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Innenraumbeleuchtung erlaubt?

Themenstarteram 30. Dezember 2003 um 22:04

Hallo

ich habe vor den Fussraum meines Autos mit einer Neonröhre farbig auszuleuchten.

Was ist hierbei erlaubt und was nicht?

Müssen Fussraumbeleutungen dieser Art mit Türkontakten verbunden werden oder kann man die auch über Schalter laufen lassen (zb. nur wenn das Auto steht)?

Darf eine Fussraumbeleuchtung wärend der Fahrt eingeschaltet bleiben oder was muss man tun damit man dies machen kann?

Was muss ich beachten damit es keine Probleme gibt?

31 Antworten

Während der Fahrst darfst du nix anhaben, was andere Autofahrer ablenken könnte. Was ablenk und was nicht, entscheidet dann die Polizei ;)

Nicht ganz richtig:

1. Das Innenlicht darf nicht nach aussen dringen, und

2. der Fahrer darf nicht geblendet oder abgelenkt werden.

Zu Punkt 1: Praktisch sind nur sehr schwache Lampen (wie z.B. serienmäßig im BMW oder Audi) erlaubt.

Klemme die Innenraumleuchte einfach auf den Türkontakt und schon gibts keine Probleme mit TÜV und so

am 31. Dezember 2003 um 15:06

Hallo,

Wir sieht es eigendlich mit den Leseleuchten (hinten)beim Golf IV aus. Die habe ich auf blaue LED´s umgebaut. dürfen die wärend der fahrt ansein ? Und die blauen LED`S sind nie so hell wie das Original. Oder meckert dann die Polizei wegen der Farbe ??

 

Bye

Und ein frohes gesundes neues Jahr euch allen !!

Themenstarteram 6. Januar 2004 um 16:34

Muss man wenn man eine Neonroehre als Fussraumbeleuchtung verbaut diese eintragen lassen? Muss sie auch eingetragen werden, wenn sie nur im Stand bei ausgeschaltetem Motor verwendet wird?

also ich glaube nich das das eingetragen werden muss!

ich hab letztens nen bericht im tv gesehen indem gesagt wurde, das JEGLICHE blaue innenbeleuchttung (natürlich abgesehen von tacho+instrumenten) verboten sei. wie das jetzt praktisch bei ner kontrolle aussieht is die andere frage ... sprich ob der grüne dir die blauen leselampen durchgehen lässt oder nich liegt dann wohl erstmal in seinem ermessen ...

Ich würde die Leselampen garnicht erst anmachen wenn die Grünen netten Herren das Auto am bewundern sind....

... was die nicht sehen können die auch nicht bestrafen... es sei denn die Herren möchten etwas Licht haben wenn sie die anderen ABE's studieren.

ich denke mal er meinte das so, das wenn hinten welche mitfahren und die leselampen anhaben, während die grünen vorbeifahren/hinter ihm fahren, das falls die polizisten das sehen, das er dann keinen dran kriegt ... denk ich mal

Ok das ist ein Grund aber ich denke mal solange die dinger nicht blenden was sie eigentlich nicht machen dürften wenn er nur die birnen getauscht hat dann sollte das kein problem sein. Aber die Frage wie es ausschaut wenn Innenraumbekeuchtung mit dem Türkontakt gekoppelt wird ob das erlaubt ist das würde mich auch mal interessieren, und ob man das dann eintragen lassen muss.

glaube nich das man das eintragen muss. an und für sich kann man gegen eine extra einstiegsbeleuchtung nix sagen dank ich

gegen eine oder mehrere zusätzliche einstiegsbeleuchtungen ist nichts zu sagen. sie müssen allerding über den türkontakt geschaltet sein. dann ist sogar eine unterbodenbeleuchtung erlaubt. damit ihr nicht über die schweller fallt :-)

am 7. Januar 2004 um 21:50

Ich will euch mal was sagen, was ich in meinem Auto im Innenraum einbaue, bestimme ich, und nur ich. Das kann doch den Bullen oder dem TÜV-Typen so was von egal sein. Als nächstes bestimmen die noch welchen autoradio man einbauen darf. Und bitte, wenn man im Fussraum eine Neonröhre hat, wenn blendet die??? NIEMANDEN! Zumindest niemanden von Außen. Und es kann den Bullen auch voll scheiss egal sein ob die Neonrähre blau, rot, grün, gelb, rosa oder sonst irgendeine farbe hat. Das is meine Meinung dazu. Ich hab an extra schalter eingebaut, und die röhre so verbaut, das die keine Sau sieht. Und der schalter is auch super versteckt.

Und wenn ich mal kontrolliert werden sollte, dann schalt ich die Röhre schnell aus . . . . Fertig. Und keiner von den "Kappelständern" bekommt davon was mit.

also bist du doch nicht wirklich davon überzeugt, das du in den innenraum einbauen kannst was du willst, wenn du sogar den schalter versteckst.

ich will dich nicht angreifen, aber sehr selbstbewust stehst du nicht hinter deinen aussagen. und schalter verstecken muß doch keiner. :-)

am 7. Januar 2004 um 22:10

Wo sitzt denn an der Kofferraumklappe der "Türkontakt"?? Will nämlich nicht das original Lämpchen sondern ne Blacklight in den Kofferraum...aber im moment bekommt das Lämpchen keinen Saft :confused: daher seh ich abends nix mehr wenn ich an den Kofferraum geh... :mad:

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