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IRRE VERORDNUNG Polizeiautos sollen weniger Blaulicht tragen

Themenstarteram 5. Dezember 2021 um 8:49

https://www.bild.de/.../...ulichter-abschrauben-78432482.bild.html?...

Steiger warnt: „Sie gefährdet Einsatzkräfte in ihrem beruflichen Alltag und damit in ihrem für uns alle überaus wertvollen Wirken.“

Besonders nachts sowie auf Landstraßen und Autobahnen sei es „für die Einsatzkräfte lebensschützend“, möglichst viele Lichter am Fahrzeug in alle Richtungen leuchten lassen zu können. „Die Maßnahme wird die Zahl tödlicher Unfälle an Einsatzkräften erhöhen.“

Immerhin: Für Einsatzfahrzeuge, die schon davor zugelassen wurden, gilt Bestandsschutz, sie können ihre Blaulichter behalten.

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30 Antworten

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 6. Dezember 2021 um 13:54:55 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Dezember 2021 um 13:13:29 Uhr:

 

So eine fahrende Kirmesbude ist mir noch nicht aufgefallen.

Muß ich mal darauf achten ob es mehr als 2 Frontblitzer gibt, glaube ich fast nicht (zumindest nich in meiner Gegend).

Gruß Metalhead

Ist mir bisher vor allem nördlich des Mains aufgefallen.

https://www.youtube.com/watch?v=glMaeM3CKig

Kuck mal hier als Beispiel; speziell ab 2:15.

Ok, da muß ja für's Blaulicht 'ne zweite Lichtmaschine verbaut sein. :D

Sowas hab ich bei uns (Raum Würzburg) noch nicht gesehen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 6. Dezember 2021 um 13:54:55 Uhr:

 

Ist mir bisher vor allem nördlich des Mains aufgefallen.

https://www.youtube.com/watch?v=glMaeM3CKig

Kuck mal hier als Beispiel; speziell ab 2:15.

Hey, ein Video aus der Stadt in der ich aufgewachsen bin...

Aber unterhalb des Daches sind die neuen RTW des DRK hier in Offenburg auch so ausgestattet.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Dezember 2021 um 15:24:30 Uhr:

 

Ok, da muß ja für's Blaulicht 'ne zweite Lichtmaschine verbaut sein. :D

Sowas hab ich bei uns (Raum Würzburg) noch nicht gesehen.

Gruß Metalhead

bei mir in der ecke zum Glück auch noch nicht. Ob es das besser macht...wie geschrieben...bin ich mir nicht schlüssig. Wenn ich aber vor lauter geblinke und geblitze gar nix mehr wirklich sehe

Unsere RTW haben alle noch klassisches Presslufthorn, zusätzlich zum normalen Elektrohorn mit "Pressluftklang". Die ganzen Tröten sind mittlerweile vorne eingebaut und nicht mehr auf dem Dach. Außen irre laut, innen kann man sich noch ganz gut unterhalten. Passt für mich.

Bei uns haben die Fahrzeuge mittlerweile zusätzlich zu den LEDs oben am Dach 4 Fronblitzer + Spiegelblitzer. Der neuste hat auch Seitenblitzer vor dem Vorderrad damit andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug besser erkennen wenn man sich an unübersichtlichen Stellen in eine Kreizung reintastet.

Bis auf die normaleln Dachlichter und ein Paar Frontblitzer wurde bei uns jetzt erstmal alles abgeschaltet um nicht gegen gültige Regeln zu verstossen. Ist schade...

Hintergrund der ganzen Sache war vermutlich, daß sich andere Verkehrsteilnehmer nachts geblendet fühlten (und das kann ich durchaus nachvollziehen). Wäre aber doch technisch gar kein Problem, die LEDs per Dämmerungssensor an die Umgebungshelligkeit anzupassen. Nachts mit halber Stärke, tagsüber volle Lotte.

Gruss

Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 6. Dezember 2021 um 18:54:30 Uhr:

 

Hintergrund der ganzen Sache war vermutlich, daß sich andere Verkehrsteilnehmer nachts geblendet fühlten (und das kann ich durchaus nachvollziehen). Wäre aber doch technisch gar kein Problem, die LEDs per Dämmerungssensor an die Umgebungshelligkeit anzupassen. Nachts mit halber Stärke, tagsüber volle Lotte.

Ja gilt diese Verordnung denn jetzt schon ?

Ich kann an der ganzen Argumentation, daß nachts andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden, überhaupt nichts davon halten.

Hier wird an einer guten, und von den übrigen Verkehrsteilnehmern gewohnten Signalwirkung, erneut herumgepfuscht.

Vor zig Jahren ist man von den Blaulichtern "nur" auf dem Dach weggekommen und hat Frontblitzer installiert, weil die BOS-Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt wurden.

Hier einzusparen und das mit Blendwirkung zu beschreiben ist für mich nicht richtig.

Was die Blendwirkung betrifft:

Hier sollte man eher die ganzen Fahrzeuge mit den weit mehr blendenden LED-Scheinwerfer aus dem Verkehr ziehen.

