In dem Fall wer auffährt ist schuld ?
Hallo,
mir ist heute Morgen folgendes passiert.
An einer leicht befahrenen Kreuzung (Ampel ausgeschaltet und kein Stop Schild) bin ich jemanden hinten drauf gefahren.
Die Fahrerin hielt zuerst an der Haltelinie fuhr dann weiter bremste nochmal an der Sichtlinie fuhr dann weiter und Machte dann 2 Meter weiter eine Vollbremsung obwohl kein Auto in Sicht war.
Ich bin ihr dann relativ leicht hinten drauf gefahren. Bei ihr ist nichts zu sehen bei mir ist die Stossstange beschädigt.
Gilt auch hier die Regelung wer hinten drauf fährt ist schuld oder nicht ?
es wurde keine Polizei gerufen.
einii
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Dann wollte ich ihr Daten auch haben.Sie setzt sich ins Auto.. (ich dachte sie schreibt dort) aber Nein was macht sie ? Fährt einfach los.. Jetzt hab ich nur das Kennzeichen.
Frag mal bei der Polizei nach.
Auch als Geschädigter kann man Unfallflucht begehen.
War evtl. ein Sekt zuviel zum Frühstück?
56 Antworten
Darf ich auch mal? Weil mir auch mal so etwas passiert ist. Mathias-Brüggen-STraße/Venloerstraße in Köln VOR dem Umbau, also bereits eine Generation her 😁 Deshalb gab es an der Kreuzung noch eine Straße die unmittelbar hinter der Ampel RECHTS abging und noch VOR den Schienen lag. Um auf die Venloerstraße abbiegen zu können, musste man auch noch querende Straßenbahnschienen überqueren.
Ampelkreuzung, VOR mir ein PKW mit eindeutig "auswärtigem" Kennzeichen, also kein Kölner resp. Ortskundiger. Wir wollen Beide nach Rechts in die Venloerstraße. Die Ampel schaltet auch GRÜN, wir fahren Beide los. Routinemässig schaue ich noch nach Links ... es könnte ja noch jemand bei ROT über die Kreuzung fahren ... Ich gucke nach vorne und da hat's auch schon geknallt.
Der Typ vor mir hatte eine Vollbremsung hingelegt. Ok, ER hatte nur ein paar Kratzer am Hintern ... also, am Heck seines PKW. Bei meinem T2 (ältere Generation VW-Bus) war eine dicke Beule.
Da es ein Firmenwagen war, es noch keine Handy's gab (können sich die jüngeren vielleicht gerade nicht vorstellen 😁) bin ich gegenüber in eine Firma und habe die Polizei gerufen. Der "Gegner" war so geduldig und einverstanden und hat gewartet.
Polizei kam ... Ergebnis ICH hatte Schuld! Weil ... nicht genügend Sicherheitsabstand! DEN hätte ich genau DA einhalten müssen (und mit einem Bremsmanöver rechnen müssen) Begründung: Der Vordermann war sich nicht ganz klar wo es weiter geht. Ok, kann man so gelten lassen, obwohl ICH das als dummes Zeusch angesehen habe, da die Verkehrsführung ziemlich deutlich und klar war. Trotzdem durfte ich erst mal 20 MARK zahlen!
Was den TE angeht würde ich die Sache abhaken. Du bist der Dame drauf gefahren, weil du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast. Du wirst schwerlich beweisen können, dass die Dame absichtlich eine Vollbremsung hingelegt hat. Da sie keinen Schaden an ihrem PKW hatte (?) sehe ich da auch keine Wartepflicht oder sonstiges.
Allerdings, um allen Eventuallitäten aus dem Weg zu gehen, ruf die Polizei an, schildere den Fall und hinterlasse deine Daten. Falls die Dame sich das anders überlegt und DICH der Unfallflucht bezichtigst, kannst du zumindest nachweisen die Polizei informiert zu haben.
Nach meiner Erfahrung passiert ansonsten überhaupt nichts, weil es ein zu großer Aufwand darstellt, dass ganze zu verfolgen. Aus Sicht der Polizei hast du den Fehler begangen. Es könnte sogar noch dazu kommen, dass du am Ende ein "Knöllchen" zahlst.
Solltest du allerdings der Meinung sein, dass die Dame wirklich ein Sektschen zu viel getrunken hatte, hättest du GLEICH reagieren müssen und nicht erst nach Tagen hier deine Frage stellen. Da kann man keinen Alko-Test mehr machen ...
Wenn du Glück hättest, hat die Dame, falls der Sekt wirkt, noch einen Unfall. DANN hättest du eventuell Glück deinen Schaden ersetzt zu bekommen. Das ist allerdings alles Spekulation!
