gesagt das die Röhren ne E-Nr haben. Ich habe selber noch nicht auf die Röhren geschaut, da ich die UBB einbauen lassen habe und ich mich noch nicht wieder unter mein Auto gelegt habe.
dann bau sie ein, leuchte n bissi die gullideckel aus, und warte bis se dich anhalten....ich sag dir du wirste schneller ab als dran haben. ob mit prüfzeichen oder ohne. da jegliche blaue beleuchtung am Fahrzeug verboten ist.
1. was isn das fürn E zeichen? gillt des auch für deutschland?
2. besorg dir die prüfpapiere, ohne biste nämlich im arsch wenn se dich erwischen, denn dir glaubt niemand, dass das zeichen echt is.
Fazit: selbst wenn se n E-zeichen haben, dafst du sie nicht dran machen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Warum hält sich eigentlich immer noch dieser Irrglaube, dass alles legal wäre, nur weil es irgendein TÜV eingetragen hat...
Das ist mir auch unerklärlich. Manche glauben's eben erst, wenn sie selbst in den Genuss einer Fahrzeugstilllegung gekommen sind...
E steht nicht für den europäischen TÜV, denn den TÜV gibt es nicht in Europa. CE war der erste Ansatz für Produktprüfung, und E-Zertifizierung ist doch nicht für die Technische Überprüfung masgeblich, sondern für das funktionieren in einer festgelegten Umgebung, ohne Einflüsse bestimmter Art zu erzeugen. Rahmen setzen Verordnungen fest, damit man das vareieren kann.
Und denkt mal an die armen Farbenblinden. Die sind im Straßenverkehr beschäftigt, Lichter zuzuorden, positionieren und zu deuten, wenn da jeder irgendwie in einer Farbe oder Warnfarbe gar leuchtet, wäre das ja nicht gerade toll.
In der USA geht viel, denn da gibt es kein TÜV-Analagon. In Österreich ist es ja noch übler, aber seis drum. Es geht nicht so einfach, und das ist gut so.
Anderer Ansatz wegen Befestigung von Anbauteilen (Röhren etc.) :
Jeder Spoiler, Schweller und Auspuff muß eingetragen werden. Wenn man Röhren montiert, dann baut man auch an. das ist nicht drin. Jede Antenne ist auch nen anbau, aber in der Regel eingetragen, da es alg. Fahrzeugszubehör ist oder sein kann.
Naja, vielleicht stecken wir langsam die Diskusion, denn es kann jeder für sich überlegen, was er macht und riskiert. Freut mich, wenn es dem Fahrer gefällt, wenn das Auto unten leuchtet. Wenn es darum geht braucht es niemand bei der Fahrt, denn selten schaut man da auf den Unterboden.
Zitat:
Original geschrieben von Frack
ich meine ja innerhalb des fahrzeugs!!!!! -das ist ja die hauptsache dabei!
solang das außen ist is es unzulässig.....hast wohl falsch verstanden Drahkke.
denn das muss ja nicht eingetragen werden.
wenn man es geschickt einbaut, so dass man es bei geschlossener tür weder außen noch innen sieht, dann dürfte das kein problem sein. solange außen eben auch nix verbaut wurde.
Das Innenraumbeleuchtungen nicht eingetragen werden müssen, ist korrekt.
Aber die Tatsache, das in den Türen verbaute Leuchtkörper bei GEÖFFNETER Türe nach außen abstrahlen KÖNNEN, läßt sie in den Bereich der Außenbeleuchtungen fallen, so daß sie eintragungspflichtig werden.
Eine ganze Weile war auch eine 3. Bremsleuchte verboten, da mussten immer 2 zusätzliche Bremsleuchten montiert werden, während im Rest der Welt die 3. Bremsleuchte teilw. sogar vorgeschrieben war. Bei den Amis gibts z.B. seitlich auch noch Positionslampen, die hier anscheinend nicht erlaubt sind.
Das ist alles nur total kleinlich, der TÜV versucht nur seine Pfründe zu sichern, z.T. mit idiotischen Behauptungen. Z.B. durch immer wiederkehrende Behauptungen und Wünsche die TÜV-Termine zu verkürzen. Wenn aber mal wirklich was nicht stimmt, z.B. das Fahrzeug abgenommen wurde, obwohl die Bremsen offensichtlich defekt waren, dann wollen sie dafür doch nicht einstehen. Das heißt, es wird zwar "geprüft", ob man nicht fahren darf, aber wenn man die Plakette kriegt, heißt das noch lange nicht, dass die entsp. Voraussetzungen gegeben sind. Super! Und übrigens fahren genügend Leute auch ohne TÜV-Druck mal zur Durchsicht und achten darauf, dass das Fahrzeug fehlerfrei ist. Aber wir Deutschen müssen ja alles durch Gesetze und Verordnungen festzurren, dass der einzelne sich dann irgendwann nicht mehr Bewegen kann, sehen insb. die Beamten und sonstigen Prüfer etc. natürlich nicht... Sie suchen z. B. nur die nächste Ecke wo mal wieder eine Ampel sinnlos im Wege rumstehen kann. (schon mal beobachtet, dass man bei Ausfall der Ampeln plötzlich viel besser durchkommt und so gut wie keine Staus oder Schlangen an den Ampeln sind?)