Soweit ich weiß, ist die Regelung schon in Kraft.

Bezüglich blenden:

Sagen wir mal so. Wenn mir unser RTW nachts mit voller Festbeleuchtung entgegenkommt, dann ist das schon heftig. Normale Dachblitzer + 2x Powerblitz + 4x Frontblitzer + Spiegelblitzer machen massiv Alarm. Würden die LEDs nachts nur halb so hell leuchten, dann wäre das immernoch hell genug. Finde ich zumindest.

Gruss

Jürgen

Och denke unter anderem solche Fahrzeuge waren die Auslöser für die Neuerungen in § 52:

 

https://m.youtube.com/watch?v=yLQ2nhG_ibE&feature=youtu.be

 

Interessant ist, dass wohl auch Bestandsfahrzeuge betroffen sind. Bedeutet, es müsste Rückgerüstet werden, was in der Praxis kaum umsetzbar ist. Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen ;)

Rückrüstung ist in der Regel kein Problem. Entweder die LEDs werden ausprogrammiert oder einfach elektrisch abgehängt. Ist bei uns schon so durchgeführt.

Gruss

Jürgen

Da in §72 keine besonderen Regelungen für §52 gesetzt werden, sind wohl gemäß Absatz 1 für "Altfahrzeuge" (auch) die Regeln zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung anwendbar.

Damit steht eine Rückrüstung überhaupt nicht im Raum, mir ist auch etwas unklar warum das immer durch alle Berichte geistert.

Eine Rückrüstung könnte höchstens ein Thema sein für Fahrzeuge, die auch bisher schon nicht den Regeln entsprochen haben und bei denen man jetzt etwas genauer hinschaut. ;)

Oder für Fahrzeuge, bei denen eine etwa erteilte Ausnahmegenehmigung nun ausläuft oder zurückgezogen wird und bei denen man dann genau hinschaut (aber das dürften nur wenige Ausnahmefälle sein?).

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Dezember 2021 um 09:24:13 Uhr:

Da in §72 keine besonderen Regelungen für §52 gesetzt werden, sind wohl gemäß Absatz 1 für "Altfahrzeuge" (auch) die Regeln zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung anwendbar.

Damit steht eine Rückrüstung überhaupt nicht im Raum, mir ist auch etwas unklar warum das immer durch alle Berichte geistert.

Eine Rückrüstung könnte höchstens ein Thema sein für Fahrzeuge, die auch bisher schon nicht den Regeln entsprochen haben und bei denen man jetzt etwas genauer hinschaut. ;)

Oder für Fahrzeuge, bei denen eine etwa erteilte Ausnahmegenehmigung nun ausläuft oder zurückgezogen wird und bei denen man dann genau hinschaut (aber das dürften nur wenige Ausnahmefälle sein?).

Wohl weil es vom Ministerium so kommuniziert wird.

Asset.JPG

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 8. Dezember 2021 um 08:14:56 Uhr:

Rückrüstung ist in der Regel kein Problem. Entweder die LEDs werden ausprogrammiert oder einfach elektrisch abgehängt. Ist bei uns schon so durchgeführt.

Gruss

Jürgen

Interessant welche Organisation ist das wenn ich fragen darf?

Zitat:

@oThErSiDe schrieb am 8. Dezember 2021 um 14:46:33 Uhr:

 

Wohl weil es vom Ministerium so kommuniziert wird.

Das gilt dann aber so erstmal nur für Bayern.

Offensichtlich lesen die den bundesweit einheitlichen Text einfach anders, das ist im Verkehrsbereich leider nicht unüblich

am 8. Dezember 2021 um 15:43

Das wurde auch im LFV Bayern nicht so kommuniziert. Da hieß es "voller Bestandsschutz". Könnte mir vorstellen, dass das im StMI Bayern in der Redaktion der Brandwacht (da ist der Schnipsel ja raus) falsch verstanden wurde.

Edit:

Wurde ja eine Ausgabe später korrigiert:

Zitat:

Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten weiterhin die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften gemäß § 70 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO).

Zitat:

@oThErSiDe schrieb am 8. Dezember 2021 um 14:49:15 Uhr:

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 8. Dezember 2021 um 08:14:56 Uhr:

Rückrüstung ist in der Regel kein Problem. Entweder die LEDs werden ausprogrammiert oder einfach elektrisch abgehängt. Ist bei uns schon so durchgeführt.

Gruss

Jürgen

Interessant welche Organisation ist das wenn ich fragen darf?

DRK in BaWü

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:43:43 Uhr:

Das wurde auch im LFV Bayern nicht so kommuniziert. Da hieß es "voller Bestandsschutz". Könnte mir vorstellen, dass das im StMI Bayern in der Redaktion der Brandwacht (da ist der Schnipsel ja raus) falsch verstanden wurde.

Edit:

Wurde ja eine Ausgabe später korrigiert:

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:43:43 Uhr:

Zitat:

Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten weiterhin die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften gemäß § 70 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO).

Danke für die Info, hatte das nicht weiter verfolgt. Mal schauen was in diesem Bereich zukünftig noch angepasst wird.

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