Installation einer Dashcam
Hallo liebe Leute!
Ich würde unserem Dicken gerne ein bis zwei Dashcams verpassen (vorne/hinten). Da ich aber kein Fan von Kabelgebammsel bin würde is mir wiederstreben die Stromversorgung quer über die Windschutzscheibe verlaufen zu lassen.... Weiß jmd ob ich aus der Konsole im Dach iwie Strom bekomme? Oder wo ich am besten Storm abgreifen kann? Könnte das Kabel auch hinter dem Dachhimm und der A-Säulen-Verkleidung verlaufen lassen... aber wohin? Im Heck würde ich einfach die Steckdose nutzen.
Schonmal danke für Anregungen!
Gruß -Titus-
Beste Antwort im Thema
Das ist nur der Fall wenn die Videos veröffentlicht werden. Die Nutzung einer Dash-cam ist absolut legal. Sonst würde jede Art der Video- und Bildaufzeichnung für private Zwecke gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Sowohl die Helmkamera, das Urlaubsfoto als auch ein Großteil der in Deutschland installierten Überwachungskameras wären dann illegal.
Lediglich die Zulassung als Beweismittel hängt vom Gericht ab. Hierzu gibt es keine bindende Rechtsprechung
27 Antworten
Moin alle,
mit dem Einbau einer dash-cam würde ich eindeutige richterliche Entscheidungen
abwarten:
Beim Gebrauch werden unter anderem auch Personen aufgezeichnet. Nach
der Meinung von Daten- und anderen Schützern wird dabei gegen
Persönlichkeitsrechte verstoßen: Entsprechende Verfahren laufen derzeit.
Moin, moin
t-2-assel
Das ist nur der Fall wenn die Videos veröffentlicht werden. Die Nutzung einer Dash-cam ist absolut legal. Sonst würde jede Art der Video- und Bildaufzeichnung für private Zwecke gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Sowohl die Helmkamera, das Urlaubsfoto als auch ein Großteil der in Deutschland installierten Überwachungskameras wären dann illegal.
Lediglich die Zulassung als Beweismittel hängt vom Gericht ab. Hierzu gibt es keine bindende Rechtsprechung
G´ day!
Auch wir überlegen den Einbau einer solchen Kamera, zumindest für vorne.
Was war kürzlich passiert? Irgend wo im schönen Allgäu fuhren wir auf eine grüne Ampel zu, vor uns ein Ortsansässiger mit seinem Wagen. Er macht vor der grünen Ampel eine Vollbremsung bis zum Stillstand und blieb stehen, bis die Ampel auf gelg, dann rot wechselte. Er blieb immer noch stehen. Well, der Touareg ist da schmerz unempfindlich wie wir auch (war ja kein roo).
Kurz gehupt, für uns wars das dann auch. Der Fahrer des vor uns stehenden Wagens steigt aus, tritt gegen den Kühlergrill, zeigt den in Deutschland mittlerweile sehr verbreiteten "Mittelfinger", steigt wieder ein und brettert bei grün los, als müsste er sich etwas beweisen.
DAS hätten wir sehr gerne dokumentiert, denn der gesamte Vorfall, das Kennzeichen wie auch der Fahrer waren bestens zu erkennen. Und solch ein Video ist vor Gericht als Beweis zulässig, da es sich um nicht nur Nötigung bzw vorsätzliche Sachbeschädigung, sondern auch um Beleidigung und gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr handelte.
Wir haben diesen Vorfall bei der Polizei angezeigt und Strafanzeige gestellt und diese Angelegenheit einem befreundeten Rechtsanwalt zur Wahrung unserer Interessen übergeben.
Wie wir Australier "non-verbal" uns äussern können, möchten wir hier nicht darstellen. Unsere Gesten sind im Deutschen Bussgeldkatalog nicht erfasst. Man sollte unsere Gesten dennoch nicht Beamtinnen und Beamten gegenüber zeigen.
Hierzu folgender Link: http://en.wikipedia.org/wiki/V_sign
Cheers! The aussies
Zitat:
Original geschrieben von -Titus-
... Die Nutzung einer Dash-cam ist absolut legal. ...