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Z.B. die Position der Fahrzeuge. Ich denke es ist schon ein kleiner Unterschied zwischen Unfall an der Haltelinie einer wartepflichtigen Strasse und Unfall auf der Hauptstrasse 3 Meter nach der Einmündung
Nach dem, was ich bisher erlebt habe, sagen die:
Wir waren ja nicht dabei und kennen den Verlauf der Ereignisse nicht.
🙄
Es gibt doch viel günstigere Möglichkeiten eine Frau kennen zu lernen ! 😁
Hauptsache es ist keinem etwas geschehen ? Tja, wer auffährt hat meistens Schuld und wenn er vielleicht mal keine Schuld hat, ist es schwer zu beweisen, dass er keine Schuld hat, zumindest ohne Zeugen.
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Darf ich auch mal? Weil mir auch mal so etwas passiert ist. Mathias-Brüggen-STraße/Venloerstraße in Köln VOR dem Umbau, also bereits eine Generation her 😁 Deshalb gab es an der Kreuzung noch eine Straße die unmittelbar hinter der Ampel RECHTS abging und noch VOR den Schienen lag. Um auf die Venloerstraße abbiegen zu können, musste man auch noch querende Straßenbahnschienen überqueren.
Ampelkreuzung, VOR mir ein PKW mit eindeutig "auswärtigem" Kennzeichen, also kein Kölner resp. Ortskundiger. Wir wollen Beide nach Rechts in die Venloerstraße. Die Ampel schaltet auch GRÜN, wir fahren Beide los. Routinemässig schaue ich noch nach Links ... es könnte ja noch jemand bei ROT über die Kreuzung fahren ... Ich gucke nach vorne und da hat's auch schon geknallt.
Der Typ vor mir hatte eine Vollbremsung hingelegt. Ok, ER hatte nur ein paar Kratzer am Hintern ... also, am Heck seines PKW. Bei meinem T2 (ältere Generation VW-Bus) war eine dicke Beule.
Da es ein Firmenwagen war, es noch keine Handy's gab (können sich die jüngeren vielleicht gerade nicht vorstellen 😁) bin ich gegenüber in eine Firma und habe die Polizei gerufen. Der "Gegner" war so geduldig und einverstanden und hat gewartet.
Polizei kam ... Ergebnis ICH hatte Schuld! Weil ... nicht genügend Sicherheitsabstand! DEN hätte ich genau DA einhalten müssen (und mit einem Bremsmanöver rechnen müssen) Begründung: Der Vordermann war sich nicht ganz klar wo es weiter geht. Ok, kann man so gelten lassen, obwohl ICH das als dummes Zeusch angesehen habe, da die Verkehrsführung ziemlich deutlich und klar war. Trotzdem durfte ich erst mal 20 MARK zahlen!Was den TE angeht würde ich die Sache abhaken. Du bist der Dame drauf gefahren, weil du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast. Du wirst schwerlich beweisen können, dass die Dame absichtlich eine Vollbremsung hingelegt hat. Da sie keinen Schaden an ihrem PKW hatte (?) sehe ich da auch keine Wartepflicht oder sonstiges.
Allerdings, um allen Eventuallitäten aus dem Weg zu gehen, ruf die Polizei an, schildere den Fall und hinterlasse deine Daten. Falls die Dame sich das anders überlegt und DICH der Unfallflucht bezichtigst, kannst du zumindest nachweisen die Polizei informiert zu haben.
Nach meiner Erfahrung passiert ansonsten überhaupt nichts, weil es ein zu großer Aufwand darstellt, dass ganze zu verfolgen. Aus Sicht der Polizei hast du den Fehler begangen. Es könnte sogar noch dazu kommen, dass du am Ende ein "Knöllchen" zahlst.
Solltest du allerdings der Meinung sein, dass die Dame wirklich ein Sektschen zu viel getrunken hatte, hättest du GLEICH reagieren müssen und nicht erst nach Tagen hier deine Frage stellen. Da kann man keinen Alko-Test mehr machen ...
Wenn du Glück hättest, hat die Dame, falls der Sekt wirkt, noch einen Unfall. DANN hättest du eventuell Glück deinen Schaden ersetzt zu bekommen. Das ist allerdings alles Spekulation!
Ach ja, jetzt wo Du es schreibst erinnere ich wieder daran ! 😉 Spass muss auch mal sein !
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Grundsätzlich ist "Wer auffährt ist schuld" schon richtig, mangelnde Aufmerksamkeit oder ungenügender Sicherheitsabstand etc. sind meist die Gründe hierfür. Diese "Schuldvermutung" gilt aber nur im Straßenverkehr mit "typischem Geschehensablauf". Hierunter fällt nicht das gemeinsame Losfahren an der Ampel!
