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In Probezeit mit NOCH-NICHT-Absolviertem Aufbauseminar mit 77 KM/H zuviel geblitzt worden

Themenstarteram 20. Juni 2008 um 6:00

Hi an alle!

Folgendes:

Ich hatte da mal einen kleinen Unfall und hab keine Punkte aber dafür eine Nachschulung und die Geldstrafe bekommen.

Angemeldet hab ich mich schon bei der Fahrschule, jedoch hat der Fahrlehrer gemeint dass wir die Nachschulung erst dann machen wenn die Gruppe voll ist.

Also warte ich auf einen Bescheid von ihm!

Es geht mir nicht darum,- sondern:

Man hat mich in der zwischenzeit am Ende einer Autobahn (100 Zone) mit 77 km/h zuviel auserhalb geschlossener Ortschaft geblitzt. Sprich: 177 Km/h :( :( :(

Was wird da auf mich zukommen?MUSS ICH JETZT DIE NACHSCHULUNG 2 MAL machen oder wie ? :(

WER KENNT SICH DA AUS ?! DAS WÄRE SEHR HILFREICH !!! DANKE AN ALLE!

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2008 um 6:38

Moin,

in Deinem Fall wäre wohl sogar die Anordnung einer MPU zu wünschen...

Hats Du denn aus der ersten Nummer nichts gelernt? Stimmt, konntest Du ja nicht, das Seminar war ja noch nicht.... :confused:

Manchmal finde ich es schon erschreckend was für Fahrer sich auf den Strassen tummeln dürfen...

Gruss

Marcus

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am 24. Juni 2008 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

 

Zitat:

Das heißt, ich sitze auf dem Schaden, bzw. muß den Wertverlust hinnehmen!

Glaub mir... die Kratzer machen bei deinem Fahrzeug den geringsten Teil des Wertverlustes aus.;)

(Ein ehemaliger Signum-Fahrer, der sein Fahrzeug NEU kaufte...)

Naja, die Kratzer in der Heckklappe sind nur mit Lackieren weg zubekommen und die angefahren Frontstoßstange wird man auch lackieren müssen. An den drei anderen Beule dürfte sich ein Beulendoktor versuchen können.

Das ganze macht vielleicht nicht den hauptsächlichen Wertverlust aus, aber es ist eine Wertminderung die ohne Beule nicht da wäre.

(Wer einen Neuwagen kauft weiß normalerweise ob des Wertverlustes, mit dem kaputtfahren rechnet man normalerweise aber nicht!)

Gruß

milliway42

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Ich für meinen Teil habe mir das Auto "erspart" und habe Anfang des Jahres, nachdem das alte Auto durch einen Unfall dahingerafft wurde, 15.000 Flocken in bar auf den Tisch gelegt.

Das Auto steht nun seit 6 Monaten vor der Tür und ich habe inzwischen 5 ordentliche Beulen/Kratzer im Auto. Bei keiner Beschädigung hat sich irgendwer gemeldet. Das heißt, ich sitze auf dem Schaden, bzw. muß den Wertverlust hinnehmen!

Nur, mit welchem Recht darf ich das Auto von jemandem Beschädigen und dann verschwinden. Was würdest Du wohl sagen, wenn Dir jemand dein Handy aus der Hand reist, drauf rum springt und dann verschwindet. Sagst Du da auch "ach egal, ist ja nur ein Schaden von 200€"? Oder er wirft Dir ein Fenster von Deiner Hütte ein, lachst Du da auch drüber?

Gruß

milliway42

Moin!

Offenbar wollen es einige hier nicht verstehen: ich plädiere nicht für "ein Recht auf Unfallflucht".

Die Frage ist lediglich, ob man wegen eines Kratzers am Auto, welcher eben durchaus unbemerkt verursacht worden sein könnte, ein solches Strafrechts-Faß aufmachen sollte.

Was ich persönlich im Falle des Eintretens Deines (nebenbei unpassenden) Beispiels tun würde: dem Burschen ordentlich in den Hintern treten, da der Vorsatz klar erkennbar wäre...

M.

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

 

 

Glaub mir... die Kratzer machen bei deinem Fahrzeug den geringsten Teil des Wertverlustes aus.;)

(Ein ehemaliger Signum-Fahrer, der sein Fahrzeug NEU kaufte...)

Naja, die Kratzer in der Heckklappe sind nur mit Lackieren weg zubekommen und die angefahren Frontstoßstange wird man auch lackieren müssen. An den drei anderen Beule dürfte sich ein Beulendoktor versuchen können.

Das ganze macht vielleicht nicht den hauptsächlichen Wertverlust aus, aber es ist eine Wertminderung die ohne Beule nicht da wäre.

