In der verlängerten Probezeit geblitzt
Hallo
Hab da ein kleines Anliegen welches mich nicht schlafen lässt..
Ich bin in der Probezeit auffällig geworden weil ich 50 Kmh zu schnell außerots geschnappt wurde.
Fazit war damals 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot plus Anordnung zu einem aufbauseminar.
Hab das aufbauseminar im August 2015 abgeschlossen und hatte dadurch eine Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre, seitdem nicht mehr auffällig geworden außer einige ordnungswiedrigkeiten von maximal 10 Euro weil Führerschein nicht mitgeführt oder ähnliches.
Heute Nacht wurde ich gelasert ich bin in der Stadt wo 50 erlaubt sind mit 84 gelasert worden, nach Toleranzabzug sind es immer noch 81kmh sprich 31kmh zu schnell.
Was kommt auf mich zu ? Außer 160 Euro sowie ein Monat Fahrverbot ?
Kommt da erst noch eine Verwarnung wie es im Buch aus dem aufbauseminar steht oder sofort mpu?
Zwischen letzten vergehen und diesem liegen 1 Jahr und 2 monate auseinander
Beste Antwort im Thema
Na das tut mir aber leid für Dich, dass das Aufbauseminar mit den verbundenen Kosten und Stunden so für die Katz` war.
Nach diesen Auffälligkeiten und Seminar weiter mit Tacho 90 durch die Stadt fahren 🙄
Der eine lernt`s früher, der andere später, der andere nie. Du hast jetzt zumindest noch die Chance auf später...
Bevor Fußgänger zu Schaden kommen, ist eine Beratung auch in Deinem Interesse empfehlenswert.
Der Effekt, dass man nach dem geblitzt werden längere Zeit sein Fahrverhalten genau beobachtet- und die geänderte Fahrweise zur Normalität wird, hat ja nicht eingesetzt.
Viel Erfolg...
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78 Antworten
"Ja, es ist schon interessant, wie manche Leute immer" ihr blödes Gesülze über das vermeintliche "Gutmenschentum" selbst an die unpassendsten Stellen schmieren müssen. Es scheint, dass das das "Schlechtmenschentum" in besonderer Weise kennzeichnet. 😛
Zum Thema "Gutmensch":
http://www.zeit.de/kultur/2016-01/unwort-des-jahres-2015-gutmensch
(Nicht wirklich passend zum Thema, ist mir halt grade beim Lesen nur wieder eingefallen).
Wie war doch gleich das Thema? Entwerder beziehen sich die Beiträge bitte auf die Fragestellung oder sie bleiben besser ungeschrieben.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Juni 2016 um 17:37:47 Uhr:
Tipp: die Aufforderung zu der Beratung kommt erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Du hast danach 6 Wochen Zeit, in der Du die dritte Stufe (Entzug) noch nicht erreichen kannst. Durch einen taktischen Einspruch gegen den BGBescheid (2 Wochen Frist) kannst Du die Rechtskraft verzögern. Irgendwann kommt die Anordnung zur Gerichtsverhandlung. Vier Wochen vor dem Termin den Einspruch zurückziehen, kostet 15,-€ und bringt Zeit.
Wirklich der EINZIGE sinnvolle Post hier im ganzen Thread, dafür ein Danke!
Sinnvoll? Geht's denn noch?
Er soll sich aus der Verantwortung "mogeln" und das ist sinnvoll?
An dieser Stelle sei vielleicht noch mal an die Spielregeln erinnert, die schon seit Jahren ganz oben im Forum angepinnt sind... im Besonderen auf den vorletzten Punkt.
Gruß
Ralle
So. Wenn wir es jetzt mal ganz genau nehmen, dann war die Frage des TE lediglich, was ihm droht. Darauf hat er doch schon am Anfang ein paar Antworten bekommen. Er hat weder gefragt "wie kann ich in der Zukunft Ärger vermeiden?" noch "wie komme ich jetzt möglichst billig davon?". Genau besehen sind somit alle dahin gehenden Ratschläge OT. Sieht man es jedoch etwas umfassender, dann dürfte es bei der Vorgeschichte (und wir wissen ja nur von den Sachen, bei denen er erwischt wurde) letztlich nur einen Weg geben, in den kommenden Jahren und Jahrzehnten einen Haufen Geld, Ärger und Gerichtstermine zu sparen - und dieser Weg ist sicherlich nicht, sich einen geschickten Anwalt zu suchen. Der kann bestenfalls noch die Auswirkungen minimieren, wenn der eigentliche Schaden schon angerichtet ist.
Fahre nicht mehr schnell, das steht fest.
Mir wurde jetzt erzählt dass sich die Probezeit um die Monate in denen man im Fahrverbot war verlängert stimmt das ?
Sprich man hatte in der Probezeit 1 Monat Fahrverbot und hat später 2 Jahre und ein Monat
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 7. Juni 2016 um 00:16:27 Uhr:
Fahre nicht mehr schnell, das steht fest.
Mir wurde jetzt erzählt dass sich die Probezeit um die Monate in denen man im Fahrverbot war verlängert stimmt das ?
Sprich man hatte in der Probezeit 1 Monat Fahrverbot und hat später 2 Jahre und ein Monat
Nochmal der Link zu allen Antworten:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/probezeit/
Während eines Fahrverbots läuft die Probezeit normal weiter
Hallo, hatte genau das gleiche Problem, war allerdings nach Abzug nur 25 zu schnell.
Das ist die letzte Stufe. Wenn du jetzt noch einmal Punkte(evtl sogar b-verstoss) machst dann kann es eine MPU geben!
Zitat:
@pico24229 schrieb am 8. Juni 2016 um 09:06:32 Uhr:
Wenn du jetzt noch einmal Punkte(evtl sogar b-verstoss) machst dann kann es eine MPU geben!
doppelt falsch. Einmal A-Verstoß oder zwei B-Verstöße. Und dann gibt es auch keine MPU, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine MPU käme dann möglicherweise im Neuerteilungsverfahren.
Bei mir war es so:
Nach abschluss des Aufbauseminars und dem Erhalt der Verlängerten Probezeit bin ich zu schnell gefahren, so dass ich einen Punkt erhalten habe. Darauf kam ein Brief der mir ein freiwilliges Seminar (Mpu?) nahelegte. Daraufhin hatte ich bis zuum ende der probezeit weder A noch B Verstöße.
Der FS wurde also noch nicht entzogen.
Ja aber ein freiwilliges Seminar ist eben was anderes als ne MPU.
Das machen wahrscheinlich auch weniger als 5% derer denen es empfohlen wird.
Falls der Führerschein nach einem weiterem A Verstoß (oder 2 B Verstößen) entzogen wird kann es Auflagen für eine neue Führerscheinprüfung geben. Das könnte eine MPU sein, muß aber nicht.