Inzahlungnahme mit Hagelschaden

Hallo liebe Motortalker,

ich bin neu hier und habe bisher immer interessiert mitgelesen, aber finde keine passende Antwort für meine aktuelle Situation. Jetzt hoffe ich natürlich auf Eure Hilfe!

Folgende Situation:
Ich fahre aktuell einen BMW X3 xDrive 20d, EZ 02/2009 E83, 145k km, 3. Hand.
Nun möchte ich einen 330i xdrive Touring als Jahreswagen kaufen, die Umweltprämie+ (4500€ netto) abstauben und meinen Wagen in Zahlung geben. Die NL hat mir bei der "Trockenbewertung" nach Fahrzeugschein und Schwacke ca. 7500€ für mein altes Fahrzeug geboten, womit ich eigentlich zufrieden wäre.

Was mich etwas stutzig macht: ein anderer BMW Händler wollte mir zunächst 6500 bieten, da das Auto vereinzelt Dellen am Dach i.S. eines Hagelschadens habe. Die Kann ich nicht nachvollziehen - bin aber auch kein Profi. Dann als ich aus die Umweltprämie+ hingewiesen habe, wurden nur noch 4500 geboten. Da war ich etwas angesäuert.

Die endgültige Bewertung meines Fahrzeuges über die DEKRA bei der BMW NL soll am Tag der Übergabe stattfinden, bis dahin tappe ich im Dunkeln.

Nun aber die eigentliche Frage: Was ist, wenn ich den "Hagelschaden" fiktiv abrechnen lasse? Muss ich das angeben? Mindert das den Inzahlungsnahmepreis?

Was würdet Ihr machen?

Schon mal danke für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

"Die endgültige Bewertung meines Fahrzeuges über die DEKRA bei der BMW NL soll am Tag der Übergabe stattfinden, bis dahin tappe ich im Dunkeln."

Und so kaufst du ein Auto? Vor Vertragsschluss muss doch feststehen, was du für deine Kiste angerechnet bekommst.

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. März 2019 um 09:50:13 Uhr:


Und wie kann man einen Hagelschaden melden, wenn man nicht weiß, ob und wann es gehagelt hat?

Telefonisch, schriftlich, per Fax oder Mail.

Zitat:

Ich wusste aber noch, wann es bei uns das letzte mal stark gehagelt hatte (etwas mehr als ein halbes Jahr vorher)

Lesen hilft meist ungemein...

Das ist ja mal eine ganz hilfreiche Antwort. Bin eigentlich besseres von Dir gewohnt 🙄

Tippe mal darauf, dass hier der Gutachter auch vermerkt hat, dass der Hagelschaden vom Laien nicht bemerkt werden konnte/musste.

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