Inspektionen bei ATU
Höre gerade aus meinem Kameradenkreis...Inspektionen bei ATU. Hmmm... Hat jemand Erfahrung dahingehend? Und wenn, wie steht es mit der Opel-Garantie? Bin "ein wenig" skeptisch!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Solinger1968
greift wohl. die können nicht abschliessen was sie wollen denn der zweck der "eu-verordnung" soll sein das man kein sachkundiger sein muss um sich sicher zu fühlen.Zitat:
Für eine zusätzlich abgeschlossene Anschlußgarantie eines privaten Versicherungsunternehmens gilt die Vertragsfreiheit. Die können fordern, was sie wollen, wenn es um ihre Leistungspflicht geht. Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (nicht "Gleichstellungsverordnung"😉 greift hier nicht.
ausserdem muss genauestens aufgeführt werden was bestandteil und umfang der garantie ist.
auch für solche verträge gibt es strickte vorgaben.
deine argumentation ist völlig falsch - sorry.
Dann liess dir bitte die entsprechende
EU-Verordnung 461/2010durch und sag mir, wo hier entsprechende Regelungen für einen Garantieversicherer zu finden sind.
Vertragsfreiheit bedeutet nicht, dass man sich nicht an bestehendes Recht halten muss, das wäre sittenwidrig. Jedoch kann der Versicherer bestimmen, welche Wartungsarbeiten, wo durchgeführt werden müssen, damit er Leistungen nach seinem Versicherungsvertrag vornimmt. Das ganze hat nichts mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun, sondern bezieht sich auf eine Zusatzversicherung, die der Versicherungsnehmer freiwillig abschliesst.
28 Antworten
Die Antwort ergibt sich aus der Logik:
Wenn irgendeine Zusatzvereinbarung/versicherung auf Forderungen gründet, die lt. EU-Recht ungültig sind, dann ist diese Vereinbarung insoweit ungültig.
Wo kämen wir hin, wenn solche Umgehungs-Tüfteleien zulässig wären? 🙄
Hoffentlich meldet sich hier ein Jurist und schreibt was dazu!
Das Ärgerliche hier ist mal wieder, daß es im Grunde um Geier-Gehacke zur Verteidigung der anfallenden Fleischbrocken geht.
MfG Walter
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
...
Wenn ich meinem Arbeitgeber sage, er sei eine Opel-Werkstatt, kündigt er mich fristlos 😉
OK, streiche "Opel" und laß die Marke offen. Wo ist für die Diskussion hier ein Unterschied?
MfG Walter
Mal so nebenbei. Durch den A.T.U stempel im Heft, brauchst du auf Kulanz seitens Opel nicht mehr hoffen. Der Kulanzantrag wird zu 99% innerhalb von ca. 3 Std. abgelehnt. Wenn sich ein FOH überhaupt noch die mühe macht einen zu stellen.
Das steht doch dahin und ist auch unbestritten! Aber nicht jeden werden Drohgebärden beeindrucken.
Zunächst wäre die Frage zu klären, ob sich jemand um die (unbequeme) Gruppen-Gleichstellungsverordnung herumdrücken kann. 😉
MfG Walter
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Das wird lustig, wenn der kleine Walter4 mal gegen den GM Konzern bzw. die Versicherungstochter klagt. Wenn die das wollen, kommt es erst zu einer entgültigen Entscheidung wenn die Reste seines Autos weggerostet sind.
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
OK, streiche "Opel" und laß die Marke offen. Wo ist für die Diskussion hier ein Unterschied?
Das scheint bei dir wirklich einen Beissreflex und Beratungsresistenz auszulösen 😉
Um das auch dir endgültig zu vermitteln. Ich bin in überhaupt keinem Unternehmen der Automobilbranche tätig. Mein Arbeitgeber ist für mehrere Automobilhersteller, Zulieferer und freie Werkstattketten als Beratungsunternehmen und Dienstleister tätig. Zudem noch in der Luftfahrtbranche und für andere Industriekunden.