Hier ein paar Gerichtsurteile:
OLG Frankfurt am Main v. 02.03.2006: Ein Autofahrer darf den Verkehrsfluss nicht dadurch behindern, dass er ohne Ankündigung und ohne für den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache plötzlich abbremst. Bremst ein Kfz-Führer beim Anfahren nach Grün plötzlich ohne erkennbaren Grund ab, hafte er für einen dadurch verursachten Auffahrunfall allein
KG Berlin v. 05.02.2004: Zum unerwarteten Abbremsen des Vorausfahrenden nach Anfahren bei Grün und zur Beweiswürdigung von Spontanäußerungen
Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 05.02.2004 - 12 U 165/02) hat entschieden:
1.Hält ein Kraftfahrer trotz für ihn grünen Ampellichts ohne zwingenden Grund an oder bremst er, nachdem er an der Ampel nach Umschalten auf "Grün" angefahren war, sogleich ohne zwingenden Grund abrupt wieder ab, so trifft ihn ein Verschulden an einem dadurch verursachten Auffahrunfall, welches im Einzelfall bis zur vollen Haftung führen kann.
Natürlich steht noch immer die Beweisbarkeit des Abbremsens ohne erkennbare Ursache im Raum. Aber wenn jetzt noch die Unfallflucht dazukommt, sehe ich ganz gute Chancen für die TS.
NT
Mir wäre auch beinahe mal sowas passiert. War an einer Einfahrt einer Kraftfahrtstraße ohne Beschleunigungsstreifen. Die ganze Einfahrt fahre ich einem sehr langsamen Fahrzeug hinterher. Nachdem mehrere Lücken an uns vorbei gezogen sind fährt er los. Ich rolle auch los und schaue nochmal nach links ob die Lücke auch für zwei groß genug ist. Sie ist mehr als groß genug und ich gebe etwas Gas. In dem Moment hatte mein Vordermann aber nochmal angehalten, schon mitten auf der Kraftfahrtstraße stehend. Ich führe einen ABS-Test durch und komme 10cm hintendran zum Stehen. Trotz des erfolgreichen Bremsentests leicht erhöhter Puls bei mir.
Würde mich noch interessieren wie das ganze beim TE ausging.
Hallo,
danke für eure zahlreichen antworten =)
Ich war bei der Polizei und hab mir "Interessehalber" Angehört wie die Regelungen dazu sind...
Da meine Freundin dabei war dient sie als zeugin...
Ich würde eine mitschuld tragen (zu welchem verhältniss konnte man mir nicht so einfach sagen)
Da sie aus shock vielleicht vergessen hat mir ihre Adresse zu geben weiss man nicht genau ob es Fahrerflucht ist.
Die gute Frau wollte es heute einem "Bekannten KFZ Mechatroniker" zeigen und sich heute melden falls doch was an ihrem Auto ist.
Da sie sich bis jetzt noch nicht gemeldet hat gehe ich davon aus das soweit nichts mehr kommt.
Dann werde ich das ganze einfach so hinnehmen und für meinen schaden aufkommen.
frage : Hat der Golf 3 hinten irgend nen Träger der sich wie ne Anhängerkupplung verhält?
Habe hinterm Nummernschild no ne Runde Beule nach innen (Durchmesser ca. 12cm)
Aber sie hatte keine Anhängerkupplung.
Hoffe es ist kein Träger beschädigt bei mir.
Falls beabsichtigt, ist so ein Auffahrunfall einfach herbeigeführt. Auch ein routinierter Fahrer wird dabei mit hoher Warscheinlichkeit auffahren und bekommt die Schuld am Unfall.
Ist mir selbst so schon passiert:
Der Vordermann hält sehr früh vor einer Vorfahrtstraße in einer wartepflichtigen Straße mit gutem Einblick auf die Vorfahrtstraße, Blinker nach rechts.
Er fährt bei einer auch für den Hintermann erkennbaren, sehr großen Lücke im kreuzenden Vorfahrtverkehr nach rechts ab und behält dabei den Hintermann im Rückspiegel im Auge.
Der Hintermann fährt ebenfalls an und schaut sicherheitshalber noch einmal nach links, um zu prüfen, ob diese Lücke, wie vorher von ihm schon eingeschätzt, auch für ihn zum Abbiegen noch ausreichend ist.
Im Moment des Linksblickes bremst der Vordermann scharf ab.
Der Hintermann gibt Gas, um auch noch in die Lücke zu kommen und blickt wieder nach vorn.
Erst dann erkennt er den stehenden Vordermann.
In der Regel kommt dann die Bremsreaktion des Hintermannes zu spät, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
Der Vordermann behauptet, nur bis zur Haltelinie vorgefahren zu sein und die Lücke für sich aus Vorsichtsgründen als zu klein für einen Abbiegevorgang eingeschätzt zu haben.
