Inzahlungnahme bei Insolvenz

Hallo
ich habe mein Auto bei einem Vertragshändler inzahlung gegeben.
Vereinbart war, das der vom Autohaus ermittelte Restwert auf mein Konto überwiesen wird.
Das War vor ca. 6 Wochen zur gleichen davor hat das Autohaus Insolvenz angemeldet.
Mein Geld müsste ich doch trotzdem erhalten, vom Insolvenzverwalter?

Wenn nicht was habe ich für Rechte?
Kann ich mein Auto zurückverlangen?

Beste Antwort im Thema

Das ist aber mehr als blauäugig 😁

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Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 29. April 2019 um 18:57:25 Uhr:



Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. April 2019 um 18:43:20 Uhr:


was war denn GENAU vereinbart?

evtl. auch ein Eigentumsvorbehalt?

Könnte ein Rettungsanker sein. Kenne ich aber nur beim Verkauf von Unternehmen zu Endkunden, die natürlich fehlende Zahlungsfähigkeit in den AGB voraus denken.

Was meinst du mit Rettungsanker?

Okay, so rum also. Der Vertrag dazu wäre noch wichtig.

https://www.handelsblatt.com/.../3259066.html?...

Zitat:

@Juli9905 schrieb am 29. April 2019 um 19:01:32 Uhr:



Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 29. April 2019 um 18:57:25 Uhr:


Könnte ein Rettungsanker sein. Kenne ich aber nur beim Verkauf von Unternehmen zu Endkunden, die natürlich fehlende Zahlungsfähigkeit in den AGB voraus denken.

Was meinst du mit Rettungsanker?

Was hast du genau vertraglich vereinbart, als du dein Auto dort abstelltest?

Womöglich gehört es ja tatsächlich noch dir.

Ohje, nach der Insolvenz in Zahlung gegeben. Das war ein Eigentor. 🙁

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Zitat:

@Juli9905 schrieb am 29. April 2019 um 19:01:32 Uhr:



Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 29. April 2019 um 18:57:25 Uhr:


Könnte ein Rettungsanker sein. Kenne ich aber nur beim Verkauf von Unternehmen zu Endkunden, die natürlich fehlende Zahlungsfähigkeit in den AGB voraus denken.

Was meinst du mit Rettungsanker?

ein Rettungsanker WÄRE, wenn Du beim Verkauf (also der Inzahlunggabe Deines alten Autos) einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hättest:
also wenn ein Satz im Vertrag steht, dass Dein bisheriges Auto bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Dein Eigentum bleibt!

(Formulierungsbeispiel dürfte sich in dem Vertrag finden, mit welchem Du Dein neues Auto gekauft hast 😉 )

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 29. April 2019 um 19:04:57 Uhr:



Zitat:

@Juli9905 schrieb am 29. April 2019 um 19:01:32 Uhr:


Was meinst du mit Rettungsanker?

Was hast du genau vertraglich vereinbart, als du dein Auto dort abstelltest?

Womöglich gehört es ja tatsächlich noch dir.

Wieso jetzt doch? ich verstehe nicht ??
Wovon ist das abhängig

@camper0711: Exakt, eine solche Standard Klausel gibt es bei jedem Online Händler in den AGB. Natürlich zu dessen Gunsten.

@Juli9905: Du musst uns schon verraten, was du vertraglich gemacht hast. Wenn dein Auto nur zufällig bei dem Autohaus rum steht, ist es deiner und er gehört dir.

Ganz einfach. Wenn der Satz im Vertrag steht, dann muss er komplett bezahlt haben, bis es zu seinem Eigentum wird.

Wenn ein Händler dir das Auto verkauft, übergibt und du den Kaufpreis überweisen sollst, vereinbart der Händler mit dir einen Eigentumsvorbehalt - solange du nicht bezahlt hast, gehört das Auto dem Händler. Funktioniert natürlich auch andersherum, wenn das so im Ankaufsvertrag steht. Persönlich halte ich das eher für unwahrscheinlich, weil der Händler keine Verträge verwenden wird, die zu seinem Nachteil sind.

Nun solltest du mal nachschauen, ob das Gericht vielleicht ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen hat. Denn Geschäfte, die trotz allgemeinen Verfügungsverbot oder entgegen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters abgeschlossen wurden, sind unwirksam (§ 81 InsO).

Hab ich doch richtig verstanden, nach Insolvenzantrag, nicht nach Insolvenzeröffnung hast du das Auto in Zahlung gegeben?

Peter nach Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter müsste doch der Verwalter für die Bezahlung sorgen, denn ohne seine Einwilligung geht doch nichts mehr. Oder?

Wenn es im Insolvenzprozess war, wird es spannend. Aber wichtiger wäre doch aktuell überhaupt, wie der Vertrag aussieht, der sogenannten "Inzahlungsnahme".

Jede Info dazu ist wichtig sonst kann die Sache niemand beurteilen.

Zitat:

@SPM2004 schrieb am 29. April 2019 um 19:25:07 Uhr:


Peter nach Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter müsste doch der Verwalter für die Bezahlung sorgen, ...

Wenn der TE eine sinnvolle Diskussion will, müsste vor allem er selber mal mit den relevanten Informationen rausrücken 😉

...hier auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl kannste gucken, wie es im Verfahren steht.

Wichtig für die Suche -> Detail-Suche markieren, Bundesland & zuständiges Insolvenzgericht eingeben...

Eigentlich sollte man vor jedem Geschäft auf diese Seite gucken, wie es beim Geschäftspartner so um die Finanzen steht...

Die Hoffnung, dass Du von Deinem Geld noch etwas siehst kannste so gut wie begraben... bei einer Insolvenz bleibt nach der Vergütung für den Insolvenzverwalter und nachdem sich Finanzamt & Sozialkassen bedient haben in der Regel nix mehr übrig... außer vielleicht ein paar Peanuts, die es zu verteilen gilt.

Unter der Hand... bei einer Insolvenz, da haben in der Regel schon genügend andere vorab hinten rum das meiste beiseite geschafft, dass schon dann nix mehr da ist wenn der Insolvenzverwalter das erst Mal auf dem Hof steht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 29. April 2019 um 19:53:55 Uhr:


...hier auf https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl kannste gucken, wie es im Verfahren steht.

Wichtig für die Suche -> Detail-Suche markieren, Bundesland & zuständiges Insolvenzgericht eingeben...

Eigentlich sollte man vor jedem Geschäft auf diese Site gucken, wie es beim Geschäftspartner so steht...

Die Hoffnung, dass Du von Deinem Geld noch etwas siehst kannste so gut wie begraben... bei einer Insolvenz bleibt nach der Vergütung für den Insolvenzverwalter und nachdem sich Finanzamt & Sozialkassen bedient haben in der Regel nix mehr übrig... außer vielleicht ein paar Peanuts, die es zu verteilen gilt.

Mitarbeiter und sonstige mit offenen Forderungen bitte nicht vergessen.

https://www.kleinezeitung.at/.../...e-SchleckerErben-einsitzen-muessen

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