Im Parkhaus als Geisterfahrer unterwegs?

Liebe Forum Nutzer,

ich bin gestern mit einem Kollegen mitgefahren, der seinen Führerschein am selben Tag bestanden hat (Probezeit).

Wir waren in einem unübersichtlichen Parkhaus und er ist auf die falsche Rampe gefahren als wir aus dem Parkhaus wollten.
Ein Fahrzeug kam uns entgegen. Ein, wie man verstehen kann, wütender hupender Fahrer.
Er hat das Fahrzeug wenden können und die Sache war ohne Schaden geklärt.

Wir haben daraufhin im Bußgeldkatalog geguckt ob wenn dies angezeigt wird, er direkt zum ASF geschickt wird.
Alles was wir gefunden haben war:
Geisterfahrer auf einer Autobahn oder ähnlichem: Fahrverbot 3 - 6 Monate mit Summe X Bußgeld
Geisterfahrer auf Einbahnstraße: 25 € Bußgeld

Zu Parkhäusern konnten wir kein Beispiel finden.

Wisst ihr vielleicht mehr?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ein kleiner Tipp, nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Leben: nur halb so viel Gedanken machen! Da kommt nichts nach.

24 weitere Antworten
24 Antworten

im parkhaus wird ihm niemand punkte oder bußgeld aufbrummen gegen, selbst wenn eine anzeige vorliegt und ein entsprechender videobeweis.

auf offenen parkplätzen ist durchaus die stvo anzuwenden. aber auch hier gibts glaub keine bußgelder. bei klärung von haftungsfragen wird man hier halt die regeln der stvo zugrunde legen.
ich weiß noch nichtmal ob im parkhaus die stvo gilt - wir reden hier ja von einem eindeutig abgetrenntem raum. aber auch hier wird man in haftungsfragen sich an der stvo orientieren.

macht euch also mal keinen kopf. da kommt nichts.
das soll jetzt aber keine einladung sein im parkhaus wilde sau zu spielen. oder auch auf parkplätzen.

-------------
"ich bin gestern mit einem Kollegen mitgefahren, der seinen Führerschein am selben Tag bestanden hat (Probezeit)."

normal gehört der erstmal allein ins auto oder mit einem elternteil (was hoffentlich brauchbar autofährt).
wenn kumpels mitfahren erhöht das immer die risikobereitsschaftung und senkt das aufmerksamkeitslevel.
kein guter start würd ich mal sagen.
(klar wenn jemand fahrpraxis sammelt indem er nun regelmäßig alles falsch macht und das parkhaus mehrmals falsch befährt weils ihm keiner sagt wäre das auch eher schlecht als recht. aber dann ist grundsätzlich bei der fahrausbildung was falschgelaufen)

Da gibt es noch den den Unterschied bezüglich StVO, ob Schranke oder nicht. Ich kenne nur Parkhäuser mit Schranke/Ampel.

Ein kleiner Tipp, nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Leben: nur halb so viel Gedanken machen! Da kommt nichts nach.

Da schreibst du ein wahres Wort sehr gelassen. Schätze mal, dass in 99,99 % aller "Verkehrsvergehen" ohne behördliche Beteiligung nichts davon kommt. Oder wie oft hat jeder von uns schon mal Mist gebaut bzw. Mist gesehen und wie oft erfolgte da eine Anzeige gegen bzw. von uns?

Ähnliche Themen

In unserem mit einer Schranke, die daueroffen is, gesicherten Firmenparkhaus werden Strafzettel der Gemeinde für Falschparker verteilt. Nach den Antworten hier kann ich diese Strafzettel einfach ignorieren. Ist das wirklich so?

Zitat:

@schwarzwaldtib schrieb am 5. Januar 2017 um 23:06:19 Uhr:


In unserem mit einer Schranke, die daueroffen is, gesicherten Firmenparkhaus werden Strafzettel der Gemeinde für Falschparker verteilt. Nach den Antworten hier kann ich diese Strafzettel einfach ignorieren. Ist das wirklich so?

Vorsicht. Wenn die Schranke daueroffen ist und kein eindeutiger Hinweis vorhanden ist, daß das Privatgelände ist, kann das so ausgelegt werden, daß hier öffentlicher Verkehr geduldet wird.

In Baden-Württemberg geht das (Landesgesetz, aber nicht nach Bußgeldkatalog, auch wenn möglicherweise gleiche Sätze). Stehts bereits weiter oben.

Wer nach Aussagen in Foren irgendwas Behördliches ignoriert, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

Es war eher eine theoretische Frage. Zum einen bekomme ich keinen dieser Strafzettel, zum anderen zielte sie dahin, die Basis hinter solchen Vorgängen zu verstehen.
Angenommen, wir befänden uns in einem quasi öffentlichen Verkehrsraum auf Privatgelände in BW. Dann geht das also doch, mit Strafzetteln.

Ob und wie das tatsächlich praktiziert wird, weiß ich nicht. Auch nicht. ob es solche Gesetze noch in anderen Ländern gibt.

Auf jeden Fall hat es nichts mit dem Bußgeldkatalog und Flensburg zu tun (das war die Besorgnis hier).

Choleriker ignorieren...

Letztens war ich selbst "Geisterfahrer". Vom Händler raus, auf die Hauptstraße, als mir auffiel, dass er etwas sicherheitsrelevantes vergessen hatte. Die nächste Möglichkeit zurück zum Händler war gegen die Fahrtrichtung einer ca. 20m langen Zufahrt zur Hauptverkehrsstraße. Also bin ich da rein, langsam, vorsichtig. Irgendwann kam ein Daimler ins Bild und hupte wie ein Geistesgestörter. Mein Warnbljnker hielt ihn nicht davon ab. Behindert wurde er durch mein Manöver nicht. Hinter der Einfahrt konnte ich wieder "legal" fahren, erst dort "trafen" wir uns.

Egal...

Schwamm drüber.

Und selbst wenn - was hätte der Choleriker gegenüber? Das Kennzeichen? Wenn der Halter verwandt ist, muss er nicht aussagen. Ende der Geschichte. Null Böswilligkeit, keinerlei Aggression - es war ein Fehler. So what?

Deine Antwort
Ähnliche Themen