Bei derartigen, anscheinend klaren Unfällen, sollte man immer die Polizei rufen, um Unfallprovozierern das Leben zu erschweren.
Diese können nur bei einer Häufung ähnlicher Unfälle als solche erkannt werden.
In aller Regel wird allerdings der Auffahrende die Schuld bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Hallo,
danke für eure zahlreichen antworten =)
Ich war bei der Polizei und hab mir "Interessehalber" Angehört wie die Regelungen dazu sind...Da meine Freundin dabei war dient sie als zeugin...
Ich würde eine mitschuld tragen (zu welchem verhältniss konnte man mir nicht so einfach sagen)
Da sie aus shock vielleicht vergessen hat mir ihre Adresse zu geben weiss man nicht genau ob es Fahrerflucht ist.
Das hat die Polizei nicht zu entscheiden sondern die Bußgeldstellen bzw. letztlich Gerichte. Die Polizei stellt nur die Fakten fest. Klar können die dir eine Prognose geben, aber ob das so richtig ist, was die dir gesagt haben... Kann natürlich letztlich so ausgehen, dass du eine Teilschuld bekommst. Und wenn du keine Beweise gesichert hast (z.b. Endstand der Fahrzeuge) wird es richtig schwierig.
Zur Unfallflucht: Völlig egal, warum sie weggefahren ist - sie dürfte es nicht. Wenn sie unter Schock stand, ist das vielleicht strafmildernd, aber im Endeffekt war es kein großer Unfall und sie war ja noch in der Lage zu meckern. Also kann sie wohl so geschockt nicht gewesen sein. Der Tatbestand ist erfüllt - es gab einen Verkehrsunfall im Straßenverkehr, sie war Beteiligte, sie hat sich entfernt, ohne Angaben zu ihrer Person zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Da sie aus shock vielleicht vergessen hat mir ihre Adresse zu geben weiss man nicht genau ob es Fahrerflucht ist.
Die Entscheidung hierüber obliegt nicht der Exekutive, sondern der Judikative.
Hat man sich auf der Wache wirklich geweigert, eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht aufzunehmen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Entscheidung hierüber obliegt nicht der Exekutive, sondern der Judikative.Hat man sich auf der Wache wirklich geweigert, eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht aufzunehmen?
Das fände ich wie schon gesagt auch sehr bedenklich.
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Hallo,
danke für eure zahlreichen antworten =)
Ich war bei der Polizei und hab mir "Interessehalber" Angehört wie die Regelungen dazu sind...Da meine Freundin dabei war dient sie als zeugin...
Ich würde eine mitschuld tragen (zu welchem verhältniss konnte man mir nicht so einfach sagen)
Da sie aus shock vielleicht vergessen hat mir ihre Adresse zu geben weiss man nicht genau ob es Fahrerflucht ist.
Auf welcher Wache warst du denn. Liefen da nur Praktikanten rum, oder wer hat dir diese schwachsinnige Auskunft gegeben. Die Dame hat sich entfernt, also steht sie zumindest im Verdacht einer "Unfallflucht". Ob sie einen Schock hat und deswegen nicht bestraft wird, hat im Endeffekt der Staatsanwalt bzw. der Richter zu entscheiden. Die Polizei muss die Sache aufnehmen. Stichwort: Strafverfolgungszwang.
Wird die Sache nicht aufgenommen, kommen die Beamten ganz schnell in den Bereich der Strafvereitelung im Amt.
Ob die Anzeige dir allerdings etwas nutzt, wage ich zu bezweifeln. Schuld bleibst du an dem Unfall.
Edit: Da waren welche schneller als und hatten vor mir schon sinngemäß das gleiche gepostet.
naja wenn er GLEICH zur polizei gegangen wäre, und den sachverhalt gleich KOMPLETT auf den tisch gelegt hätte, und nicht wie hier scheibchenweise, dann evtl noch seinen verdacht geäussert hätte,
DANN hätte man evtl die dame aufsuchen und nen alk test machen können, je nachdem wie der dann ausgegangen wäre ............
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
naja wenn er GLEICH zur polizei gegangen wäre, und den sachverhalt gleich KOMPLETT auf den tisch gelegt hätte, und nicht wie hier scheibchenweise, dann evtl noch seinen verdacht geäussert hätte,DANN hätte man evtl die dame aufsuchen und nen alk test machen können, je nachdem wie der dann ausgegangen wäre ............
Spielt für die Unfallflucht weniger eine Rolle, die steht so oder so im Raum. Was von dir jetzt noch gemutmaßt wurde, wäre natürlich ein möglicher Grund für die Flucht.
Trotzdem ist es ratsam, bei einer Verkehrsunfallflucht sofort die nächstliegende Polizeidienststelle zu informieren.