(Wer einen Neuwagen kauft weiß normalerweise ob des Wertverlustes, mit dem kaputtfahren rechnet man normalerweise aber nicht!)

Gruß

milliway42

Das "kaputtfahren" macht bei dem Auto aber nunmal nur marginal(100€ vllt.:D) was aus. Der Wertverlust ist so oder so gigantisch.e

Mal ganz ehrlich: Ich sch*iss auf den Wertverlust, der durch Kratzer entsteht. Ich werde mein Auto fahren bis es nicht mehr fährt ;)

Trotzdem gebe ich auf mein Auto acht und sage nicht: "Ach, da hat mir einer nen Kratzer rein gemacht. Naja egal. Hat halt mein 1 Jahr altes Auto nen dicken Kratzer, was solls?"

LOL also echt, manche hier haben ne Einstellung. Wenn man das Eigentum eines anderen beschädigt, muss man dafür haften. Ob das nun das Auto, das Haus oder sonstwas ist, was man kaputt macht.

Bei manchen Aussagen hier kann ich mir echt nur an den Kopf fassen.

Ich sags mal so:

Bei manchen Bemerkungen hier hat man das Gefühl, sie dienen nur dazu, eine früher mal getätigte und inzwischen im Grunde unhaltbar gewordene Aussage krampfhaft zu verteidigen. Die Absurdität sollte dem äh den entsprechenden Usern mittlerweile auch klar sein ;)

~

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i

Mal ganz ehrlich: Ich sch*iss auf den Wertverlust, der durch Kratzer entsteht. Ich werde mein Auto fahren bis es nicht mehr fährt ;)

Trotzdem gebe ich auf mein Auto acht und sage nicht: "Ach, da hat mir einer nen Kratzer rein gemacht. Naja egal. Hat halt mein 1 Jahr altes Auto nen dicken Kratzer, was solls?"

LOL also echt, manche hier haben ne Einstellung. Wenn man das Eigentum eines anderen beschädigt, muss man dafür haften. Ob das nun das Auto, das Haus oder sonstwas ist, was man kaputt macht.

Bei manchen Aussagen hier kann ich mir echt nur an den Kopf fassen.

Darum geht es nicht - klar ist so ein Verhalten(einfach abhauen) nicht in Ordnung, wir versuchen euch nur verständlich zu machen, dass die aktuelle Lösung ziemlich bescheiden ist.

Natürlich ist ein Kratzer ärgerlich, aber ich rege mich inzwischen nichtmehr über solche Belanglosigkeiten auf - da gibt es andere Dinge, denen ich mehr Bedeutung schenke.

Es geht nur darum dass man es einem Unfallverursacher(Bagatellschäden) einfacher machen sollte, den Unfall zu melden. Die aktuelle Variante finde ich extrem umständlich - erst auf Polizei warten müssen, usw.

Gerade Leute die einen wichtigen Termin(z.B. Arzttermin) haben, müssen wegen einer solchen Kleinigkeit entweder "Fahrerflucht" oder "Termin sausen lassen" in Kauf nehmen und das kann es in meinen Augen nicht sein.

am 25. Juni 2008 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Es geht nur darum dass man es einem Unfallverursacher(Bagatellschäden) einfacher machen sollte, den Unfall zu melden. Die aktuelle Variante finde ich extrem umständlich - erst auf Polizei warten müssen, usw.

:confused:

Du musst doch nicht mal warten, nur einen Anruf tätigen und die Sache ist in 5 Minuten erledigt, alles weitere lässt sich zu einem späteren (terminfreien) Zeitpunkt über die Versicherung regeln. Wer die Zeit nicht hat, soll eben peinlichst darauf achten, kein fremdes Eigentum zu beschädigen beim Ausparken (ein paar mehr Züge zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes zu angrenzenden Fahrzeugen kosten sicher keine 30 Sekunden) - das sollte zwar gerade in Zeiten, wo 3/4 der Neuwagen eine Einparkhilfe haben selbstverständlich sein, aber ganz offenkundig parken immer noch viel zu viele Verkehrsteilnehmer auf gut Glück bzw. nach Gehör ein und aus.

Ich versteh nicht, wie man so stur sein kann...

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Es geht nur darum dass man es einem Unfallverursacher(Bagatellschäden) einfacher machen sollte, den Unfall zu melden. Die aktuelle Variante finde ich extrem umständlich - erst auf Polizei warten müssen, usw.

:confused:

Du musst doch nicht mal warten, nur einen Anruf tätigen und die Sache ist in 5 Minuten erledigt, alles weitere lässt sich zu einem späteren (terminfreien) Zeitpunkt über die Versicherung regeln.

