In Baustelle Begrenzung gesteift - Besonderheiten bei Ablauf mit Allianz /VolvoLeasing?
Hallo zusammen,
ich habe heute in einer Baustelle auf der A40 im Raum Duisburg einen LKW überholt, der dann, als ich auf Höhe seiner Antriebsachse war, an bzw. über die Linie kam und ich bin nach links ausgewichen. Da ist aber die Begrenzungsmauer, die ich mit gut 84 km/h angerempelt habe. Es klang fürchterlicher als es ist, trotzdem hat der Volvo links ordentliche Schürfspuren abbekommen. Getroffen hat uns der LKW nicht.
Gibt es etwas besonderes zu beachten? Wollte den Schaden gerade bei der Allianz melden, da war aber nach über 14 Minuten niemand erreichbar. Werde morgen noch einmal in Ruhe dort anrufen und auch schon mal eine Mail an meinen Verkäufer senden.
Schaden: Felge vorn und hintere Tür haben viel ab bekommen. Kotflügel und Stoßstangen könnte mittels Smart Repair zu beheben sein. Aber ein paar Scheinchen kommen da schon zusammen.
Ist im Serviceleasing ein Schadensmanagement enthalten? Verstehe es so, dass die dann den Schaden abwickeln? Gibt es was besonderes zu beachten?
Off Topic: Meinen Sohn (5) ärgert es. O-Ton: Papa, jetzt muss du uns einen neuen Volvo kaufen. Du hast den supertollen Volvo kaputt gemacht. ;-) Da kann ich mich fast nicht mehr ärgern und verbucht es unter: Shit happens! Ist Blech, ist versichert.
Viele Grüße
Micha
27 Antworten
Zitat:
@Mobylist schrieb am 6. Juni 2021 um 15:28:03 Uhr:
Das hat VW etwas klüger gelöst. Der Tiguan hat 2099 mm. Tauschen möchte ich trotzdem nicht.
Aber warum ist das klüger?
Weil sie unter der 2,1 m Breit sind und im Falle eines Falles bei der verengten Spur auf 2,1 bist fein raus.
Nur bei den 2,0 nicht.
Weil wenn wir ehrlich sind, wer hält sich schon daran bzw. Wer kennt auswendig die Fahrzeugbreite inkl. Spiegel?
...das sind die wenigsten...
Gruß Didi
Es sollte jeder wissen wie breit oder wie hoch sein Auto ist. Gibt auch Situationen, wo ein SUV nicht von der Höhe her passt. Da haben wir bei der Arbeit nämlich ein Ort, wo die SUV nicht parken dürfen, weil die zu hoch sind.
Wissen sie es nicht, kann der Hersteller und die Versicherung nichts dafür und da finde ich es auch richtig, wenn die Versicherung sagt: Sorry, aber du darfst da nicht hin. Wir zahlen nicht.
Wie oft sehe ich bei Baustellen, dass sie mit ihren Transportern da durch wollen. Und wenn sie es trifft, sollen sie dafür auch zahlen.
Zitat:
@deKorti schrieb am 7. Juni 2021 um 13:10:26 Uhr:
Es sollte jeder wissen wie breit oder wie hoch sein Auto ist. Gibt auch Situationen, wo ein SUV nicht von der Höhe her passt. Da haben wir bei der Arbeit nämlich ein Ort, wo die SUV nicht parken dürfen, weil die zu hoch sind.
Wissen sie es nicht, kann der Hersteller und die Versicherung nichts dafür und da finde ich es auch richtig, wenn die Versicherung sagt: Sorry, aber du darfst da nicht hin. Wir zahlen nicht.
Wie oft sehe ich bei Baustellen, dass sie mit ihren Transportern da durch wollen. Und wenn sie es trifft, sollen sie dafür auch zahlen.
Ist es wirklich so, dass die VK-Versicherung nichts oder nicht alles bezahlet, wenn ich mir auf einer zu engen Fahrspur eine Schramme hole?
Dann müsste Sie ja logischerweise gar nicht bezahlen, wenn ich jemandem drauf fahre oder wenn ich selber gegen eine Baum oder ein anderes Hindernis fahre.
Solle nicht genau dafür die VK sein?
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Klar zahlt die eigene VK bei sowas. Natürlich nut entsprechend den Vers. Bedingungen abzgl. SB und ggf. mit SF-KOrrektur.