Ich habe somit einen breiten Einblick, was so in der Branche passiert, auch über den Tellerrand hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Zunächst wäre die Frage zu klären, ob sich jemand um die (unbequeme) Gruppen-Gleichstellungsverordnung herumdrücken kann. 😉
Das tut doch im Falle von anschließenden Reparaturgarantien, nach Ende der Herstellergarantie und gesetzlichen Gewährleistungsfrist niemand.
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Die Antwort ergibt sich aus der Logik:
Wenn irgendeine Zusatzvereinbarung/versicherung auf Forderungen gründet, die lt. EU-Recht ungültig sind, dann ist diese Vereinbarung insoweit ungültig.
Wo kämen wir hin, wenn solche Umgehungs-Tüfteleien zulässig wären? 🙄
Was hältst du denn von den Kasko-Versicherungsverträgen bei denen der Versicherer bestimmt, wo das Auto repariert werden muss, dafür aber einen deutlich geringeren Beitrag verlangt? Hier sind in der Mehrzahl freie Werkstätten die Vertragspartner der Versicherer.
Das schränkt doch den Endverbraucher auch in seiner freien Werkstattwahl ein und zudem benachteiligt es nachweislich die Vertragswerkstätten der Hersteller.
Das ist doch nach deiner Argumentation auch ein Verstoß gegen EU-Recht: Warum passiert hier nichts dagegen? 😉
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Das schränkt doch den Endverbraucher auch in seiner freien Werkstattwahl ein und zudem benachteiligt es nachweislich die Vertragswerkstätten der Hersteller.
...und auch hier stellt sich die Frage: wenn man die Werkstattbindung gewählt hat und nach einem Unfall eine Reparatur in einer Nicht-Markenwerkstatt durchführen lassen muss, wie es später mal mit Kulanz aussieht. Wie ist es mit der Durchrostungsgarantie? Da kann man auch schnell mal in ein paar Jahren Probleme bekommen, mit ATU-Stempel im Serviceheft...
Mir persönlich ist die freie Werkstattwahl lieber, auch wenn ich ein paar EUR mehr Versicherung berappen muss. Die Ersparnis ist sowieso nur relevant bei Eigenverschulden. Wenn ich nicht Schuld am Unfall bin kann es mir egal sein wieviel die Reparatur kostet, und weiss die Kompetenz der Markenwerkstatt zu schätzen.
Meine Güte, wie kann man nur so am Thema vorbei argumentieren?
Abs. 1:
Eben doch.
Mit Vertragsabschluß versuchen Garantie-Verlängerungsversicherungen vorsorglich die EU-Regelung auszuhebeln, indem sie Wartung in Werks-Vertragswerkstätten zur Voraussetzung für ihre Leistungen machen. Was m . E. ein eindeutiger Regelverstoß und damit unwirksam ist.
Abs. 2:
Das Verfahren schränkt den Versicherungsnehmer in keiner Weise ein, weil er mit jedem anderen (teureren) Tarif, den er abschliessen kann, die freie Wahl zwischen allen Werkstätten hat. Der billige Tarif "benachteiligt" nur die Preisgestaltung teurer (Werks-)Werkstätten. Denen steht es aber frei, Leistungen preiswerter anzubieten und damit Vertragspartner der Versicherungen zu werden.
Daher ist es ein Irrglaube, daß nur Freie Werkstätten Vertragspartner der Versicherer sind: Die Preise zählen, nicht der Status.
Was Ähnliches praktizieren Versicherungen und der ADAC z.B. mit ihren Schutzbrief-Bedingungen: Nur preiswerte Vertrags-Abschlepper dürfen gewählt werden. Das legt den Abschlepp-Abzockern ihr übles Handwerk.