Ich muss nicht warten? Das durfte ich bisher leider noch nie erleben, ich musste immer warten - und hab natürlich auch gewartet.:mad:

 

Moin,

mal zur Klarstellung: Ja, man muss grundsätzlich warten. Das Gesetz schweigt aber darüber, wie lange man warten sollte. Es spricht nur von "angemessen". „Angemessen“ in diesem Sinne dürfte eine Wartezeit bei kleineren Sachschäden von etwa 30 Minuten sein, während bei größeren Sachschäden schon etwa eine Stunde gewartet werden sollte. Das sind aber, wie gesagt, keine irgendwo festgelegten Zeiten. Die Wartepflicht muss in jedem Einzelfall anhand der Gesamtumstände ermittelt werden. Erst nach Ablauf der Wartezeit darf man sich vom Unfallort entfernen, muss jedoch unverzüglich seine Unfallbeteiligung "bekannt machen", zum Beispiel dadurch, dass man unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufsucht.

Bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs und bloßen Bagatellschäden (bis circa 1.000,00 EUR Schaden, also die typischen Parkrempler) wird die Strafe gemildert oder es kann gar von Bestrafung abgesehen werden, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen seiner Unfallbeteiligung ermöglicht. Es bleibt also eine "Unfallflucht", es kann aber von einer Bestrafung abgesehen werden.

Bei Unfallschäden größer 1.000,00 EUR ist jedoch die Wartepflicht auch bei Parkunfällen unbedingt einzuhalten. Einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer zu hinterlassen genügt nicht, schon deshalb nicht, weil jder, der vorbeikommt, den Zettel hinter der Windschutzscheibe entfernen könnte. Der Geschädigte würde so nie erfahren, wer den Schaden verursacht hat.

Die Wartepflicht sollte also unbedingt ernst genommen werden. Ich halte die Regelung auch für in Ordnung und angemessen, zumal man als Laie sicher nicht abschätzen kann, wie hoch der angerichtete Schaden im Endeffekt ist. Und wenn ich lese, dass das umständlich und unpraktiabel ist, dann sollte man erstens bedenken, dass man dem Geschädigten durch seine Schuld auch Unannehmlichkeiten und Ärger zugefügt hat. Zweitens wäre ich mal auf Vorschläge gespannt, wie es denn unbürokratischer geregelt werden könnte.

Einen schönen Tag noch.

Also, bei aller Liebe, aber

ich persönlich habe IMMER allemal Zeit, mal kurz den Vorwärtsgang einzulegen, noch mal zurückzulenken, mal kurz zu schauen. Das MUSS einfach drin sein, weil es einfach die Sache nicht wert ist. Lieber 25 Sekunden länger gebraucht und dafür viel Ärger erspart.

Über die Aussage Termindruck etc. kann ich mich da auch nur wundern. Vielleicht bin ich auch ein total komischer Autofahrer und meine Denke ist abwegig. Aber das Risiko geh ich gern ein.

cheerio

am 26. Juni 2008 um 14:19

@pappen

Vorneweg: Ich spreche die ganze Zeit davon, dass man den Vorfall der Polizei per Handy meldet, sich also nicht vom Unfallort entfernt und es auch nicht bei einem Zettel hinter dem Scheibenwischer alleine belässt. Der Unfallort darf erst nach der genannten Zeitspanne verlassen werden, wenn danach der direkte Weg zur nächsten Telefonzelle/Polizeiwache folgt oder er darf unmittelbar nach der Meldung an die Polizei via Handy verlassen werden. So einfach ist das...

Natürlich ist es "netter", kurz zu warten. Wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeuges in dieser Zeitspanne auftaucht, weiß er direkt bescheid und kriegt nicht erst eine Woche später schriftlich von der Polizei mitgeteilt, dass derjenige, der seine Stosstange ruiniert hat, doch kein Unfallflüchtiger ist, sondern sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Auch die Polizei ist vermutlich froh, wenn sowas ohne sie geklärt wird.

Auf einem Supermarktparkplatz o.ä. kann man schon verlangen, dass mal jemand wartet, weil der Besitzer in der Regel keine 10 Minuten später wieder auftaucht. Nachts in der Innenstadt sind die 30 Minuten Wartezeit ziemlich für die Katz, da greift man lieber direkt zum Handy. Klar, wer keins dabei hat, muss so lange warten, bevor er zur Telefonzelle oder direkt aufs Polizeirevier geht, aber welcher Autofahrer ist heute noch ohne Handy unterwegs?

Ich denke, die fairste Lösung für Leute unter Zeitdruck ist es, die Polizei unmittelbar anzurufen, das ganze zu melden und zusätzlich einen Zettel mit Aktenzeichen und Telefonnummer zu hinterlassen - oder eben die Nachbarn zu informieren, wenn sich das anbietet.

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