In dem Fall wer auffährt ist schuld ?
Hallo,
mir ist heute Morgen folgendes passiert.
An einer leicht befahrenen Kreuzung (Ampel ausgeschaltet und kein Stop Schild) bin ich jemanden hinten drauf gefahren.
Die Fahrerin hielt zuerst an der Haltelinie fuhr dann weiter bremste nochmal an der Sichtlinie fuhr dann weiter und Machte dann 2 Meter weiter eine Vollbremsung obwohl kein Auto in Sicht war.
Ich bin ihr dann relativ leicht hinten drauf gefahren. Bei ihr ist nichts zu sehen bei mir ist die Stossstange beschädigt.
Gilt auch hier die Regelung wer hinten drauf fährt ist schuld oder nicht ?
es wurde keine Polizei gerufen.
einii
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Dann wollte ich ihr Daten auch haben.Sie setzt sich ins Auto.. (ich dachte sie schreibt dort) aber Nein was macht sie ? Fährt einfach los.. Jetzt hab ich nur das Kennzeichen.
Frag mal bei der Polizei nach.
Auch als Geschädigter kann man Unfallflucht begehen.
War evtl. ein Sekt zuviel zum Frühstück?
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
und eine möglichkeit das sie doch schuld hat /bekommt
@raffnix
Kann man ihr aber doch nicht mehr nachweisen. Und er hätte immer noch eine Teilschuld bekommen können. Naja, hätte würde sollte... Spielt jetzt auch nicht mehr so dir Rolle.
Ich denke falls eine Verkehrsrechtschutzversicherung vorliegt würde ich einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.
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Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Hier ein paar Gerichtsurteile:
Die alle absolut unerheblich für den vorliegenden Fall sind, da nicht bewiesen werden kann, dass die Unfallgegnerin gebremst hat.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Hier ein paar Gerichtsurteile:OLG Frankfurt am Main v. 02.03.2006: Ein Autofahrer darf den Verkehrsfluss nicht dadurch ...
DANKE für die Info. Für MEINEN Unfall kommen die Info leider Jahre zu spät ... 😉
Für die Zukunft ist es aber gut zu wissen und für eventuell Geschädigte in gleicher Situation eine interessante Info!
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
wie gesagt das is richtig und mir auch bekannt,
aber irgend was is ja immer 😁😁nö gar nich aufwendig
cam hängt unter dem spiegel, stecker is in einer schaltbaren steckdose und mit einem fingertipp an bzw ausgeschaltet,
das wars,edit:
aber kommen vom thema ab 😁
habe auch so ne cam, eine Investition von 30 Euro die mir evtl. einen Ärger um tausende von euros ersparen kann, habe sie mir zugelegt nachdem mir eine Dame ihre Tür in Kotflügel gerammt hat und behauptete ich hätte nicht genug abstand gehalten
In Osteuropa ist in jedem 2. Auto ne Camera installiert weil die sich auf die korrupten Polizisten und Richter nicht verlassen können, und mit einer Cam hat man wenigstens etwas in der Hand, wenn auch nicht immer zu seinen gunsten.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Die alle absolut unerheblich für den vorliegenden Fall sind, da nicht bewiesen werden kann, dass die Unfallgegnerin gebremst hat.Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Hier ein paar Gerichtsurteile:
.....sagt wer? Der SpeedPiet mit seiner Glaskugel oder was?
Wenn du mich schon zitierst, dann anständig. Auf die Schwierigkeit der Beweisführung habe ich in meinem post schon hingewiesen! Warum soll es nicht möglich sein, das grundlose Abbremsen nachzuweisen? Ein paar gute Zeugenvernehmungen, evtl. zurückliegende ähnlich gelagerte Vorfälle bei der Abbremsenden, ein paar Widersprüche in den Aussagen und schon wendet sich das Blatt. Es ist schwer, aber nicht unmöglich.
NT
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Die alle absolut unerheblich für den vorliegenden Fall sind, da nicht bewiesen werden kann, dass die Unfallgegnerin gebremst hat.Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Hier ein paar Gerichtsurteile:
Ob die Unfallgegnerin gebremst hat, ist doch hier vollkommen unerheblich. Es geht hier um den erfüllten Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Die Sache ohne Polizei laufen zu lassen, war nicht unbedingt clever. Hast du wenigstens Fotos gemacht?
Dumm war das auch nicht. Was hätte die Polizei wohl gemacht, das Verwarnungsgeld kassiert. Dann wäre die Haftungsfrage sowieso klar geklärt. Eigentlich ist sie sowiesi klar, 100 % schuld.
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Dumm war das auch nicht. Was hätte die Polizei wohl gemacht, das Verwarnungsgeld kassiert. Dann wäre die Haftungsfrage sowieso klar geklärt. Eigentlich ist sie sowiesi klar, 100 % schuld.Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Die Sache ohne Polizei laufen zu lassen, war nicht unbedingt clever. Hast du wenigstens Fotos gemacht?
Die Polizei bewertet die Sache aus verkehrsrechtlicher Sicht und trifft dementsprechend Maßnahmen - Verwarngeld.
Die Haftungsfrage ist damit noch lange nicht geklärt. Zivilrechtlich kann immer noch eine Teilschuld verhängt werden, auch wenn ein Verwarngeld gezahlt wurde.
In diesem Fall stimme ich dir allerdings zu, dass die Sache eh klar ist.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Die Haftungsfrage ist damit noch lange nicht geklärt.
Die Gegnerin dürfte hier durch ihre Verkehrsunfallflucht, die eine ordnungsgemäße Unfallaufnahme verhinderte, zumindest einen Teil ihrer Haftungsansprüche verwirkt haben.