Alles verbraucherfreundliche Regelungen. Warum Werkstatt-Freunde glauben, dagegen argumentativ angehen zu sollen, bleibt ein Rätsel...😉
MfG Walter
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Daher ist es ein Irrglaube, daß nur Freie Werkstätten Vertragspartner der Garantie-Versicherer sind: Die Preise zählen, nicht der Status.
Kann man von der Versicherung eigentlich im Voraus erfahren, welche Werkstätten bei einer Werkstattbindung "beinhaltet" sind? Wenn schon klar ist, dass eine Vertragswerkstatt in der Nähe des Wohnortes auch darunter wäre, könnte der "Vertragswerkstattfetischist"😁 ein paar EUR Versicherung sparen...
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Kann man von der Versicherung eigentlich im Voraus erfahren, welche Werkstätten bei einer Werkstattbindung "beinhaltet" sind? Wenn schon klar ist, dass eine Vertragswerkstatt in der Nähe des Wohnortes auch darunter wäre, könnte der "Vertragswerkstattfetischist"😁 ein paar EUR Versicherung sparen...
Ja das kann man bei jeder Geschäftsstelle der Versicherer erfahren. Die am eigenen Wohnort kennt üblicherweise auch die lokalen Werkstätten mit denen ein Vertrag besteht. Häufig findet man darunter auch VW/Audi-Werkstätten aber eben viele unabhängige Karosseriefachbetriebe mit Lackiererei. (Opel Betriebe habe ich darunter bisher kaum gesehen, obwohl sie in der Regel günstiger sind, als VW-Werkstätten. Das mag aber am niedrigen Marktanteil von Opel liegen)
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
...aber eben viele unabhängige Karosseriefachbetriebe mit Lackiererei.
Eigentlich müsste das dort ja sowieso egal sein, da auch eine Vertragswerkstatt im Allgemeinen solche Arbeiten nicht selbst erledigt sondern extern in Auftrag gibt. Bei ich nenne es mal "herstellerbezogenen" Reparaturen (z.B. nach Unfall defekter Kühler, Motorkomponenten, Radaufhängung, usw.) sehe ich eher ein Problem.
Also dürfte anders ausgedrückt bei einem reinen Blechschaden die Vergabe an eine Nicht-Vertragswerkstatt bzw. das "direkte" Aufsuchen der Lackiererei garantieseitig keine Probleme darstellen, oder doch?
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Kann man von der Versicherung eigentlich im Voraus erfahren, welche Werkstätten bei einer Werkstattbindung "beinhaltet" sind? Wenn schon klar ist, dass eine Vertragswerkstatt in der Nähe des Wohnortes auch darunter wäre, könnte der "Vertragswerkstattfetischist"😁 ein paar EUR Versicherung sparen...Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Daher ist es ein Irrglaube, daß nur Freie Werkstätten Vertragspartner der Garantie-Versicherer sind: Die Preise zählen, nicht der Status.
Der Schuss kann nach hinten losgehen, denn die Versicherungen sind wie die Versicherten, Sie schauen regelmässig wer günstiger anbietet und wechseln hin und wieder....😉
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Eigentlich müsste das dort ja sowieso egal sein, da auch eine Vertragswerkstatt im Allgemeinen solche Arbeiten nicht selbst erledigt sondern extern in Auftrag gibt. Bei ich nenne es mal "herstellerbezogenen" Reparaturen (z.B. nach Unfall defekter Kühler, Motorkomponenten, Radaufhängung, usw.) sehe ich eher ein Problem.Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
...aber eben viele unabhängige Karosseriefachbetriebe mit Lackiererei.
Also dürfte anders ausgedrückt bei einem reinen Blechschaden die Vergabe an eine Nicht-Vertragswerkstatt bzw. das "direkte" Aufsuchen der Lackiererei garantieseitig keine Probleme darstellen, oder doch?
Die meisten FOH's die ich hier in der gegend kenne, machen sachen was Karosserie angeht alle selbstständig. Nur ein paar vereinzelte haben keine Lackierkabine.