In der Wiese parkverbot?
Guten Morgen liebe Community,
ich habe heute Nacht (2:00Uhr) einen Strafzettel bekommen, weil ich in einer Wiese geparkt habe. Dort stehen weder Hinweise noch Verkehrsschilder, dass ich dies zu unterlassen habe.
Ist der Strafzettel rechtens?
Danke schonmal bim Vorraus
Michi aus Minga
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@michiminga schrieb am 18. September 2015 um 06:56:23 Uhr:
Ist der Strafzettel rechtens?
Ja.
Woraus sich das ergibt, sei mal dahingestellt. Das kann die Grünflächensatzung sein oder Naturschutzgesetze etc. §2 StVO sagt "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und § 12 Abs. 4 StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Allein schon dadurch ist’s verboten in der Wiese zu stehen, es sei denn sie war als Parkplatz ausgeschildert.
Was genau wird dir denn vorgeworfen?
82 Antworten
Läuft auch gerne unter der Rubrik "Flurschaden".
Du machst mit einem schweren Fahrzeug auch die Rasenfläche kaputt und vorallem wenns dann jeder macht. Als Grünflächeneigentümer würde ich das auch nicht lustig finden.
Bei höheren Wiesen kommt auch die Brandgefahr dazu, durch Kat am Auto oder heißen Motor/ Auspuff.
Ja, ist verboten wenn öffentlicher Grund. Bei Privatgrund kommt es auf den Eigentümer an. Ist das Grundstück öffentlich zugänglich (nicht durch Zaun oder Tore abgegrenzt), kann sich dann gerne das Ordnungsamt/Polizei einmischen.
Zitat:
@michiminga schrieb am 18. September 2015 um 06:56:23 Uhr:
Guten Morgen liebe Community,ich habe heute Nacht (2:00Uhr) einen Strafzettel bekommen, weil ich in einer Wiese geparkt habe. Dort stehen weder Hinweise noch Verkehrsschilder, dass ich dies zu unterlassen habe.
Ist der Strafzettel rechtens?
Danke schonmal bim Vorraus
Michi aus Minga
Wenn es sich um öffentlichen Grund handelt - ja.
Wenn es sich um Privatgrund handelt - nein. Jedenfalls nicht wegen des Parkens. Außer einer großen Öllache unter dem Fahrzeug fällt mir dann kein Grund ein (vergess Quatsch wie Flurschaden, fehlender Zaun etc.): das gäbe aber eine richtige Anzeige und die nicht nachts um 2:00 Uhr. Schau dir den Zettel mal ganz genau an - vielleicht ein "diskreter" Hinweis des Eigentümers, dass er das nicht so gut findet.
Und natürlich befasst sich die StVO nicht mit dem Parken auf Privatgrund.
Die Polizei fährt - da sollten wir froh sein - auch nachts Streife. Auf so einem Zettel steht ganz genau, was für einen Verstoß man dir vorwirft. Da muss man nicht über Flurschaden o. ä. philosophieren.
Das perfekte Thema für die MT "Rechtsgelehrten". 😛
Zitat:
@michiminga schrieb am 18. September 2015 um 10:01:47 Uhr:
Darf ich den Roller wirklich einfach so auf die Seite schieben? 😮
nein. Das ist eine verbotene Besitzstörung und kann eine zivilrechtliche Unterlassungsklage auslösen.
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Ja, zum Totlachen (Rechtsgelehrte). Das angeblich gestattete Hin- und Herschieben - wenn wenigsten dabei stände "ich glaube"!
Zitat:
@f355 schrieb am 18. September 2015 um 10:50:10 Uhr:
Das perfekte Thema für die MT "Rechtsgelehrten". 😛
ich bin sicher, der TE will gar keine Rechtsmeinungen, sondern möchte gerne möglichst viel sinnloses Dummschwatzen in seinem Thread. 😁
Das ist doch das Anliegen meistens hier und dem wird doch auch nachgekommen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. September 2015 um 10:57:20 Uhr:
ich bin sicher, der TE will gar keine Rechtsmeinungen, sondern möchte gerne möglichst viel sinnloses Dummschwatzen in seinem Thread. 😁Zitat:
@f355 schrieb am 18. September 2015 um 10:50:10 Uhr:
Das perfekte Thema für die MT "Rechtsgelehrten". 😛
...warum so negativ?
Der TE hat eine ganz konkrete Frage gestellt!
Fassen wir doch mal zusammen:
1. Er parkt in einer "privaten" Wiese, nicht auf öffentlichem Grün
2. Der Besitzer ist ihm bekannt und hat nichts dagegen.
3. Er ist (m.E. zu Recht) überrascht, daß er ein Knöllchen bekommen hat, aus dem der "Tatvorwurf" für ihn nicht klar hervorgeht.
Den "Nebenkriegsschauplatz" mit den Rollern jetzt mal außen vor, so hat er doch durchaus vernünftige Antworten bekommen! Und genau dafür ist ein Forum doch da!
@TE
Also, bei der Polizei nachfragen und dann hier posten wie es ausgegangen ist! 😉
Aber auch viele unvernünftige bzw. Quatschantworten. Nun muss er aussuchen. Kann er aber nicht, denn dann hätte er ja nicht fragen müssen.
Wenn der "Tatvorwurf" nicht klar hervorgeht, ist das Knöllchen ein Scherz.
Ich sende nachher ein Foto, dann haben wir/ich Klarheit, hab´s mir natürlich auch nicht so genau angesehen um 5 Uhr morgens
So Bitteschön hier ist der Strafzettel
Ich finde die Begründung sehr Waage weil ich am rechten Fahrbahnrand stand
...hast Du vielleicht gegen die Fahrtrichtung geparkt?
Das ist ja in D aus unergründlichen Motiven verboten...
Das ist ein Verstoß gegen ein spezielles Landesgesetz oder eine Grünflächenverordnung der jeweiligen Stadt. Maßgebend ist auch die Art der öffentlichen Widmung der Straße bzw. der Grünfläche. §2 Abs 4.
https://www.muenchen-transparent.de/infos/stadtrechtDokument/810
Dann in Ismaning - die Verkehrsrechtsnazi´s schlechthin 🙂
Du kannst sicherlich Einspruch gegen den Strafzettel einlegen. Der wird dann für 15€ Bearbeitungsgebühr eingestellt.
...aber die 15€ Bearbeitungsgebühr zahlt dann die Rechtschutzversicherung... 😁😉
Zitat:
@sasisoli schrieb am 18. September 2015 um 13:19:50 Uhr:
...aber die 15€ Bearbeitungsgebühr zahlt dann die Rechtschutzversicherung... 😁😉
Ne. Mit Sicherheit nicht. Du hast ja vorsätzlich dort geparkt. Und bei Vorsatz zahlt sowieso keine RS Versicherung.
Zahlen und unter Abschnitt "Erfahrung" ablegen. Ist ja nur Peanuts.