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INFOS zu LASIERTEN RÜCKLEUCHTEN! WICHTIG!!

Themenstarteram 6. Dezember 2004 um 10:57

Nachdem z. B. bei ebay immer mehr davon angeboten wird muss ich mal was dazu sagen was viele nicht wissen:

Jede lasierte Rückleuchte ist in jedem Fall ungültig. Warum? Weil Leuchten Bauartgenehmigungen benötigen und sobald an einer bauartgenehmigungspflichtigen Leuchte irgendwas verändert wird (z. B. lasiert, Vergrößerung des Lochausschnitt für andere Birnen, Abkleben etc.) ist die EG/ECE-Zulassung/Bauartgenehmigung erloschen. Weiterhin gibt es keine Möglichkeit (z. B. durch ein Gutachten, Änderungsabnahme etc.) eine veränderte und damit unzulässige Leuchte wieder zulässig zu machen – außer durch eine neue Bauartgenehmigung für die man u. a. ein lichttechnisches Gutachten vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin benötigt (die Kosten allein dafür liegen laut DEKRA im 4-stelligem Bereich). D. h. selbst wenn ein „Gutachten“ zu den Leuchten mitgeliefert wird, ändert das nichts an der Unzulässigkeit. Vor allem weil es sich dabei fast immer das berühmt berüchtigte „Muschwitz-Gutachten“ (G4-FBT/P) handelt, welches laut TÜV-Süddeutschland für diesen Fall gleich aus mehreren Gründen ungültig ist, somal darin vom Austausch der Serienleuchte und nicht von der Veränderung derselben die Rede ist – mal abgesehen davon dass es sich dabei nur um ein Vorabgutachten handelt. Ich hab auch schon DEKRA-Änderungsabnahmen gesehen die sich auf dieses Gutachten beziehen und die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges bestätigen. In einem solchen Fall hat der Prüfer einen Fehler gemacht, weshalb die Eintragung/Änderungsabnahme rein rechtlich betrachtet auch ungültig ist. Für viele langt eine Eintragung/Änderungsabnahme um das Gewissen zu beruhigen, aber die Versicherungen sind im Falle eines Falles knallhart -> gefundenes Fressen wenn es ums Bezahlen geht. Die Zettel kann man also höchstens zur Blendung von Polizeibeamten bei einer Kontrolle benutzen.

Also: Wer eine lasierte Leuchte hat, hat eine ungültige Leuchte! Auch wenn sie eingetragen ist, ihr euch zusätzlich Rückstrahler ans Auto pappt und die Durchleuchtung an sich gut ist.

Falls ihr euch fragt warum ich mich so genau damit befasst habe -> ich hab mir selber solche Leuchten andrehen lassen, angeblich mit ABE, stattdessen waren diese windigen Zettel dabei.

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11 Antworten

Leider weis nicht jeder das lasierte Rückleuchten verboten sind und ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Finde es daher gut das hier ein Thread mal aufgemacht worden ist :)

bei uns in österreich hat man mit lasieten rülis keine chance mehr, auch wenn sie gut gemacht sind, reflektoren drauf sind und ein abe dabei ist...

die exekutive ist bei uns in österreich extra geschuld worden, und bei einer fahrzeugkontrolle gibts ne anzeige... eiskalt, find ich auch gut so.. tüv gibts sowieso keinen drauf

iich vertstehe die leute nicht. wenn ich sehe das die rückleuchten um über 50 euro rausgehn wird mir ganz schlecht... ich mein da werden alus und fahrwerke um tausende von euros gekauft, und dann können diese keine 150 euro für original-schwarze rückleuchten mehr aufbringen? da ist doch ein fehler im system..

Zitat:

Original geschrieben von e30_schrauber

iich vertstehe die leute nicht. wenn ich sehe das die rückleuchten um über 50 euro rausgehn wird mir ganz schlecht... ich mein da werden alus und fahrwerke um tausende von euros gekauft, und dann können diese keine 150 euro für original-schwarze rückleuchten mehr aufbringen?

Ja, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln...

die verlockung ist einfach zu groß :)

ich selber hab nach einem endlos langen thread (glaub im golf forum) mich eindeutig GEGEN lasierte rülis entschieden, weil das risiko mir einfach zu krass ist (mensch umfahren, lebt noch, behindert, lebenslange rente in millionenhöhe mit arztkosten)...das muss ich mir nicht antun, da fahr ich lieber serie und hoff irgenwdann mal günstig über so was zu stolpern

aber an sich finde ich den thread sehr gut, finde übrigens es sollte einen gepinnten thread geben der auf so oft gefragte/besprochene sachen wie diese hier verweist

genauso auf nen guten thread mit euro2, was mit der servicerückstellung und so n krimskrams, dann muss da nicht jedes mal diskutiert werden sondern einfach links/bums thread schließen!

so long, schönen abend noch und hoffe n mod liest das und gibts evtl. mal weiter :)

ein ganz banaler fall:

vor einigen wochen hatte ein bekannter von mir einen auffahrunfall.. er stand in passau an einer kreuzung. er stand schon eine kurze weile um abzubiegen.. machte es einen knal.. ihm fuhr einer rauf... er bekam teilschuld weil die rückleuchten lasiert waren...

krass, das würd mich ja genauso ärgern. nix falsch gemacht und dennoch (teil)schuld...

also ich hoffe echt daß sich das einige leute überlegen becvor sie so was machen

Themenstarteram 7. Dezember 2004 um 9:55

Die Verlockung ist vor allem dann groß wenn es für ein Fahrzeug keine schwarzen Lichter mehr zu kaufen gibt, wie z. B. für meinen Audi.

Wer keine Ahnung davon hat, könnte schnell den Eindruck gewinnen dass das erlaubt ist - deshalb auch der Thread.

Aber gut dass e30_schrauber dazu ein Beispiel aus dem echten Leben hatte. Zeigt auch dass den Behörden/Versicherungen sowas auffällt, also dumm sind die auch nicht...

na klar... jetzt bissl dumm gesagt: die sind auch nciht mehr so doof wie früher.. vor paar jahren kannte das auch bei uns kein polizist und fragte freundlich nach dem ABE.. aber unsere exekituve bekommt extra für autotuning schulungen seit paar jahren....

das ist schelcht

 

Ich kann mich aus Sicherheitsaspekten nur den Vorrednern anschließen. Allerdings wird das nur diejenigen trösten, die sich auf dem Markt zugelassene Rückleuchten in anderen Farben zulegen können (ich bin mir sicher, hier steht der finanzielle Aspekt nciht im Vordergrund --- wer die haben will, kauft sie sich!). Ich für meinen Teil jammere dem Umstand hinterher, das BMW und Hella für meinen Wagentyp leider gar keine Klarglasrückleuchten anbieten, es somit keine gab, gibt oder geben wird (E39 touring). Wenn man dann einen silbernen Wagen hat, der NUR silber/Schwarz dran hat und diese roten Heckleuchten sieht, dann kommt mir das kalte Grausen

http://www.auto-treff.com/bmw/userpages/djrolo.html

Ach das leidige Rückleuchtentuning ... selbst wenn die Polizei das im Straßenverkehr sieht - rausziehen tun die sich die Leute leider nicht :-(

Und bei einem Auffahrunfall gibt's leider maximal Teilschuld - korrekt wäre aber in dem Fall noch die Stilllegung und die üblichen 3 Punkte für unzulässige Änderungen am Fahrzeug, sowie erlischender Versicherungsschutz. Deutschland ist zu lieb.

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

Deutschland ist zu lieb.

In diesem Punkt leider wahr...;)

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