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Ist das legal?

BMW
Themenstarteram 2. März 2018 um 15:57

Wollte insbesondere die Händler unter euch fragen ob sowas üblich ist:

Sachverhalt: Unser lokaler Händler schreibt ein BMW 428i mit Erstzulassung 5.2017 aus (Vorführwagen). Der 428i mag ein gutes Auto sein, doch wurde der Motor im Januar 2016 durch den 430i ersetzt. Der Laie wird nun davon ausgehen, dass er ein Fahrzeug MY2017 hat, dabei hat er auf gut Deutsch ein altes Fahrzeug. Irgendwie finde ich das doch totale verar... Habe selber einen 4er gekauft, vom Produktionstag bis zur Erstzulassung verging weniger als ein Monat, was auch nachvollziehbar ist.

Oder wird erwartet, dass jeder Kunde bei den gebrauchten zuerst die VIN-Nummer im Netz überprüft... kann es doch nicht sein. Für mich ist obgenannter Fall Betrug. Wie seht ihr das?

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Beste Antwort im Thema

Das ist kein Betrug und absolut legal. Und wer soviel Geld für ein Auto ausgibt sollte sich halt auch mal informieren. Nach deutschem Maßstab finde ich nur den Preis unverschämt teuer für einen 428i.

Also es ist legal, aber trotzdem ein bisschen Verarschung. Ohne guten Grund und heftigen Nachlass würde ich ein solches Auto nie kaufen.

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Hallo,

Ich sehe da keinen Betrug. Inverkehrsetzung 5.2017 laut dem Text und 13.000 km befahren. Also hat das Auto bis Mai 2017 gestanden, z.B. als Schauraumfahrzeug.

Der Verkäufer behauptet wohl nicht, dass das Auto BJ. 5/2017 hätte, oder?

Jukka

Die Garantie zählt für den Käufer ab Erstzulassung und nicht ab Produktion.

Wer ein Fahrzeug deutlich günstiger kauft, der fragt doch normal im Gespräch, weswegen der Wagen für den Preis angeboten wird. Und hier wird ein seriöser Verkäufer immer sagen, dass das Auto irgendwo gelagert war.

Themenstarteram 2. März 2018 um 16:33

Der Preis entspricht einem MY17 mit 13000km. Also nicht besonders günstig.

Das ist kein Betrug und absolut legal. Und wer soviel Geld für ein Auto ausgibt sollte sich halt auch mal informieren. Nach deutschem Maßstab finde ich nur den Preis unverschämt teuer für einen 428i.

Also es ist legal, aber trotzdem ein bisschen Verarschung. Ohne guten Grund und heftigen Nachlass würde ich ein solches Auto nie kaufen.

Hallo zusammen.

 

Das mit der Garantie ist so nicht ganz richtig. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Kunden oder der Erstzulassung, je nachdem, welcher Termin zuerst eintritt. Mein Wagen zum Beispiel wurde im März 2015 von BMW an Sixt ausgeliefert, aber nicht zugelassen. Die Erstzulassung erfolgte im März 2016.

 

Die Garantie begann jedoch bereits März 2015 zu laufen. Also, im Einzelfall die Bedingungen noch mal genau anschauen und den Beginn der Garantie vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen.

Das ist korrekt, es wissen nur die Wenigsten. Hatte so ein Garantieverkürzungsproblem auch schon.

am 2. März 2018 um 22:17

Das ist eben was für das juristische Auge. Der Anbieter ist schlau und schreibt nicht umsonst "Inverkehrsetzung". Das ist mitnichten gleichzusetzen mit Baujahr. Modelljahr, Herstellung, Erstzulassung o. Ä..... Und ob das Fahrzeug besonders preiswert ist oder wie in diesem Fall eher nicht, ist völlig egal. Jeder kann zu dem Preis anbieten, den er für richtig hält. Daher alles richtig gemacht und für den Interessenten gilt wie immer: Augen auf beim Eierkauf!

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 2. März 2018 um 23:17:08 Uhr:

Das ist eben was für das juristische Auge. Der Anbieter ist schlau und schreibt nicht umsonst "Inverkehrsetzung". Das ist mitnichten gleichzusetzen mit Baujahr. Modelljahr, Herstellung, Erstzulassung o. Ä..... Und ob das Fahrzeug besonders preiswert ist oder wie in diesem Fall eher nicht, ist völlig egal. Jeder kann zu dem Preis anbieten, den er für richtig hält. Daher alles richtig gemacht und für den Interessenten gilt wie immer: Augen auf beim Eierkauf!

Der Anbieter ist nicht primär schlau, sondern einfach Schweizer, und bei denen heißt die Erstzulassung offensichtlich so - siehe autoscout24.ch. Und genau diese Info gibt man hierzulande auch an. Ich hab noch nie gesehen, dass jemand dazu angegeben hat „wurde 4 Wochen vorher ausgeliefert“ ... Klar, ist in diesem Fall eine wichtige Zusatzinfo, die der Verkäufer aber offensichtlich auch im Gespräch rausgegeben hat.