Ja das könnte sich zumindest hier in Bayern bald ändern. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) will die Dashcams verbieten, ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach läuft. Investitionssicherheit sieht anders aus 😁
Grüße, M1972
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Zitat:
Original geschrieben von M1972
Ja das könnte sich zumindest hier in Bayern bald ändern. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) will die Dashcams verbieten, ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach läuft. Investitionssicherheit sieht anders aus 😁Zitat:
Original geschrieben von -Titus-
... Die Nutzung einer Dash-cam ist absolut legal. ...Grüße, M1972
Ich wollte das gerade auch schreiben, aber du bist mir zuvor gekommen. Es kann sein, dass Dashcams aus Datenschutzgründen bald wieder verboten werden, da sie die Persönlichkeitsrechte verletzen.
Google Street View musste ja damals auch sämtliche Gesichter von Passanten, Autokennzeichen und teilweise sogar Hausnummern (sofern gewünscht) unkenntlich machen. Und auf die pers. Aufzeichnungen eines Dashcam-Fahrers habe ich ja keinen Einfluss.
Aber wo ist denn der Unterschied zu einer GoPro oder einem Privatfoto oder einer Überwachungskamera die teilweise öffentlichen Raum filmt? Setze ich eine GoPro auf mein Auto ist es lega, nutze ich eine Dashcam ist es illegal?
Wenn die Bilder veröffentlicht werden kann ich das ja nachvollziehen... Naja die Bayern 😉
Wir Saupreußen haben euch noch nie verstanden 😁
Also in der letzten ADAC Motorwelt wurde auch auf die aktuelle Situation in Deutschland bezüglich des Datenschutzes und eventueller Illegalität hingewiesen.
In Österreich ist der Einsatz von Autokameras bereits verboten und wird mit bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft.
Ich würde also erstmal abwarten bis Klarheit besteht.
VG Ralf
Meldung vom 1. April? 😕
Na ja, die Österreicher haben das Tagfahrlicht zur Pflicht eingeführt und dann später wieder zurückgenommen.
Hoffe, das werden sie dann ebenfalls wieder so machen.
Ist doch Kinderkram, dass ich nicht aus dem Fahrzeug filmen darf. 😠
Anregung: der Touareg hat wie die meisten neuen Fahtzeuge eine oder sogar zwei Kameras an Board. Die könnten man doch dafür nutzen Aufnahmen zu machen und auf der Festplatte im NAvi abzulegen. 😉 Kenne nur nicht die Auflösung der Cams. Aber da kann man ja auch HD-Cams einbauen, wenn es nicht schon welche sind. 🙂
Reicht es dann für Österreich, wenn man die Kamera ausschaltet und abdeckt? Oder müsste man die komplett ausbauen?
Was machen denn z.B. Russen, die mit Ihrem auto nach Österreich fahren?
Du darfst alles verbaut haben nur eben nicht aufzeichnen. Zumindest steht das in dem Zeitungsartikel der in dem Wikipedia-Artikel als Quelle angegeben ist. In dem Artikel habe ich aber keinerlei Quellenangaben gefunden. Da wird das ganze einfach so dahingestellt. Du dürftest laut dem Artikel sogar die Dashcam angeschlossen haben und den Erschütterungssensor (viele Dashcams haben sowas) aktiviert haben, so dass die cam aufnimmt wenn du in einen Unfall verwickelt wirst.... Das wäre dann Beweissicherung und keine Überwachung (laut Artikel). Aber wie gesagt die Quelle von Wikipedia ist ein Artikel, der wiederum eine Aussage ohne Quelle macht...
Zur rechtlichen Situation in Österreich: http://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx
Hier noch der Bescheid der DSK (Datenschutzkommission) zum Thema: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?...
Interessant ist der Umstand, dass der Betrieb einer Dashcam nur zu Überwachungszwecken untersagt wurde, zu touristischen Zwecken dagegen ist es anscheinend legal, ein Schelm wer die Dashcam daher nur für seine Urlaubsvideos betreibt. 😉
Ich würde aus diesem Bescheid ableiten, dass der Betrieb zu Überwachungszwecken verboten ist, das bloße Vorhandensein einer solchen Camera aber noch kein Betrieb ist, daher erlaubt sein muss.