Bei dem gewählten Beispiel geht es eher darum die Versicherung eines anderen PKW in Anspruch zu nehmen, sprich: Der Unfall ist verursacht durch einen anderen und dessen Versicherung soll den Schaden regulieren.
Ist hier wohl nicht der Fall (soweit ich das richtig gelesen habe), läuft im Grundsatz aber auf folgendes hinaus: Fahre ich links und darf es nicht (weil AUto zu breit) und bin unverschuldet an einem Unfall beteiligt, hat die fremde Versicherung eine Möglichkeit die Leistung zu verweigern.
Es dürfte aber eher auf Mitschuld hinauslafen als auf Kostenverweigerung. Sonst würde ich jedem zu breiten Lieferwagen, der unrechtmäßig auf der linken Baustellenspur fährt, eine Beule reinfahren dürfen 😉
Zitat:
@BANXX schrieb am 7. Juni 2021 um 13:36:56 Uhr:
Klar zahlt die eigene VK bei sowas. (...)
Große Worte; aber soooo klar ist das definitv nicht! Ich habe
hier mal als Beispiel ein Urteilverlinkt, das scheinbar die Auffassung von
@BANXXbestätigt. Wenn man aber genauer hinschaut: hier wurde nur deshalb einfache Fahrlässigkeit angenommen, weil der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeuges war, ansonsten wäre das Gericht von grober Fahrlässigkeit ausgegangen. Und bei grober Fahrlässigkeit sind viele Vollkaskoversicherungen leistungsfrei, es sei denn - inzwischen allerdings häufig der Fall - der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ist vereinbart.
Ich jedenfalls bleibe seit Jahren sowohl mit meinen XC90ern, als auch dem jetzigen XC60er "artig" rechts; der Zeitgewinn auf der linken Spur ist marginal, das Haftungsrisiko steht dazu jedenfalls in keinem Verhältnis. Und wenn ich mal mit dem Motorrad auf der linken Baustellenspur unterwegs bin, fällt mir immer unangenehm auf, WIE gering tatsächlich der Abstand zwischen Leitplanken zur Linken und LKW zur Rechten schon bei kleineren Autos ist.
Auch bei KFZ-Waschanlagen sollte man da die zulässige Breite im Auge behalten, sonst wird man noch für einen Schaden an der Waschanlage verantwortlich gemacht. MrWash gibt hier eine zulässige Breite von 2m an, da ist der XC90 mit abgeklappten Spiegeln schon zu breit.
Da wiederum ist mE der Betreiber in der Pflicht, zu große Fahrzeuge gar nicht erst einfahren zu lassen.
Das ist die berühmte Gratwanderung zwischen Vorschriften und Eigenverantwortung.
Wenn eine maximale Höhe, Breite, Gewicht oder Höchstgeschwindigkeit angegeben ist und man sich darüber hinweg setzt, trägt man halt die Schuld. Punkt.
Eine VK Versicherung ist hingegen aber auch dazu da, die Konsequenzen der Fehler zu bezahlen. Bis zu welchem Grad der Schuld ist halt ne Grauzone. Hier in der CH kann man die Grobfahrlässigkeit auch versichern. Da hat man im hier beschriebenen Fall keine Probleme.
Eines bleibt: wer nicht weiss wie breit, hoch, schwer sein Auto ist darf dann nicht rum jammern. Die die es wissen und sich bewusst drum scheren erst recht nich.
Jeder macht Fehler. Kein Blaming.
Zitat:
@frank9-5 schrieb am 7. Juni 2021 um 16:09:10 Uhr:
Zitat:
Und bei grober Fahrlässigkeit sind viele Vollkaskoversicherungen leistungsfrei, es sei denn - inzwischen allerdings häufig der Fall - der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ist vereinbart.
Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ist der wichtigste Hinweis. Genau das ist in den (zumindest aktuellen) Bedingungen geregelt.
https://assets.volvocars.com/.../...bedingungen-volvo-recharge.pdf?...
Kurzes Update:
Versicherung und Volvo sind informiert. Das Gutachten liegt beiden vor, Santander muss aber aufgrund Schadenhöhe noch der Reparatur zustimmen. (höher 6.000 €)
Schaden: ca. 8.400 € und ggfs. noch 2.500 € als Risiko, falls die Aufhängung oder Lenkgetriebe beschädigt sind.
Mehr als erwartet
Autsch. Da war ich ja doch gar nicht so weit weg mit meiner 6-8k Schätzung. Krass, wenn auch noch die 2,5k dazu kommen....