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In Dänemark wird anders mit Rasern umgegangen

Themenstarteram 25. November 2022 um 18:43

https://www.spiegel.de/.../...e-a-f61354cc-4972-4135-95bc-8bb2cd2ba59f

in Dänemark muss mit weit höheren Strafen und "Maßnahmen" gerechnet werden,

wenn man die Höchstgeschwindigkeit nur als "Empfehlung" betrachtet.

Was denkt ihr - richtig oder falsch?

muss es auch in D bei solchen Übertretungen andere (also höhere) Strafen geben?

Ich bitte um eine sachliche Diskussion!

- und die Moderation gegebenenfalls um mäßigenden Eingriff -(ohne Schloß)

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199 Antworten
am 25. November 2022 um 20:13

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. November 2022 um 20:50:45 Uhr:

Zitat:

@pk79 schrieb am 25. November 2022 um 20:44:58 Uhr:

Eigentlich müsste man nur die Halterhaftung einführen, damit wäre das "keine Ahnung wer gefahren ist" beseitigt.

So geht es auch. Aber dem etwas besseren Verdiener ist es Wurst wenn er mal 500 oder 1000 Euro Strafe zahlt. Da laechelt der drueber und geht mal 3 Monate zu Fuss. Ist aber die heiss geliebte Kiste fuer 200.000 Euro weg, schmerzt es auch ihn.

Damit kann man aber auch gezielt jemanden fertig machen. Zum Beispiel könnte jemand Deinen 200k Sportwagen gezielt mit +100 km/h über Tempolimit durchs Radar jagen. Dieser jemand zahlt ein paar Hunderter und geht 20 Tage in den Knast, aber Du bist Dein Fahrzeug im Wert von 200 TEUR los.

Ehekrise, Sohn/Tochter vs. Eltern, usw...

Edit:

Auch Vermieter könnten sich damit gegenseitig bekriegen:

Man engagiert ein paar Leute, die bei der Konkurrenz Fahrzeuge mieten und damit +100 km/h über Tempolimit rasen, sodass die Fahrzeuge enteignet werden -> Konkurrenzbetrieb hat keine Fahrzeuge mehr und ist aus dem Geschäft.

am 25. November 2022 um 20:16

Darum peinlichst drauf achten wem du das Auto gibst.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 25. November 2022 um 21:13:10 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. November 2022 um 20:49:05 Uhr:

Also möchtest Du nur die bestrafen,die deiner Ansicht zu schnell sind?

Das lese ich nicht daraus.

Ich schon,wenn man nur einseitig die erheblich bestrafen will, die zu schnell fahren.

Es gibt mehr Tatbestände,als nur zu schnelles fahren.

Eine rote Ampel überfahren, kann genauso zu toten führen, wie ein vermeintlicher Raser.

Du kannst auch mit TL unterwegs sein und einen Fehler machen und andere massiv gefährden.

Geben? Hier geht‘s sicher mehr ums (selbst) NEHMEN…

Zitat:

@Roadrunner2o18 schrieb am 25. November 2022 um 20:59:46 Uhr:

ich bitte die Moderation die offensichtlichen Versuche diesen Fred zu torpedieren zu unterbinden.

wer will kann gerne einen eigenen Fred aufmachen.

HIER geht es nur um die Frage, ob bei bestimmten Umständen die Strafen deutlich nach oben korrigiert gehören.

Die Büchse der Pandora hast du geöffnet, nicht ich. Du wusstest ganz genau was dich hier erwartet. Und ich werde hier ganz gewiss nicht nach deinem Gusto moderieren und alles löschen was dir nicht in den Kram passt.

 

Daher eine Bitte an den TE, mich nicht weiter mit Alarmen zuzu kac schütten.

Themenstarteram 25. November 2022 um 20:22

Ich denke nicht, dass die Dänen bei einem gestohlenem Auto auch so verfahren werden / würden

die sind ja auch nicht doof.

Aber die Verleiher werden da mit Sicherheit entsprechende Vermieterklausel einbauen.

am 25. November 2022 um 20:29

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 25. November 2022 um 21:21:19 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2o18 schrieb am 25. November 2022 um 20:59:46 Uhr:

ich bitte die Moderation die offensichtlichen Versuche diesen Fred zu torpedieren zu unterbinden.

wer will kann gerne einen eigenen Fred aufmachen.

HIER geht es nur um die Frage, ob bei bestimmten Umständen die Strafen deutlich nach oben korrigiert gehören.

