IONIQ 5 Navi und Licht

Hyundai Ioniq 5 5

Hyundai IONIQ 5
Navi-Version nach update am 09.11.2021:
Navigationsappversion STD5W.EUR.HMC.210601.a86f003_21RU1
EUR.14.41.41.567.401.(D.I5/E.14)
MKBD Software 02.41
Es werden Ladestationen, die seit 2 Jahren existieren, nicht angezeigt. (Filter nicht gesetzt.)
In der Liste der angezeigten Ladestationen werden alle als DC angegeben.
Weitere Informationen zu den Ladestationen – Anzeige erfolgt immer als unbekannt. (Die Vorversion zeigte noch an, ob AC/DC). KIA eSoul kann anzeigen ob frei oder besetzt oder eben unbekannt und auch AC oder DC.

Kann das Licht so umgeschaltet werden, dass die norwegische Version läuft? Also zum Tagfahrlicht vorn, hinten auch das Rücklicht ein?

12 Antworten

Zitat:

@Aviso1951 schrieb am 12. November 2021 um 09:55:36 Uhr:



Kann das Licht so umgeschaltet werden, dass die norwegische Version läuft? Also zum Tagfahrlicht vorn, hinten auch das Rücklicht ein?

Servus Aviso, das wäre ja dann quasi das Rundum-Standlicht, das du natürlich einschalten kannst. Ist hier ja aber unter der Fahrt nicht zugelassen. Also entweder Tagfahrlicht vorn (womit viel zu viele Autofahrer bei ungeeignete Sichtverhältnissen unterwegs sind) oder Fahrlicht (Abblendlicht,-/Fernlicht incl. Rücklicht).

Ich fahre zwar erst ab Ende nächster Woche einen I5, aber meinen Volvo V60 behalte ich trotzdem. Und bei dem leuchten zusätzlich zum Tagfahrlicht die Rückleuchten. Ich finde das gut, gerade wenn es ein klein wenig diesig ist.

Echt? Dachte, das wäre nicht erlaubt. Ok, gerade mal bei Tante Wiki nachgeschaut:

"In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (…)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(…) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (…)“) § 17 Absatz 2 wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht ausgelegt. Das ist so nicht richtig. „Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“ Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalog-Verordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro."

Geht wohl also bei Tag, aber in DE bei schlechter Sicht nicht erlaubt.

Hallo cherry18,

hast Du mal probiert auf Standlicht zu schalten? Bei Kia war das immer eine Lösung. Das Tagfahrlicht bleibt vorn gleichhell und die Rückleuchten, leuchten zusätzlich. Man muss nur dran denken, dass der Lichtsensor dann nicht funktioniert.
Bei vielen Kia Modellen leuchten inzwischen die Rückleuchten dauerhaft mit. Warum das bei Hyundai nicht der Fall ist?!? Mein Ceed aus 2020 macht das auch.

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Hallo Kiafreak68,

genau, es gibt eine ganze Reihe an Herstellern die das inzwischen so haben.

Übrigens auch beim EV6 leuchtet das Leuchtband am Heck mit.

Zitat:

@Kiafreak68 schrieb am 16. November 2021 um 13:11:18 Uhr:


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Bei meinen Kia Proceed CD leuchten bei aktiviertem Tagfahrlicht auch die Rücklichter automatisch mit!

Ja, ist ja richtig. Nur bei schlechter Sicht muß halt eben auch das Abblendlicht eingeschaltet werden. Und zwar eher früher als später. Das wird gern mal vergessen. Ob absichtlich oder durch Schusseligkeit sei mal dahingestellt. Insofern ist die Lichtautomatik eine gute Erfindung. So man sie denn auch nutzt oder auch nutzen möchte. Ich habe meine übrigens prinzipiell immer auf empfindlich gestellt. Trotzdem muss man z.B. bei Tag und damit "hellem" Nebel oft noch manuell nachhelfen. Und wenn man sieht, wer alles bei abendlicher Dämmerung im Blindflug unterwegs ist .... Morgens ist das eher kein Thema. Immerhin.

Hallo,

das sollte ein Autofahrer noch hinbekommen, unabhängig davon ob die Rücklichter leuchten oder nicht.

Da verlassen sich leider viele Fahrer-/innen auf die Lichtautomatik, die bei einigen Lichtverhältnissen, wo es dringend angeraten ist mit Abblendlicht zu fahren noch nicht reagieren.

Hallo,

der Faktor Mensch bleibt eben und ja, einige verlassen sich blind auf ihre Assistenten.
Obwohl ich sagen muss, bisher musste ich noch nie manuell das Licht einschalten, da der Lichtsensor so gut funktioniert.

Na ja, bei Nebel, trüben Wetter oder Regen darf man den Lichtsensor gerne mal manuell überstimmen.
Da fahren viele blind rum...

Paragraphen über Paragraphen.
Ich fahre mit Auto Einstellung, werde mal schauen, wie die sich so verhält.
Bei dem BMW F12 hat das alles wunderbar funktioniert.
Viel wichtiger finde ich es, ein vernünftiges Abblendlicht zu haben, wo der Fahrer auch etwas sieht, was beim I5
leider nicht so toll ist, soll wohl aber per update auch noch besser werden.
Bei Abfahrten auf der BAB ist mir bereits am ersten Tag aufgefallen, das die Voll-Led im Vergleich zu den Xenon unseres alten Fahrzeuges erheblich schlechter sind.
Und das beim Uiniq Paket, was ja schon die nonplusultra Scheinwerfer hat, wie soll das erst bei dem Basic Paket aussehen.
Abhilfe bringt das einschalten des Fernlichassistenten. Dann sieht man was.
Meiner Meinung nach ein Designproblem.

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