Wobei die Auslieferung an einen BMW Händler hiervon nicht betroffen ist, da das Auto bisher ja nicht verkauft wurde. Zumindest habe ich bisher nicht gehört, dass Lagerfahrzeuge nur 2 oder 2,5 Jahre Garantie hatten. Bei Sixt ist das etwas anderes, hier kauft Sixt bereits bei BMW das Fahrzeug und meldet es nur nicht an. Da beginnt natürlich die Garantie schon mit Übergabe an Sixt zu laufen.

Wäre für mich zumindest logisch.

Genau so war es. Ungeachtet dessen ist es falsch, pauschal zu sagen, die Garantie beginnt mit der Erstzulassung. Das mag in den meisten fällen zutreffen, aber eben nicht immer.

Zitat:

@aero-02 schrieb am 2. März 2018 um 16:57:59 Uhr:

Wollte insbesondere die Händler unter euch fragen ob sowas üblich ist:

Sachverhalt: Unser lokaler Händler schreibt ein BMW 428i mit Erstzulassung 5.2017 aus (Vorführwagen). Der 428i mag ein gutes Auto sein, doch wurde der Motor im Januar 2016 durch den 430i ersetzt. Der Laie wird nun davon ausgehen, dass er ein Fahrzeug MY2017 hat, dabei hat er auf gut Deutsch ein altes Fahrzeug. Irgendwie finde ich das doch totale verar... Habe selber einen 4er gekauft, vom Produktionstag bis zur Erstzulassung verging weniger als ein Monat, was auch nachvollziehbar ist.

Oder wird erwartet, dass jeder Kunde bei den gebrauchten zuerst die VIN-Nummer im Netz überprüft... kann es doch nicht sein. Für mich ist obgenannter Fall Betrug. Wie seht ihr das?

Ich verstehe das Problem nicht. Der Händler gibt exakt das an, was er verkauft. Welche Fahrzeuge man zum Zeitpunkt der Zulassung neu bestellen konnte ist eigentlich nicht relevant.

Themenstarteram 3. März 2018 um 13:00

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 3. März 2018 um 11:06:37 Uhr:

Zitat:

@aero-02 schrieb am 2. März 2018 um 16:57:59 Uhr:

 

Ich verstehe das Problem nicht. Der Händler gibt exakt das an, was er verkauft. Welche Fahrzeuge man zum Zeitpunkt der Zulassung neu bestellen konnte ist eigentlich nicht relevant.

Gehen wir von gutgläubigem Laien aus (90% der Kunden), glaubt er einen 2017er Vorführwagen zu kaufen, zum Preis eines 2017er Fahrzeugs. Das Fahrzeug selber ist aber lange rumgestanden (ggf. Standschäden) und der Motor längst überholt. Das stöst mir sauer auf und mich nahm wunder ob das gang und gäbe ist, was scheinbar nicht der Fall ist. Ich vertrete beruflich Senioren und sehe oft wie Leute über den Tisch gezogen werden. Daher wollte ich sehen ob ich es zu eng sehe...

Zitat:

@aero-02 schrieb am 3. März 2018 um 14:00:04 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 3. März 2018 um 11:06:37 Uhr:

 

Gehen wir von gutgläubigem Laien aus (90% der Kunden), glaubt er einen 2017er Vorführwagen zu kaufen, zum Preis eines 2017er Fahrzeugs. Das Fahrzeug selber ist aber lange rumgestanden (ggf. Standschäden) und der Motor längst überholt. Das stöst mir sauer auf und mich nahm wunder ob das gang und gäbe ist, was scheinbar nicht der Fall ist. Ich vertrete beruflich Senioren und sehe oft wie Leute über den Tisch gezogen werden. Daher wollte ich sehen ob ich es zu eng sehe...

Naja, was erwartest Du? Dass der Verkäufer das Auto mit "kaufen Sie auf keinen Fall dieses KfZ" bewirbt? :) Dass er zunächst mal Interesse wecken will bedeutet ja nicht, dass er den Kunden, wenn er mal da ist nicht noch aufklären könnte.

Laut deutscher Rechtsprechung ist es so, dass ein Fahrzeug dann als fabrikneu gilt, wenn zwischen Herstellung und Zulassung weniger als ein Jahr vergangen sind.

Allerdings wird das Fahrzeug hier ja eben nicht als Neuwagen verkauft. Dass es zur Erstzulassung nicht mehr als neu gegolten hat, ist ein interessanter Fakt, aber im Prinzip nicht offenabrungspflichtig.

idR. gibt man immer die EZ an und nicht das BJ. Einfach weil viele Sachen ans EZ Datum gebunden sind und nicht ans BJ.

Alles legal und in Ordnung vom Verkäufer!

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