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Im Schutze des Kommandanten

Themenstarteram 4. September 2019 um 9:13

Hallo zusammen !

Da sich hier ja einige Feuerwehrangehörige aufhalten wollte Ich mal nachfragen, wie das Thema "Geschwindigkeitsüberschreitungen im Alarmfall mit dem Privatfahrzeug von der Arbeit oder von Zuhause zur Wache" in anderen Feuerwehren behandelt wird ?

Grund meiner Nachfrage ist folgender:

Da sich in letzter Zeit einige Bürgerinnen und Bürger beim Feuerwehrkommandanten und sogar beim Bürgermeister selbst wegen massiven Geschwindigkeitsübertretungen beschwert haben.

Da muß wohl der ein oder andere Vorfall gewesen sein !

Auch suchen ein paar Feuerwehrkameraden mit dem Bußgeldbescheid in der Hand regelmäßig den Kommandanten auf, doch bei der zuständigen Behörde oder dem Landratsamt ein gutes Wort mit der Begründung "Feuerwehralarm" einzulegen.

Da sind leider auch Bußgeldbescheide dabei mit Fahrverboten.

Nun hat sich der Kommandant dafür entschieden, und das hat Er auch so vor kurzem vor den Dienstferien noch der Mannschaft mitgeteilt, daß Er in Zukunft nicht mehr Anlaufpunkt für solche Fälle ist und jeder Feuerwehrangehörige somit selbst verantwortlich ist.

Bei kleineren Geschwindigkeitsverstößen, die im Bereich 10 bis 15 Km/h drüber sind, sei Er jedoch noch gnädig.

Der Kommandant hat ausdrücklich auf den § 35 STVO "Sonderrechte" verwiesen und da diese "Sonderrechte" bei vielen Kameraden wohl ein sehr ausgedehnter Begriff war, wurde auch ausdrücklich auf den Abs. 8 des § 35 mit aller Deutlichkeit aufmerksam gemacht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. September 2019 um 11:13:11 Uhr:

Da sind leider auch Bußgeldbescheide dabei mit Fahrverboten.

Bedeutet innerorts 31 drüber und außerorts 41 drüber. Besonders innerorts halte ich eine derartige Überschreitung für absolut verantwortungslos. Ich finde das schon mit Blaulicht und eingeschaltetem Horn stellenweise grenzwertig.

Ich würde mich als Kommandant auch nicht schützend vor solche Leute stellen.

Gruß

Jürgen

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Schwieriges Thema

 

Wenn der Komandant langsameres fahren anordnet dann wäre dies schon unterlassene Hilfeleistung.

 

Primär ist aber jeder Feuerwehrdienstleistende selbst für sich verantwortlich.

 

Es geht hier schließlich um die Straßenverkehrsordnung. Hier wird keine DV oder ein Feuerwehrgesetz berührt. Daher wäre es für den Kommandant das beste wenn er sich der Sache entzieht.

 

Eine ausführliche Blaulichtbelehrung würde ich hier empfehlen.

 

Das Problem ist ja bekannt und wurde schon oft diskutiert.

Themenstarteram 4. September 2019 um 10:44

Zitat:

@zonenbub schrieb am 4. September 2019 um 11:57:55 Uhr:

Schwieriges Thema

Wenn der Komandant langsameres fahren anordnet dann wäre dies schon unterlassene Hilfeleistung.

Das würde Ich so jetzt nicht direkt sagen.

Eine Geschwindigkeitsübertretung im Sinne des § 35 STVO sollte halt immer in einem nachvollziehbaren Bereich erfolgen.

Wenn man Aufgrund von Hilfeleistung zur Feuerwehr gerufen wird, dann sollte die Anfahrt in einem solchen Rahmen erfolgen, daß andere Verkehrsteilnehmer oder Personen nicht gefährdet werden.

 

Fahren die grundsätzlich bei jedem Stichwort so an? Oder nur bei Personen in Gefahr?

Themenstarteram 4. September 2019 um 16:51

Auch bei Alarmstichwort Ölspur wird um die besten Plätze gekämpft

Das ist dann natürlich wirklich ein Unding.

Themenstarteram 5. September 2019 um 9:08

Zitat:

@zonenbub schrieb am 4. September 2019 um 11:57:55 Uhr:

 

Wenn der Komandant langsameres fahren anordnet dann wäre dies schon unterlassene Hilfeleistung.

Nochmals dazu:

Der Kommandant ordnet ja nicht an, daß sich die Mitglieder im Alarmfall an die STVO halten sollen.