...

Daher eine Bitte an den TE, mich nicht weiter mit Alarmen zuzu kac schütten.

Sehr geistreicher Beitrag :confused:

Schade dass man auf MT Beiträge nicht negativ bewerten kann.

Mit solchen Beiträgen, insbesondere wenn Du sie nicht per PN, sondern öffentlich schreibst, disqualifizierst Du Dich als Mod (meiner Meinung nach).

 

Themenstarteram 25. November 2022 um 20:35

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 25. November 2022 um 21:21:19 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2o18 schrieb am 25. November 2022 um 20:59:46 Uhr:

ich bitte die Moderation die offensichtlichen Versuche diesen Fred zu torpedieren zu unterbinden.

wer will kann gerne einen eigenen Fred aufmachen.

HIER geht es nur um die Frage, ob bei bestimmten Umständen die Strafen deutlich nach oben korrigiert gehören.

Die Büchse der Pandora hast du geöffnet, nicht ich. Du wusstest ganz genau was dich hier erwartet. Und ich werde hier ganz gewiss nicht nach deinem Gusto moderieren und alles löschen was dir nicht in den Kram passt.

Daher eine Bitte an den TE, mich nicht weiter mit Alarmen zuzu kac schütten.

ist in Ordnung - aber dann nicht sagen - ist OT und ich mach zu - das wäre ja dann etwas "merkwürdig"

ist nicht mein Job - Moderator -

aber danke für den Hinweis (den ich beinahe überlesen hätte!)

mein Ausdrücklicher Dank geht an PK79

Der Zorn des Gottes hat aber recht.

Erst ein hitziges Thema eröffnen mit der bitte nicht über zu regulieren und dann rumheulen???

Wenn die Mod´s per PN kommen wird es eh ernster und das will Roadi bestimmt nicht.;)

am 25. November 2022 um 20:51

Hier mal ein Auszug aus der Daenischen Presse. Durch Translate uebersetzt Momentan werden pro Taag ca 3 Autos beschlagtnahmt.

Quelle: https://www.dr.dk/.../...bil-fordi-regningen-ifoelge-hoejesteret-ender

Wenn eine Privatperson oder eine Leasinggesellschaft jemandem ein Auto zur Verfügung stellt, der am Ende rücksichtslos fährt, ist es völlig in Ordnung, dass die Polizei das Auto beschlagnahmt und in bestimmten Fällen behält. Auch wenn der Eigentümer selbst nicht in die Raserei verwickelt war.

Dies entschied der Oberste Gerichtshof heute im ersten Fall um die Beschlagnahme von Leasingfahrzeugen, der das höchste Gericht des Landes erreicht hat.

Der Fall basiert auf den strengeren Regeln für rücksichtsloses Fahren, die seit ihrem Inkrafttreten im vergangenen Jahr unter anderem von Leasinggesellschaften stark kritisiert wurden. Und die Entscheidung trägt dazu bei, die Grenze dafür festzulegen, wie solche Fälle im dänischen Rechtssystem gehandhabt werden sollten.

Der BGH legt in seiner Entscheidung besonderen Wert darauf, dass die Leasinggesellschaft bei einer endgültigen Beschlagnahmung des Autos aller Voraussicht nach kein Geld verlieren wird, weil es dem Fahrer im konkreten Fall nicht unmöglich sein wird, den vollen Schadensersatz zu leisten Gesellschaft.

Dies erklärt Jørn Vestergaard, emeritierter Professor für Strafrecht an der Universität Kopenhagen.

Er betont, dass der Ausgang dieses Verfahrens nicht bedeute, dass der Staat alle beschlagnahmten Leasingwagen automatisch behalten könne, wenn sie für rücksichtsloses Fahren verwendet worden seien.

- Im Einzelfall wird entscheidend sein, ob der Eingriff gegenüber dem Fahrzeughalter unverhältnismäßig einschneidend ist, schreibt er in einer Mitteilung an DR Nyheder.

Unter anderem sind weitere ähnliche Fälle gut vorstellbar, in denen zweifelhaft sein wird, ob die Leasinggesellschaft – oder ein anderer Halter eines beschlagnahmten Autos – vom Fahrer eine volle Entschädigung erhalten kann.