Er möchte nur nicht, daß die Auslegung des Sonderrechtes laut § 35 STVO dazu missbraucht wird um zu rasen, was in keinster Relation steht.

Zügig im Alarmfall mit dem Alarmstichwortzusatz "Mit Eile" und im Hinterkopf den § 35 STVO Abs. 8

ist was völlig anderes als wie manche Kameraden ins Feuerwehrhaus rasen.

Denn da ist auch schon Nötigung dabei, wenn der eigene Kamerad mit Lichthupe, einem Meter Sicherheitsabstand und versetzt im Kofferraum hängt.

Und da kann Ich mir durchaus gut vorstellen, daß da so manche(r) Bürger oder Bürgerin sich beschwert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. September 2019 um 11:13:11 Uhr:

Da sind leider auch Bußgeldbescheide dabei mit Fahrverboten.

Bedeutet innerorts 31 drüber und außerorts 41 drüber. Besonders innerorts halte ich eine derartige Überschreitung für absolut verantwortungslos. Ich finde das schon mit Blaulicht und eingeschaltetem Horn stellenweise grenzwertig.

Ich würde mich als Kommandant auch nicht schützend vor solche Leute stellen.

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 8. September 2019 um 12:17

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 7. September 2019 um 15:53:30 Uhr:

 

Bedeutet innerorts 31 drüber und außerorts 41 drüber. Besonders innerorts halte ich eine derartige Überschreitung für absolut verantwortungslos. Ich finde das schon mit Blaulicht und eingeschaltetem Horn stellenweise grenzwertig.

Ich würde mich als Kommandant auch nicht schützend vor solche Leute stellen.

Gruß

Jürgen

Ich würde mal sagen minimum !

Ja logisch, danke. Kann sogar noch deutlich schneller gewesen sein.

Gruss

Jürgen

Appellieren, appellieren, appellieren. Wenn das nichts hilft und die Übertretungen teils so maßlos sind wie du schilderst dann eben notfalls dann mal den DME der Kameraden eine zeit lang einziehen.

So lange es bei uns in Maßen geschieht und niemand gefährdet wird...ok. D.h. aber nicht nachts mit 70 km/h durch eine Tempo 30 Zone zu brettern oder im dichtesten Berufsverkehr ohne Sinn und Verstand über rote Ampeln zu donnern.

Wir halten es bei uns, ganz bewusst so dass, mit Ausnahme von Führungskräften, keiner Alarmstichworte über Brand/Hilfeleistung hinaus auf dem DME erfährt. Für Dinge wie F1/H1 haben wir eine wechselseitige Alarmierung. Sprich, ganz grob: Die Aktiven sind, bzgl. Alarmierung, in zwei Züge aufgeteilt. Diese werden bei kleineren Einsätzen jeweils wechselnd alarmiert. Also: Jetzt Einsatz F1 für Zug1. Beim nächsten F1 wird automatisch Zug2 alarmiert, beim nächsten dann wieder Zug 1. H1 selbiges. Somit stellen wir sicher dass "jeder" die Möglichkeit hat auch bei einem Einsatz mitzukommen bei dem vielleicht nur ELW/HLF ausrücken und die ansonsten vielleicht keine Möglichkeiten hätten weil sie eben etwas weiter vom Standort entfernt wohnen

Die berühmten "Heißdüsen" gab/gibt und wird es immer und überall geben. Bei vielen legt sich dass doch im Laufe der Zeit. Hängt natürlich auch viel von der Einsatzhäufigkeit der Wehr ab. Wir haben im Schnitt um die 300 Einsätze im Jahr, da erledigt sich das Problem bei den jungen Kameraden doch recht schnell.

Bei Beschwerden von Bürgern...naja... mitunter wäre ich da etwas vorsichtig. Wir hatten auch mal so Fälle bei denen einige Kameraden über Wirtschaftswege anfuhren. Ich gebe zu ich war nie dabei, kenne aber die Kameraden als durchaus verantwortungs- und rücksichtsvoll und kann kaum glauben dass diese, glaubt man den Schilderungen der Bürger, mit mind. 80 km/h an spielenden Kindern vorbeirasen, die Kinder regelrecht in den Graben abdrängen usw. sondern glaube da eher den Kameraden die sagen dass sie im Schritttempo vorbei fahren zumal diese selbst Familienväter sind.

Kommt es zu einem dokumentierten Geschwindigkeitsverstoß (wobei mir da aus den letzten Jahren keine Fälle bei uns bekannt sind) wurde dass in der Regel vom Kommandanten/Ordnungsamt völlig stressfrei geregelt.

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