Doppelt so schnell fahren wie erlaubt

'''''''''''''''''''

.......................

usw usf

am 25. November 2022 um 21:02

Das schädigt aber die Wirtschaftsentwicklung und somit uns alle. Denn wenn Leasinggeber und Vermieter das Risiko haben, enteignet zu werden, werden sie dieses Risiko durch höhere Preise auf die Kunden abwälzen. Höhere Preise führen dazu, dass weniger Fahrzeuge geleast/gemietet werden, was wiederum die Nachfrage nach Neuwagen reduziert. Da hängt wiederum ein Rattenschwanz an Zulieferern dran...

Eigentlich kann das keiner wollen.

Deswegen: Halterhaftung einführen und auf Enteignung verzichten, das wäre meiner Meinung nach der beste Kompromiss.

Themenstarteram 25. November 2022 um 21:02

dachte ich mir ja auch ....

die Leasingverträge werden bald umgebaut-

sollte nämlicih ständig diese Dinge passieren wird das auch für die Firma irgendwann anstrengend

Für "Freunde" die diese Sorte Autos in einem Land, welches so strikt mit Verkehrssündern umgeht,

wird bald ein anderer Maßstab angelgt

Zitat:

@Roadrunner2o18 schrieb am 25. November 2022 um 20:57:11 Uhr:

du bist OT - mache bitte deinen eigenen Fred auf!

soweit ich weiß gibt es in Dänemark praktisch keine 3 Spurigen Autobahnen

also ist dies auch in diesem Fall relevant!

Das ist sehr wohl On Topic, denn du fragst ja das übertragen auf Deutschland und hier haben wir dreispurige Autobahnen.

Zwischen den Zeilen kann man auch erkennen, was ich von dem Vorschlag halte. Eine hohe Geschwindigkeit an sich ist noch nicht das Problem, sondern wird es erst (und dann zwar massiv) mit einer entsprechenden Verkehrssituation. Ein schnelles Fahrzeug auf einer leeren unbegrenzten Autobahn stellt noch an sich keine Gefährdung da. Das ändert sich auch nicht durch ein Limitschild. Von einem Mittelspurschleicher kann da sogar mehr Gefahr ausgehen, da Mittelspurschleicher das meist immer machen und solche gefährlich Spurwechselsituationen, wie von mir beschrieben, erzeugen. Das ist auch gefährlich, wenn auf der linken Spur nicht 210 sondern nur 150 km/h gefahren wird.

Insofern finde ich unsere gesetzliche Reglung sogar besser als die in Dänemark, denn wenn einer so rast und daraus eine Gefährdung entstehen kann, kann dies als illegales Autorennen gewertet werden und wird gar härter bestraft als die 210 km/h in Dänemark. Hier ist die Strafe situationsbezogen. Ich bin schon öfters in Dänemark gefahren und die Autobahn war gähnend leer. Selbst wenn in so einer Situation 210 gefahren wird, ist keine Gefährdung in Sicht. Also eine völlig überzogene Strafe.

Natürlich möchte ich damit nicht sagen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in unkritischen Verkehrssituationen unbestraft bleiben sollen, aber solche überzogenen Strafen halt ich nicht für angebracht. Ein Autofahrer kann auch mal ein Limit-Schild übersehen, soll er deswegen gleich 20 Tage im Knast und sein Auto abgeben?

Und sorry, dass mein erster Beitrag nicht ganz ernsthaft formuliert wird aber, dass dieses, dein Ansinnen regelmäßig immer wieder auftaucht, kann ich es inzwischen nicht mehr ganz ernst nehmen.

 

Gruß

Uwe

am 25. November 2022 um 21:08

Naja, eigentlich klar. Hat der Fahrer nicht die moeglichkeit die Leasingfirma zu bezahlen, wird das Auto nicht eingezogen, sondern der Leasingfirma zueckgegeben. Genau so verhaeltes sich auch wenn du Kredit auf das Auto hast. Dann wird der Bock verkauft und das Geld geht an die Bank.

Da muss ich sagen bin ich ganz bei Uwe.

Das passt schon so.

Die Straßenrennen, das ist ein ganz anderes Thema. Auch das mit unnötigen Lärmbelästigungen die meist damit einhergehen.

Das ist aber auch ein bestimmtes Klientel und denen muss man Herr werden oder besser eine Ausweichmöglichkeit geben sich mit ihren Angeberkarren zu messen.

Man bin ich froh das ich aus dem Alter raus bin. Aber so ganz gefeit war ich da früher auch nicht so wirklich.

Aber was da heute abgeht da waren wir Waisenknaben gegen.

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